800 Jahre Auel

Materialien zur Geschichte des Dorfs Auel in der Vulkaneifel, präsentiert zum 800-jährigen Ortsjubiläum im Jahr 2022

Vorwort zum 800-jährigen Ortsjubiläum

 
Im Jahr 2022 jährt sich zum 800. Mal die erste urkundliche Erwähnung des Dorfs Auel an der Oberen Kyll in der Vulkaneifel. Auch wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, dass die Wurzeln einer dörflichen Ansiedlung am mittleren Tieferbach deutlich weiter zurückreichen als in das Jahr 1222, so wird gemeinhin das Datum der ersten Erwähnung eines Ortes in einer schriftlichen Urkunde als „Geburtsjahr“ desselben angesehen. Somit tritt das kleine Dorf Auel im Jahr 1222 erstmals in das Licht der Geschichte, indem der Abt Cesarius von Heisterbach in seinem bekannten Kommentar zum Prümer Urbar vermerkt:
 
„Giuinesdorpht tenet comes de seyne de ecclesia et est sita satis propinqua linneche. predictus comes seynensis tenet I villam super fluvium kila que ouele appelatur“,
 
was wörtlich übersetzt bedeutet: 
 
„Gewelsdorf hat der Graf von Sayn von der Kirche zu Lehen, es liegt ganz nahe bei Linnich. Der vorgenannte Graf von Sayn hat auch ein Dorf am Fluss Kyll, welches Auel genannt wird.“
 
Das bevorstehende 800-jährige Ortsjubiläum von Auel im Jahr 2022 soll mithin Anlass sein, einiges von dem umfangreichen Material und dem Wissen, das der Verfasser aus archäologischem, geschichtlichen, heimatkundlichen und familiären Interesse in vielen Jahren mehr oder weniger planlos gesammelt hat, in konzentrierter und geordneter Form der interessierten Öffentlichkeit vorzulegen. Dabei wird keinesfalls angestrebt, die Entwicklung des Dorfs Auel in Form einer vollständigen Chronik zu beschreiben; dafür fehlen dem Autor Zeit, Mittel, Wissen und letztlich auch die Kompetenz. So sind unter anderem die wichtigen Themen Schule, Vereine und NS-Zeit ausgespart. Es sollen auch keine "Stöckelcher“, also Geschichten oder Anekdoten erzählt werden. Vielmehr geht es mir darum, die, wie ich meine, durchaus wertvollen und interessanten Informationen, die das Ergebnis von vielen Stunden Recherche und letztlich einer tief empfundenen Liebe zur Heimat sind, für die Nachwelt zu sichern und für weitere Forschungen zur Verfügung zu stellen. Dies auch im Bewusstsein der eigenen Endlichkeit und der damit verbundenen Pflicht, das im Laufe eines Lebens erworbene Wissen als „Erbe der Väter“ beizeiten an die nachfolgende Generation weiterzugeben.
 
Fernerhin sei noch darauf hingewiesen, dass die Arbeit keinen wissenschaftlichen Anspruch erheben kann. Auch wenn die Ausführungen auf möglichst zuverlässigen Quellen (vor allem Sekundärliteratur und eigene Bodenfunde) beruhen, so muss Einiges der subjektiven Auswahl und auch spekulativen Überlegungen des Autors überlassen bleiben. Nicht zuletzt der besseren Lesbarkeit halber wurde auf Quellenbelege in Form von Fußnoten verzichtet. Wo erforderlich, werden gesondert gekennzeichnete Anmerkungen und Literaturhinweise gegeben. Im Übrigen ist ein umfangreiches Verzeichnis von heimatkundlicher Literatur mit besonderem Bezug zu Auel beigegeben.
 
Da eine Veröffentlichung des Materials zur Geschichte des Dorfs Auel in gedruckter Form nicht ansteht, soll es leicht zugänglich im Internet einem möglichst großen Interessentenkreis zugänglich gemacht werden. Der Verfasser behält sich dabei seine Autorenrechte vor und bittet bei Zitierung der Texte und der Abbildungen um entsprechende Kennzeichnung. Dem geneigten Leser wünsche ich erhellenden Lesegenuss, dem Dorf Auel und seinen Bewohnern in einer Zeit fundamentaler Umbrüche Beständigkeit und eine glückliche Zukunft. 
 
Koblenz, im April 2020
Peter May 


Inhaltsverzeichnis

 

  1. Forschungsgeschichte
  2. Der Naturraum
  3. Ur- und Frühgeschichte
  4. Die fränkische Villa Bamma
  5. Mittelalter und Neuzeit
  6. Alte Häuser
  7. Kirchengeschichte
  8. Die Mühle zwischen Auel und Steffeln
  9. Pilgerroute und Zollstelle
  10. Der spätmittelalterliche Schatzfund, vergraben nach 1494
  11. Das Weistum von 1708
  12. Flurnamen in der Gemarkung und im Aueler Wald
  13. Grenzstreitigkeiten mit Langenfeld 1601 - 1715
  14. Grenzstreitigkeiten mit Steffeln 1706 - 1715
  15. Dokumente über die Instandhaltung der Kirche und Holzfrevel im Aueler Wald 1622 - 1688
  16. Grenzsteine im Aueler und Duppacher Wald
  17. Johann Michael Baur - Biografie
  18. Johann Michael Baur - Chronogramme
  19. Johann Michael Baur - Testament und Stiftungen
  20. Auswanderung im 19. Jahrhundert
  21. Ortswappen
  22.  Bäuerliches Leben und Handwerksberufe um die Mitte des 20. Jh. (Autorin: Gertrud May)
  23. Kulturelles Leben zwischen 1875 und 1950 (Autorin: Gertrud May)
  24. Wegekreuze in der Gemarkung Auel (Nachtrag vom August 2024)
  25. Literatur


Die zu den Texten gehörigen Fotos bzw. Karten finden sich - in entsprechender Reihenfolge - in der Galerie bzw. im Menüpunkt Karten.


1 Forschungsgeschichte

 

Die Heimatforschung über das Dorf Auel hat schon eine längere Tradition. Da gibt es zunächst die bekannten Übersichts- und Sammelwerke wie die Eiflia Illustrata von Schannat/Bärsch, die Geschichte der Pfarreien der Diözese Trier von Peter Oster, die Kunstdenkmäler der Rheinprovinz / des Kreises Daun von Ernst Wackenroder, die Mittelrheinischen Regesten von Adam Goerz oder die Weisthümer von Jacob Grimm), die im 19.-20. Jahrhundert erschienen sind. Sie erschließen die Urkunden als Primärquellen und geben die wesentlichen historischen Fakten vor allem aus der Perspektive der weltlichen und kirchlichen Herren wieder. Außer diesen „offiziellen“ Quellen hat es keine wirklich wissenschaftliche Geschichtsforschung über das Dorf Auel gegeben. Es blieb in der Folge den Heimatforschern und Amateuren überlassen, weitere Aspekte über das Dorf, seine Geschichte, Umgebung und Bewohner zu erhellen. 

 

Sozusagen von Amts wegen haben sich als erstes die Schullehrer in Auel mit der Geschichte ihres Wirkungsortes beschäftigt – Heimatkunde war ein Unterrichtsfach der Volksschule. Die handschriftliche Schulchronik von Auel wurde bis zuletzt von dem Lehrer Georg Bernardy aus Auel geführt. Sie enthält neben schulischen Daten auch Aufzeichnungen über das Wetter, Ereignisse aus dem Dorfleben, Notizen zu den Häusern und ihren Besitzern und anderes mehr. Diese wertvolle Quelle ist noch nicht erschlossen. Aus der schulischen Beschäftigung mit der Ortsgeschichte resultiert auch eine handschriftliche Kladde meiner Mutter, Frau Gertrud May geb. Mies (geb. 1935), in der neben Gedichten, eigenen Erlebnissen auch Aufsätze über die Geschichte von Auel, der Kirche, der Wallfahrt, der Glocken und des Stifters J. M. Baur enthalten sind. Dieses Heft hat bereits in früher Jugend mein Interesse für Heimatkunde geweckt und ist vermutlich der Grundstein für meine lebenslange Beschäftigung mit der Altertumskunde.

 

Zu nennen ist weiterhin der gebürtige Aueler Julius Koep (geb. 04.02.1891), Studienrat a. D. in Wuppertal-Vohwinkel. Er hat sich ebenfalls mit dem Ziel, ein „Ortsarchiv Steffeln/Auel“ zu schaffen, mit der Geschichte des Dorfs beschäftigt. Aus seiner Feder stammt ein maschinenschriftliches Manuskript, welches dem Verfasser in Kopie vorliegt. Koep, der nebenbei bei der Sicherung des spätmittelalterlichen Schatzfundes aus dem Haus Kellisch in den 1950er Jahren eine maßgebliche Rolle gespielt hat, erforschte insbesondere das Vermächtnis des Stifters Johann Michael Baur, der aus der Ahnenreihe seiner Vorfahren stammte. Er sichtete das umfangreiche Archivgut zum Testament Baurs im Herzoglich-Croy´schen Archiv zu Dülmen/Westfalen und fertigte maschinenschriftliche Abschriften der Dokumente; der Verfasser besitzt Fotokopien dieser Abschriften. Leider ist es zu keiner Veröffentlichung seiner hauptsächlich familiengeschichtlichen Forschungen gekommen. 

 

Seit den 1980er Jahren sind in der Regionalen Heimatliteratur vereinzelte Aufsätze zu speziellen Themen mit Bezug auf das Dorf Auel erschienen. Als Autoren sind insbesondere Werner Grasediek und Peter May zu nennen (siehe Literaturverzeichnis).

 

Ein wichtiger Beitrag zur Geschichte des Dorfs Auel ist zuletzt in Form eines Familienbuchs über die Pfarrei Steffeln (mit Auel und Lehnerath) erschienen. Rainer Rothstein hat die Kirchenbücher der seit 1660 selbständigen Pfarrei mit allen Geburts- Heirats- und Todesdaten ausgewertet – eine unschätzbare Fundgrube für familiengeschichtliche Forschungen. Wer noch weiter zurückgehen will, muss die vermutlich im Trierer oder Kölner Bistumsarchiv befindlichen Kirchenbücher der Pfarrei Lissendorf, zu der vormals Steffeln und Auel gehörten, einsehen. 

 

In den 1980er Jahren hat Verf. die Archivalien des Landeshauptarchivs Koblenz betreffend das Dorf Auel (LHA Bestand Nr. 29 B) ausgewertet. Von diesen Dokumenten habe ich wortgetreue Abschriften sowie eine Transkription in eine allgemeinverständliche Lesefassung gefertigt, diese liegen in elektronischer Form vor und teilweise schon publiziert worden. Die Archivalien betreffen:

 

Bestand 29 B Nr. 123: Acta betr. die Jahrgedinge u. Scheffenweisthümer zu Auel 1708-16

Bestand 29 B Nr. 124: Acta betr. Grenzstreitigkeiten mit Langenfeld 1601 - 1715

Bestand 29 B Nr. 125: Acta betr. Grenzstreitigkeiten mit Steffeln 1706 - 1715

Bestand 29 B Nr. 126: Acta betr. die Mühle zu Auel 1554 - 1715

Bestand 29 B Nr. 127: Acta misc. betr. die Kirche und den Gemeindewald zu Auel 1622 - 1688

 

Neben dem bereits genannten Georg Bernardy haben sich die Aueler Bürger Heinz Kilian, Heinz Hürth und Roswitha Rüb mit der Ortsgeschichte von Auel beschäftigt. Von Ihnen stammen die Dokumentationen über die Renovierung der Kirche in Auel sowie über die Flurkreuze aus der Gemarkung Auel. 

 

Als jüngste ortskundliche Arbeit ist das Projekt der Eifelvereins-Ortsgruppe Steffeln unter Federführung von Werner Grasediek zu nennen. Hierbei wurden Schrifttafeln mit den wesentlichen (Entstehungs-) Daten von Häusern und Flurkreuzen angefertigt und vor Ort an diesen angebracht. 

 

Zuletzt sei auf die geschichtlichen Überblicke der Orts- und Pfarrgemeinden von Steffeln, Auel und Lehnerath verwiesen, die auf der Internetseite von Steffeln (www.steffeln.de) veröffentlicht sind. Es ist geplant, diese geschichtlichen Abrisse zu aktualisieren und inhaltlich zu erweitern. 

 

Eine ganz eigene Quellengattung, nämlich die der (archäologischen) Bodenfunde, hat der Verfasser seit den 1980er Jahren im Gebiet des Dorfs Auel (und weit darüber hinaus) intensiv erschlossen. Bei zahlreichen Feldbegehungen konnte er in den letzten vierzig Jahren Funde und Fundstellen aus allen Epochen der Menschheit – Altsteinzeit, Mittlere Steinzeit, Jungsteinzeit, Bronzezeit, Eisenzeit, Römerzeit, Mittelalter und Neuzeit – entdecken, bergen und fachgerecht dokumentieren (siehe unten). Kopien der Fundberichte und Fundlisten befinden sich in den Ortsakten des Rheinischen Landesmuseums Trier. Zur Methodik siehe: Peter May, 10 Jahre Archäologischer Verein Gerolstein. Die Fundstücke befinden sich bis auf weiteres beim Finder und können für wissenschaftliche Auswertungen leihweise zur Verfügung gestellt werden.

 

Sporadische Begehungen u. a. im Gebiet der Dörfer Auel, Steffeln und Lehnerath hat fernerhin in den späten 1980er und 1990er Jahren der Kölner Hobbyarchäologe Erich Lipinski (+) durchgeführt. Die dabei aufgelesenen Bodenfunde befinden sich heute im Rheinischen Landesmuseum Trier, einige ausgewählte Fundstücke im Naturkundemuseum Gerolstein.  

2 Der Naturraum

 

Vor der Betrachtung der historischen Abläufe soll zunächst die natürliche Umgebung des Dorfs Auel beschrieben werden, denn die Kenntnis des Naturraums ist ganz wesentlich für das Verständnis der kulturellen und historischen Entwicklungen. Zu jeder Zeit haben Menschen den von ihnen genutzten Raum gestaltet, so wie auch die natürliche Umgebung die Menschen beeinflusst und geformt hat. Geschichte findet ja nicht im leeren Raum statt, sondern ist an einen Ort gebunden. Dies gilt in besonderem Maße für die Heimatgeschichte. Gerade sie knüpft an einen abgegrenzten Raum, eben die Heimat, an. Somit betrachten wir als natürliche Umgebung des Dorfs die große Aufweitung des mittleren Tieferbachtals mit ihren Randhöhen, die im Großen und Ganzen auch den aktuellen Gemeinde- und Gemarkungsgrenzen entspricht. 

 

Das heutige Oberflächenrelief ist das Ergebnis von vielen Millionen Jahren bewegter Erdgeschichte. Als Bestandteil des Rheinischen Schiefergebirges ist auch die Eifel die mehr oder weniger abgeflachte Rumpffläche eines abgetragenen Hochgebirges. Das ehemalige Faltengebirge aus Sandsteinen, Grauwacken und Schiefern stammt aus dem Erdaltertum (Unter-Devon, etwa 416 - 392 Mio. Jahre vor heute) und ist im Bereich des Eichholzes und des Aueler Waldes an der Oberfläche erhalten. Die schweren Schieferböden neigen zu Staunässe und werden daher auch heute noch überwiegend als Gründland oder Wald genutzt. 

 

Der größere Teil der Aueler Gemarkung besteht jedoch aus sandigen Ablagerungen der Trias-Zeit (etwa 251 - 200 Mio. Jahre vor heute), die dem Erdmittelalter (Mesozoikum) zugerechnet wird. Die oft rötlich gefärbten Sandböden sind wasserdurchlässig und leicht zu beackern. Besonders im südlichen und westlichen Gemarkungsteil zeigen sich diese Böden in Form von weitläufigen, offenen Ackerfluren. Sehr bedeutsam sind die Buntsandsteinvorkommen für die Gewinnung von Trinkwasser, da sie vorzügliche Wasserspeicher (Aquifere) sind. Wie ein nasser Schwamm speichern sie die Niederschläge als Grundwasser. In einem Tiefbrunnen am westlichen Dorfrand von Auel ist dieses Wasservorkommen angebohrt und an das regionale Versorgungsnetz angeschlossen worden. Kritisch betrachtet werden muss in diesem Zusammenhang die intensiv betriebene Landwirtschaft, insbesondere die Massentierhaltung. Die in großen Mengen anfallende Gülle wird als Dünger auf die Felder aufgebracht und kann bei nicht sachgemäßem Einsatz das Grundwasser mit gesundheitsschädlichen Nitraten und Nitriten kontaminieren. Der Tiefbrunnen „Auel“ ist jedenfalls durch eine Rechtsverordnung mit umfangreichen Nutzungseinschränkungen und –verboten geschützt (Staatsanzeiger Nr. 47, S. 1295 vom 17.12.2018). Die entsprechenden Trinkwasserschutzzonen I – III mit den jeweiligen Auflagen sind dort genau kartiert und beschrieben. 

 

Den mit Abstand stärksten Einfluss auf die heutige Oberflächengestalt im Raum Auel hatte aber der Vulkanismus. Die im Quartär (ca. 1,8 Mio Jahre bis heute) in der Erdneuzeit erfolgten Eruptionen schufen nicht nur die aus Basaltlava, Schlacken und Tuffen aufgebauten Erhebungen wie Steffelnkopf, Wahlhausen, Killenberg, Steinbeuel, Mühlenberg und Geisberg, sondern auch einen großen Maarkessel, in dem heute das Dorf Auel liegt (Vulkanologische Karte West- und Hocheifel, Mainz, 1994). Durch Messungen von Anomalien des Erdmagnetfeldes konnte das Vorhandensein von Maartuffen im Untergrund nachgewiesen werden und damit die Existenz eines Maares. Dieses ehemalige Maar hat eine runde Form und eine Ausdehnung von etwa 1,5 auf 1,3 Kilometer. In Nord-Süd-Richtung erstreckt sich das Maar vom Steinbeuel und Bammer Berg bis zum Geisbüsch / Acht, in West-Ost-Richtung von der Buch und dem Killen-Berg bis zur Linie Koutenelter - Bettinger Bösch - Geisbüsch. Durch jüngst erfolgte Sondierungsbohrungen und Pollenanalysen der Universität Mainz unter Leitung von Frank Sirocko konnte im Aueler Maar ein Bohrprofil von 123 Meter Tiefe erschlossen werden. Die geborgenen Sedimente stammen aus einem Zeitraum 65.000 bis 10.000 Jahre vor heute und sind ein Hinweis darauf, dass der Maarkessel ursprünglich sehr viel tiefer war als heute und dann durch den Tieferbach relativ rasch zugeschüttet worden ist. Das Dorf Auel liegt am westlichen Rand des Maarkessels, dessen Zentrum bei der Kläranlage östlich des Dorfs zu suchen ist. Heute ist die ehemalige Hohlform durch Bachsedimente weitgehend aufgefüllt und nur noch schwach zu erkennen. Betont wird die Kessellage aber durch die sich rings um das Dorf erstreckenden Anhöhen; sie erreichen gut 500 Meter über NN und überragen den Talgrund damit um mehr als 50 Meter. Insgesamt bietet die Aueler Talweitung das Bild eines abgeschlossenen und überschaubaren Siedlungsraumes, der zusammen mit dem durchfließenden Bach und den fruchtbaren Talböden schon früh die Menschen angezogen hat. Der südwestliche Gemarkungsteil wird dagegen vom Oosbach durchflossen und entwässert. 

 

Heute zeigt sich um Auel herum eine offene Landschaft: während die Talböden vom Tieferbach, Ossbach und den kleineren Zuflüssen als Wiese und Weide genutzt werden, sind die weitläufigen Talhänge wie auch die Plateaus von Heidberg und Schwarzerd reines Ackerland; lediglich die steinigen Bergkuppen, einige Steilhänge und das Eichholz sind bewaldet. Gänzlich anders als die Aueler Feldmark präsentiert sich der ehemals zum Gemeindegebiet gehörende „Aueler Wald“, zwei Kilometer westlich des Dorfs gelegen. Der wertvolle, rund zwei Quadratkilometer große Aueler Wald gehört zum weitläufigen Massiv des Duppacher Rückens und erreicht am Langen Stein eine Höhe von immerhin 640 Metern über NN. Er war früher eine wichtige Ressource und Einnahmequelle für die Dorfbewohner. Hier wurden Kohlen gebrannt für die Eisenhüttenwerke in Kronenburg, Jünkerath, Müllenborn und andernorts, wie zahlreiche im Wald noch zu erkennende Meiler-Podien beweisen.

 

3 Ur- und Frühgeschichte

     Ur- und frühgeschichtliche Spuren am mittleren Tieferbach

 

Altsteinzeit

 

Die Besiedlungsgeschichte im Gebiet der heutigen Gemeinde Steffeln reicht weit vor die ersten urkundlichen Erwähnungen der Dörfer Steffeln, Auel und Lehnerath im hohen Mittelalter zurück. Die ersten sicheren Spuren von der Anwesenheit des Menschen im Gemeindegebiet stammen bereits aus der Alt- und Mittelsteinzeit. In diesen fernen Zeiten, als es noch keine dauerhaften Siedlungen gab und der Mensch als Jäger und Sammler umher streifte, war unser Gebiet als Teil eines größeren Naturraums fest in die großen Entwicklungslinien der Menschheit eingebunden. So verwundert es nicht, dass auch in der Gemeinde Steffeln steinerne Artefakte gefunden wurden, die vermutlich vom Neanderthaler-Menschen hergestellt und hier zurückgelassen worden sind. 

 

Die ältesten menschlichen Zeugnisse, die bisher in der Gemeinde Steffeln entdeckt worden sind, stammen aus der Altsteinzeit (Paläolithikum). Es handelt sich um Kernsteine aus Quarzit- bzw. Quarzgeröllen, die als Einzelstücke auf Aueler Gemarkung in den Fluren „Auf dem Hähnchen“ und „Ober dem Krederichsweg“ sowie auf Steffelner Gemarkung in der Flur „Ober der Mühle“ gefunden wurden. Anhand vergleichbarer Artefakte und Inventare, die an der Oberen Kyll bei Hillesheim und Rockeskyll aufgelesen worden sind, können diese Stücke grob in die mittlere Altsteinzeit (Mittelpaläolithikum) datiert werden. Die Dauer des Mittelpaläolithikums wird im Rheinland zwischen etwa 300.000 40.000 Jahren vor heute angesetzt und umfasst damit den Zeitraum der letzten drei Kalt- und Warmzeiten. Aus demselben Zeitraum stammen die Funde aus der Buchenlochhöhle bei Gerolstein oder auch ein kürzlich bei Gerolstein-Roth entdeckter Faustkeil. Als Träger der mittelpaläolithischen Kultur gilt der homo neanderthalensis, also der Neanderthaler-Mensch. Viel mehr, als dass irgendwann in diesem unvorstellbar langen Zeitraum schon der eiszeitliche Urmensch sich in unseren Raum aufgehalten hat, können wir von diesen wenigen Fundstücken aber nicht ablesen. 

 

Allerdings konnten im Jahr 2019 am östlichen Rand des Dorfs Auel eine kleine Serie sehr alter Steinartefakte gefunden werden, die möglicherweise einen ehemaligen Lagerplatz am Rande eines Sees andeuten. Der Fundplatz in der Flur „In den krummen Stückern“ liegt auf einem Geländerücken über der weiten Talmulde, in deren Zentrum sich heute die Kläranlage befindet. Bei neueren Forschungen der Universität Mainz konnte in dem heutigen Trockenmaar eine 123 Meter tiefe Bohrung angebracht werden, die vom Tieferbach eingespülte Sedimente aus den letzten 60.000 Jahren erbracht haben. Man kann davon ausgehen, dass das heutige Trockenmaar vormals mit Wasser gefüllt war und die Gelegenheit für die Jagd auf Wildtiere, Wasservögel und Fische geboten hat. Die wenigen hier aufgefundenen Steinartefakte - ein Kernstein aus Quarz, ein sogenannter „Levallois-Abschlag“ aus patiniertem Eifeler Lokalfeuerstein und ein Abschlag oder Schaber aus Silex - können anhand ihrer charakteristischen Herstellungstechnik und von vergleichbaren Inventaren aus dem Gebiet der Oberen Kyll in das Mittelpaläolithikum datiert werden. Man darf also auch hier vermuten, dass sich bereits der Neanderthaler-Mensch im Bereich des späteren Dorfs aufgehalten hat.

 

 

Mittelsteinzeit

 

Das Ende der letzten großen Vereisung markiert das Ende der Altsteinzeit und den Beginn der mittleren Steinzeit (Mesolithikum). Mit der Wiedererwärmung ab 11.000 v. Chr. wandelte sich die Landschaft von einer offenen Kältesteppe in einen lichten Hasel- Birken- und Kiefernwald, später breitete sich Eichen- und Buchenmischwald aus. Mit der Wiederbewaldung verschwanden die großen eiszeitlichen Rentier- und Wildpferdherden aus der Eifel, andere Großsäuger wie Mammut und Wollhaarnashorn starben aus. Stattdessen machten sich Waldbewohner wie Hirsch, Reh und Wildschwein breit. Der noch nicht sesshafte, anatomisch moderne Mensch (homo sapiens) musste sich auf neue Nahrungsquellen und anderes Jagdwild einstellen. In der Aueler Gemarkung ist aus der Mittelsteinzeit ein Lagerplatz überliefert, der sich einstmals am Rand des Heidbergs oberhalb des Oosbachs in der Flur „Auf dem Hähnchen“ befand. In den 1980er und 1990er-Jahren konnten hier auf einer eng begrenzten Fläche über tausend Artefakte aus Feuerstein geborgen und zum großen Teil einzeln eingemessen werden. Die Art und die Verteilung der Fundstücke machen es wahrscheinlich, dass an dieser Stelle ein Jagdlager mit einer zentraler Feuerstelle und randlich anschließenden Aktivitätszonen bestand, an der sich eine kleinere Gruppe der mittelsteinzeitlichen Jäger und Sammler für eine relativ kurze Zeit aufhielt. Die aufgefundenen Steinwerkzeuge, vor allem kleine, geometrisch geformte Pfeileinsätze, sogenannte Mikrolithen, lassen vermuten, dass hier Jagdwaffen repariert worden sind. Die verschiedenen Formen der Mikrolithen und ihre Vergesellschaftung in einem Inventar lassen sich zeitlich näher einordnen und mit anderen datierten Fundplätzen vergleichen. Demnach hielten sich die Menschen um etwa 8.200 v. Chr. auf dem Lagerplatz bei Auel auf. Interessanterweise stammt das Silex-Rohmaterial, das für die Herstellung der Steinartefakte verwendet wurde, nicht aus der Region, sondern hauptsächlich aus dem Maasgebiet bei Aachen. Die Entfernung zwischen dem Rohstoff-Liefergebiet und dem Lagerplatz von mindestens 60 Kilometern lässt uns die hohe Mobilität und das große Schweifgebiet der mittelsteinzeitlichen Jäger und Sammler erahnen. 

 

 

Jungsteinzeit

 

In der darauffolgenden Jungsteinzeit (Neolithikum, ab ca. 5.400 v. Chr.) wurde der Mensch als Ackerbauer und Viehzüchter sesshaft. Aus dem älteren und mittleren Teil dieser Epoche sind im Gemeindegebiet keinerlei Zeugnisse überliefert. Da auch in der übrigen zentralen Eifel Funde aus dieser Zeit äußerst spärlich sind, hat es den Anschein, als ob dass die Mittelgebirgsregionen damals gemieden oder allenfalls sporadisch aufgesucht worden sind. Die Siedlungen der altneolithischen Bandkeramik und der mittelneolithischen Rössener Kultur beschränken sich auf die großen Flusstäler von Rhein und Mosel sowie die Lössgebiete in der Niederrheinischen Bucht und am Mittelrhein. Offenbar waren das mildere Klima und die ertragreicheren Böden in diesen Gebieten dafür verantwortlich.

 

Die frühesten Zeugnisse für bäuerliche Ansiedlungen im Gemeindegebiet stammen aus der spätneolithischen Michelsberger Kultur (etwa 4.300 – 3.500 v. Chr.). Wiederum handelt es sich um typische Steinartefakte dieser Zeit, vor allem charakteristische dreieckige, blattförmige und rhombische Pfeilspitzen sowie große, retuschierte Spitzklingen (Dolchklingen) aus Feuerstein; dazu geschliffene Steinbeile, Wetzsteine und Klopfsteine. Außerdem finden sich erstmals auch Keramikscherben von handgeformten Tongefäßen, die teilweise die zeittypische Durchmischung des Tons mit groben Quarzkörnern aufweisen. Verschiedene Einzelfunde aus dieser Zeit stammen aus der Gemarkung Auel von den Fluren „Auf dem Sand“, „Auf dem Heidberg“, „Auf den Bettchern“, „Auf dem Geisbüsch“ und „Auf Kuckersberg“ sowie aus der Gemarkung Steffeln von der Flur „Am Rodert“. Von einer kleinen Fundstelle am östlichen Rand der Aueler Ortslage in der Flur „Auf den Krummen Stückern“, gut hundert Meter vom Tieferbach entfernt auf einer hochwasserfreien Geländeerhebung gelegen, stammen zwei spät- bis endneolithische Pfeilspitze aus Feuerstein, mehrere hammerartige Klopfsteine und einige Scherben von vorgeschichtlicher Machart. Die Häufung der Funde an dieser Stelle spricht dafür, dass dort bereits ein dauerhafter Siedlungsplatz vorhanden war. Vermutlich ist die weite Aueler Talniederung mit dem ständig wasserführenden Tieferbach seit dieser Zeit mehr oder weniger kontinuierlich besiedelt gewesen. Hierzu passt auch eine Sichelklinge aus Feuerstein mit typischem „Lackglanz“, die in der Steffelner Gemarkungslage „Auf der Ringmauer“ gefunden wurde. Sie bezeugt, dass bereits gegen Ende der Steinzeit in unserem Gebiet Getreide angebaut wurde. 

 

 

Bronzezeit

 

Auch in der darauffolgenden Bronzezeit (ca. 2.200 – 750 v. Chr.) ist die Anwesenheit des Menschen im Gemeindegebiet durch charakteristische Fundstücke bezeugt. Neben eher unspezifischen Einzelfunden wie handgemachte Keramikscherben und geflügelte und gestielte Pfeilspitzen aus Feuerstein (Gemarkung Auel, „Unter dem Krederichsweg“, „Auf dem Hähnchen“ und „Auf dem Heidberg“; Gemarkung Steffeln, „Oberm Schießgraben“; Gemarkung Lehnerath, „Am Weiher“) konnte in der Aueler Gemarkungslage „Auf Bammerflur“ die Scherbe einer bronzezeitlichen Knickwandurne aufgelesen werden. Diese Scherbe gehört zu einem kleinen Gräberfeld, das sich über die Gemarkungsgrenze hinweg bis in die Flur „Maifelderheck“ in der Gemarkung Basberg hin erstreckt. Dort konnten die ausgepflügten Überreste einer bronzezeitlichen Brandbestattung geborgen werden. Neben den sterblichen Überresten des Bestatteten – kalzinierten Knochen, sogenannter Leichenbrand – fanden sich zahlreiche Scherben einer Knickwandurne, die das Brandgrab zweifelsfrei in die spätbronzezeitliche Urnenfelderkultur (ca. 1.200 – 750 v. Chr.) datieren. Sicher gehörte das kleine Gräberfeld zu einer in der Nähe gelegenen Siedlung, die aber noch nicht lokalisiert werden konnte. In der Gemarkung von Steffeln fanden sich in der Flur „Auf Heidenkopf“ zahlreiche bronzezeitliche Keramikscherben, dazu ein kleiner Gußbarren aus Bronze. Wahrscheinlich sind es die Überreste eines vorgeschichtlichen Siedlungsplatzes oder Gräberfeldes. Nur wenige hundert Meter südlich dieser Siedlungsstelle war bis vor wenigen Jahrzehnten in der Flur „Auf Walhausen“ noch ein mächtiger Hügel zu sehen, das „Generalsknüppchen“. Die exponierte Höhenlage des Hügels und seine Nähe zu der bronzezeitlichen Fundstelle sprechen dafür, dass es sich um einen ehemaligen Grabhügel handelt. Leider ist der Hügel um das Jahr 1970 im Zuge der Flurbereinigung ohne archäologische Untersuchungen eingeebnet worden. Von der bronzezeitlichen Besiedlung unseres Raums kündet ferner ein kleines Randleistenbeil aus Bronze, das Anfang des 21. Jh. knapp südlich der Gemeindegrenze bei Ausgrabungen in der römischen Nekropole „Auf Bremscheid / In den Steffeler Wiesen“ gefunden wurde. 

 

 

Eisenzeit

 

Auf die Bronzezeit folgt in unserem Gebiet die Eisenzeit (ca. 750 – 50 v. Chr.), deren jüngerer Abschnitt mit der Kultur der Kelten verbunden wird. Diese Epoche ist durch Oberflächenfunde im Gemeindegebiet vergleichsweise dürftig belegt; vereinzelte Scherben von handgeformten Gefäßen mit eisenzeitlichem Habitus mögen in diese Zeit weisen. Dass die Gegend sicher bewohnt war, belegt u. a. eine Siedlungsstelle in der Nachbargemarkung Scheuern, auf der neben zeittypischer Keramik auch Reste von keltischem Glasschmuck – eine Perle und ein Armringfragment – gefunden wurden. In den benachbarten Gemarkungen Oberbettingen und Kalenborn befanden sich in der Eisenzeit an den Vulkanen Ruderbüsch und Rossbüsch bedeutende Gewinnungsstellen für Getreidereibsteine aus Basaltlava. Während der Werkplatz am Ruderbüsch vor wenigen Jahren vollständig dem Basaltabbau zum Opfer gefallen ist, hat sich am Rossbüsch bis heute das größte eisenzeitliche Abbaugebiet in der Westeifel erhalten; es gibt sich an der Oberfläche durch ein weitläufiges Pingenfeld und verworfene Reibsteinrohlinge zu erkennen. Ob auch an den Lavavorkommen im Steffelner Gemeindegebiet schon in der Eisenzeit Reibsteine hergestellt wurden, kann nur vermutet werden; eindeutige Fundstücke wurden hier bisher noch nicht bekannt.

 

 

Römerzeit

 

Nachdem C. Julius Caesar im Jahr 58 v. Chr. die gallischen Stämme besiegt hatte, wurde auch das Gebiet der keltischen Treverer, die in unserem Raum ansässig waren, in das Römische Reich eingegliedert. Man darf davon ausgehen, dass die einheimische (keltische) Bevölkerung nach der römischen Eroberung nicht vertrieben wurde, sondern erst nach und nach die römische Lebensweise übernommen hat. Hierzu gehörte der Bau von Häusern aus Stein und tönernen Dachziegeln. Vor allen letztere sind recht auffällig und regelmäßig auf römerzeitlichen Trümmerstellen zu finden. Derartige Zeugnisse der römischen Lebensweise sind im Steffelner Gemeindegebiet zahlreich überliefert. Die Überreste von mindestens vier römerzeitlichen Landgütern, sogenannten Villae Rusticae, fanden sich im Gemeindegebiet. Sie und viele andere bezeugen, dass die Eifel damals flächendeckend erschlossen und besiedelt war. Lediglich die bewaldeten Berge und Höhenzüge wie Duppacher Rücken und Schneeifel blieben auch in römischer Zeit siedlungsfrei. Die ehemaligen Siedlungsstellen lagen in der Gemarkung Steffeln in der Flur „Auf der Ringmauer“ (wo heute der Römerhof steht) und in der Gemarkung Auel in den Fluren „In der Huxgasse“, „Auf Bammerflur“ und „Unter dem Heidberg“. Letztere gehört zu den bekannten römischen Grabdenkmälern von Duppach-Weiermühle, „Auf Bremscheid“, die seit dem Jahr 2002 ausgegraben worden sind. Fraglich ist hingegen eine kleinflächige Konzentration von römerzeitlichen Tonziegeln und Keramikscherben, die erst Anfang 2019 am östlichen Ortsrand von Auel in der Flur „In den Krummen Stückern“ entdeckt wurde; die für eine Villa Rustica vergleichsweise dürftigen Fundstücke werfen aber immerhin die Frage auf, ob es sich nur um ein Nebengebäude handelt und die zugehörige römische Villa unter den Häusern und Gärten des heutigen Dorfs verborgen ist und vielleicht die älteste Keimzelle des heutigen Dorfes war. In dieselbe Richtung könnten auch zwei römische Tonziegel weisen, die 1993 in Auel bei Ausschachtungsarbeiten für ein Wohnhaus an der Hauptstraße in der Flur „Auf dem Lüh“ geborgen wurden.

 

Zu den wichtigen römischen Zeugnissen gehören auch die Tuffsteinbrüche bei Steffeln; möglicherweise ist damals auch schon der große Steinbruch auf dem Küllenberg in Betrieb gewesen. Der hitzebeständige Stein aus Palagonittuff war bei den Römern sehr begehrt. Steffelner Tuffsteine sind heute noch in Trier an der Konstantinsbasilika zu sehen, wo sie in einem römerzeitlichen Feuerungskanal (Präfurnium) vermauert sind. Auch die mächtigen Fundamente der bekannten Grabdenkmäler von Duppach-Weiermühle bestanden zum Teil aus Steffelner Tuffsteinquadern. 

 

Eine weitere Hinterlassenschaft der Römer in unserem Gebiet ist die überregional bedeutsame Militär- und Handelsstraße, die ehemals von der Kaiserresidenz Augusta Treverorum (Trier) über die Eifel zur Colonia Claudia Ara Agrippinensium (Köln) führte. Ein Teilstück dieser wichtigen Fernstraße ging, wie aus der mittelalterlichen Abschrift eines römerzeitlichen Straßenverzeichnisses, der sogenannten Tabula Peutingeriana hervorgeht, vom Vicus Ausava, der beim heutigen Dorf Oos vermutet wird, zum Straßenkastell Icorigium, das im heutigen Jünkerath lag. Sehr wahrscheinlich führte diese Straße über das Gebiet der heutigen Gemeinde Steffeln. Obwohl eindeutige Beweise wie etwa Steinpflasterungen hierfür fehlen – der intensive Ackerbau und nachantiker Steinraub dürften diese weitgehend beseitigt haben – legen u. a. die Topografie und das heutige Straßen- bzw. Wegenetz nahe, dass die Straße von Oos aus in nördlicher Richtung entlang von Scheuern und dem Duppacher Weiher führte und dann entweder über den Heidberg und den ehemaligen Krederichsweg nach Steffeln führte (hierfür würde die mutmaßlich römische Höhenbefestigung auf dem ehemaligen Steffelnkopf sprechen) oder von Scheuern aus über die „Acht“ direkt nach Auel und von dort aus weiter nordwärts über den „Bammer Berg“ Richtung Lissendorf und Gönnersdorf; oder aber von Auel aus nordwestlich durch das „Vogelsmaar“ zwischen Steinbeuel und Küllenberg hindurch nach Lehnerath (wofür ein mächtiger alter Hohlweg nördlich von Lehnerath in der Flur „Auf dem Graben“ sprechen könnte). Da die Römer eine möglichst direkte Trassenführung anstrebten, dürfte am ehesten die heutige Straße von Oos über Scheuern, Auel, Lissendorf und Gönnersdorf nach Jünkerath dem antiken Straßenverlauf entsprechen. 

 

 

Frühes Mittelalter

 

Nach den verheerenden Germaneneinfällen im 3. und 4. Jh. wurden die römischen Landgüter verlassen und verfielen, das nutzbare Ackerland verödete und bewaldete sich wieder. Für einige Generationen blieb die zentrale Eifel siedlungsleer. Um das Jahr 486/496 übernahmen unter König Chlodwig I. fränkische Herren aus dem Geschlecht der Merowinger die Macht in der Eifel. Die Franken lebten in einfachen Häusern aus Holz, Lehm und Stroh, die in der Regel keine sichtbaren Spuren hinterlassen haben. Auch wenn wir aus der Völkerwanderungszeit und dem frühen Mittelalter keine sicheren Belege für eine Ansiedlung im Tal des Tieferbachs haben, dürfte das Gemeindegebiet relativ früh im Zuge der “fränkischen Landnahme“ wieder besiedelt worden sein. Man nimmt an, dass die römische Fernstraße Trier – Köln noch im frühen Mittelalter nutzbar gewesen ist und dass sich die fränkische Wiederbesiedlung des ehemaligen römischen Kulturlandes entlang dieser Verkehrsachse vollzog. Da die Bedürfnisse des Ackerbaus und der Viehzucht die Wahl ihres Siedlungsgebietes bestimmten, legten die Franken ihre Hofstätten zuerst in den wasserreichen Talauen und den leicht zu bearbeitenden, fruchtbaren Kalkmulden an. So bezeugen die fränkischen Reihengräberfelder von Lissendorf, Büdesheim und Schwirzheim, sämtlich in Kalkmulden an der römerzeitlichen Fernstraße Köln-Trier gelegen, dass die unmittelbar benachbarten Gebiete schon im 6.-7. Jh. besetzte Siedlungskammern waren. Frühe schriftliche Nachweise für fränkische Gründungen in der Nachbarschaft von Auel finden sich schon aus den Jahren 721 (romario villa / Rommersheim), 762 (Sarabodis Villa / Sarresdorf), 771 (Osa / Oos), 778 (Bidonisuaim / Büdesheim), 816 (Flariche / Fleringen), 845 (Oberbettingen), 846 (Duibach / Duppach) 846 (Caldebrunna / Kalenborn) und 893 (Lissendorf) u. a. m. Im Steffelner Gemeindegebiet konnten (bisher) weder fränkischen Reihengräberfelder noch typische fränkische Keramik des 6.-8. Jahrhunderts nachgewiesen werden. Die ersten urkundlichen Belege für Ansiedlungen im Tal des Tieferbachs stammen erst aus dem 10. Jahrhundert (s. u.), so dass wir davon ausgehen können, dass die heutigen Dörfer Steffeln und Auel spätestens im 9. Jahrhundert, vielleicht auch schon ein oder zwei Jahrhunderte früher, entstanden sind.

 

4 Die fränkische Siedlung "Villa Bamma"


Die erste urkundliche Erwähnung einer Siedlung im oberen Tal des Tieferbachs stammt aus der Mitte des 10. Jahrhunderts. In einem Prekarie-Vertrag, einer Art Landverleihung, der im Kloster Prüm am 15. Juni des Jahres 943 ausgestellt wurde, übergibt der Abt Farabert von Prüm den Eheleuten Ramengar und Adalgard auf Lebenszeit neben weiteren Gütern die „villa stephelin“ („stephilines“, „stehphela“) und die „villa bamma“ bzw. „bamme“. Wenn man berücksichtigt, dass zum Zeitpunkt der Güterübertragung die genannten Siedlungen schon eine gewisse Weile bestanden haben müssen, wird es sich bei der Villa Bamma (wie bei der Villa Stephelin) wohl um frühmittelalterliche Gründungen durch fränkische Siedler handeln. Während die Lokalität von stephelin / Steffeln eindeutig ist, kann man diese bei Bamma/Bamme nur ungefähr verorten. Die Feldfluren nordöstlich von Auel tragen heute noch die Bezeichnungen „Auf Bammerflur“, „In der Bammerwies“ und „Bommberg“. Sie geben einen sicheren Anhalt, wo die genannte Siedlung zu suchen ist. Dabei deuten sowohl die Bezeichnung als „Flur von Bamm“ als auch die zwei weiteren Flurnamen mit dem Bestandteil „Bamm/Bomm“ darauf hin, dass das so beschriebene Gebiet einen ehemals selbständigen Hofbereich mit Acker- und Grünland umfasst. Es dürfte sich um den rechtlichen und wirtschaftlichen Besitz der ursprünglichen fränkischen Siedlung „Villa Bamma“ handeln. In dieselbe Richtung weist außerdem der Flurname „In der Hofft“, unmittelbar südlich von der „Bammerwies“ gelegen; er könnte auf eine ehemalige, heute verschwundene Hofstelle Bezug nehmen. Etwa 250 Meter nordwestlich von den letzten Häusern von Auel entspringt im Berghang eine Quelle; im Bereich dieser Quelle könnte der einstige fränkische Siedlungsplatz zu suchen sein. Auf dem Ackergelände oberhalb der Quelle fanden sich zahlreiche Keramikscherben aus dem 10. bis 14. Jahrhundert. Sie stimmen zeitlich gut mit den schriftlichen Belegen über die Siedlung Bamm überein, müssen aber nicht unbedingt den genauen Standort der Hofstelle markieren. In einer Urkunde aus dem Jahre 1331 wird ein Wailwayn von Bamme als Lehnsmann Gerhards von Blankenheim genannt. Ob in der Urkunde die „Villa Bamma“ bei Auel gemeint ist, ist allerdings fraglich, denn das in der Urkunde genannte Lehensgut namens „Menzychoven“ ist hier völlig unbekannt. Die letzte Erwähnung des »hoff[s] von Bamden« findet sich im Aueler Weistum, das wohl aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts stammt. Ausgehend von der letzten Erwähnung scheint der »hoff von Bamden« in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts wüst gefallen zu sein. Dabei deutet die Bezeichnung als „Hoff“ an, dass zu dieser Zeit nur noch eine kleine Gemeinschaft, vielleicht eine einzige Familie, dort lebte. 

5 Das Dorf Auel in Mittelalter und Neuzeit

     (13. - 20. Jh.)

 

Die genauen Ursprünge des heutigen Dorfs Auel liegen im Dunkeln. Eine Gründungsurkunde oder ähnliches sucht man vergebens. Man darf aber annehmen, dass zumindest zeitgleich, wenn nicht schon früher als die 943 erwähnte „Villa Bamma“ eine weitere Siedlung im Bereich der Aueler Talweitung am Tieferbach bestanden hat. Hierfür sprechen das weite, flache Gelände und die gute Wasserversorgung durch den Tieferbach, die die heutige Ortslage für die Anlage von Häusern, Weiden und Ackerland prädestinieren. Von dieser günstigen Lage hat das Dorf auch seinen Namen erhalten: Auel – in früheren Schreibweisen Ovele (1222), Awele (1282) oder Awell (1570) – kommt von dem Toponym (Ortsbezeichnung) „Aue / Au“ und bedeutet nichts anderes als wasserreiche, fruchtbare Talniederung. Mit der Verniedlichungsendung „-le“ am Grundwort „owe/ove“ kann der heutige Ortsname Auel sinngemäß gedeutet werden als „kleine Bach- oder Talaue“.

 

Unter heute nicht mehr zu rekonstruierenden Umständen ist das Dorf in den Besitz der bedeutenden Reichsabtei Prüm gekommen. Möglicherweise war es eine Schenkung eines fränkischen Adligen an das Kloster. Dies wird zwischen dem 10. und 12. Jahrhundert erfolgt sein, da Auel im Prümer Güterverzeichnis von 893 noch nicht erscheint. Erstmals im Jahr 1222 tritt ein Ort namens „Ovele“ in das Licht der Geschichte. Damals hatte nach dem Kommentar des Abtes Caesarius zum Prümer Urbar der Graf von Sayn das Dorf Auel von der Abtei Prüm zum Lehen. Wörtlich schreibt Caesarius: 

 

„… p[re]dict[us] comes seyn[e]n[sis] tenet i villa[m] sup[er] fluviu[m] kila q[ue] ouele appellat[ur]“

 

zu Deutsch: „…der vorgenannte Graf von Sayn hält ein Dorf an dem Fluss Kyll, das Ouele heißt“. Noch ein weiteres Mal tritt Auel 1222 im Kommentar des Caesarius zum Prümer Güterverzeichnis auf: „Er [der Graf von Vianden] besitzt (…) ferner den Hof von Ormont (oremunte), wo die Kyll entspringt; sodann einen Hof bei Lissendorf (lizendorpht), der Birgel (birgle) heißt“ Dabei ist das Wort birgle aus dem Wort ovele korrigiert worden, wie aus der Handschrift klar zu ersehen ist; offensichtlich hatte der Abt Caesarius sich hier verschrieben oder geirrt. Jedenfalls ist hiermit ein zweiter sicherer Nachweis für ein Dorf namens Auel an der oberen Kyll in der Nähe von Lissendorf gegeben. Unabhängig vom Prümer Urbar ist die Verlehnung des Dorfes Auel vom Kloster Prüm an den Grafen von Sayn noch an anderer Stelle urkundlich belegt. In dem „Staats-Recht der Reichs-Graffschafft Sayn“, einem gedruckten Urkunden-Konvolut aus dem Jahr 1749 ist in Kapitel 11, Seiten 440-441 folgende Urkunde wiedergegeben: 

 

„Daß die Herrn Grafen zu Sayn von der Abtey Prüm Lehen gehabt haben, belehret dieser Lehen-Brieff de An. 1453.

 

Wir Johann von Goz Gnaden Apt zu Proem doin kunt und bekennen vormytz dießen Brieve daz wir den Edelen und Woilgebornen Hern Gerharden Graven zo Seyne belehnet hain mit alsolichen Lehin und Güttern syne voraldern Graven zu Seyne von unßen Vurfaren und Hern den Epten und Gotzhuse zo Proeme intfangen und gehait han nemelich (…) und eyn Dorff off der Kelle genant Oeuele (…) und hait uns der obent. Grave Gerhardt eyde Hulde und Manschafft davon gedain als solichs proemschen liehins Recht und Gewonheit ist, beheltlich uns unßme Gozhueße unßn Mannen und eynen iglichen syns rechten sunder argelist und hain deß zo urkunde und gezuge unß siegel an dießen Brieff doin hangen datum anno Dni. milesimo CCCC mo. quinquagesimo tertio ipso die Vincentii martyris.“

 

Später muss dann das Dorf Auel von der Grafschaft Sayn an die Grafschaft Schleiden gekommen sein. Im Jahr 1282 verkaufte Konrad III., Herr von Schleiden, das Dorf „Awele“ zusammen mit Dorf und Burg Steffeln sowie den (später wüst gefallenen) Siedlungen Underbechen und Bremden an seinen Verwandten Gerhard IV., Herrn von Blankenheim. Der Abt Walther von Prüm genehmigte und besiegelte den Verkauf als Lehnsherr. Der Inhalt der Urkunde wird von Schmitz-Kallenberg wie folgt wiedergegeben:

 

„1282 Dez. 15 (feria tercia post festum beatae Luciae virginis). Conradus, dominus de Schleida (Schleiden), Lysa uxor nostra et Fridericus filius noster verkaufen dem Gerhardo, domino de Blanckenheim, ihrem Verwandten, das castrum in Stefflen, villam ibidem Underbechem, Awele et Brembden für 2000 Mark schillingorum und 225 Mark monetae Coloniensis denariorum bonorum…“

 

Später verliehen die Blankenheimer Dynasten das Dorf Auel an die Herren von Daun. Im Jahr 1396 verpfändeten wiederum die Dauner Herren Auel an Gerhard VII. von Blankenheim, Herrn zu Casselburg und Gerolstein. In Blankenheimer Besitz blieb Auel bis zum Jahr 1468. In diesem Jahr stirbt der letzte männliche Nachkomme der Familie, Graf Wilhelm von Loen-Blankenheim, bei einem Gefecht mit kurkölnischen Truppen bei Linnich. Wilhelm bleibt kinderlos, die Erbfolge ist ungeklärt. Die emporstrebenden Grafen von Manderscheid nutzen die Gunst der Stunde, reklamieren alte Rechte und besetzen sofort die Festungen in Blankenheim und Gerolstein. Die Witwe, Marie von Croy, und andere Erbberechtigte werden erst nach längeren Auseinandersetzungen mit hohen Geldbeträgen abgefunden. Seit dieser Zeit gehörte Auel zur Grafschaft Manderscheid. 1488 teilt Altgraf Dietrich von Manderscheid-Blankenheim-Schleiden seine Grafschaft unter seine drei Söhne auf: Graf Johann, Begründer der Linie Manderscheid-Blankenheim-Gerolstein, erbt u. a. die Herrschaft Gerolstein, damit auch das Dorf Auel, außerdem das „Haus zu Steffeln“, welches zu Gerolstein gehört. Das Dorf Steffeln aber erbt sein Bruder, Graf Kuno, der die Linie Manderscheid-Schleiden begründet. Bis zum Ende des Alten Reichs gehört Auel zur Grafschaft Manderscheid, darin zur Herrschaft Gerolstein, darin zum Hof Lissendorf. 

 

Eine spannende Frage ist es, ob auch in Auel in der frühen Neuzeit Hexenverfolgungen stattgefunden haben und ob Aueler Bürger Opfer derselben geworden sind. Die Höhepunkte der Verfolgungswellen liegen in der Herrschaft Gerolstein in den Jahren 1580 und in der Grafschaft Blankenheim in den Jahren 1627/33. Es ist bekannt, dass u. a. in Stadtkyll und Lissendorf zahlreiche Prozesse und Hinrichtungen stattfanden. Für Auel sind die einschlägigen Archivalien hierzu bislang nicht erschlossen. Aber die Tatsache, dass im Familienbuch Steffeln für das kleine Nachbardorf Basberg allein drei Personen als verurteilte und hingerichtete Hexen bzw. Zauberer genannt sind (Anton Drauden, Margaretha Hermes und Katharina Sohns, vgl. Familienbuch Steffeln Nrn. 290, 509, 1144 und 1303; eine vierte Person aus Basberg namens Barbara Feyen nennt Hubert Pitzen im Heimatjahrbuch Daun 2004, S. 129 ff.), jedoch für Aueler Einwohner kein einziger derartiger Eintrag vorliegt, mag dafür sprechen, dass Auel von den Verfolgungen verschont geblieben ist. 

 

Im Jahr 1801, nachdem die linksrheinischen Gebiete durch napoleonische Truppen erobert worden waren, kam Auel zur Republik Frankreich. Es wurde dem Kanton Lissendorf im Saardepartement zugeordnet. Bei der Neuordnung Europas im Wiener Kongress (1815) wurde Auel dem Staat Preußen zugeschlagen; bis zum Ende des zweiten Weltkriegs gehörte es zur Preußischen Rheinprovinz. 

 

Im Frühjahr 1945 überrannten die alliierten Streitkräfte den Westwall und drangen über die Eifel nach Osten vor. Obwohl es in Auel keinen nennenswerten Widerstand der Wehrmacht gab, nahmen die amerikanischen Streitkräfte das Dorf unter Tiefflieger- und Artilleriebeschuss. Es gab mehrere Treffer in Häuser und in den Kirchturm. Eine Zivilistin verlor dabei ihr Leben. Am 6. März 1945, gegen 2 Uhr am Nachmittag, wird Auel durch einen amerikanischen Stoßtrupp besetzt; das Dorf leistet keinerlei Widerstand. Im Aueler Wald, in der Nähe des „Langen Steins“ kündet heute noch ein mächtiger Explosionstrichter vom Zweiten Weltkrieg. An dieser Stelle ist seinerzeit eine deutsche V-1, eine von Hitlers sogenannten „Vergeltungswaffen“ abgestürzt, bevor sie ihr Ziel in London, Antwerpen oder Brüssel erreichen konnte. 

 

Als im Zweiten Weltkrieg bronzene Kirchenglocken für die Rüstungsproduktion zwangsweise abgegeben werden mussten, war auch Auel betroffen. Dabei wurde eine Klassifizierung in historisch mehr oder weniger wertvolle Glocken vorgenommen, so dass die alte Johannes-Glocke aus dem 15. Jh. im Kirchturm bleiben konnte, während die jüngere Marienglocke, die im Jahr 1928 nach einem Sprung beim Läuten umgegossen worden war, „in den Krieg ziehen“ musste und eingeschmolzen wurde.

 

Für die getöteten Soldaten und Zivilisten aus dem Dorf Auel sind in der Kirche eine Gedenktafel und an der Brücke über den Tieferbach ein Ehrenmal aufgestellt, das die Namen und Sterbedaten der Gefallenen nennt. Im ersten Weltkrieg 1914-18 sind acht Soldaten aus Auel umgekommen, im Zweiten Weltkrieg 1939-45 waren es zehn Soldaten und eine Zivilistin. 

 

Die Ehrentafel in der Kirche, im Eingang unter dem Turm auf der linken Seite aufgehängt, trägt die Inschrift:

 

„Den Heldentod fürs Vaterland starben im Weltkriege 1914-18 folgende Krieger der Filiale Auel:

Res. Hub. Arens R. J. R. 69. + 9.9.14 Vitry, Frkr.

Res. Joh. Carls R. J. R. 69. + 2.10.14 Rouvroy, Frkr.

Res. Mich. Carls R. J. R. 69. + 4.12.14 Euskirchen

Res. Nikl. Etten R. J. R. 156. + 11.4.18 Lys, Frkr.

Fhr. Jos. Etten F. A. R. 13. + 18.7.18 Giessen

Untff. Math. Arens G. G. R. 5. + 20.7.18 Auel

M. Sch. Gg. Arens J. R. 173. + 4.10.18 Stenay, Frkr.

Musk. Jak. Müller J. R. 29. + 2.12.18 Trier

R. I. P.

Erbarmet euch meiner, wenigstens ihr, meine Freunde. Betet, Brüder!“

 

Das Kriegerdenkmal am Tieferbach ist in einem Ehrenhain aufgestellt und besteht aus schwarzem Basalt. Es hat die Form einer hohen, vierkantigen Säule, der ein schlichtes Tatzenkreuz aufgesetzt ist. Das Denkmal trägt neben dem Symbol des nach unten stehenden Schwertes in eingehauenen, weiß ausgelegten Lettern folgende Inschrift:

 

„DEN GEFALLENEN AUS DEN KRIEGEN 1914-18   1939-45 
IN DANKBARER ERINNERUNG GMD. AUEL   
GEDENKET UNSER   A Ω

 

„HUBERT ARENS     PETER THÖMES

+ 9.9.1914                  + 25.7.1941

JOHANN KARLS      N. HINTERSCHEID

+ 2.10.1914                + 4.3.1942

MICHEL KARLS        PETER MEYER

+ 4.12.1914                + 12.5.1942

NIKL. ETTEN             KARL SCHRAMM

+ 11.4.1918                + 10.12.1942

JOS. ETTEN              THEO SCHRAMM

+ 18.7.1918                + 7.1.1944

MATH. ARENS          THOMAS HERMES

+ 20.7.1918                + 13.12.1944

HUB. BERNARDY    FELIX BARTHEL

+ 30.9.1918                + 4.3.1944

GEORG ARENS       WILLI ARENS

+ 4.10.1918                + 11.3.1944

JAK. MÜLLER           PETER HERMES

+ 2.12.1918                + 19.3.1945

JOHANN KEUL         EVA GÜRTEN

VERM. 26.7.1944      + 5.3.1945“

 

1946, nach dem Untergang des „Dritten Reichs“, kam Auel in das neu gegründete Land Rheinland-Pfalz, Regierungsbezirk Trier, Landkreis Daun. Die bisher selbständige Gemeinde Auel wurde 1969 im Zuge der kommunalen Gebietsreform mit der Nachbargemeinde Steffeln vereinigt und der Verbandsgemeinde Obere Kyll mit Sitz in Jünkerath zugeordnet. Nach abermaliger Kommunalreform im Jahr 2019 wird Auel der neuen Verbandsgemeinde Gerolstein zugeordnet, die aus einer Fusion der ehemaligen Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll entstanden ist. 

 

Heute sind in Auel noch sechs oder sieben Häuser mit Bausubstanz aus dem 17.-18. Jh. erhalten (Kellisch, Schmotz, Jokems, Tellen, Zirbes, Jöbbels und Witsche). Als es im 19. und frühen 20. Jahrhundert einen deutlichen Zuwachs der Dorfbevölkerung gab, entstanden zahlreiche neue Häuser. Das Dorf dehnte sich nach Süden und vor allem nach Norden aus. Die neuen Häuser entstanden entlang der alten Straßen, eine Entwicklung, die bis heute anhält. Wie viele andere Dörfer in der Eifel ist auch Auel eine Mischung aus Straßen- und Haufendorf mit starker moderner Expansion, was sich in einem relativ ungeordneten Ortsbild äußert. Aktuell (2017) gibt es im Dorf 60 Wohnhäuser, dazu Kirche und Gemeinschaftshaus. Die Einwohnerentwicklung in den letzten zwei Jahrhunderten stellt sich wie folgt dar:

 

1816:   151 Einwohner

1889:   170 Einwohner

1900:   174 Einwohner

1910:   190 Einwohner

1920:   210 Einwohner

1930:   207 Einwohner

1939:   217 Einwohner

1950:   213 Einwohner

1960:   186 Einwohner

1970:   153 Einwohner

1980:   163 Einwohner

1990:   137 Einwohner

2000:   149 Einwohner

2008:   146 Einwohner

 

Die Haupterwerbsquelle der Dorfbewohner war bis weit in das 20. Jh. hinein die Landwirtschaft. In der frühen Neuzeit, zur Blütezeit der Eifeler Eisenindustrie, wurde zudem im weitläufigen Aueler Wald Holzkohle für die Hüttenwerke in Kronenburg, Müllenborn und andernorts gebrannt, was den Einwohnern eine zusätzliche Erwerbsmöglichkeit brachte. Noch heute können im Wald zahlreiche Meilerpodien, sogenannte Köhlerplatten, beobachtet werden. Sie geben sich durch ihre völlig ebene, kreisrunde Form von etwa 10 bis 20 Metern Durchmesser und tiefgründig geschwärzten Boden zu erkennen. Eine weitere Erwerbsquelle war die Schafzucht zur Wollproduktion. Da das Dorf sich früher selbst versorgen musste, gab es in Auel verschiedene Handwerksbetriebe und Gewerbe: Mühle, Schreinerei, Schmiede, Stellmacherei, Schlosserei, Gerberei, Schuster, Imker und ein Kolonialwarengeschäft. Ein großes Hindernis in der Landwirtschaft war die Zersplitterung des Grundbesitzes infolge der üblichen Realteilung. So ergibt sich zum Beispiel aus einem Katasterauszug vom Jahr 1879, dass der Landwirt Johann Ränkes aus Auel rund 18 Hektar Land besaß, die sich auf immerhin 136 einzelne Parzellen in der gesamten Gemarkung verteilten. Eine durchgreifende Verbesserung erfolgte erst 1927, als in der Aueler Gemarkung die Flurbereinigung durchgeführt wurde. Die Vielzahl der kleinen, weit verstreuten Parzellen wurde zu größeren, leichter zu bewirtschaftenden Flächen vereinigt. Um die Qualität der Wiesen und des Ackerlandes zu verbessern, wurden bei der sogenannten Melioration zahlreiche Drainagen verlegt, die die durchnässten Böden entwässerten. Auch die Versorgung mit Elektrizität und Wasser in der ersten Hälfte des 20. Jh. waren wichtige Verbesserungen für die Dorfbevölkerung. Nach dem Krieg wurde eine Gemeinschaftsgefrieranlage nebst Schlachthaus gebaut. Die eigene Dorfschule musste dagegen in den 1960er Jahren schließen. Der Strukturwandel im ländlichen Raum hat auch das Dorf Auel seit den 1960/1970er Jahren voll erfasst. Heute ist in Auel nur noch ein einziger landwirtschaftlicher Betrieb angesiedelt. Nicht nur das Gesicht des Ortes, sondern auch die Landschaft um ihn herum hat sich in den letzten Jahrzehnten gravierend und nachhaltig verändert.

6 Alte Aueler Häuser

 

Ein bedeutender Ort ist Auel zu keiner Zeit gewesen, vielmehr ist es immer ein kleines Eifeler Bauerndorf geblieben. Wo die ersten Häuser des Dorfs gestanden haben, ist nicht genau bekannt. Wahrscheinlich haben sie an den heutigen Straßen „Am Tieferbach“ und „Zum Kläuschen“ gelegen, also in dem Bereich zwischen dem Kirchenhügel und dem Lauf des Tieferbachs. Anhand des Familienbuchs Steffeln (mit Auel) können aber ausweislich der alten Familien-bzw. Hausnamen, die bis Mitte des 17. Jh. zurückreichen, in Verbindung mit der ersten exakten kartografischen Darstellung des Dorfs durch Tranchot-Müffling im Jahr 1809 die Standorte der ältesten Häuser (und Familien) in etwa rekonstruiert werden. Demnach gab es Ende des 18. Jahrhunderts folgende Häuser in Auel (von West nach Ost aufgeführt):

 

Haus „Kellisch“, Am Tieferbach 8, erbaut Anfang 16. Jh., renoviert 1755 und 1955. Lt. Familienbuch ist ein Jakob Keller um 1649 hier geboren. Ein Gerichtsprotokoll aus dem Jahr 1614 nennt bereits einen „Kellers Johan von Awell“. Beim Umbau des Hauses wurde 1955 ein bedeutender spätmittelalterlicher Münzschatz aus 90 Goldmünzen entdeckt, der kurz nach 1494 (Schlussmünze) unter dem Fußboden des Hauses vergraben worden ist. Möglicherweise rührt der Hausname von einem Einnehmer („Kellner“) der Grafschaft Gerolstein her, der hier gewohnt oder das Haus gebaut hat. Aus dem Stammhaus entsprossen später die großen Familien Baur und Mies. Am Türsturz die Inschrift: AN 17 IHS 55 NO / RV 1955 E-JM.

 

Haus „Schmotz“, Am Tieferbach 5, erbaut als Pfarrhaus vom Priester Johann Michael Baur im Jahr 1763, der aus dem Haus „Kellisch“ stammte. Denkmalgerecht renoviert Anfang des 21. Jh. Der Hausname kommt von einer Schmiede, die Anfang des 20. Jh. in einem der Wirtschaftsgebäude eingerichtet worden war. In dem Haus wohnten die Inhaber des Benefiziums, später die Familie Sonnen, Gerten (Küster Sebastian Gerten), Blameuser und andere. Am Türsturz ein Chronogramm von 1763.

 

Haus „Arens“, heute Grünanlage an der Straße „Am Tieferbach“, erbaut vor 1809, Erneuerung 1836. Das Haus wurde 1970 von der Gemeinde gekauft und abgerissen. Aus dem Haus stammt die Familie Arens, die laut Familienbuch schon im 17. Jh. in Auel ansässig war und deren Nachkommen noch heute im Dorf leben. Erster namentlich bekannter Angehöriger ist Maternus Arens, geb. um 1650. Später lebten in dem Haus die Familien Bernardy und Begon.

 

Haus „Klooße“, vormals „Schrieten / Grethen“, Am Tieferbach 2, erbaut im 17. Jh. oder früher, erneuert 1818, heutiges Haus erbaut 1920. Das Familienbuch nennt u. a.: Johann Greten, Bernardi, geboren um 1649; Sebastian Bernardi, Grethen, geb. um 1670; Johann Bernardi, Greten, Schöffe in Auel, geb. am 20.10.1700. Der Hausname dürfte von den Vornamen Nikolaus bzw. Margarethe abgeleitet sein.

 

Haus „Buch“, Hauptstraße 22, erbaut vor 1809. Das ehemalige Wohnhaus, ein Winkelbau, wurde zuletzt als Stall genutzt und in den 1970er Jahren abgerissen. Angehörige der Familie Buch sind in Auel von etwa 1654 bis 1830 belegt. In der Franzosenzeit war ein Johann Jakob Buch, geb. 23.02.1786, Amtsbürgermeister („consul cantonis“).

 

Haus „Jokems“, Hauptstraße 24, erbaut im 18. Jh. oder früher. Triererhaus. In dem Haus wohnten die Familien Hansen, Schramm, Müller, Lindemann und Lutter. Erste Nennungen im Familienbuch: Johann Hansen, geb. um 1742 in Berndorf; Kornelius Schramm, geb. 13.04.1788, gest. 25.04.1859 in Auel.

 

Haus „Hellijisch“, Hauptstr. 26, erbaut vor 1809. Das alte einstöckige Haus wurde 1911 mit zwei Stockwerken neu errichtet. Womöglich das Stammhaus der Familie Hilgers, die in Auel in der Zeit von 1660 bis 1811 namentlich nachgewiesen ist (Johann Hilgers, geb. um 1660, gest. 26.09.1726 bis Gotthard Hilgers, gest. 19.11.1811). Am Türsturz die Jahreszahl 1911. 

 

Haus „Tellen“, Hauptstr. 21, erbaut vor 1809. Bis 1966/67 war hier eine Gastwirtschaft eingerichtet. Im Familienbuch ist in der Zeit zwischen 1651 und 1789 mehrfach der Name Thelen / Thielen in Auel bezeugt. Das große Grab- oder Gedenkkreuz auf dem Aueler Friedhof mit der Inschrift „MATHIAS THELEN AN 1730“ könnte von dem im Familienbuch erwähnten Matthias Thielen, geb. um 1655, gest. 21.11.1739 stammen.

 

Haus „Tellen önnischt“, Hauptstr. 19, erbaut im 17. Jh., abgerissen Ende der 1960er Jahre. Der Hausname bedeutet „unterhalb von Tellen gelegen“. Frühere Bewohner: Bernardy, Becker, Renkes, Kappes.

 

Haus „Beckisch“, Hauptstr. 17a, erbaut spätestens im 18. Jh., um die Jahrtausendwende abgerissen. In dem Haus war eine Schmiede eingerichtet, außerdem ein Backofen, der die Jahreszahlen 1747/1786 trug; vielleicht kommt von dem Backofen der Hausname. Vor dem Haus stand bis in die 1990er Jahre ein steinernes Nischenkreuz aus dem Jahr 1713. Die Familie Becker aus Auel reicht von Philipp Becker, geb. um 1650 bis Anton Beckers, gest. 01.05.1781.

 

Haus „Zirbes“, Zum Kläuschen 3, erbaut Anfang des 17. Jh., umgebaut 1856. Triererhaus. Der Hausname leitet sich vom Familiennamen „Servas“ ab. Andere Varianten des Namens lauten Servaty, Servais, Serve, Zerwe, Erstmals erwähnt wird die Familie mit Johann Servas, geb. um 1651 in Auel, letztmals mit Peter Servas, geb. 29.06.1826. Johann Servas, geb. 04.08.1731 in Auel, wird 1779 „Zirbes“ genannt.

 

Haus „Jöbbels“, Zum Kläuschen 5, erbaut im 17. Jh. oder früher, umgebaut 1817 und 1970. In einem straßenseitigen Fenstersturz, der heute verdeckt ist, soll die Jahreszahl 1665 eingehauen sein. Die Familie Göbbels aus Auel (auch: Gobelius, Jubelius) beginnt laut Familienbuch mit Johann Göbbels, Gerichtsschöffe, geb. um 1650 und endet mit Johann Heinrich Göbbels, geb. 03.03.1803.

 

Haus „Witsche“, Hauptstraße 16, erbaut vor 1809. Vor dem Haus steht ein steinernes Nischenkreuz mit der Jahreszahl 1736. Zu dem Anwesen gehörte das „Küherzhaus“ (= Kuhhirten-Haus) auf der gegenüberliegenden Straßenseite, in dem vormals das Gesinde des Bauern untergebracht war. Das Haus ist das erste, das auf der anderen Seite des Tieferbachs entstand; es soll von einem Mann namens „Witsch“ erbaut worden sein, daher auch der Hausname. Später war es das Stammhaus der weit verzweigten Familie Renckes (andere Schreibweisen: Ränkes, Reinkers). Anna Maria Renckes (geb. Hoffmann), geb. 29.12.1818 in Lehnerath, wird in Trier „Witsch“ genannt. Erster namentlich genannter Angehöriger der Familie ist Johann Renckes, geb. 05.10.1784 in Steffeln, gest. 20.06.1851 in Auel. 

 

Diese 13 eng beieinander stehenden Häuser bilden neben der Kirche den alten Kern des Dorfs. 

7 Kirchengeschichte

Die Kirchen-Filialgemeinde Auel

 

Kirchlich gehörte Auel, zusammen mit dem benachbarten Steffeln, ursprünglich zur alten Pfarrei Lissendorf, die dem Erzstift Köln unterstand. Bereits im Jahr 1257 erwähnt ein Dechant namens Johannes den Ort Auel als Filiale der großen Pfarrei Lissendorf. Im Jahr 1660 wurden Auel und Steffeln, wohl wegen des Anwachsens der Bevölkerung und der weiten Entfernung von Lissendorf, vom alten Pfarrverband abgetrennt. Steffeln wurde zur selbständigen Pfarrei erhoben und Auel Filiale derselben. Gemäß dem Gründungsakt war an jedem dritten Sonn- und Feiertag sowie an allen Marienfesten Pfarrgottesdienst in Auel, ansonsten in Steffeln. Die Pfarrgenossen von Steffeln und Auel hatten jeweils ein Drittel der Bau- und Unterhaltskosten der Kirche im Nachbardorf zu tragen; diese Regelung führte in der Folgezeit zu manchem Streit und der Bestrebung Auels, sich von der Mutterkirche in Steffeln zu lösen. Erst im Zuge der gravierenden politischen und kirchlichen Umwälzungen an der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert wurde Auel im Jahr 1801/1803 aus der Pfarrei Steffeln herausgelöst und der Pfarrei Duppach in der Diözese Trier zugeschlagen. Grund hierfür war, dass Steffeln unter Luxemburger Hoheit zur Herrschaft Kronenburg gehörte und deshalb in der Franzosenzeit dem neuen Bistum Lüttich zugeordnet wurde. In der Pfarrei Duppach blieb Auel als Filialkirche bis zum Jahr 2007. In diesem Jahr wurde Auel wieder mit der alten Pfarrei Steffeln vereinigt. Seit 2011 gehören Auel und Steffeln zur Pfarreiengemeinschaft Obere Kyll im Dekanat Gerolstein-Hillesheim, Bistum Trier. 

 

 

Die katholische Filialkirche St. Maria in Auel

 

Von alters her hatte das Dorf Auel eine eigene Kapelle. Nach den gotischen Bauformen im Chor (Maßwerkfenster, Rippengewölbe, spitzbogiger Triumphbogen) ist die Aueler Kirche wohl noch im 15. Jahrhundert erbaut worden. Ob es an der Stelle der heutigen Kirche schon einen älteren Vorgängerbau gegeben hat, ist unklar, aber durchaus denkbar. Gegen Ende der 1750er Jahre ließ der aus Auel stammende Priester Johann Michael Baur die Kirche auf das Doppelte vergrößern, auch die Seitenaltäre stammen aus dieser Zeit. Der dreistufige barocke Hochaltar aus reich skulptiertem Buntsandstein soll aus den Werkstätten des Klosters Himmerod stammen und um 1700 entstanden sein. Die Mittelnische des Altars birgt eine hölzerne Mondsichelmadonna, eine gute Arbeit aus dem 18. Jahrhundert. Die annähernd lebensgroße Figur der Maria mit dem Kinde ist der optische und spirituelle Mittelpunkt der Kirche. Man vermutet, dass ein Himmeroder Künstler sie im Auftrag der Gräfin von Blankenheim geschnitzt hat. Die ebenfalls in barockem Stil ausgeführten Seitenaltäre tragen auf der linken Seite Figuren der Heiligen Apollonia, Katharina und Barbara sowie ein älteres Vesperbild, auf der rechten Seite stehen Figuren der Heiligen Familie (Mutter Anna, Maria und Joachim), der hl. Brigitta, des hl. Wendelinus und des hl. Eligius. Bemerkenswert erscheinen die drei heiligen Frauen am linken Seitenaltar. Sie erinnern an den uralten keltisch-römischen Matronenkult, den wir von zahlreichen römischen Göttersteinen vor allem aus der Nordeifel kennen. Als Matronen wurden drei Frauen verehrt – eine junge zwischen zwei älteren -, die regelmäßig mit Fruchtkörben, Blumen, Ähren oder Wickelkindern dargestellt sind und denen sicherlich eine Bedeutung für die Fruchtbarkeit von Erde, Mensch und Tier zukam. Im Jahre 1832 schlug der Blitz in den Kirchturm ein, so dass dieser abgetragen und neu aufgebaut werden musste. Der dreigeschossige Turm von 1833 ist in den einfachen klassizistischen Schulformen dieser Zeit gehalten (ganz ähnliche Kirchtürme befinden sich in verschiedenen Ortschaften der Diözese Trier, so in Preischeid, Birresborn, Bollendorf, Mehring, Salm und Orscholz; stammen vielleicht alle von ein und demselben Baumeister?). Der eigentümliche Stilmix aus Gotik, Barock und Klassizismus gibt der Aueler Kirche ihr besonderes, unverwechselbares Gepräge. Die Kapelle ist seit 08.09.1988 als Kulturdenkmal gekennzeichnet und als solches besonders geschützt.

 

 

Die Kirchenglocken

 

In der Aueler Kirche sind heute zwei Glocken aufgehängt:

 

1. die ältere, kleinere Johannes-Glocke mit dem Schlagton „es“; sie trägt in gotischen Minuskeln den Spruch „+johannes heissen ich inde er goz luden ich“. (Johannes heiße ich, zur Ehre Gottes läute ich),

 

2. die jüngere, größere Marien-Glocke mit dem Schlagton „c“; sie trägt die Inschrift „HL. MARIA, BITTE FÜR UNS      FILIALKIRCHE AUEL      IM HL. JAHR 1950      GEGOSSEN VON J. F. WEULE BOCKENEM“

 

Die Johannes-Glocke könnte noch aus der Erbauungszeit der Kirche stammen. Vermutlich ist sie zusammen mit der alten Marien-Glocke im Jahr 1473 vom Meister Johann von Alfter (westlich von Bonn gelegen) gegossen worden. Hierfür spricht die große Ähnlichkeit mit der Inschrift auf der alten Marien-Glocke, welche lautete: maria heissen ich, in de er goz luden ich, johan van aefler gos mich anno mcccclxxiii“. Für einen gleichzeitigen Guss beider Glocken können noch weitere Indizien herangezogen werden: Aus demselben Jahr 1473 und von demselben Meister sind die Kirchenglocken von Reuth und Schönfeld gegossen werden, wie deren Inschriften (siehe Wackenroder) bezeugen. Die Reuther Glocke trägt die Inschrift „maria heissen ich de er gos luden ich, johan van alfter gus mich ano doni mcccclxxiii“. Die beiden Schönfelder Glocken sind bezeichnet mit: 1) „sant matheus heis ich, in de er gotz luden ich, johan van alfter gus uns anno domini mcccclxxiii“ und 2) „santa barbara heis ich, in de er gots luden ich“. Die Ähnlichkeiten zur Aueler Johannes-Glocke sind offensichtlich. Vermutlich hat der Wanderglockengießer Johann von Alfter im Jahr 1473 eine ganze Reihe von Glocken in der näheren Umgebung gegossen, vielleicht sogar in einer einzigen Grube oder in einem einzigen Guss. Besonders die Glocken aus Schönfeld sind direkt mit den Aueler Exemplaren zu vergleichen: beide sind je einem männlichen und einer weilblichen Heiligen geweiht; nur eine Glocke des Paares trägt den Namen des Gießers und die Jahreszahl, womöglich zur Arbeitsersparnis; die Schönfelder Mathias-Glocke beweist sogar ausdrücklich den gleichzeitigen Guss mit seiner Schwester St. Barbara: „…goss uns…“. Neben der Inschrift der Aueler Johannes-Glocke weisen auch die auf ihr angebrachte Verzierung in Form von gotischem Maßwerk sowie die charakteristische Glockenform in das späte Mittelalter. Somit können wir mit großer Wahrscheinlichkeit annehmen, dass die heute noch läutende Johannes-Glocke tatsächlich aus dem Jahr 1473 stammt und damit schon über ein halbes Jahrtausend lang ihren Dienst tut!

 

Die alte Marien-Glocke bekam im Jahr 1928 beim Läuten einen Sprung und musste in der Glockengießerei Mark in Brockscheid umgegossen werden. Damit war sie die jüngere und musste im Kriegsjahr 1942, als historisch weniger wertvoll klassifiziert, zum Einschmelzen für die Rüstungsindustrie abgeliefert werden. Doch schon im Jahr 1950 wurde eine neue Marien-Glocke gegossen und aufgehängt, (siehe oben), die seither mit ihrem „kleinen“ Bruder ein kleines, aber klangschönes Geläut bildet. 

 

Angefügt soll noch eine bemerkenswerte Beobachtung sein, die der Verfasser als Jugendlicher bei seiner ersten Besteigung des Aueler Kirchturms in den 1970-er Jahren machte. Sie ist ihm unvergessen geblieben und beschäftigt ihn bis heute. Auf einem Mauergesims des unteren Turmstockwerks stand damals, einsam und verstaubt, eine kleine Glocke, nur etwa 20 bis 30 cm hoch. War es eine nur vorübergehend in Gebrauch gewesene Notglocke? Oder war es eine alte Glocke aus der früheren Wallfahrtskapelle? Womöglich sogar die in den Trierer Jahresberichten (Nr. 10/11, 1916/1917, Seite 63) genannte Glocke von Auel aus dem Jahr 1550? Wenige Jahre später war sie verschwunden, ihr Schicksal ist unbekannt. Was ist mit ihr geschehen, wohin ist sie gekommen…? 

 

 

 

Auel als Wallfahrtsort

 

Die Kapelle in Auel, die unter dem Patronat der hl. Jungfrau und Gottesmutter Maria steht, war einstmals eine bedeutende Wallfahrtsstätte. Über den Ursprung der Wallfahrten ist wenig bekannt; vielleicht hängt sie mit der Lage Auels an der alten Römerstraße Köln-Trier und der mittelalterlichen Fernhandelsroute Koblenz-Malmedy zusammen. Noch heute ziehen alljährlich im Frühling größere Pilgergruppen vom Niederrhein durch das Dorf Auel zum Grab des Apostels St. Matthias in Trier, genau auf der mutmaßlichen Route der alten Römerstraße. 

 

Vieles spricht dafür, dass die Marienverehrung in der katholischen Kirche auf weitaus ältere, vorchristliche Muttergottheiten und Fruchtbarkeitskulte zurückgeht. Ein bekanntes Beispiel ist in diesem Sinne die Fraukirch bei Thür, einsam in der Feldflur der Pellenz in der Osteifel gelegen. Die heutige Kapelle gründet auf frühmittelalterlichen Fundamenten und einem vermutlich römerzeitlichen Vorgängerbau. Seit dem 13. Jahrhundert führten Wetterprozessionen aus den umliegenden Dörfern zur Fraukirch und noch bis heute wird an jedem ersten Augustwochenende an der Kapelle die Fraukircher Kirmes gefeiert. 

 

So kann auch der Ursprung der Wallfahrtsstätte in Auel im Zusammenhang mit Bittgängen zur Muttergottes für günstige Witterung und eine gute Ernte vermutet werden. Belegt sind Flurprozessionen („Hagelfeiern“) aus der Zeit vom 16.-19. Jahrhundert, die in der Aueler Kirche ihren Abschluss fanden. Namentlich sind folgende Prozessionen bekannt:

 

aus Esch: Wetterprozessionen nach Glaadt, Auel und Walsdorf an den drei Johannesfreitagen, ab dem 19. Jh. erwähnt;

 

aus Hillesheim: Hagelprozessionen nach Auel, Walsdorf und zum Brunnen am 2. und 3. Johannesfreitag, erstmals 1659 erwähnt;

 

aus Niederbettingen: Wetterprozessionen nach Duppach, Auel und Walsdorf, an den drei Johannesfreitagen, ab dem 18. Jh. erwähnt;

 

aus Rockeskyll: Wetterprozession nach Auel, am Johannestag.

aus Büdesheim: Prozession nach Auel "umb gut Wetter", belegt für das Jahr 1755 (Peter Oster, Geschichte der Pfarreien des Dekanates Prüm, S. 474)

 

Die althergekommene Hagelfeier, die am 4. Mittwoche nach Ostern, dem sogenannten Kalten Mittwoch, abgehalten wurde, fand in Auel letztmalig im Jahr 1831 statt. Die drei Freitage vor dem Geburtsfest Johannes des Täufers galten im Volk als „Halgelfeiertage“, an denen man Prozessionen gegen Hagel und Gewittergefahr hielt. Außerdem kamen früher am 9. Februar jeden Jahres, dem Tag der Heiligen Apollonia, Pilger nach Auel; ihr Bildnis steht heute noch am linken Seitenaltar. Die Fürsprache der Apollonia sollte besonders von Zahnschmerzen befreien oder davor schützen. Ein wichtiger Prozessionstag in Auel war auch der 2. Juli, am Festtag Mariä Heimsuchung; die Wallfahrer erflehten dabei Schutz vor Blitz, Hagel und Unwetter. Der Zustrom der Gläubigen zur Kirche nach Auel muss jedenfalls beträchtlich gewesen sein. Dies kann man daraus ersehen, dass in dem kleinen Dorf einstmals in gleich drei Bauernhäusern („Korres“, „Witsche“ und „Telle“) Gastwirtschaften eingerichtet waren. Um den zahlreichen Pilgern die Teilnahme an der Messe zu ermöglichen, hat man um 1700 an der Evangelienseite der Kapelle einen Anbau mit offenstehendem Altar (Oratorium) nach dem Kirchhof zu angebracht. Die Gewände der einstigen Maueröffnung, an der der Priester die Messe zelebrierte, sind heute noch über der Sakristei zu sehen. Die im Volk beliebten Wallfahrten wurden schließlich im Jahr 1832 von der kirchlichen Obrigkeit verboten, nicht nur in Auel, sondern im ganzen Bistum. 

8 Die Mühle zwischen Auel und Steffeln

 

Seit dem späten Mittelalter ist eine Mühle bezeugt, die zwischen den Dörfern Steffeln und Auel am Tieferbach gestanden hat. Wegen der territorialen Zugehörigkeit der Mühle und der aus ihr zu ziehenden Abgaben gab es immer wieder Streit zwischen den Landesherren (Steffeln gehörte zur Herrschaft Kronenburg, Auel dagegen zur Grafschaft Gerolstein). Dies ging so weit, dass die Mühle sogar abgebrochen und weiter bachabwärts wieder neu aufgebaut werden musste. Aus den Jahren 1554 und 1570 sind Urkunden überliefert, in denen die Grafen von Manderscheid-Blankenheim als Grundherren und Besitzer die Mühle („unsere Mullen zu Auwell“) an ihre Untertanen verpachtet haben, zunächst an die Geschwister Peter und Mergen, danach an Hans von Dockweiler, Rentmeister zur Saffenburg und seine Frau Katharina von Manderscheid. Die jährliche Mühlenpacht bestand aus Naturalien und Geld. Sie betrug damals vier Malter Korn (ein Malter nach Manderscheider Maß entspicht 1.149 kg, also rund 23 Zentner), drei Gulden und 200 Eier, die zum St. Martinstag auf das Schloss in Kronenburg zu liefern waren, dazu zu Weihnachten „ein gutt fett Schwein“. Weitere Akten aus dem Landeshauptarchiv Koblenz belegen, dass die Mühle bereits im Jahr 1493 verpachtet gewesen ist, also mindestens auch so alt ist. Zur Erzeugung der notwendigen Wasserkraft wurde in Steffeln, etwa auf Höhe der alten Schule (heute Dorfgemeinschaftshaus), vom Tieferbach ein Wassergraben abgezweigt, der den Mühlenteich oberhalb der Mühle speiste. Der Teich, die sogenannte „Klouß“, wurde um 1970 im Zuge der Begradigung des Tieferbachs beseitigt. Er wurde nicht mehr benötigt, da die Mühle längst den Betrieb mittels Wasserrad eingestellt hatte. Heute gehört die „Steffeler Mühle“ mit ihrer über 500-jährigen Ortstradition zur Gemarkung Steffeln; die Bewohner halten aber Nachbarschaft zum näher gelegenen Dorf Auel. 

 

Nachfolgend werden die im Landeshauptarchiv aufbewahrten Akten über die Steffelner / Aueler Mühle in wortgetreuer Abschrift und zum besseren Verständnis in einer modernen Leseübersetzung widergegeben.

 

 

 

Akten im Landeshauptarchiv Koblenz über das Dorf Auel

Vollständige, wortgetreue Abschrift der in Fotokopie vorliegenden Originalakten

Erstellt im Oktober/November 2005 von Peter May

 

Bestand 29 B Nr. 126 (18 Bl.): Acta betr. die Mühle zu Auel 1554 - 1715

 

Blatt 126,1 (Handschrift und Stempel, Titelblatt)

 

Acta bt. die Mühle zu Auel. 1554 - 1715.

Grafschaft Gerolstein Nr. 126

Landeshauptarchiv Koblenz Best. 29 B Nr. 126

 

Blatt 126,2 (handschriftliche Abschrift, unsigniert)

 

Verschreibungh der Muhllen zu Awelhl

 

Wir Diederich Graff zu Manderscheit Virnenburgh Blanckenheim Herr zur Schleyden Kerpen Cronenbourgh Saffenbourgh undt Newerburgh tuhn kundt daß wir unser Muhlle zu Aull fur eine jahrliche zinß undt pacht ein zeith von jahren Neulich sechszehen jahr langh nach einander folgendt peter undt Mergen gesusteren zugestaldt undt verlehendt haben zu selben undt verlehenen auch Ahnen undt Ahnen Erben die selbige hiemit undt in Kraft dieses briefs dergestaldt daß gemelter peter undt Mergen die selbige Muehll in guttem bauhen setzen undt underhalten. Auch denen leuhten mitt uffrichtigem Mahlen jederzeitt deren maßen gegenwertigh sein sollen damitt die mallende leuthe uberehnnen undt bösem Mallen mitt billigkeit sich nicht zu beklagen haben mögen. Des solle die selbige peter undt Mergen gesüsteren obgemelte oder Ihro Erben die ziehll von jahren undt jedes jahrs zu st Martini tagh unß auff unser schloß cronenbourgh lifferen undt bezahlen vier Malter guttes reynes kohrren kerpischer Maßen drey rader gulden [eine Goldmünze im Wert von 24 Raderalbus, Anm. d. Ü.] bescheiden rader geltz undt zwey hundter Eyer. Undt aber Sache daß gedachter Peter undt Merge oder Ihre Erben im Einigem punckt dießer Verschreibungh sauhmigh werden, solle alßdan die belehnungh nit allein auß seyn sonderen wollen unß alles schadens ahn allen Ihren undt Ihrer Erben gutteren zu Erhohlen. 

 

Blatt 126,3 (Handschrift, Fortsetzung)

 

Hiemitt vorbehalten haben alles undt argelist undt gekehrt undt des zu Urkundt der Warheith haben wir Diederich zu Manderscheidt Wirnenbourgh undt Blanckenheym Herr zur Schleyden obgemelt unseren insiegel ahn diesen brieff tuhn hangen. Dero gegeben ist der sechs undt zwantzigsten tagh february im Jahr unseres herren Tausendthfunffhonderthundt im vier undt funffzigsten

 

Blatt 126,4 (Handschrift auf Briefumschlag)

 

Copien 

Der Mullen verschreibungen zu Awell, bey Steffeln gelegen, so Hansen Dockweylern, unnd seiner haußfrawen Catharinen, lediger von Manderscheidt, ir lebenlangh beschehen, seind datiertt die Erste purificatiois Mre - 1570. Die leste am 4ten Juny Anno 1571.

 

as. i. Grafschafft Gerolstein 

in genene Convolut: 1.

 

Steffeln. Mullenverschreibungh

 

Num: 14

 

Blatt 126,5 (handschriftliche Abschrift)

 

Copia der Mullen verschreibung zu Awell bei Steffelenn gelegenn

 

WIR Dietherich Grave zu Manderscheidt Blankenheim und Virnenburgh, Herr zur Schleiden Dhaun Kerpen Cronenburgh Newerburgh und Saffenburgh Thun khundt hiemit offentlich bekennende, daß wir unsere Mullen zu Awell, bei Stefflen in der Herschafft Cronenburgh gelegen, mit irem in und Zubehör, außverlehent haben, wie wir auch dieselbige hiemit und in Krafft dißes außverlehenen unserem liebenn getrewenn Hansen von Dockweilern Renthmeistern zu Saffenburgh, und Catharinen ledig vonn Manderscheidt, seiner Ehelichen Hausfrawen, so langh gedachte Catharina lebt, und leng nit, dießer gestalt, Nach dem wir vonn vorigen Pachter vier malter Rogken Cronenburger mässen Mullen Pachts, und gleichfals auch an gelt jährlichs drei bescheiden Rader gulden, und zwey hundert Eeyer bekommen, auch sonst ferners noch ein malter kornß Itzo höchenn möchtenn, So haben wir gedachten Eheleuthen , auß sonderlichen gnaden gnediglichen vergunstiget und zugelaßen, daß sie uns berurte Zeit langh zu Pacht järlich uff sanct Mertiniß tagh geben, und uff unser Schloß Cronenburgh liebernn sollen vier goltgulden, oder den Rechten Wertt darvor, und dannoch zu Christmeßsen jedes Jahrs ein gutt fett schwein, oder funff thaler darvor, welchs doch jeder Zeit, zu unser Kur und

 

Blatt 126,6 (handschriftliche Abschrift, Fortsetzung)

 

wolgefallenß stehen soll, Es sollen auch gedachte Eheleuth die selbige Mullen iederzeit in guttem gewonlichenn, uffrichten Baw, mit aller gereitschafft zur Mullen gehorig, uff iren Costen, und sonder unser Zuthun underhalten, auch den Malleuthen iederzeit mit gutem uffrichtigen mallen dermassen gewertig sein, damit die Malleuth, sich boesen Mallenß, unbillichen ubernemenß, oder einich untraw mit billigkeit nit zubeclagen haben mögen

 

Unnd im fall gemelte Eheleuth an underhaltungh des Baws, an uffrichtigem mallen, und an lieberung der vier goltgulden, und des Schweinß, wie obstat, zum theill, oder zumahl, mit bescheidt uberweist, seumigh und breuchig befunden wurden, soll diße unsere auß gnaden beschehene belehnungh, nit allein auß und ab, und die Mullen mit allem irenn In und Zubehör, wider zu unsern, od unsern Erben Henden verfallen sein, sonder auch macht haben, uns alles Schadens an Iren Erbschafften und guttern (: welche Sie uns hierin zu eim und[er] Pfandt verlacht :) selbst zuerholen mögen, alles sonder geferdt unnd Argelist 

 

Unnd des zu urkhundt d warheit, haben wir Dietherich Graf zu Manderscheidt & obgl, unser angeborn Siegell an diße unsere Gelehnung wissentlich thun hangen Die geben ist zur Schleiden uff purificationis Mariae, [Mariae Lichtmess, 2. Februar, Anm. d. Ü.] im Jahr funffzehen hundert und im Siebentzegh,.

 

Blatt 126,7 (Handschriftliche Abschrift)

 

Copie der lester Mullen beschreibungh zu Awell bey Steffelen gelegen, Hansen Dockweylern beschehen

 

Wir Diederich Graff zu Manderscheidt Blanckenheym undt Wirnenburgh Herr zur schleiden Dhaun Kerpen Cronenburgh Newerburgh undt schaffenburgh p tuhn kundt undt bekennen hiermit offentlichen alßwir hiebevoren unsere Muehll zu Awell bey Steffelen in der Herschafft Cronenburgh gelegen unserem Rendtmeister zu Saffenburgh undt lieben getrewen Hansen von Dockweylern undt Catarinen seligen von Manderscheidt seiner Ehelichen haußfr[aw] solangh gedachte Catharina lebt undt lenger nit umb einem nemblichem Jahrpacht vier goldgl oder die den steckt wehrt darvor uff St Marins tagh undt danach zu Christmißen ein guth feistes Schweyn oder funff dahler darvor uff unser Schloß Cronenburgh jedes jahr bestendigh davon zu lieberen, außgetahn undt verlehent haben, auch vorigen daruber uffgerichter Verschreibungh daselbigh khlarligh außweisennt. 

Sie sich aber jetz angedachten innen Ufferlegten pächts etwaß beschwert undt umbringerungh desselbigen unß untertahnigh gebetten undt angelangt. Daß wir darnach uff Newes gedachte unsere Muehll bemelten Eheleuthen Hansen undt Catharinen uff Ihr beydes undertahnigh undt Empsich anhalten 

 

 

Blatt 126,8 (Handschrift, Fortsetzung)

 

sonderlich aber von wegen seiner Haußfr[aw] doch so langh gedachte seine Ehelige Haußfraw lebth und lengh nit (: angerechter voriger Verschreibungh nuhn mhe ungeachtet :) wiederumb außgetahn undt verlehnt haben. Außtuhn undt verlehnen thuen die selbige hiermit undt in krafft dieses diesergestaldt

Nachdem wir von vorigen pächter vier mahler Rogken Cronenburger maßen mullen pachte undt gleichfals auch ahn geldt drey bescheiden rader gulden undt zwey hundert Eyer bekommen auch sonst Itzo ein malher Korn hoehen mochten So haben wir obgemelten Eheleuthen auß sondlichen gnaden gnädiglich vergunstigt undt zugelaßen daß sie unß berurte zeitlangh zu pacht jahrlichs auff St Martini tagh geben undt uff unser Schloß Cronenburgh lieberen sollen vier goldgl oder den stecken werth darvor Es sollen auch gedachte Eheleuth die selbige Muhllen iederzeit in guttem gewonlichem uffrigtigem baw halten mit aller gereitschafft zur muhllen gehörigh uff Ihren Kosten undt sonder unser zutuhn undt halten auch der Malleuthen iederzeit mit guttem uffrichtigen Mallen der Massen gewertigh seyn, damit die malleuth sich bosens mallens unbilligen Ubernemens oder einiger Untrew mit billigkeit sich nicht zu beklagen haben mögen, undt im 

 

Blatt 126,9 (Handschrift, Fortsetzung)

 

im Fall gemelte Eheleuth ahn Underhaltungh des baws ahn uffrigtichen mahllen undt ahn lieberung der vier golgl wie obsteht zum tehil oder zu mahll uberweich saumigh oder bruchigh befunden wurden sol diese unsere auß gemelten geschehen belehenungh nicht allein auß undt ab undt die muhll mit allen ihren in undt zugehör wiederumb zu unsen oder unse Erben henden verfallen seyn sonderen auch macht haben unß alles schadens ahn ihrer Erbschafft undt gutteren die sie unß hierin zu einem Underpandt verlegt :) selbst zu erhollen moegen alles sonder geferdt oder arligst Undt des zur Urkundt der warheit haben wir Diterich Graff zu Manderscheidt obgl unß Insiegell herauff tuhn hangen. Geben Cronenburgh ahn 4ten Juny Ao 1571

 

Blatt 126,10 (Handschrift, unsigniert, undatiert)

 

Fundamenta Ahn Seiten Gerolstein zu Behauptung der Aweler Mullen

 

1. Erstlich daß die Aweler Muhl undisputirlich auff Gerolsteinischem Aweler Territorio vermög Ihres uhralten weisthumbs gelegen, welcheß Weisthumb nicht allein in den Gerolsteinischen Statusbucheren und archivio verschiedentliche mahl, sondern auch in dem blanckenheimischen archivio von Zeit der Blanckenheim- und Gerolsteinischer theilung sich gantz gleichlautend befindet, und also ahn deßen antiquität und glaubwurdigkeit nicht zu zweifelen; Zu deßen mehrerer behauptung vorgestelt wirt der Elteste Gerichtsscheffen zu Awell ein achtzig jähriger man so von alters die Aweler Kuhe gehutet, welcher deponirt und mit wurcklichem ayd toties quoties zu bedauren [beteuern, Anm. d. Ü.] erbietig ist, daß er in seinen jungen tagen bey vorigen alten Kriegen die Kuhe gehutet, und weilen damalß ihm verbotten gewesen auff die Spanische Hochheit zu kommen er sich woll zu erinneren wiße, daß er mit seinem Viehe in diesem streitigen district, zwischen der bach und dem hohen regh worin die Muhl ahninzu gelegen, mit dem Viehe geweidet, und darin sicher gewesen, ohne daß die steffeler jemalß daß geringste binnen solchem district weder mit weidgang noch sonsten pratendirt, welchen district wan 

 

Blatt 126,11 (Handschrift, Fortsetzung)

 

auff Steffeler Jurisdiction gelegen gewesen währe, Er damalß nicht hatte betreiben dorffen; dieses Aweler weisthumb wirt dadurch auch desto mehr bekräftiget, weil bey der im Jahr 1546 vorgangener Blanckenheim- un[d] Gerolsteinischer Theilung die Aweler Scheffen auff die ubergeben Interrogatoria [Fragenkatalog, Anm. d. Ü.] ad art. 6tum geantwortet, daß die von Steffelen zwar etliche felder in ihrer Aweler Hochheit hätten aber in der Hochheit seye kein Streit noch Irthumb. 

 

2. Daß diese Muhl nach Gerolstein und nicht nach Cronenburg gehorig, wirt dadurch hauptsachlich erwiesen, weilen laut alten Verträgen zwischen Graff Dederichen und Graff Johan, item zwischen Graff Dederichen und Graff Gerharden und in Specie durch den original Vergleich vom Jahr 1526 er erhellett, daß Graff Johan die Mulle zwischen Awell und Steffelen gelegen erblich zustehen solle, doch also, wannie Graff Diederich und seine Erben die Mulle in seinem Hochgericht zu Steffelen nit langer leiden wollte, Graff Johan und seine Erben die alßdan ablegen und in ihr Hochgericht setzen mögen, welcheß durch den original Vergleich vom Jahr 1526 bestättiget wirt, worin außtrucklich beredt, daß die Gebrudern Graffen zu blanckenheiem sollen ablegen die Mull zu Steffelen Awel so im 

 

Blatt 126,12 (Handschrift, Fortsetzung)

 

Hochgericht Graffen Diederichß gelegen ist, welche ablegung nicht vonnöhten gewesen, währe wen Graffen Diederichen diese Muhl zukommen währe, welche diese ablegung der Muhlen nachgehentß auch geschehen, und solche Muhl weiter herab auff Aweler Hochheit wider auff geschlagen worden, wie die noch vorhandene augenscheinliche rudera [lat. ruderis = Schutt, Anm. d. Ü.] bezeugen. 

 

3. Ist diese Mull von dem Hauß Gerolstein nicht allein laut der Gerolsteinischer Statusbucher un[d] in Specie deß Dussels [Anm.: Johann von der Dussel, 1636 Manderscheider Amtmann zu Gerolstein] Extracten biß hiehin von undencklichen Jahren verpfachtet, und die pfacht auffs Hauß Gerolstein geliebert und verrechnet worden, sondern kan auch mit den wenigen erfindlichen alten rechnungen von den Jahren 1493. 1505. 1506 erwiesen werden, daß dieser Mullenpfacht damalß schon, ehe Cronenburg zu Gerolstein kommen, nach Gerolstein berechnet worden

 

4. Findet sich in der Erbtheilung zwischen Graff Coen [Kuno / Konrad, Anm. d. Ü.] und Johan Gebruderen de Anno 1488 daß Steffelen allein mit seinem Zubehör dem Graff Coen zugetheilet worden, wie dan biß dato noch daß Hew von der Herrenwieß under Steffelen nach Gerolstein gehörig, und dahin jederzeit geliebert worden, wozu die Aweler die Fröhen schuldig 

 

Blatt 126,13 (Handschrift, Fortsetzung)

 

5. Hingegen befindet sich funfftens daß daß Dorff Awell mit allenn seinem Zubehör mit der burg Bettingen im Jahr 1396 acquiret worden. 

 

6. Weilen der Graff von Gerolstein Cronenburg mit gehabt, ist derselbe vermög der Lutzenburgischen lehenrechten bemächtiget gewesen die Muhl von Steffeler Hochheit abzubrechen, und auff Gerolsteiner Hochheit zu bawen, und zur Graffschafft Gerolstein zu ziehen, wan schon auch (:deßen Contrarium jedoch vorhin erwiesen:) selbige Muhl vorhin nicht nach Gerolstein gehört hätte, und kan diesem nicht zu wider sein, daß man ahn seiten Cronenburg contradiciren wolle, daß ein lehen ohne consens im Lutzenburg[ischen] zwar verkaufft und donirt, aber nicht versplißen und vergeringert werden könne, zumahlen hingen bekannt, daß verschiedene höffe und andere renthen von Cronenburg abgesplißen und erblich verkaufft worden. 

 

7. Ist bekannt und erhellet auß allen alten und newen brieffschafften, daß diese Muhl die Aweler und nicht Steffeler Mulle biß hero genent worden und annoch genent werde. 

 

8. Können die Gerolsteinische bediente und in Specie der Forstmeister vernohmen werden, welche aydtig bedauren werden, daß letz abge

 

Blatt 126,14 (Handschrift, Fortsetzung)

 

lebte Ihro Hochgraffl Exc[elenz] hoch sol ahndenckenß selbsten vor etlichen Jahren nach Awell geschickt umb sich erkundigen zu laßen, ob diese Muhl auff Steffeler oder Aweler Hochheit stehe, welchen ersten falß dieselbe Vorhabens gewesen die Muhl abbrechen und auff Aweler Seit wider auffbawen zu laßen, damit nicht inß Lutzenburg[ische] gezogen werden möge. Weilen aber befunden, daß auff Aweler und also Reichsbodem stehe, seyen sie woll zufrieden gewesen und eß also dabey bewenden laßen. 

 

9. Und weilen ahn seiten Cronenburg man vor primo fundamento vorgibt, daß die Muhl in Steffeler Hochheit von alters laut Steffeler Weisthum gelegen gewesen, glaubt man solches wahr zu sein ehe die Muhl abgebrochen und laut vorhingtter alter Vergleich wider auff Aweler Hochheit aufferbawet worden, welche abbrechung und herunder ruckung der Mullen die Steffeler selbsten gestehen mußen, und es die rudera gnugsam bezeugen, ahnietzo aber 

befint sich klärlich, daß dieselbe vermög aweler weisthumb auff gedachte Aweler Hochheit lige, und wirt diesseits nicht gestanden, daß die Steffeler Hochheit von E dem waßerlauff nach hinauff bis in die alte Claus weise, weilen die Aweler in antiqussima possessione der Hochheit weidgangs und anderer gerechtigkeiten zwischen der bach a lit. E bis C und den punctlein seint.

wie dan ahn Cronenburgh[ischer] seiten pro 2.do fundamento allegirt [anführen, berufen auf, Anm. d. Ü.] werden will, daß die lieberung der pfachten nach Gerolstein erst von der Zeit daß Gerolstein zu der Herschafft Cronenburg wider acquirirt worden, geschehen, sölches aber zumahlen irrig, weilen durch vorhin g[eme]lte alte erfindliche rechnungen de Annis 1493, 1505 und 1506 gnugsam das Contrarium erwiesen, daß lang vor solcher zeit diese Mullenpfacht nach Gerolstein berechnet worden

 

Blatt 126,15 (Handschrift, Fortsetzung)

 

Daß Cronenburgh[ische] drittes fundament, daß die Mull quaestionis in den ahnschlägen der Graffschafft Gerolstein bey der bruderlicher theilung blanckenheim und Gerolstein sich nicht befinde, ist unerheblich weilen auch daß dorff Awell sich nit in selbiger theilung findet, sondern wie vorhin ahngeregt, mit der Burg Bettingen in pfandschafft acquirirt worden ist. 

 

Daß vierte Cronenburg[ische] fundament, daß sich in keiner Gerolsteinischer rechnung vor der Zeit daß Steffelen wider aquirirt worden, daß geringste von dieser Mullen befinde noch auch in des Dußels extracten ist unwahr, weilen obeng[eme]lt, daß sich in den wenigen erfindlichen alten rechnungen von den Jahren 1493. 1505. 1506 und also lang vor hin in Gerolsteinischen rechnungen die pfacht dieser Mullen dorthin berechnet worden, welches die folgende rechnungen, wan selbige erfindlich währen, gleichfalß beweisen wurden; und findet sich in deß Dußelß Extracten ebenfalß, daß diese Muhl nach Gerolstein gehörig und die pfacht dorthin berechnet worden.

 

Ohne deme, wan der bey donation der Herschafft Cronenburg mit uberlieberter status der dazu gehöriger renthen getrewlig communicirt wurde, solte darauß zu ersehen sein, daß diese Muhl quastionis nicht in selbiger donation begriffen, noch zu Cronenburg gehörig seye. 

 

Blatt 126,16 (Handschrift, undatiert, unsigniert)

 

Steffler Scheffen Weistumb wie daß selbigh bis dahien gewiesen worden, undt nach dem eintragh beschehen

 

Erstlich weist der scheffen ahn bey leinhardt, uff den Rodensteyn, davon dan in Vogels Marck uff die anwehen, daselbst dan hinab in die loehewiese uf den Marcksteyn, da von dan in die bach, die bach uff biß in den muhllen deigh, den deigh uff biß gegen die Arley, gegen der Arleyen uff den deigh uff einen Marckstein stehet in der wiesen, davon ab biß in die alte bach, die alte bach uff biß in den Delfloß; daß Delfloß uff biß in den bohren, uff dem bohren uff einen Marcstein, von dem Marcsteyn ab in die Seyeffwiese uff einen Marcstein, von dem marcstein uff den heyden bewel, uff einen marcsteyn, von dem marckstein obenlangst, in daß Eichholtz, biß in den Eichholtz Seiffen, den Seiffen uff biß ahn den alten weyer, langst den weyr uff bis in den albaumß Seiffen, den Seiffen uff biß oben ahn Aweler busch auff einen marcsteyn, dadan heuber albaumh uff steynhardt uff ein Marcbaum uber Steinhardt uff von einer marcken auff die ander zwischendt unß undt dem aweler busch, biß uff die Rode Erdt von der Erden uff an die wulfahrts höllt uff einen Marcbauhm, davon dan wassersfalts herab biß under wulfahrts hellt, unden durch die wulfarts helt biß uff die drey brechen,

 

Blatt 126,17 (Handschrift, Fortsetzung)

 

von den dreyen brechen in den Seiffen den Seiffen uff biß in den Renpatt, den path nach unseren Marcken undt bescheidt nach biß uff bremer hoff uff die Steynkauhle von der Steynkauhlen ab in Jeinkes Seiffen, Jeinkes Seiffen ab, in die roßbach, die roßbach ab biß in die weynstraß, die weynstraß auß biß obendt Armindten uff den Espeler Steck, darvon die Straß wiederumb herab, biß in die roßbach, die roßbach ab in die wirfft die wirfft ab biß in den weyters Seiffen, den weyters Seiffen uff biß da der wendt uff einem marcbauhm, davon dan zwischendt unß undt den von Liessendorff unseren Marcken undt bescheidt nach, von einer Marcken uff die andere biß auff daß Steinen Creytz vom steinen Crutz hervor biß uff die weghscheidt uff ein Marchbauhm, davon dan herab zwischendt unß undt den von lenhardt von einer Marcken uff die andere biß in die hoele von hasen busch, da von dan herab uff den roden Stein, obendt lenhardt da wir angefangen haben. 

 

In diesem weistumb wissen wir unseren gnädigen herren zu alle gewaldt Spott undt Verbott undt alle daßjenig so der Obrigkeit stehet zu straffen, undt unß Scheffen stehet fort zu bringen alß raht schwinlehn undt grundtherr 

 

In diesem weistum ist noch etliches daß mit Schaff undt Dinst unß gericht Awell gehöhrigh, undt etlich lyet, auch etliches 

 

Blatt 126,18 (Handschrift, Fortsetzung)

 

im gericht Awell gelegen, daß ins gericht Steffelen gehohrigh, mitt Schaff undt Dinst daß lest der Scheffen bleibes wie vor alters,

 

 

 

Leseübersetzung

 

 

Akten betreffend die Mühle zu Auel. 1554 - 1715.

Grafschaft Gerolstein Nr. 126

Landeshauptarchiv Koblenz Best. 29 B Nr. 126

 

 

Verschreibung der Mühle zu Auel

 

Wir, Dietrich Graf zu Manderscheid, Virneburg und Blankenheim, Herr zu Schleiden, Kerpen, Kronenburg, Saffenburg und Neuerburg tun kund, dass wir unsere Mühle zu Auel für einen jährlichen Zins und Pacht erneut für eine Zeit von sechzehn aufeinanderfolgenden Jahren den Geschwistern Peter und Mergen zugestellt und verliehen haben wieselbst ihren Ahnen und Ahnenerben hiermit und kraft dieses Briefs dergestalt, dass die genannten Peter und Mergen die selbige Mühle in guten Bauzustand versetzen und erhalten. Auch sollen sie den Leuten mit aufrichtigem Mahlen jederzeit dermaßen zu Diensten sein, damit die mahlenden Leute sich nicht über sie und ihr schlechtes Mahlen zurecht zu beklagen haben mögen. Die selbigen oben genannten Geschwister Peter und Mergen oder deren Erben sollen für die Anzahl von Jahren jedes Jahr zum Sankt Martinstag an uns auf unser Schloss Kronenburg liefern und bezahlen: vier Malter gutes reines Korn nach Kerpener Maß, drei Radergulden [eine Goldmünze im Wert von 24 Raderalbus, Anm. d. Ü.] von Radergeld und zweihundert Eier. Im Falle aber, dass der fragliche Peter und Mergen oder ihre Erben in irgendeinem Punkt dieser Verschreibung säumig werden, soll alsdann nicht nur die Belehnung beendet sein, sondern wollen uns hiermit vorbehalten, uns für allen Schaden an ihren und ihrer Erben Gütern zu befriedigen, alles ohne Arglist und Gefahr. Zu dessen Beurkundung der Wahrheit haben wir, Dietrich zu Manderscheid, Virneburg und Blankenheim, Herr zu Schleiden wie oben stehend unser Siegel an diesen Brief angehängt. Dieses ist gegeben am 26. Tag im Februar im Jahr unsers Herrn 1554.

 

 

Kopien der Mühlenverschreibungen zu Auel, bei Steffeln gelegen, die Hans Dockweiler und seiner Hausfrau Katharina, Lediger aus Manderscheid lebenslänglich geschehen ist, datiert die erste Mariae Lichtmess [2. Februar, Anm. d. Ü.] 1570, die letzte am 4. Juni 1571.

 

Wir, Dietrich Graf zu Manderscheid, Blankenheim und Virneburg, Herr zu Schleiden, Daun, Kerpen, Kronenburg, Neuerburg und Saffenburg tun hiermit kund und bekennen öffentlich, dass wir unsere Mühle zu Auel, bei Steffeln in der Herrschaft Kronenburg gelegen, mit ihrem Inventar und Zubehör verlehent haben, wie wir auch dieselbige hiermit und kraft dieses [Schreibens] ausverleihen an unseren lieben Getreuen Hans von Dockweiler, Rentmeister zu Saffenburg und Katharina von Manderscheid, ledig, seine eheliche Hausfrau, so lange die genannte Katharina lebt, aber nicht länger, dergestalt, nachdem wir vom vorigen Pächter vier Malter Roggen nach Kronenburger Maß und gleichfalls auch an Geld jährlich drei ordentliche Radergulden [Goldmünze mit der Abbildung eines Rades als Mainzer Wappenzeichen, Anm. d. Ü.] und zweihundert Eier bekommen haben und [sie] auch sonst fernerhin noch ein Malter Korn hegen möchten; So haben wir den genannten Eheleuten aus besonderen Gnaden gnädiglich vergünstigt und zugelassen, dass sie uns die berührte Zeit lang als Pacht jährlich auf Sankt Martins Tag geben und auf unser Schloss Kronenburg liefern sollen vier Goldgulden oder den gerechten Wert dafür und dann noch zu Weihnachten jedes Jahr ein gutes fettes Schwein oder fünf Taler dafür, welches aber jederzeit zu unserer Kur und Wohlgefallen [bereit] stehen soll. Es sollen auch die genannten Eheleute die selbige Mühle jederzeit in gutem, gewöhnlichem, aufrichtigem Bau mit aller Gerätschaft, die zur Mühle gehört, auf Ihre Kosten und ohne unser Zutun unterhalten, auch [sollen sie] den Mahlleuten jederzeit mit gutem aufrichtigem Mahlen dermaßen aufwarten, dass die Mahlleute sich nicht über schlechtes Mahlen, unbilligen Übernehmens oder sonstiger Untreue zu Recht zu beklagen haben mögen. Im Falle, dass die genannten Eheleute an Unterhaltung des Baus, an aufrichtigem Mahlen und an Lieferung der vier Goldgulden und des Schweins, wie oben steht, zum Teil oder gänzlich, mit Bescheid überwiesen, als säumig und brüchig befunden worden sind, soll diese unsere aus Gnaden geschehene Belehnung nicht nur aus und vorbei und die Mühle mit all ihrem Inventar und Zubehör wieder zu unseren oder unserer Erben Händen verfallen sein, sondern [sollen wir] auch Macht haben, uns wegen allen Schadens an ihren Erbschaften und Gütern (welche sie uns hiermit zum Unterpfand vermachen) zu befriedigen, alles ohne Gefahr und Arglist. Und zur Beurkundung der Wahrheit haben wir, Dietrich Graf zu Manderscheid & wie oben, unser angeborenes Siegel an diese unsere Belehung wissentlich angehängt. Dies ist gegeben zu Schleiden auf Mariae Lichtmess [2. Februar, Anm. d. Ü.] im Jahr 1570. 


 

Kopie der letzten Mühlenverschreibung zu Auel bei Steffeln gelegen, an Hans Dockweiler geschehen

 

Wir, Dietrich Graf zu Manderscheid, Blankenheim und Virneburg, Herr zu Schleiden, Daun, Kerpen, Kronenburg, Neuerburg und Saffenburg tun kund und bekennen hiermit öffentlich, dass wir unsere Mühle zu Auel bei Steffeln in der Herrschaft Kronenburg gelegen, unserem Rentmeister zu Saffenburg und lieben Getreuen Hans von Dockweiler und Katharina selig [!] von Manderscheid, seiner ehelichen Hausfrau, solange die genannte Katharina lebt, aber nicht länger, für eine nämliche Jahrespacht von vier Goldgulden oder den gerechten Wert dafür, auf Sankt Martins Tag und danach zu Weihnachten ein gutes feistes Schwein oder fünf Taler dafür auf unser Schloss Kronenburg jedes Jahr beständig zu liefern, ausgetan und verlehnt haben, so wie auch die vorherige darüber errichtete Verschreibung dasselbe klar ausweist. Da sie sich aber jetzt angedenks der ihnen auferlegten Pacht beschwert und uns um Verringerung derselben untertänig gebeten und angelangt haben, und dass wir danach aufs neue unsere genannte Mühle den vermeldeten Eheleuten Hans und Katharina auf ihrer beiden untertäniges und emsiges Anhalten, besonders aber wegen seiner Hausfrau, doch so lange seine eheliche Hausfrau lebt und länger nicht (angerechter voriger Verschreibung nunmehr ungeachtet) wiederum ausgetan und verlehnt haben, [so] veräußern und verlehen [wir] die selbige hiermit und kraft dieses [Schreibens] folgendermaßen: Nachdem wir vom vorherigen Pächter vier Malter Roggen nach Kronenburger Maß als Mühlenpacht und gleichfalls auch an Geld drei ordentliche Radergulden [Goldmünze mit der Abbildung eines Rades als Mainzer Wappenzeichen, Anm. d. Ü.] und zweihundert Eier bekommen [haben] und auch sonst jetzt ein Malter Korn hegen möchten. So haben wir den oben genannten Eheleuten aus besonderer Gnade gnädig vergünstigt und zugelassen, dass sie uns die berührte Zeit lang als Pacht jährlich auf Sankt Martins Tag geben und auf unser Schloss Kronenburg liefern sollen vier Goldgulden oder den gerechten Wert dafür. Außerdem sollen die genannten Eheleute die Mühle jederzeit in gutem, gewöhnlichem und aufrichtigem Bau erhalten mit aller Gerätschaft, die zur Mühle gehört auf Ihre Kosten und ohne unser Zutun und Anhalten. Auch [sollen sie] den Mahlleuten jederzeit mit gutem, aufrichtigem Mahlen dermaßen aufwarten, dass die Mahlleute sich nicht über schlechtes Mahlen, unbilliges Übernehmen oder sonstiger Untreue zu Recht zu beklagen haben mögen. Und im Falle, dass die genannten Eheleute an Unterhaltung des Baus, an aufrichtigem Mahlen und an Lieferung der vier Goldgulden, wie oben steht, teilweise oder gänzlich säumig oder brüchig befunden worden sind, soll diese unsere aus genannten [Gnaden] geschehene Belehnung nicht nur aus und vorbei und die Mühle mit all ihrem Inventar und Zubehör wieder zu unseren oder unserer Erben Händen verfallen sein, sondern [sollen wir] auch Macht haben, uns wegen aller Schäden an ihren Erbschaften und Gütern, die sie uns hiermit zu einem Unterpfand vermachen, zu befriedigen, alles ohne Gefahr oder Arglist. Und zur Beurkundung der Wahrheit haben wir, Dietrich Graf zu Manderscheid wie oben unser Siegen hieran gehangen. Gegeben Kronenburg am 4. Juni im Jahr 1571. 

 

Begründungen von Gerolsteiner Seite zur Behauptung der Aueler Mühle

 

1. Erstens, dass die Aueler Mühle unstreitig auf Gerolsteinischem Aueler Territorium aufgrund ihres uralten Weistums gelegen [ist], welches sich nicht nur in den Gerolsteinischen Statusbüchern und Archiven verschiedene male befindet, sondern völlig gleichlautend auch im Blankenheimischen Archiv aus der Zeit der Blankenheim - Gerolsteinischen Teilung und daher an dessen Alter und Glaubwürdigkeit nicht zu zweifeln [ist]. Zu dessen weiterer Behauptung wird der älteste Gerichtsschöffe zu Auel vorgestellt, ein achtzigjähriger Mann, der von alters her die Aueler Kühe gehütet hat, der bereitsteht und mit wirksamen Eid toties quoties zu beteuern bereit ist, dass er in seinen jungen Tagen bei den vergangenen alten Kriegen die Kühe gehütet [hat], und weil es ihm damals verboten gewesen [war], auf die Spanische Hoheit zu kommen, wisse er sich wohl zu erinnern, dass er mit seinem Vieh in diesem streitigen Distrikt zwischen dem Bach und dem hohen Hang, worin die Mühle gelegen ist, geweidet [hat] und war sich darin sicher gewesen, ohne dass die Steffeler jemals das geringste in diesem Distrikt beansprucht hätten, weder mit Weidegang noch mit Sonstigem. Diesen Distrikt, wenn er auf Steffeler Gerichtsbarkeit gelegen gewesen wäre, hätte er damals nicht beweiden dürfen; dieses Aueler Weistum wird auch deshalb umso mehr bekräftigt, weil bei der im Jahr 1546 erfolgten Blankenheim- und Gerolsteinischen Teilung die Aueler Schöffen auf den übergebenen Fragenkatalog zu Artikel 6 geantwortet haben, dass die [Einwohner] von Steffeln zwar etliche Felder in der Aueler Hoheit hätten, aber in der Hoheit sei weder Streit noch Irrtum.

 

2. Dass diese Mühle nach Gerolstein und nicht nach Kronenburg gehört, wird hauptsächlich dadurch erwiesen, dass laut alten Verträgen zwischen Graf Dietrich und Graf Johann, ebenso zwischen Graf Dietrich und Graf Gerhard erhellt, dass Graf Johann die zwischen Steffeln und Auel gelegene Mühle erblich zustehen soll; doch dann, wenn Graf Dietrich und seine Erben die Mühle in seinem Hochgericht zu Steffeln nicht länger dulden wollte, Graf Johann und seine Erben die [Mühle] alsdann niederlegen und in ihr Hochgericht versetzen mögen, welches durch den Originalvergleich vom Jahr 1526 bestätigt wird, worin ausdrücklich abgemacht ist, dass die Brüder Grafen zu Blankenheim die Mühle zu Steffeln niederlegen sollen, so [sie] im Hochgericht Graf Dietrichs gelegen ist; diese Niederlegung [wäre aber] nicht vonnöten gewesen, wenn die Mühle Graf Dietrich zugekommen wäre; die Niederlegung der Mühle ist nachgehend auch geschehen und die Mühle ist weiter abwärts auf Aueler Hoheit wieder aufgeschlagen worden, wie die noch vorhandenen augenscheinlichen Ruinen bezeugen. 

 

3. Ist diese Mühle von dem Haus Gerolstein nicht nur gemäß den gerolsteinischen Statusbüchern und speziell dem Extrakt Dussels seit undenklichen Jahren bis heute verpachtet und die Pacht aufs Haus Gerolstein geliefert und verrechnet worden, sondern es kann auch mit den wenigen auffindbaren alten Rechnungen aus den Jahren 1493, 1505 und 1506 erwiesen werden, dass diese Mühlenpacht schon damals, ehe Kronenburg zu Gerolstein gekommen ist, nach Gerolstein berechnet worden ist. 

 

4. Findet sich in der Erbteilung zwischen den Brüdern Graf Kuno [oder Konrad, Anm. d. Ü.] und Johann aus dem Jahr 1488, dass Steffeln allein dem Graf Kuno zugeteilt worden ist, so wie bis heute noch das Heu von der Herrenwiese unterhalb von Steffeln nach Gerolstein gehörig und jederzeit dorthin geliefert worden ist, wozu die Aueler die Fron schuldig [sind]. 

 

5. Hingegen befindet sich fünftens, dass das Dorf Auel mit all seinem Zubehör mit der Burg Bettingen im Jahr 1396 erworben worden [ist]. 

 

6. Weil der Graf von Gerolstein Kronenburg mit besessen hat, ist derselbe aufgrund der Luxemburgischen Lehensrechte bemächtigt gewesen, die Mühle zur Grafschaft Gerolstein zu ziehen; auch wenn - dessen Gegenteil jedoch vorhin erwiesen wurde - die Mühle vormals nicht nach Gerolstein gehört hätte; dem kann auch nicht entgegen stehen, dass man auf Kronenburger Seite widersprechen will, dass ein Lehen ohne Zustimmung im Luxemburgischen zwar verkauft und doniert, aber nicht verteilt und verringert werden könne, zumal ihnen bekannt ist, dass verschiedene Höfe und andere Renten von Kronenburg abgetrennt und erblich verkauft worden sind. 

 

7. Ist bekannt und ersichtlich aus allen alten und neuen Briefen, dass diese Mühle die Aueler und nicht die Steffeler Mühle bisher genannt worden ist und noch genannt wird.

 

8. Können die Gerolsteinischen Bediensteten und speziell der Forstmeister vernommen werden, welche unter Eid beteuern werden, das jüngst verstorbene Ihre Hochgräfliche Exzellenz hochlöblichen Angedenkens selbst vor etlichen Jahren nach Auel geschickt hat um sich erkundigen zu lassen, ob diese Mühle auf Steffeler oder Aueler Hoheit stehe, und im ersten Falle vor hatte, die Mühle abzubrechen und auf Aueler Seite wieder aufbauen zu lassen, damit sie nicht ins Luxemburgische gezogen werden möge. Weil aber befunden wurde, dass sie auf Aueler und somit auf Reichsboden stehen, seien sie wohl zufrieden gewesen und haben es also dabei bewenden lassen. 

 

Und weil man an Seiten Kronenburg als erste Begründung vorgibt, dass die Mühle von alters her laut Steffeler Weistum auf Steffeler Hoheit gelegen gewesen ist, glaubt man solches wahr zu sein, bevor die Mühle abgebrochen und laut vorigem alten Vergleich wieder auf Aueler Hoheit aufgebaut worden ist; dieser Abbruch und die Herabrückung der Mühle müssen die Steffeler selbst gestehen und die Ruinen bezeugen es genügend; jetzt aber erweist es sich als klar, dass dieselbe [Mühle] aufgrund des Aueler Weistums auf der genannten Aueler Hoheit liegt und es wird diesseits nicht eingestanden, dass die Steffeler Hoheit von E dem Wasserlauf nach hinauf bis in die alte Klaus reicht, weil die Aueler im ältesten Besitz des hoheitlichen Weidegangs und anderer Rechte zwischen dem Bach vom Buchst. E bis C und den Pünktchen sind. 

 

Wenn dann auf Kronenburgischer Seite als zweite Begründung angeführt werden will, dass die Lieferung der Pachten nach Gerolstein erst von der Zeit an erfolgt ist, als Gerolstein wieder zu der Herrschaft Kronenburg erworben worden ist, ist solches zumal irrtümlich, weil durch die vorhin genannten alten auffindbaren Rechnungen aus den Jahren 1493, 1505 und 1506 hinreichend das Gegenteil erwiesen ist, dass lange vor dieser Zeit die Mühlenpacht nach Gerolstein berechnet worden ist. 

 

Das dritte Kronenburgische Argument, dass die fragliche Mühle sich nicht in den Anschlägen der Grafschaft Gerolstein bei der brüderlichen Teilung Blankenheim und Gerolstein befindet, ist unerheblich, weil auch das Dorf Auel sich nicht in selbiger Teilung findet, sondern, wie vorhin angemerkt, mit der Burg Bettingen in Pfandschaft erworben worden ist. 

 

Das vierte Kronenburgische Argument, dass sich in keiner Gerolsteinischen Rechnung vor der Zeit, als Steffeln wieder erworben worden ist, das geringste von dieser Mühle befindet noch im Extrakte Dussels ist unwahr, weil oben ausgeführt wird, dass sich in den wenigen auffindbaren alten Rechnungen aus den Jahren 1493, 1505 und 1506 und damit lange vorher in Gerolsteinischen Rechnungen die Pacht dieser Mühle dorthin berechnet worden ist, was auch die darauffolgenden Rechnungen, wenn sie auffindbar wären, gleichfalls beweisen würden und es befindet sich im Extrakte Dussels ebenfalls, dass diese Mühle nach Gerolstein gehört und die Pacht dorthin berechnet worden ist. 

 

Außerdem, wenn der bei Schenkung der Herrschaft Kronenburg mit überlieferte Status der dazu gehörigen Renten wahrheitsgetreu überliefert wurde, sollte daraus zu ersehen sein, dass die fragliche Mühle nicht in selbiger Schenkung inbegriffen, noch zu Kronenburg gehörig sei. 

 

Steffeler Schöffenweistum, wie das selbige bis dahin gewiesen worden und nach dem Eintrag geschehen ist.

 

Zuerst weist der Schöffe an bei Lehnerath, auf den Rotenstein, davon dann im Vogelsmaar auf die Anwende, dort dann hinab in die Lühwiese auf den Markstein, davon dann in den Bach, den Bach hinauf bis in den Mühlenteich, den Teich hinauf bis gegen die Arley, gegenüber der Arley auf den Teich auf einen Markstein, der in der Wiese steht, davon hinab bis in den alten Bach, hinauf bis in das Dellfloss, das Dellfloss hinauf bis in den Born, auf dem Born auf einen Markstein, von dem Markstein hinab in die Seifwiese auf einen Markstein, von dem Markstein auf den Heidenbeuel auf einen Markstein, von dem Markstein oben entlang in das Eichholz, bis in den Eichholz Seifen, den Seifen hinauf bis an den alten Weiher, entlang dem Weiher hinauf bis in den Ahlbaums Seifen, den Seifen hinauf bis oben am Aueler Wald auf einen Markstein, dort dann über Ahlbaum auf Steinert auf einen Markbaum, über Steinert hinauf von einer Marke auf die andere zwischen unserem und dem Aueler Wald, bis auf die Rote Erde, von der Erde hinauf an die Wulfahrts Helt auf einen Markbaum, davon dann wasserfalls herab bis unter Wulfahrts Helt, unten durch die Wulfahrts Helt bis auf die drei Buchen, von den drei Buchen in den Seifen, den Seifen hinauf bis in den Rennpfad, den Pfad nach unseren Marken und Wissen nach bis auf Bremer Hof auf die Steinkaule, von der Steinkaule hinab in Jeinkes Seifen, Jeinkes Seifen hinab in den Rossbach, den Rossbach hinab bis in die Weinstraße, die Weinstraße hinaus bis oberhalb Armindten [Ormont?, Anm. d. Ü.] auf den Espeler Steck, davon die Straße wiederum herab bis in den Rossbach, den Rossbach hinab in die Wirft, die Wirft hinab bis in den Weitersseifen, den Weitersseifen hinauf bis dorthin, wo er sich zu einem Markbaum wendet, davon dann zwischen uns und denen von Lissendorf nach unseren Marken und Wissen, von einer Marke auf die andere bis auf das Steinerne Kreuz, vom Steinernen Kreuz hervor bis auf die Wegscheide auf einen Markbaum, davon dann herab zwischen uns und denen von Lehnerath von einer Marke auf die andere bis in die Höhle von Hasenbusch, davon dann herab auf den Roten Stein, oberhalb von Lehnerath, wo wir angefangen haben. 

 

In diesem Weistum weisen wir unserm gnädigen Herrn zu alle Gewalt, Spott und Verbot und all dasjenige, das der Obrigkeit zusteht zu strafen und uns Schöffen zusteht, vorzubringen als Rat-, Lehen- und Grundherr. In diesem Weistum ist noch etliches, das mit Schaff und Dienst ins Gericht Auel gehört, und auch etliches ist im Gericht Auel gelegen, das ins Gericht Steffeln gehört, mit Schaff und Dienst, das lassen die Schöffen bleiben wie von alters her. 

9 Pilgerroute und Zollstation bei Auel

 

Im Jahre 1500 rief der Papst Alexander VI. (1492 - 1503) ein „Heiliges Jahr“ aus. In diesem besonderen Jahr wurde die „Heilige Pforte“ im Petersdom und anderen wichtigen Kirchen in Rom geöffnet. Pilger aus ganz Europa strömten damals in die Ewige Stadt. Um den Reisenden den Weg in das ferne Rom zu erleichtern, veröffentlichte im Jahr 1499 oder 1500 Erhard Etzlaub (um 1460 - 1532) einen Holzschnitt-Einblattdruck mit der ersten Straßenkarte Mitteleuropas überhaupt. Es handelt sich dabei nicht um eine topografisch exakte Landkarte, sondern um eine Darstellung aller wichtigen deutschen Städte und Orte auf dem Weg nach Rom mit den ungefähren Entfernungsangaben von Stadt zu Stadt. Die Karte trägt den Titel „Das ist der Rom Weg von meylen zu meylen unt puncten verzeychnet von eyner stat zu der andern durch deutzsche landt“. Ein Entfernungspunkt auf der Karte entspricht einer Meile, also etwa 7,5 Kilometer. Von den Hauptpilgerrouten beginnt eine in Flandern, ausgehend von „nyeport“ (Neuport) an der Nordseeküste. Die Route führt dann über „Bruges“ (Brugge) „Gant“ (Gent), „bruxelle“ (Brüssel), „lurve“ (Leuven) und „mastrich“ (Maastricht) nach „Ach“ (Aachen). Von Aachen aus führt der Pilgerweg quer über Hohes Venn und Eifel nach Trier, wobei lediglich die Städte „helleshem“ (Hillesheim) und „wetlach“ (Wittlich) als Zwischenstationen eingezeichnet sind. Der exakte Verlauf der Pilgerroute zwischen Aachen und Hillesheim ist aus der Karte von 1499/1500 leider nicht ersichtlich. Die Entfernung beträgt laut Karte neun Meilen, also etwa 70 Kilometer. Ob die Pilgerroute auch durch das Dorf Auel führte, ist fraglich. Die kürzeste Strecke von rund 80 Fuß-Kilometern führt jedenfalls von Aachen über Monschau, dann über Stadtkyll, Jünkerath und Birgel nach Hillesheim. Wenn die Pilger aber den etwas längeren Weg (gut 90 Kilometer) über Eupen, Losheimergraben, Ormont und Steffeln nach Hillesheim genommen hätten, wären sie auch durch Auel gekommen. 

 

Eine andere wichtige und überregional bedeutsame Straße, die schon seit Jahrhunderten durch Auel bzw. direkt an Auel vorbei führte, ist der Koblenz-Lütticher Fernhandelsweg. Er entspricht dem Verlauf der heutigen Landstraße (Kreisstraße K 52) zwischen Steffeln, Auel und Oberbettingen und trägt im Dorf den Namen „Zum Killenberg“. Die Straße, in der Tranchot-Karte von 1810 „Route de Malmedy à Coblentz“ genannt, war eine wichtige Überlandverbindung zwischen den reichen Städten in Brabant und Flandern und dem Rhein mit den Handelsmetropolen Köln und Frankfurt. Auf ihr wurden vor allem Wein, Eisenerzeugnisse, Wolle, Tuch und Leder transportiert. Urkunden belegen die Nutzung als Fernverbindung vom hohen Mittelalter bis in die erste Hälfte des 19. Jh. hinein. Im späten Mittelalter und der frühen Neuzeit war zwischen den Dörfern Steffeln und Auel eine Straßenzollstation eingerichtet, da beide Dörfer zu unterschiedlichen Hoheitsgebieten gehörten (Steffeln zu Kronenburg / Luxemburg / spanische Niederlande, Auel zur Reichsgrafschaft Manderscheid-Blankenheim-Gerolstein). Wo die Gemarkungsgrenze zwischen Steffeln und Auel die Fernhandelsstraße überschritt, etwa im Bereich der Flur „Auf dem Lüh“, war an der Straße eine Grenz- oder Zollmarkierung aufgestellt. In einem Dokument betreffend Grenzstreitigkeiten zwischen Steffeln und Auel aus dem Jahr 1707 (LHA Koblenz Best. 29 B Nr. 125, Blatt 10) ist eine Skizze enthalten, die an dieser Stelle einen Pfahl mit einem rechteckigen Aufsatz, wohl ein Schild o. ä., ausweist mit dem Vermerk „Zolstock“. In dem zugehörigen Schriftsatz heißt es: „… am streitigen Ort, wo sich der vermeintliche Markstein befindet, den Augenschein eingenommen und unten auf der Aueler Straße, einige wenige Schritt vom Zollstock entfernt, einen Stein auf der Erde liegend aufgefunden…“. Ob an dieser Grenzmarkierung (vielleicht gab es auch einen Schlagbaum?) ein Warenzoll erhoben wurde, ist unklar. Der Name „Zollstock“ würde jedenfalls dafür sprechen. Möglicherweise steht auch das nächst gelegene Aueler Haus (Hausname „Kellers“) mit einem dort erhobenen Wegezoll in Verbindung. Das Kellers-Haus, mundartlich „Kellisch“, welches ausweislich eines dendrochronologisch (anhand von Baum-Jahrringen) datierten Bauholzes wohl schon im 15. Jahrhundert dort gestanden hat, könnte seinen Name durchaus von einem gräflichem Einnehmer, den man damals Cellarius, Kellner oder Keller nannte, erhalten haben. Es ist auch zu erwägen, ob der spätmittelalterliche Schatz von 90 Goldmünzen (vor allem Gulden), der nach 1494 vergraben und 1955 im Kellers-Haus in Auel entdeckt wurde, aus Zolleinnahmen besteht. Diese Summe dürfte ungefähr dem Jahresaufkommen des Steffelner bzw. Aueler Straßenzolls entsprochen haben. Nach dem Manderscheider Güterverzeichnis von 1614 (vgl. Peter Neu, 1972, S. 388) betrug der Zoll von Steffeln 100 Gulden Kölnischer Währung. Auf Steffelner Seite der Fernhandelsroute gibt der Flurname „In der Zollgasse“ (im Bereich der heutigen Lindenstraße) einen Hinweis auf einen ehemaligen Wegezoll. Nach Werner Grasediek erinnert der Flurname am östlichen Ortsausgang von Steffeln an eine Zollstelle der Grafen von Gerolstein. Der Einnehmer oder Verwalter des Zolls hatte in Steffeln seinen Sitz in der „Burg“, an deren Stelle später das stattliche Pfarrhaus entstand. Noch im Jahr 1770 ist in Steffeln ein Zöllner („telonarii“) namens Cloß belegt, siehe Familienbuch Steffeln Nr. 254. Spätestens mit Auflösung der Grafschaft Gerolstein und Neuordnung der Reichsterritorien auf dem Wiener Kongress dürfte der Straßenzoll zwischen Auel und Steffeln gegen Ende des 18. Jh. entfallen sein. Auch die vormals bedeutende Fernhandelsroute versank mit der Bildung der neuen Staatsgrenze zwischen Preußen und Belgien in der Bedeutungslosigkeit (vgl. Grasediek, 1999). 

 

Im Mittelalter haben sich die beiden wichtigen Fernverbindungswege Malmedy/Lüttich - Koblenz und Köln-Trier (ehemalige Römerstraße) im unmittelbaren Dorfgebiet von Auel gekreuzt. Von diesem Knotenpunkt dürfte auch der Ort profitiert haben. Möglicherweise ist in diesem Zusammenhang auch die Entstehung der Wallfahrtskirche St. Maria in Auel zu sehen. 

 

  

Literatur: 

 

Grasediek, Werner: Eine Eifeler „Weinstraße“ Koblenz-Lütticher-Fernhandelsweg, in: Heimatjahrbuch Vulkaneifel, Jg. 1999, S. 178

10 Der spätmittelalterliche Münzschatz aus Auel, Landkreis Vulkaneifel

 

Im Jahr 2015 jährte sich der Fund einer größeren Anzahl von Goldmünzen in einem Eifeler Bauernhaus zum sechzigsten Mal. Dieses kleine Jubiläum soll Anlass sein, an die Aufdeckung des Schatzes zu erinnern und über sein weiteres Schicksal zu berichten. Die numismatischen Daten des Münzschatzfundes wurden bereits an anderer Stelle veröffentlicht (1); es handelt sich um insgesamt 90 Goldmünzen (74 Goldgulden, 9 Lion d´ors, 4 Ecus à la couronne und 3 unbestimmte) aus der Zeit vom Beginn des 15. Jh. bis 1494 (Abb. 1). Der Münzschatz dürfte gegen Ende des 15. Jahrhunderts versteckt worden sein.

 

In den Wiederaufbaujahren nach dem zweiten Weltkrieg war in der landwirtschaftlich geprägten Eifel ein bescheidener Wohlstand angekommen, der es manchem Bewohner erlaubte, sein altes Wohneigentum zu modernisieren. So plante auch der damalige Besitzer des „Kellers-Hauses“, einem alten Bauernhof in dem Dorf Auel in der westlichen Vulkaneifel, eine umfassende Renovierung und Erweiterung seines Wohnhauses nebst angebautem Stall und Scheune. Das Wohngebäude, ein großzügiges, zweigeschossiges Bruchsteinhaus, ist im Jahr 1755 an der Stelle eines älteren Vorgängerbaus errichtet worden, wie die Inschrift über der Haustür verrät. Erbauer des Hauses war der durch glückliche Umstände zu Vermögen gekommene Oberst und spätere Priester Johann Michael Baur (1707 - 1779), ein Spross aus dem Stammhaus Kellers. Bis in die 1950er Jahre bestand das Erdgeschoss des Wohnhauses aus einer großen Wohnküche mit Backofen und offener Feuerstelle, dessen Boden mit Steinplatten belegt war. Einen Keller hatte das Haus noch nicht. Als im Zuge der Umbauarbeiten der Boden im Erdgeschoss ausgekoffert wurde, kam unvermittelt der Münzschatz zutage. Das Ausschachten erledigten zwei Arbeiter - ein Sohn der Familie und ein Mann aus der Nachbarschaft. Lassen wir einen der Entdecker selbst zu Wort kommen:

 

„Der Fund wurde im Frühjahr 1955 beim Ausgraben des Kellers im Elternhaus meines Vaters entdeckt. An dem Tag des Fundes waren P. L. und ich unten im Keller. Während P. mit der Kreuzhacke Erde und Steine lockerte, brachte ich das Erdreich in einen Eimer, den E. anschließend mit einem Seil hochzog, um ihn in eine Schubkarre zu kippen. Wir waren schon wenigstens zehn Tage am Graben bei einer Tiefe von rund zwei Metern. Nicht weit von der Fundstelle fanden wir ebenfalls eine Feuerstelle mit Asche und Kohlen. Niemand außer uns beiden war unten. Ich hörte ein Scherbenbrechen und das Klingen von Münzen, die aus einer Tonvase auf den Boden fielen. Rasch sammelte ich alle Münzen auf und steckte sie in meine Hosentasche, bin auch sicher, dass P. keine Münzen genommen hat. Sofort rief ich E., dass er herunter kommen sollte. Die Scherben des Krügleins versteckte ich in einem Schlitz der Mauer von S.´ Garten. Leider habe ich sie nie mehr gefunden.“ (3)

 

Pflichtgemäß meldete der Studienrat J. K. aus der Verwandtschaft des Hausbesitzers den Schatzfund der zuständigen Denkmalbehörde, dem Rheinischen Landesmuseum in Trier (4). Die Fundmünzen wurden sodann im Trierer Museum eingeliefert, wo sie wissenschaftlich untersucht und bestimmt wurden. Die Bonner Numismatikerin Wilhelmine Hagen hat den Aueler Schatzfund im Jahr 1965 – zusammen mit weiteren rheinischen Münzschätzen - in der renommierten „Trierer Zeitschrift“ publiziert (1). 

 

Abgesehen von der geldgeschichtlichen Bedeutung des Münzschatzes, die von Wilhelmine Hagen bereits gewürdigt worden ist, stellt sich die Frage nach dem Grund, der vor gut fünfhundert Jahren zu seiner Verbergung geführt hat. Zu denken wäre insbesondere an kriegerische Ereignisse, die sich oftmals in exakt datierbaren „Schatzfundhorizonten“ widerspiegeln (5). Allerdings sind weder größere kriegerische Auseinandersetzungen noch sonstige Krisen oder Katastrophen an der Wende vom 15. zum 16. Jahrhundert in der Eifel festzustellen, die als Verbergungsgrund konkret in Betracht zu ziehen wären. Das gilt auch für die großen europäischen Pestepidemien, die auch die Eifel schwer getroffen haben. Diese sind deutlich früher (1347/48) bzw. später (1604-37) als der hier interessierende Zeitpunkt anzusetzen (6). Es dürfte also andere, vielleicht ganz persönliche Gründe für die Vergrabung der Münzen gegeben haben. Hierfür spricht auch die Zusammensetzung des Münzschatzes: da ausschließlich Goldmünzen vorhanden sind, hingegen minderwertigeres Kleingeld fehlt, dürfte es sich nicht um schnell zusammengerafftes Bargeld, sondern eher um einen über längere Zeit zusammengetragenen Geldvorrat handeln. Auch scheint es wenig wahrscheinlich, dass der Münzschatz von einem Raubzug stammt oder hastig verstecktes Diebesgut ist. Man muss nämlich davon ausgehen, dass die Münzen ursprünglich nicht im freien Gelände versteckt wurden, sondern in aller Ruhe und gut geborgen innerhalb der eigenen vier Wände. Bei jüngeren Bauarbeiten, die in den 1990er Jahren im Kellers-Haus stattfanden, konnte aus einem eingebauten Eichenbalken eine Holzprobe gewonnen werden. Die Probe wurde dendrochronologisch untersucht und bestimmt (7). Demnach könnte der Balken – mit einigen Vorbehalten – aus dem späten 15. Jahrhundert stammen; der letzte gemessene Jahrring datiert in das Jahr 1445. Das Haus Kellers, das nach örtlicher Überlieferung zu den sieben „Stock-Häusern“ gehörte, also zu den alteingesessenen Grundbesitzern des Dorfes Auel (erste urkundliche Erwähnung als „Ovele“ im Jahr 1222), dürfte mithin schon an Ort und Stelle gestanden haben, als der Schatz im Boden vergraben wurde. Möglicherweise ist nach der Vergrabung des Schatzes bei einer Erneuerung des Hauses der Boden planiert und aufgehöht worden (wofür die von den Findern beobachtete „Feuerstelle mit Asche und Kohlen“ sprechen würde; zu denken wäre hierbei auch an einen Brandhorizont) und das Wissen um die versteckte Barschaft – aus welchen Gründen auch immer – verloren gegangen. 

 

Ein anderer denkbarer Verbergungsgrund könnte die Einführung einer neuen Steuer zu damaliger Zeit gewesen sein. Der „Gemeine Pfennig“ war eine Reichssteuer, die auf Betreiben Kaiser Maximilians I. im Jahr 1495 auf dem Reichstag zu Worms beschlossen wurde, um dem Kaiser die Mittel für die Kriege gegen Frankreich und das osmanische Reich zu verschaffen (8). Sie sollte im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation von jedem Untertanen ab dem 15. Lebensjahr als Kopfsteuer gezahlt werden. Ihre Einziehung stieß aber überall auf so große Schwierigkeiten, dass die Steuer 1505 ausdrücklich ausgesetzt wurde. Das jüngste Gepräge im Aueler Münzschatz, ein Frankfurter Goldgulden auf König Maximilian I., ist 1494 geschlagen worden, also genau ein Jahr vor der Einführung der neuen Steuer. Oder anders formuliert: kurze Zeit, nachdem die neue Steuer beschlossen worden war, ist der Münzschatz in den Boden gelangt. Ein Zufall? Wollte sich der Besitzer des Kellers-Hauses vielleicht der drohenden Abgabe entziehen, indem er sein beträchtliches Barvermögen sorgsam vor den Einnehmern versteckte? 

 

Der Archivar und Historiker Peter Brommer vom Landeshauptarchiv Koblenz gibt in seiner Veröffentlichung „Die Ämter Kurtriers - Grundherrschaft, Gerichtsbarkeit, Steuerwesen und Einwohner“ von 2003 noch einen interessanten Hinweis auf einen anderen möglichen Verbergungsgrund: demnach hat der Trierer Kurfürst und Erzbischof Johann II. von Baden (1456-1503) im Jahr 1498 die Erhebung einer Landsteuer beschlossen und hierfür die Erstellung eines sogenannten „Feuerbuchs“, also ein Verzeichnis aller Feuerstätten in seinem Kurstaat, angeordnet. Hierfür fordert der Erzbischof am 8. Juli 1498 die Amtmänner und Kellner auf, ihm „eine beschrybonge unde clerlich uffzeichenonge“ vorzulegen, in dem die Flecken, Dörfer, Höfe und Mühlen, ferner die Zahl der Feuerstellen und die dortige Gerechtigkeit für jedes Amt aufgeführt sein sollten. Gemäß einer späteren kurtrierischen Landsteuer (Verordnung 1556, Feuerbuch 1563) richtete sich die Höhe der individuellen Steuer nach dem Wert der beweglichen und unbeweglichen Güter, der Barschaft, des Silbergeschirrs, der Kleinodien, Zinsen, Renten und Gefälle jeden Einwohners. Es handelte sich also um eine regelrechte Vermögenssteuer. Es ist durchaus vorstellbar, dass der Besitzer des Kellers-Hauses seine Steuerlast durch Kleinrechnung seines Vermögens gering zu halten trachtete (man würde heute wohl von Steuerverkürzung sprechen) und aus diesem Grunde sein Barvermögen vor dem Einnehmer verbarg. Wenn man das Prägejahr der jüngsten Münze des Schatzes (1494) berücksichtigt, wäre die Verordnung von 1498 ein plausibler Grund für die Vergrabung des Geldes. Leider ist laut Brommer der Bericht des Amtes Hillesheim zu den Feuerbüchern von 1498 und 1563 nicht überliefert, so dass wir nicht wissen, wie hoch die in Auel eingenommene Steuer war. 

 

Freilich wird man auch in Betracht ziehen müssen, dass es damals noch keine Bankschließfächer, Sparbücher und Girokonten gab. Für die einfache Landbevölkerung war es naheliegend, etwaiges Geldvermögen einem geheimen Versteck anzuvertrauen, um es vor Raub, Diebstahl, Beschlagnahme oder sonstigem unerwünschten Zugriff zu bewahren. So mag auch die Verbergung der Münzen in Auel seinerzeit eine reine Vorsichtsmaßnahme gewesen sein. Hierzu würde gut ein anderes Datum passen: Im Jahr 1498 starb Graf Dietrich III. von Manderscheid-Blankenheim, zu dessen Herrschaftsbereich auch das Dorf Auel gehörte. Graf Dietrich, der seit 1469 regierte, war vermögend und angesehen. Zudem stand er an der Spitze eines Bündnisses unter Eifeler Dynasten zur Bekämpfung des damals grassierenden Räuber- und Raubrittertums (9). Vor seinem Tode teilte er seinen Besitz auf und vermachte ihn seinen drei Söhnen. Erbstreitigkeiten waren zu erwarten, vielleicht auch höhere Zwangsabgaben durch den neuen Landesherrn. So mag die Angst vor unsicheren Zeiten den Besitzer der Münzen veranlasst haben, sein Geld gut zu verstecken und im Erdboden zu vergraben.

 

Wie aber war es überhaupt möglich, dass ein Bauer, ein gemeiner Untertan in den Besitz einer solchen Menge Goldes kommen konnte? Ein möglicher Erklärungsansatz für die Herkunft des Geldes ergibt sich aus der Tatsache, dass das Dorf Auel direkt an die einstmals überregional bedeutsame Fernhandelsstraße Koblenz-Malmedy-Lüttich angebunden war; die Straßentrasse verlief nur wenige Hundert Meter vom Kellers-Haus entfernt (10). Auf dem Fernhandelsweg, der die reichen Städte in Brabant und Flandern mit dem Rhein und den Handelsmetropolen Frankfurt und Köln verband, wurden neben Moselwein, Eisen, Leder und Tuch auch lokale landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Wolle, Getreide, Holz, Holzkohle und Pottasche transportiert bzw. gehandelt. Möglicherweise konnte der Besitzer des Kellers-Hauses die Erzeugnisse seines Bauernhofs gewinnbringend an durchreisende Händler verkaufen. Immerhin ließe sich der relativ hohe Anteil von niederländischen Münzen in dem Münzschatz – mit immerhin 25 Exemplaren mehr als ein Viertel des gesamten Fundes – relativ zwanglos mit Verkaufsgeschäften in ebendieses Gebiet erklären (wobei W. Hagen, a. a. O., allerdings darauf hinweist, dass rheinische Münzschätze vom Ende des 15. Jahrhunderts und Anfang des 16. Jahrhunderts regelmäßig einen höheren Anteil an niederländischen Münzen aufweisen).

 

Werner Grasediek, Historiker an der Universität Trier, wies auf folgende Möglichkeit für die Ansammlung der Goldmünzen hin, die recht plausibel erscheint. Nach seiner Ansicht könnte die hohe Geldsumme theoretisch auch mit einer Tätigkeit des Hausbesitzers als Keller / Kellner (daher der Hausname?), also als Einnehmer der hoheitlichen Abgaben zusammenhängen. Ein Keller oder Kellner (von lat. cellarius bzw. cellerarius) war in dem ihm zugewiesenen Gebiet, der „Kellerei“ (oder auch „Kellnerei“), für die fürstliche oder geistliche Kameralverwaltung zuständig. Er war insbesondere für die Eintreibung der Geld- und Naturalabgaben an den Lehns- bzw. Grundherren verantwortlich. (Quelle: Internet-Enzyklopädie Wikipedia, Abfrage vom 26.10.2017). Tatsächlich erhoben die Grafen von Manderscheid-Blankenheim an der Fernhandelsroute Koblenz-Malmedy einen Wegezoll zwischen dem gerolsteinischen Auel und dem luxemburgischen Steffeln. Der „Zollstock“, also die Grenzmarke zwischen den verschiedenen Territorien, stand wenige Hundert Meter entfernt vom Kellers-Haus in der Flur „Auf dem Lüh“ an der Handelsstraße. Lt. Grasediek könnte der Besitzer des Kellers-Hauses vielleicht die Abgaben aus Angst vor Unruhen oder Unsicherheit - auch im Zusammenhang mit dem Herrschaftswechsel 1498 - versteckt und das Wissen um das Versteck mit ins Grab genommen haben. Grasedieks Überlegung ist nicht von der Hand zu weisen. Hierfür könnte auch die Lage des Kellers-Hauses am westlichen Rand des Dorfes sprechen, die für einen Zolleinnehmer den Vorteil gehabt hätte, direkt an der dortigen Landesgrenze zwischen der reichsunmittelbaren Grafschaft Manderscheid und den Spanischen Niederlanden (Herrschaft Kronenburg) zu wohnen. 

 

Schließlich wäre noch an eine weitere lokale Verdienstmöglichkeit zu denken, die zur Anhäufung des Münzschatzes geführt haben könnte. Auf dem erloschenen Vulkan „Killenberg“ nördlich von Auel ist wahrscheinlich schon seit der Römerzeit, sicher aber seit dem Mittelalter und noch bis in das 19. Jahrhundert hinein der anstehende Palagonittuff abgebaut und verhandelt worden (11). Aufgrund seiner Hitzebeständigkeit war der Tuff ein gesuchter Rohstoff für Backofensteine, aber auch Bau- und Werksteine wurden in großen Mengen gewonnen, wie die heute noch sichtbaren mächtigen Abraumhalden am Killenberg belegen. Das Kellers-Haus liegt nur einen halben Kilometer von dem Steinbruch entfernt und es ist nicht ganz von der Hand zu weisen, dass sein ehemaliger Besitzer dort Grundbesitz oder Abbaurechte hatte und die gebrochenen Steine mit Gewinn verkaufte. Hierzu ist allerdings kritisch anzumerken, dass die Einnahmen aus dem Backofensteinbruch am Killenberg der Kirche von Steffeln zufielen (frdl. Hinweis von Werner Grasediek, Steffeln). 

 

In der Familie aus dem Kellers-Haus gibt es noch eine ganz eigene Deutung des Münzschatzes (12). Es wird erzählt, dass der Goldschatz aus dem Besitz einer unehelichen Tochter eines deutschen Königs oder Kaisers stammen soll. Nach einer anderen Meinung soll das Gold aufgrund blutsverwandtschaftlicher Verbindungen von Philipp dem Guten (1396-1467, Herzog von Burgund) herkommen, der als Münzherr auf einigen Geprägen des Schatzfundes auftritt. Eine schöne Geschichte, die allerdings kaum zu belegen sein dürfte. 

 

Bemerkenswert bleibt auf jeden Fall der seinerzeit erhebliche Wert der verborgenen Münzen, der für einen einfachen Eifeler Bauernhof am Ende des Mittelalters zumindest ungewöhnlich ist. Annäherungsweise lässt sich der damalige Wert des versteckten Geldes erahnen, wenn man folgende Kaufkraft eines Goldguldens im Rheinland um das Jahr 1500 annimmt (13): 

 

1 Pferd                                                                      10 Gulden

Jahreslohn eines Knechts / einer Magd             5 Gulden

1 Rind / Kuh                                                               2 Gulden

30-40 Kilogramm Rindfleisch                               1 Gulden

 

Auch im Vergleich zu anderen, ungefähr zeitgleichen Münzschatzfunden aus dem Rheinland sticht der Aueler Schatz mit 90 Goldmünzen sowohl quantitativ als auch qualitativ hervor (14). So bleibt auch die plausibelste aller Deutungen, nämlich dass es sich bei dem Münzschatz um nichts anderes handelt, als um die langjährigen Ersparnisse eines zu seiner Zeit wohlhabenden Bauern, letztendlich fragwürdig. Unserer Fantasie ist bei der Frage, wer denn und warum so viel Gold im Boden vergraben hat, nach wie vor keine Schranke gesetzt.

 

 

Anmerkungen

 

(1) Hagen, Wilhelmine: Neue Münzschatzfunde aus den Regierungsbezirken Trier, Koblenz und Montabaur; in: Trierer Zeitschrift 1965, S. 77 ff., 85 ff.

 

(2) May, Peter: Zwei Chronogramme des Johann Michael Baur aus Auel; in: Landeskundliche Vierteljahresblätter, Trier, 2009, S. 1-6 sowie Jahrbuch 2010 Landkreis Vulkaneifel, S. 206 ff.

 

(3) Briefliche Mitteilung des H. M. vom 02.02.2011; die genannten Personen sind dem Verfasser persönlich bekannt. 

 

(4) Aus heutiger Sicht mag man bedauern, dass nach der Entdeckung des Münzschatzes nicht sofort eine archäologische Untersuchung des Fundortes stattgefunden hat. Auf der anderen Seite muss man es als Glücksfall für die Forschung betrachten, dass historisch interessierte Personen den Fund überhaupt meldeten und die Münzen für eine numismatische Begutachtung zur Verfügung stellten. 

 

(5) Gilles, Dr. Karl-Josef: Münzschatzfunde im Kreis Daun; in: Heimatjahrbuch Landkreis Daun, 1986, S. 114 ff.

 

(6) Mayer, Alois: Der Schwarze Tod im Kreis Daun; in: Heimatjahrbuch Vulkaneifel, 1993, S. 113 ff. Hier findet sich auch eine aufschlussreiche Notiz aus der Schulchronik von Drees über Geldvermögen, das die Dorfbewohner im 30-Jährigen Krieg vor durchziehenden Soldaten versteckt hatten: “1646 kamen die Feinde in die hiesige Gegend und plünderten alles. Die Einwohner aber hatten das Geld vergraben und schienen selbst durch die schwersten Härten nicht zu bewegen zu sein, dasselbe herauszugeben. Endlich erklärten sie sich bis auf zehn Einwohner bereit, ihre Ersparnisse herauszugeben. Diese zehn Hartnäckigen band man an die Schwänze der Pferde und schleppte sie bis an den Weg nach Baar, wo alle zwanzig bis fünfzig Schritt einer niedergeschossen wurde.“

 

(7) Briefliche Mitteilung des Labors für Dendroarchäologie Trier vom 15.10.2002, LSB-Nr. 115/02

 

(8) Internet-Enzyklopädie Wikipedia, Abfrage vom 06.12.2016

 

(9) Becker, Johannes: Geschichte der Pfarreien des Dekanates Blankenheim, Köln, 1893, S. 164 f.

 

(10) Grasediek, Werner: Eine Eifeler „Weinstraße“ Koblenz-Lütticher Fernhandelsweg; in: Burgard, Friedhelm und Haverkamp, Alfred (Hrsg.): Auf den Römerstraßen ins Mittelalter: Beiträge zur Verkehrsgeschichte zwischen Maas und Rhein von der Spätantike bis ins 19. Jahrhundert, Mainz 1997 (Trierer Historische Forschungen Bd. 30) sowie Heimatjahrbuch Vulkaneifel, 1999, S. 178 ff.

 

(11) Hörter, Fridolin: Steffelner Tuffe – schon die Römer haben sie verwendet; in: Heimatjahrbuch Daun, 1992, S. 171 ff.; Grasediek, Werner: Spuren der Römer aus der Umgebung von Steffeln; in: Heimatjahrbuch Vulkaneifel 1994, S. 203 ff.

 

(12) Eine direkte Ahnenlinie des Verfassers stammt aus dem Kellers-Haus in Auel. Sie kann über zehn Generationen bis zu Jakob Keller, geboren 1649, zurück verfolgt werden, vgl. Rothstein, Rainer: Familienbuch der kath. Pfarrei St. Michael in Steffeln (mit Auel), Köln, 2013. In Gerichtsakten betreffend einen Grenzstreit zwischen Auel und Kleinlangenfeld tritt im Jahr 1613 „Kellers Johan von Awell“ als Zeuge auf (Landeshauptarchiv Koblenz, Best. 29 B Nr. 124). Für weitere Hinweise zum Aueler Schatzfund danke ich Herrn Gerd Martin Forneck, Höhr-Grenzhausen.

 

(13) Verschiedene Veröffentlichungen und Beiträge im Internet, Abfrage vom 23.11.2016

 

(14) Lichtbildvortrag von Dr. Karl-Josef Gilles im Rheinischen Landesmuseum Trier am 26.11.2010; s. auch Anm. 5

11 Das Aueler Weistum von 1708

 

Mit Weistum bezeichnet die Geschichtswissenschaft eine mittelalterliche oder frühneuzeitliche Rechtsquelle, die die Rechte und Pflichten der Dorfbewohner im Verhältnis zu ihrem Landesherrn festsetzt. Im Weistum wird das bestehende Recht festgeschrieben und oft auch der Geltungsbereich des Rechtes, in der Regel das Gebiet eines Dorfs, festgelegt. Vor der Aufzeichnung der Weistümer wurden die mündlich überlieferten Rechtssätze dadurch lebendig und in Erinnerung gehalten, dass jährlich an festgelegten Gerichtstagen die Gesetzessprecher (Schöffen, Richter) diese der versammelten Einwohnerschaft vortrugen. 

 

 

 

a) Das Weistum nach Grimm

 

Die Brüder Jakob und Wilhelm Grimm, die vor allem als Herausgeber von Märchen und Sagen bekannt geworden sind, haben bereits im 19. Jahrhundert im Rahmen sprachwissenschaftlicher Forschungen zahlreiche Weistümer gesammelt und publiziert. Auch das „WEISTHUM ZU AWEL (Auel, zwischen Hillesheim und Steffeln)“ ist von Jakob Grimm (1785-1863) in gedruckter Form veröffentlicht worden. Hierbei hat Grimm allerdings nur die Rechtssätze wiedergegeben; die in dem Original-Weistum von 1708 (s. u.) enthaltene ausführliche Grenzbeschreibung fehlt dagegen vollständig. Die Grimm´sche Druckfassung des Aueler Weistums wird als getreue Abschrift nachfolgend wiedergegeben:

 

„Binnen dem hochweißthumb des hoffs Awell weist man dem herrn von Gerhardtstein alß hochrichter vnd gewaltherr den fundt vnd prundt vom himmell biß in den grundt. So ist auch noch etwaß vnderscheidts dabinnen, alß der hoff von Bamden; dem die hoeff zuhören, da weist man sei herrn vff. Ob eß sach were, daß sie einigen mißthedigen menschen dabinnen hetten, da sey selbst richten wolten, deß muchten sie macht haben; vndt daß doch ob herrn guttern, sollen sie ihnen doch deß dritten tags widderumb abthun, daß deß herrn straißen schon vndt rein bleiben; so sie daß nit thun wollen, sollen sie ihnen liebern dem herrn von Gerholstein in ihr sicher bewahr. dan sollen sie macht haben, zu richten vber bauch vnd haltz, so warnach, daß der mensch verdient hat. 

      Diß ist nuhn daß weyßthumb vber den hoff von Awell, wie wir daß von vnßeren elttern gesehen vnd gehoert haben. 

      Eß weissen auch noch neben obgenantem die scheffen Philipshoff zu Baeßberg solche freyheit, daß wan einer außer dem hauß vber den tach hinauff steiget an den schorrenstein, vndt so weith, alß er mit einem koltter [Pflugschar, Anm. d. Verf.], wie man sie in dießem landt brauchet, von dem schorrenstein von sich werffen kan, so weit solle auch deß hoffs freyheit sich erstrecken vndt weiterß nit.“

 

Das in der zeitgenössischen Kanzleischrift niedergelegte Weistum ist heute nur noch schwer lesbar bzw. verständlich und sein Inhalt nicht mehr ganz sicher zu erschließen. So viel lässt sich aber entnehmen: Der Graf von Gerolstein übte die Herrschaft in Auel aus und war oberster Richter und Gewaltherr. Die standardisierte Formulierung „den Pfund und Pfrund vom Himmel bis in den Grund“ bedeutet, dass er umfassend über alles und jeden herrschte und ihm die Abgaben der Untertanen zustanden. 

 

Für die lokale Siedlungsgeschichte interessant ist die Erwähnung der beiden Höfe „hoff von Bamden“ und „Philipshoff zu Baeßberg“. Beide Höfe sind untergegangen und es stellt sich die Frage, wann dies geschehen ist. Leider ist das Weistum nicht direkt datiert. Die Abschriften im LHA Koblenz (siehe unten) stammen aus dem Jahr 1708, nehmen aber Bezug auf einen Lagerbucheintrag aus dem Jahr 1610. W. Grasediek vermutet, womöglich ausgehend vom datierten Steffelner Weistum aus dem Jahr 1519, dass das Aueler Weistum in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts entstanden ist. Ob diese Zeitmarke für das Wüstfallen der Siedlung auf „Bamden“ herangezogen werden kann, erscheint aber fraglich. 

 

Jedenfalls hatten beide Höfe, obwohl im Aueler Gerichtsbezirk gelegen, eigene Rechte und Freiheiten: wem die Höfe gehörten, war eigener Herr auf dem Hof und hatte die Befugnis, über etwaige Missetäter auf seinem Hof zu richten, wenn er es denn wollte. Wurde der Übeltäter aber auf dem Land des Grafen („ob herrn guttern“) ergriffen, sollen die Hofherren den Übeltäter spätestens am dritten Tag wieder freilassen („abthun“), damit die Straßen des Grafen „schön und rein“ bleiben. Wenn die Hofherren das aber nicht tun wollen, sollen sie den Übeltäter dem Grafen von Gerolstein in das dortige Gefängnis ausliefern. Dann soll der Graf je nach Schwere des Vergehens über Leib und Leben („bauch vnd haltz“) des Gefangenen richten. Hintergrund dieser Regelung war wohl, dass man die Bevölkerung vor weiteren Verbrechen durch aufgegriffene Übeltäter schützen wollte. Freilich sollte der Bezirk dieser besonderen Freiheit und Gerichtsbarkeit auf den beiden Höfen nur sehr eng begrenzt sein: nicht weiter, als jemand von einem Hausdach mit einem schweren, eisernen Pflugschar werfen konnte.

 

 

 

b) Abschrift des Weistums im Landeshauptarchiv Koblenz

 

Im Landeshauptarchiv in Koblenz werden unter der Bestand-Nr. 29 B Gerolstein Nr. 123 „Acta betr. Jahrgedinge und Scheffenweisthümer zu Auel 1708 – 16“ aufbewahrt. Das Konvolut besteht aus 7 Blättern unterschiedlichen Formats mit insgesamt 30 Seiten, sämtlich in Handschrift. Im Dezember 1986 habe ich die Akten vollständig durchgesehen und eine eigenhändige Abschrift von ihnen gefertigt. Diese meine Abschrift wird nachfolgend - mit Ausnahme von wort- und inhaltsgleichen Wiederholungen, die als solche gekennzeichnet sind - vollständig und wortgetreu wiedergegeben.

 

 

 

 

 

 

Das Weistum von Auel

 

(Original-Akten im Landeshauptarchiv Koblenz, Bestand 29 B, Nr. 123, Blatt 1-7. 

Handschriftliche Abschrift der Original-Akten durch Peter May im Dezember 1986; 

Abschrift mit Textverarbeitungsprogramm durch Peter May im März/April 2007)

 

 

 

Acta betr. die Jahrgedinge u. Scheffenweisthümer zu Auel 1708-16

Awel

Nachricht von dem Weißthumb, und wie solches 1708 renoviert worden.

 

Blatt 1, Seite 1-4

 

Aweler Scheffenweyßthumb ./.

Scheffen Weyßthumb deß Gerichts Awele

 

Das weyßt mann zu Leinhardt uff dem Roden Stein In die Cradenbach, auß der Cradenbach, in die Krumbbach, von der Krumbbach fur Wetzberg, von Wetzberg uff Geißbusch, von Geißbusch uff Mattart, da daß Gericht gestanden hat, von dem Gericht uff den Heidtberg ahn den hoellen Beßem Haen, in die Oeßbach, alle die Oeßbach ab, biß zu Lyßingen uff Pinweuelschs garden, uff den Marckstein, wiederumb die Oeß heraus, bis hinter Ammelßbergh in die Hell, auß der Hellen, biß uff die Kop, ahn den Spitzen Stein, von dem Spitzen Stein, in den Leimersseiiffen, uff ein Marckstein, von dem Leimersseiffen, uff den Schwirtzemer Päedt auff ein Marckstein von dem Päedt, da sich der Leimersseiff scheppt, von dem uff den Wolffsbrunnen, auß dem Wolffsbrunnen uff ein Marckstein in achrels von dem Stein auf die trifft auf ein Marckstein Waßerfalts auß biß ahn Zeimmerßschertz Wegs, von dem Stein auff Zimmers Wegs auff ein Marckstein, von dem Stein von Zeimmersschertz Wegs an die Khenfirst, von der Khenfirst 

 

(Nachtrag/Randnote:)

biß auff den Marckstein, oben dem schorrläger ahn dem Wegs, von dießen Marck biß hinder Heylart, ahn den seiffen; von dießer, biß auff Keßels läger, auff den anderen Marckstein, hievon biß ins riedt, auch auff einen Marckstein, hievon bis auff den Langefelder pfäedt, ahn ein Boich, da der Stein liegt; hievon biß auff Wetzges Brunnen auch auff einen Stein, davon biß auff den Stein, auff dem großen läger; n hier Creützer gezeichnet. 

 

uff Oerenseiffen uff die Bach, von der Boichs uff die grüen Schlack, von der grüener Schlacken biß in die Treütt, von der Treütten uff Boißen treisch, von Boißen Treisch uff Bremer Kop, von Bremer Kop in den Wetgsges brunnen, von dem Brunnen uff den Renpäedt, von dem Renpä uff die Kruitsboich uff Langenfelder Roder, die da scheidt drey zwey Gericht, Steffelen, Awele, undt Langenfeldt, von dan in den Khigellseiffen, von dem Seiffen in die Klingell Brunnen, uff Newen Johans Rhoedt, von Newen Johans Rhoedt, uber die Rhoedt erdt ab biß fur Steinhardt uff ein Marckstein, von Steinhardt langs den Aillboem, uff ein Marckstein in den Alboumsseiffen uff ein Marckstein von dem ab, biß in den alten Weyher, von dem ab biß uff Heidellbüchell uff den Marckstein, von dem Heidenbuechen Marckstein, uff die Spickwese uff den Marckstein, von dem Marckstein biß an daß delh Kruitz, uff den Marckstein, von dem in daß dhellfloß, daß ab biß in die alt Bach, die ab biß uff Broichscheidt, uff den Marckstein, von dem Marckstein, in die Klouß, von dan ab biß widerumb in die Bach, auß der Bach biß in die Loe an den graben, da steht ein Marckstein, von dan in daß Vogels Mär, an den Marckstein, von dem Marckstein an die Anwindt, von der Anwinden uff Elling uff den Marckstein, von dem wiederumb zu Leinhardt uff den roden Stein, welcher Anfang ist. 

 

Dieß ist daß Hochweißthumb vom Hoff Awell, darbinnen weist man dem Herrn von Gerhardtstein, alß Hochrichter undt Gewaltherr den fundt und prundt, vom Himmel biß in den grundt.

 

So ist auch noch etwaß underscheidts dabinnen, alß mit Philipshoff von Bäeßberg, undt der Hoff von Bamden, dem die Hoeff zuhöeren, da weist man sei Herrn uff, ob eß Sach were, daß sie einigen mißthedigen menschen dabinnen hetten, da sey selbst von richten wolten, deß muchten sie macht haben, undt daß doch ob herrn güetteren, sollen sie Ihnnen doch deß dritten tags widderumb abthun, daß deß Herrn straißen, schon undt rein bleiben; So sie daß nit thun wollen, sollen sie Ihnnen lieberen, dem Herren von Gerholstein in ihr sicher bewahr, dan sollen sie macht haben zu richten uber Bauch undt Halß, so warnach daß der Mensch verdient hat, Diß ist nuhn daß Weyßthumb, über den hoff von Awell, wie wir daß von unßeren Eltteren gesehen undt gehöert haben.

 

Eß weißen auch noch neben obgl, die Scheffen, Philips Hoff zu Bäeßberg solche freyheit, daß wan einer außer dem Hauß über den tagh hinauff steiget an den Schorrenstein, undt so weith alß Er mit einem Kollter [Anm. d. Kopisten: der Vorschneider, ein Pflugschar] /: Wie man sie in dießem Landt brauchet :/ von dem schorrenstein von sich werffen kan, so weith solle auch deß hoffs freyheit sich erstrecken undt weitters nit ./.

 

 

 

Blatt 2, Seite 5-6

 

Copey deß scheffen weißtumbs Awell

Deß weißt man zu Lienrath...[es folgt zunächst der gleiche Wortlaut wie auf Blatt 1, s. o.] 

... In den Leimerßseiffen, da sich der leimerßseiff schopfft, von dem biß auff den welsbrunnen Auß dem woelsbrunnen waßerfalß auß biß an Zeymerßschetz wegs, von Zeymerßschetz wegs an die Kehönfirst, von dannen uff ohrnseiffen auff die boich von der Boichen, uff die gruen schlack, von der grüenen schlacken biß in die treut von der treuten uff boeß triesch, von dannen auff Bremer Kop, von bremer Kop in deß wegges brunnen, von dem brunnen uff den renpaett, von dem renpaett uff die creutzboich uff langenfelder roeder die da scheidt drey gericht, stefflen, Awell undt langenfelt von dan In Keigellseiffen, von dem seiffen In den Klingelbrunnen, uff Newen Johanß rodt, uber die rodt erdt ab biß vur steinhart, von steinhart langs dem Aolbarens seiffen, von dem ab in den alten weyer, von dem ab biß heydellbuechell uff den marckstein, von den heydellbuechell marckstein biß ahn daß dellcreutz, auff den marckstein von dem in daß dell floß, daselb hinab biß in die bach die bach ab biß uff bruichscheit auff den marckstein, von dem marckstein in die Klauß, von dannen ab, biß widerumb In die bach, auß der bach biß in die loe ahn den graben da steht ein marckstein, von dannen In fogells mähr ahn den marstein, ahn die ahnwindt von der anwindt uff Ellings uff den marckstein von demselben biß widerumb zu lienrath auff den roden stein welchen Anfangs ist. 

 

Diß ist das ... [es folgt im Weiteren der gleiche Wortlaut wie auf Blatt 1, s. o.] ... biß in den grundt.

 

 

 

Blatt 3, Seite 7-10

 

Scheffen Weisthumb zu Awell

daß weist man zu Lehnrad auff dem Rodenstein, In die Cradenbach, auß der Cradenbach, in die Krumbach, von der Crumbach fur Wetzberg auff geißbüsch, von geißbüsch auff Mattert, da daß gericht gestanden hatt, von dem gericht auff dem Heidtberg an den Hoellen Beßem Haehn, in die öeßbach, alle die oesbach ab, Biß zu lyssingen auff Pinweuelschs garten, auff den marckstein, widerumb die öes herauß, Biß hinder ammelsberg in die Hell auß der Hellen,

(durchgestrichen: Biß auff die Kop, ahn den Spitz stein, von dem Spitzen Stein, biß in den Liemerseiff auff einen Marckstein; von dem Liemerseiff waßerfalß biß ahn den Schwirzheimer paed auff einen Marckstein, von dem paed, da sich der Leimerseiff sch ff von dem auff Wolsbrunnen auff einen marckstein, auß dem Wolßbrunnen auff einen marckstein in achels, von dem Stein auff die trifft auff einen marckstein; von dem Marckstein auff Zimmerschertz wegs auff einen marckstein, von dem marckstein auff die Kenfirß)

oben oest ahn dem Spitzen Stein, von dem forth über die Köpff zwischen den Schwirtzheimer u. dupacher güter biß auff Einen Marckstein mit n. 2. gezeichnet auff dem Wegs ahm Leimersseiffen stehent, von solchem Stein, den gemelten seiffen auß, biß ahn deßen quell, von dannen biß auff den folgenden Marckstein n. 3. So zwischen zweyen Weg stehet, von solchem Stein, den Weg auff die Lincke handt nach biß zu der Wölffskaull ahn den Marckstein. n. 4. zwischen negstgen Steinen, seind zwo Buchen, mit Creutzer gezeichnet, erste zur Lincken, die andere zur Rechter Hand stehen :/ dan von dem Stein n. 4. rechtforth durch die Heck, In achelß, auff eine große Bouch, so allein stehet u. ein Creutz darauff gehawen darhinder Ein Marckstein n. 5. stehet Von solcher Marcken langs den Bergs forth Leinen recht, zwischen der gemeinden u. dem Erbgutt auff den Marckstein: n: 6: von dannen dem Erbgut nach, rechtforth auff den Bremer wegs, recht gegen Dickertz seiff, auff die Marck. n. 7. Und dan forth den Dickertz seiff auß recht durch daß fenn da Ein grüen außgeschlagen Stock stehet, mit Einem Creutz bezeichnet, u. dabey ein Marckstein: n: 8: davon recht auß, durch die Seur auff ein Eich, so vorn u. hinden mit Einem Creutz gezeichnet, u. Ein marckstein n: 9: dabeygesetzt, davon dannen, auff Eine große Eich mit zweyen Creutzeren gezeichnet von solcher Eichen auff eine andere jehneseitz dem Heilertzseiffen im Weegs auch mit zweyen Creutzern gezeichnet dabey ein Stein. n. 10. dan forth under dem Kop bis Läger an eine junge Bouch auch mit zweyen Creutzeren gezeichnet, dabey ein marckstein. n. 11. gesetzt, und dan von dannen recht über under Keßlers Läger Suir auff den marckstein jenseitz dem Seiffen. n. 12. dabey ein Eichenbäumgen mit Einem Creutz, davon dannen uff Ein große Bouch mit zweyen Creutzeren, daselbst im jahr 1705. lauth prottocolli Beiderseitz Ein Mullen Leystein eingesetzt worden; von solcher marcken schnur recht uber ahn den großen Läger auff den Marckstein. n. 13. Von dem auff den Stein außen großen Läger mit vier Creutzer gezeichnet, welcher da scheidet zwey gericht Awel u. Langenfelt, von dannen in den Klingelseiffen; von dem Seiff in den Klingel-Brunnen zu Newen Jans rodt, Von Newen Jans rott uber die rothe Erdt ab, biß vor Steinhart auff ein Marckstein, von Steinhart langs den oehlbaum auff Einen marckstein von diesem in den öhlbaums seiffen auff Einen marckstein, von dem ab biß in den alten weyer, in den Eichelß seiffen auff einen marckstein welcher marckstein jetzt im Neüen weyer ist, davon dan auff den Eichenstumpff, vom Eichenstumpff auf den Heiden Büchell, [Anm. d. Kopisten: ab hier folgt eine andere Handschrift in anderer Tinte] auff einen marckstein, auff die Speckwiese auff den Marckstein, von dem Marckstein biß ahn daß Dellkreutz auff den Marckstein von dem in daß Dellfloß, da ab biß in die alt bach, die ab biß auff broichscheidt auff den Marckstein, von dem Marckstein in die Klouß von dan ab biß wiederumb in die bach, auß der bach biß in die löe ahn den graben da stehet ein Marckstein, von dan in daß Fögels Mär ahn den Marckstein, von dem Marckstein ahn die anwindt von der anwindten auff Elling auff den Marckstein, von dem wiederumb zu Leinhart auff den roden stein welcher ahnfang ist. 

 

also de novo expedyrt aus dem lagerbuch undt Vertrag fol. 91 undt 114 

1716 1708 

aweler weisthumb nach dem lagerbuch Eingerichtet

 

 

 

Blatt 4, Seite 11-14

 

Erbahre liebe scheffen und Vorsteher, hiebey schicken Euch daß weißthumb, welches letzt in Eurer gegenwarth allhier ist auffgesetzt worden, zu dem End das ihr solches ubersehen und gemeinschaftlich uberlesen sollet, ob solches also richtig oder ob dabey noch etwas zuzusetzen seye, welches dafern nit, ihres gleich durch sichern gelegenheit anhers schicken sollet umb formblich expediert zu werden

Verbleiben Ewer freundwillige Cantzley

blanckenheim den 18 augo 1708

 

Daß sämpliche gericht Awell ist beysamen getreten, undt daß scheffenweißthum ihnen vorgelesen, undt examiniert befinden nichts beschwertes, wie ausgefahren, deßwegen können nit anders wie ahngefangen undt außgeschrieben undt daß scheffen weißthumb außweiset 

Dero Cantzeleyen Dienst gehörsambste underthanen sämpliche gericht Awell

 

 

 

Blatt 5, Seite 15-20

[Kopie; Der Inhalt entspricht dem Text aus Blatt 1 von „dieß ist das hochweißthumb vom hof awel, darbinnen...“ bis „...und weiters nit.“ und dem Text aus Blatt 3 mit folgenden Abweichungen:

„oben oest ahn dem Spitzen Stein“ = „oben oist ahn dem Wetgen Stein“;

„Wölffskaull“ = „Wolfskaulen“;

„durch die Seur auff ein Eich“ = „durch die Saur auff ein Eich“;

„under dem Kop bis Läger an ein junge Bouch“ = „unter dem Kößlers lager an eine junge Bouche“;

„Klouß“ = „Klauß“;

„löe“ = „Loe“

Es folgt dann der Text:]

 

daß dießes weyßthumb auß dem im hochgräfl.en Archivio in Pergament eingebundenen lagerbuch, und darin fol. 91 beschriebenem Beleidtgang auff Vergleich mit denen Steffeler und Aweler, desgleichen der mit Ihrer Churfürstl. Gnaden zu Trier Lothario im jahr 1610 wegen des dorfs schwirtzheim und dupach gemachten ... [Buchstabe unleserlich] antaction fol. 141 erfindtlich außgezogen, und verfasset, auch dem gericht mitgetheilt, ein solches wird laut hiebey getrucktem Cantzley gesiegels attestieret 

Blanckenheim den [Zahl unleserlich]1ten September 1708

Hochgräfl. Cantzley hieselbsten 

Pro Copia 

A. Roesgen Landscheffe

[Buchstabe unleserlich] Meyer Landschoeffe

 

Copia Aueler hofs Weyßthumbs

 

 

 

Blatt 6, Seite 21-22

[Enthält das Weistum von Auel, aber ohne Beschreibung der Gemarkung]

 

 

 

Blatt 7, Seite 23-30

[Enthält das Herrngeding vom 8. Oktober 1716]

12 Flurnamen in der Gemarkung Auel und im Aueler Wald

 

Seit jeher waren Flurnamen in bäuerlichen Gesellschaften eine ebenso selbstverständliche wie unverzichtbare Gliederung des Natur- und Wirtschaftsraumes. Sie dienten zur Orientierung, Kennzeichnung und Verwaltung des Besitzes und ähnlichem. Erst in den letzten Jahrzehnten haben die Flurnamen im Zuge des landwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturwandels ihre Bedeutung für die ortsansässige Bevölkerung weitgehend verloren. Für lokale historische Forschungen sind sie aber nach wie vor eine unschätzbare Quelle, da sie Althergebrachtes und Eigentümlichkeiten einer Gemarkung unmittelbar reflektieren, seien sie naturräumlicher, kultureller, wirtschaftlicher oder rechtlicher Art. Die historische Flurnamenforschung ist ein etabliertes Teilgebiet der Geschichtswissenschaften, die Literatur hierzu ist umfangreich. 

 

Die Flurnamen eines Dorfes wurden jahrhundertelang nur mündlich tradiert. In der Regel sind sie erst im Laufe des 19. Jahrhunderts mit dem Aufkommen von genauen Katasterkarten schriftlich fixiert und genau verortet worden. Dabei hat die Transformation von gesprochenem Dialekt in hochdeutsche Schriftsprache teilweise zu sinnentstellenden Verballhornungen geführt, die die Deutung der Flurnamen oft erschweren oder ganz unmöglich machen. Die Verfälschung mancher Flurnamen liegt darin begründet, dass die Verwaltungsbeamten der Kataster- und Kulturämter oft ortsfremd und ebenso wenig der lokalen Dialekte mächtig waren, wie die bäuerliche Landbevölkerung der hochdeutschen Sprache. Dem ortskundigen „native speaker“ des Aueler Platt wird in vielen Fällen der Unterschied zwischen dem Dialektausdruck und dem geschriebenen Flurnamen auffallen; in manchen Fällen ist der Bedeutungsgehalt über das platt gesprochene Wort besser zu erschließen als über die Schriftform (z. B.: Küllebersch – Killen-Berg). Die Flurnamen der Gemarkung Auel können in den offiziellen (elektronischen) Kartenwerken der Vermessungsverwaltung bequem und kostenfrei im Internet nachgesehen werden (Geobasisviewer des Landesamtes für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz). 

 

Eine andere Quelle für Flurnamen sind Urkunden und Archivalien, insbesondere die alten Weistümer der Dörfer. In diesen frühen Rechtsurkunden wird die genaue Abgrenzung des Gemeindebezirks zu den benachbarten Dörfern oft anhand der Flurnamen umschreiben (auch für das Dorf Auel liefert ein Schöffenweistum von 1708 zahlreiche Flurnamen, siehe unten). Anhand der in den Weistümern genannten Flurnamen können die heutigen offiziellen Bezeichnungen überprüft und ergänzt werden. 

 

Bereits 1986 hat der Verfasser sämtliche Flurnamen der Gemarkung Auel (ohne Aueler Wald) zusammengestellt und einer ersten Deutung unterzogen. Grundlage war die damals verfügbare Katasterkarte 1 : 2.000; zusätzlich konnte der Aueler Landwirt Eberhard Mies noch weitere, nicht in den offiziellen Kartenwerken enthaltene Flurnamen benennen. Zur Interpretation der Flurnamen wurde neben der eigenen Ortskenntnis das Standardwerk der Flurnamenforschung „Rheinische Flurnamen“ von Heinrich Dittmaier, Bonn, 1963, herangezogen. Nachfolgend werden die Flurnamen der Gemarkung Auel in geografischer Ordnung von Nord nach Süd und von West nach Ost wiedergegeben und mit ihrer ursprünglichen oder mutmaßlichen Bedeutung versehen, wobei zugegebenermaßen einiges im Spekulativen bleiben muss.

 

 

 

Auf dem Elling

„Ellich (Elling, Elch), m. – Bedeutung: Schmaler Weg, der vom Tal zur Höhe führt. Wahrscheinlich ing-Ableitung zu Alen“; „Alen – Bedeutung: langgestreckte, muldenartige Vertiefung, Hohlweg“. Der Flurname (FN) gibt die Örtlichkeit wieder, nämlich den alten Weg, heute die Landesstraße L 25 von Steffeln nach Lehnerath, der aufgrund der dortigen Steigung, besonders auf Lehnerather Seite, tief in das Gelände eingeschnitten ist. Die nördlich angrenzende Flur auf Lehnerather Gemarkung heißt „Im Ellingsberg“. Das genau auf der Passhöhe stehende Flurkreuz aus dem Jahr 1672 heißt „Ellingskreuz“. Die Besonderheit des Ortes beruht darauf, dass hier sternförmig sechs alte Wege (nach Steffeln, Walhausen, Lehnerath, Lissendorf, Basberg und Auel) sowie die Grenzen von drei Gemarkungen (Steffeln, Lehnerath, Auel) zusammentreffen. Peter zum Kolk, der den Verlauf der Römerstraße von Trier nach Köln intensiv erforscht hat, nimmt zudem an, dass diese antike Fernstraße von Auel genau über diese Stelle nach Lehnerath und weiter nach Jünkerath / Icorigium führte. 

 

Vor / Hinter / Unter Steinbeuel

Der FN bedeutet sinngemäß „steinerner Hügel“. Lt. Dittmaier bedeutet „Büh(e)l…Beuel, m.“ Hügel oder kleine Anhöhe. Der 510 Meter hohe, heute bewaldete Steinbeuel erhebt sich etwa 50 Meter über dem Tal des Tieferbachs. Der Berg ist ein kleiner Schlackenkegel, an dessen Spitze Basaltlava ausgetreten ist. Vom Gipfel aus in westlicher und südlicher Richtung liegen an der Oberfläche zahlreiche Blöcke aus Basaltlava, Zeugen eines kleinen, talwärts ausgeflossenen Lavastroms. An der Südseite des Gipfels befindet sich ein kleiner, wohl neuzeitlicher Steinbruch, in dem Basaltlava abgebaut worden ist. Das Blockfeld sowie die Schweißschlacke im Gipfelbereich wurden spätestens seit dem späten Mittelalter zur Gewinnung von Mühlsteinen genutzt: bei Geländebegehungen konnte Verf. auf dem Gipfel des Steinbeuel einen noch nicht fertig gestellten Mühlstein aus Schweißschlacke entdecken. Weiter westlich liegt am Hang ein rundlicher Felsbrocken aus Basalt, der eine horizontale, künstliche Spaltrille aufweist, möglicherweise ein weiterer Rohling für einen Mühlstein. Ein tiefer, talartiger Einschnitt in der Westflanke, der heute mit Bäumen bewachsen ist, zeugt von einem älteren Tagebau auf Basalt oder Schweißschlacke. Erst in der ersten Hälfte des 19. Jh. ist der Steinbeuel aufgeforstet worden, davor war die Anhöhe kahl; in der Tranchot-Karte von 1809/10 ist dort noch Heide ausgewiesen. Somit haben das Vorkommen von Lavagestein und dessen Nutzung zur Gewinnung von Mühlsteinen zu diesem FN geführt. 

 

Im Vogelsmaar

Zwischen den vulkanischen Erhebungen Killenberg und Steinbeuel befindet sich das Vogelsmaar. Dabei handelt es sich aber nicht um ein Maar im geologischen Sinne, also nicht um einen vulkanischen Sprengtrichter. „Maar (f., n.)“, offensichtlich sprachverwandt mit „Meer“ und „Moor“, bedeutet laut Dittmaier: „größere Wasseransammlung auf der Ebene in einer kleinen, kesselartigen Vertiefung; ein mit dünner Rasenschicht überwachsenes Moorloch in sumpfigen Wiesen, Wassertümpel auf oder zwischen den Ackerfeldern oder im Walde, meist mit wenig Wasser, mit Binsen umwachsen; Quelle, um die sich Wasser sammelt, das erst später abläuft.“ Tatsächlich entspringt in dem muldenförmigen Vogelsmaar ein kleines namenloses Gewässer, das in südöstlicher Richtung abfließt und nach einem Kilometer in den Tieferbach mündet. Zusammen mit dem Wortteil „Vogel“ ist hier also ein ursprünglich feuchtes Gelände bezeichnet, wo viele Vögel sind. 

  

Im Taken

Die Flur befindet sich nach örtlicher Überlieferung im Wiesengelände am Südhang des Steinbeuel. Dittmaier: „Tack, m. – Bedeutung: mittelniederdeutsch tack, m. = Zweig, Ast; Baum, Aststumpf“. Der FN steht also möglicherweise in Verbindung mit einem Baum beziehungsweise Wald. Am südlichen Rand des Waldes Steinbeuel steht heute noch eine stattliche Eiche als Solitärbaum. Eine andere Deutungsmöglichkeit des FN wäre die von sonniger, warmer Stelle (Südhang!), vielleicht im übertragenen Sinne von Taken = offene Herdstelle.

 

Unter der Kohlheck

„Kohl“ kann sowohl das Gemüse Kohl bezeichnen als auch den Brennstoff Kohle. „Heck“ steht lt. Dittmaier für: a) Niederwald, Bauernwald, Privatwald (besonders in der Eifel), b) Strauchwerk, Gestrüpp, c) Abhang, Rain, unbebauter Streifen zwischen zwei Feldern, oft mit Gestrüpp bestanden. Damit könnte der FN entweder für ein Waldgebiet stehen, in dem Holzkohle gebrannt worden ist oder aber für ein Gehölz, bei dem Kohl angebaut wurde. Da Kohl in Aueler Mundart aber „Kappes“ heißt, dürfte die erste Möglichkeit die wahrscheinlichere sein, der FN also „Köhler-Hecke“ bedeuten.

 

Hinterm Killenberg

Der 517 Meter hohe Killenberg ist eine markante und landschaftsprägende Erhebung nördlich von Auel. Er erhebt sich 60 Meter über dem Talboden des Tieferbachs und besteht aus vulkanischem Palagonittuff, der zu alten Zeiten in einem großen Steinbruch abgebaut wurde. Für den Wortteil „Killen“ bietet sich unter mehreren denkbaren Deutungsmöglichkeiten vor allem eine an: die als „Steinkaule/Steingrube“. Mundartlich wird der Berg „Küllebersch“ ausgesprochen, in der Tranchotkarte von 1809 ist „Kullen Berg“ vermerkt. Nach Dittmaier steht „Kaule, f. (Kule, Kuhle)“ u. a. für Gestein- und Nutzerdegrube. Killenberg bedeutet also Berg, an dem Steinkaulen/Steinbrüche sind. Der alte Steinbruch am Küllenberg muss ehedem recht bedeutend gewesen sein. Auffälligerweise weist die ansonsten rundlich-ovale Form der Aueler Gemarkung exakt um den Küllenberg herum eine tiefe Einbuchtung auf, denn der gesamte Berg gehört zur Gemarkung Steffeln. Die Einkünfte aus dem Betrieb des Steinbruchs standen lt. Mitteilung von Werner Grasediek, Steffeln jedenfalls nicht Auel, sondern der Kirchengemeinde von Steffeln zu. Möglicherweise hat sich der Abbau von Palagonittuffen, der nachgewiesenermaßen bis in die Römerzeit zurück reicht, von der Steffelner Ortslage (Steinbrüche befanden sich mitten im Dorf unterhalb der Kirche) nach Osten auf den Killenberg verlagert und das Areal ist deshalb bei dem Dorf und in der Gemarkung Steffeln verblieben. Der alte Steinbruch gibt sich heute durch hohe, senkrechte Abbauwände auf der Nordseite des Killenbergs und eine mächtige, weitläufige Abraumhalde auf seiner Westseite zu erkennen. Stellenweise finden sich noch glatt behauene Abbaukammern und eingehauene Buchstaben, möglicherweise die Intitialen eines Steinbrechers. Wohl auch als Folge des Steinabbaus ist der Killenberg heute nicht bewaldet, sondern es hat sich ein wertvolles Biotop (Trocken-/Magerrasen) entwickelt, welches als solches besonders geschützt ist. 

 

Auf dem Lüh / In der Lühwies

Hierzu bietet das Flurnamenlexikon von H. Dittmaier verschiedene Erklärungsansätze: „Loh (Luh, Löh, Lüh), m., n., f., Bedeutung: 1) von mhd. lôch m., n. = aufgeschlossener Wald, parkähnliche Landschaft, besonders auf Sandboden, aber auch anderwärts sich findend. Die zu dieser Gruppe gehörenden Namen erscheinen auch in der heute noch nicht geklärten Umlautform Löh (Lüh). Gehört etymologisch zu lat. lucus ‚Hain‘. 2) mhd. lô n., Baumrinde, besonders von Eichen und Tannen; Lohrinde zum Bereiten des Leders“. „Leh (Lih, Li) m., f., Bedeutung: ansteigendes Gelände; Erdaufwurf, Hügel, besonders Grab-, aber auch Gerichts- und Grenzhügel“. Sämtliche Deutungen, ob Hain, Lohrinde oder Hügel, erscheinen hier schlüssig. In einer Archivalie aus dem Jahr 1707 (LHA Koblenz Best. 29 B Nr. 125, Seiten 8 und 14) wird die Flur „Lohewießen“ bzw. „Löhen graben“ genannt. Da die Gewinnung von Rinde aus Lohwäldern in der Eifel weit verbreitet war, könnte auf dem Lüh einstmals ein lichter oder kleinwüchsiger (Loh-) Wald gestanden haben, was zu dem FN geführt haben mag. 

 

Auf Bammerflur / In der Bammerwies / Bommberg

Namengebend für diese FN ist die „Villa Bamma“, erstmals urkundlich erwähnt im Jahr 943. Vermutlich handelt es sich hierbei um eine bereits zur Frankenzeit, also im frühen Mittelalter an dieser Stelle gegründete Siedlung, die später wüst gefallen ist. Da das Wort Bamm im Flurnamenlexikon nicht existiert, dürfte es sich um einen Eigennamen, vermutlich um den Namen des Gründers handeln, mithin: Villa Bamma = Siedlung des Bamma. Eine andere Schreibweise der Villa Bamma im Weistum von 1708 ist „der Hoff zu Bamden“. Die Vermutung, dass an dieser Stelle eine jetzt wüst gefallene Siedlungsstelle bestanden hat, wird nachdrücklich gestützt durch den FN „Bammerflur“ selbst. Die explizite Bezeichnung als „Flur“ bedeutet, dass hier vormals ein abgegrenzter, wirtschaftlich und rechtlich eigenständiger Landkomplex bestand. So wird „Flur“ auch synonym für „Gemarkung“ benutzt. Der FN „Bommberg“, östlich von der „Bammerflur“ auf Basberger Gemarkung gelegen, ist offensichtlich eine Verschleifung bzw. Verkürzung der Bezeichnung „Bammer Berg“, wie der Höhenzug zwischen Auel und Basberg im lokalen Sprachgebrauch genannt wird. 

 

Auf dem Boxberg

Vermutlich verkürzte Schreibform von „Bocks-Berg“, also der Berg, wo Böcke/Ziegen sind.

 

Im Kautenelter

Der FN bezeichnet die auffällige Talenge des Tieferbachs zwischen Auel und Basberg. Bei der Eruption des Vulkans Mühlenberg ist das Bachtal mit vulkanischen Ablagerungen verfüllt worden. Als der Bach sich durch diese Ablagerungen gegraben hat, ist ein enges Tal mit steilen Flanken zu beiden Seiten entstanden. Von dieser speziellen Topografie ist möglicherweise der Flurname abgeleitet. „Kaute, f.“ bedeutet nach Dittmaier Kaule, natürliche oder künstliche Grube, Vertiefung. Im Taunus und Westerwald dürfte es das gängige Wort für Erz-, Erd- und Steingruben, aber auch für Tierhöhlen sein (vgl. Fuchskaute im Hohen Westerwald). „Elleter, f.“ ist dagegen eine Ableitung zum Baumnamen Erle; andere Varianten sind Eller, Elder, Irle, Irdel, Erdel, Elleter oder Else. Die Erle bevorzugt feuchte Standorte wie gerade Bachniederungen. Der FN bedeutet daher wohl „Tiefes Tal mit Erlen“. Eine andere, aber eher unwahrscheinliche Möglichkeit ist, dass der FN von dem Familien- bzw. Hausnamen Kauten aus Steffeln (lt. Familienbuch dort nachgewiesen im 18. Jh.; vgl. unten unter FN Kautenkreuz) herrührt. 

 

Auf der Hofft

Möglicherweise abgeleitet von Hufe: „Hufe (Hove, Haufe), f., Bedeutung: soviel Land, wie mit einem Pferd beackert werden kann“ (Dittmaier). Die weibliche Form des FN würde jedenfalls für diesen Deutungsansatz sprechen. Aufgrund der Nähe zur wüst gefallenen „Villa Bamma“ (siehe oben) ist es allerdings auch nicht ganz auszuschließen, dass der FN die Stelle bezeichnet, an der der „Hoff zu Bamden“ gestanden hat und somit von einem ehemaligen Gebäude/Hof abgeleitet worden ist. 

 

Auf dem obersten Haag / Im untersten Haag / Im Haagpesch

„Hag (Hach), m., f., Bedeutung: Die Grundbedeutung ist ‚geflochtener Zaun, Hürde‘; die Bedeutung ‚lebende Hecke, Dornstrauch‘ ist erst sekundär entstanden, nicht umgekehrt. In FN bezeichnet das Wort ursprünglich den eingezäunten Raum, also einen eingefriedeten Weideplatz oder Acker; schließlich, wenn auch heute nicht mehr, die eingefriedete Wohnstätte“ (Dittmaier). Pesch (Päsch, Pasch, Peisch, Paisch), abgeleitet von lat. Pastura = Weide, bedeutet in der Eifel eine eingezäunte, ertragreiche Wiese beim Haus. Die FN stehen also für eingezäunte Wiesen oder Weiden im oder in der Nähe des Dorfs.

 

Im obersten / untersten Kläuschen

Abgeleitet von lat. claudere = verschließen. Dittmaier kennt folgende Bedeutungen: „Klause, f., Bedeutung: 1) Mühlenteich, brett- oder keilförmiger Verschluss zum Absperren des Ablaufs am Mühlenteich. 2) Verschluss zur Sperrung eines Weges 3) Einsiedlerklause, oft im Diminutiv Kläuschen.“ Ob und welche der vorstehenden Deutungen zutrifft, ist unklar. Eine Mühle am dorfabwärts gelegenen Abschnitt des Tieferbachs ist nicht belegt, wegen der oberhalb des Dorfs gelegenen Bannmühle hier auch nicht anzunehmen. Eine Straßensperre an dieser Stelle wäre allerdings denkbar, führte doch schon im Mittelalter die überregional bedeutsame Fernstraße von Flandern über das Hohe Venn via Ormont, Auel und Hillesheim an den Mittelrhein genau hier vorbei (vgl. Tranchot-Karte: „Route de Malmedy á Coblence“). Welchen Zweck eine solche Straßensperre aber an dieser Stelle erfüllen sollte, ist dagegen fraglich: eine Landwehr ist nirgendwo bezeugt und läge hier auch abseits von etwa zu sichernden Territorialgrenzen. Auch ist der Gerolsteinische Wegezoll nicht an dieser Stelle, sondern viel weiter westlich an der Grenze zu Steffeln bzw. zum Luxemburger Hoheitsgebiet erhoben worden. Auszuschließen ist sicherlich auch eine Einsiedlerklause; diese wäre ansonsten gewiss auch an anderer Stelle bezeugt. Vielleicht handelte es sich hier einfach um einen großen Tümpel im Tieferbach und die Lokalität wurde in Analogie zur bachaufwärts gelegenen „großen“ Klause (Stauteich der Steffelner Mühle) im Diminutiv kleine Klause oder eben Kläuschen genannt. Denkbar wäre auch ein kleiner Staudamm am Tieferbach selbst oder an seinem dortigen kleinen Zufluss (unterhalb der Kläranlage) zur Schaffung eines (Fisch-?) Teichs, wie solche auch auf historischen Karten in der Gegend bezeugt sind (z. B. am Guss-Weiher zwischen Steffeln und Duppach, s. Tranchot 1809; nördlich vom Lindenhof an der Straße von Auel nach Lissendorf, in der Flur „Am Weiher“, s. Uraufnahme 1847).

 

Auf der Steinenbrück / Jenseits der Steinenbrück

Der FN verweist auf einen Gewässerübergang, der an dieser Stelle wohl schon vergleichsweise früh mit einem steinernen Brückenbauwerk versehen worden ist. Heute führt die Kreisstraße K 50 über die Brücke, die freilich in jüngerer Zeit in Beton erneuert wurde. Wie bereits erwähnt, führte die Fernhandelsstraße von Malmedy nach Koblenz über genau diese Strecke. Offensichtlich war der Verkehr so stark und bedeutsam, dass man anstelle einer Furt eine solide Steinbrücke baute. Einen natürlichen Beleg für den einstmals regen Verkehr mit Fuhrwerken und Kutschen findet man heute noch im Gelände gleich nach Überschreitung der „Steijnebröck“: im steil ansteigenden Hang Richtung Oberbettingen, wo sich heute das Wäldchen „Bettinger Bösch“ (FN „Hinterm Zimmersberg“) befindet, ist ein ganzes Bündel von tief eingeschnittenen Hohlwegen erhalten. Das einstmals wohl zerfahrene und erodierte Areal war landwirtschaftlich nicht mehr nutzbar und wurde später aufgeforstet. Heute wird diese unwegsame Stelle von der Landstraße südlich umfahren. 

 

Im Schulzenpesch

Der FN ist in der aktuellen Liegenschaftskarte des Landesvermessungsamtes nicht mehr vermerkt; er lag inmitten der Ortslage südlich der Straße „Zum Kläuschen“, unmittelbar nördlich der Lage „Auf dem Murrengarten“. Bekanntlich war der Schulze / Schultheiß in früheren Zeiten der Vorsteher / Bürgermeister eines Dorfs. Hier mag sich also einstmals der Pesch (eingezäunte Wiese im oder beim Ort, s. o.) des Aueler Schultheißen befunden haben oder der Ertrag desselben stand ihm zu.

 

Auf dem Murrengarten

Möhren oder Mohrrüben heißen im Aueler Ortsdialekt „Murre“. Der FN bedeutet somit „Auf dem Möhrengarten“.

 

Auf Beienpesch

Beien, im Ortsdialekt „Beije“ ausgesprochen, sind Bienen. Der FN verweist auf die früher in den Eifeler Dörfern vorhandenen Bienenstöcke. Also: Eingezäunte Wiese, wo die Bienen (-stöcke) sind. Der Beienpesch ist auf der heutigen digitalen Liegenschaftskarte ebenfalls nicht mehr vorhanden; er befindet sich am östlichen Ortsrand, wo heute das Haus „Schrengisch“ steht, südlich der Flur „Im Haagpesch“. Der FN ist ein guter Beleg dafür, wie kleinräumig die Vorfahren ihre Gemarkung unterteilt haben und wie im Zuge der Ortserweiterung und Bebauung ehemals landwirtschaftlicher Flächen die ursprünglichen Flurnamen ihre Bedeutung verloren haben und durch Straßen- bzw. Häusernamen ersetzt worden sind. 

 

Auf den krummen Stückern

„krumm, Adj., Bedeutung: wie nhd., aber auch von der welligen Bodenform.“ „Stück, n., Bedeutung: der allgemeine Ausdruck für Acker“ (Dittmaier). Da das Gelände hier relativ eben ist und nur leicht nach Osten abfällt, wird es sich wohl um ehemals gebogene, gekrümmte Ackerparzellen gehandelt haben, die erst nach Vermessung und Flurbereinigung in größere, rechteckige Flurstücke umgeformt worden sind.

 

In der Irrenwies

Dieser eigenartige FN bereitet bei seiner Deutung einiges Kopfzerbrechen. Sicherlich gab es im Dorf auch schon früher geisteskranke Menschen, landläufig als Verrückte oder eben „Irre“ bezeichnet. Ob diese aber etwas mit dem FN zu tun haben? Eine Deutung als „Ährenwiese“ scheint abwegig, zumal sich Getreide und Gras gegenseitig ausschließen. Ebenso erscheint eine rein sprachliche Anknüpfung an Irrlichter (Leuchterscheinungen in Mooren) weit hergeholt, auch wenn es sich hier um feuchtes Wiesengelände handelt. Dittmaiers Lexikon der Flurnamen gibt lediglich einen unsicheren Anhaltspunkt: „Ehren, m., f., Bedeutung: 1) Erdboden, Grund, Hausflur, 2) Ernte, Erntezeit…“. Der FN könnte, etwas gewagt, somit entweder als „Erntewiese/Heuwiese“ oder aber als „Wiese im (Tal-) Grund“ gedeutet werden. Letzteres würde immerhin ganz gut zur örtlichen Topografie passen. 

  

In der Schlack

Dittmaier bietet folgende Erklärungen an: „Schlacke, f., Bedeutung: 1) eine durch den Regen gerissene Rinne, 2) Stelle, an der sich Schlacken alter Verhüttungen befinden“. „Schlenke, f., Bedeutung: Geländemulde; vom Wasser ausgespülte Rinne, Talkrümmung; Entwässerungsgraben“. Man möchte zu der Bedeutung „Erosionsrinne“ bzw. „Entwässerungsgraben“ tendieren, zumal direkt südlich der Flur ein kleines Tälchen mit einem Gerinne verläuft, welches heute tatsächlich als Wassergraben gefasst ist. Weniger wahrscheinlich erscheint ein ehemaliger Verhüttungsplatz an dieser Stelle, auch wenn alte Eisenschmelzen in der näheren und weiteren Umgebung durch entsprechende Schlackenkonzentrationen auf Ackeroberflächen bereits mehrfach nachgewiesen sind.

 

Auf dem Heidchen

„Heide, f., Bedeutung: wie nhd. unfruchtbare, mit Heidekraut, Ginster und Buschwerk bestandene Fläche. Das Diminutiv Heidchen kann auch Schindanger bedeuten“ (Dittmaier). Ein Schindanger, also eine Stelle zur Entsorgung von Kadavern, ist an der Stelle nicht bekannt (ein solcher hat sich aber in der Flur „unter dem Krederichsweg“ befunden). Somit wird diese Stelle ursprünglich Ödland/Heide gewesen sein. 

 

Im Ellgenborn

Im Ellgenborn, mundartlich „Ellschebore“, entspringt eine gut schüttende Quelle. Der Wortbestandteil „Born“ (Dittmaier: Wiesenquelle, Laufbrunnen) ist also unschwer zu identifizieren. Der Zusatz „Ellgen“ könnte über „Elch“ und „Ellich“ zu „Elling“ führen mit der Bedeutung „Schmaler Weg, Hohlweg“ (s. o. FN Auf dem Elling“). Somit möglicherweise: „Quelle am schmalen Weg“. Eine ganz andere Bedeutung tut sich allerdings auf, wenn mit Born nicht Brunnen/Quelle gemeint ist, sondern gemäß Mundart „Bore“ = Bogen. Der Flurname „Bogen“ bedeutet nach Dittmaier „gekrümmte Linie, auch Gegenstand, der eine solche bildet; Weg- oder Flusskrümmung und dortige Flurstücke“. In der Tat weist das das kleine Gerinne im Ellgenborn einen deutlich gekrümmten Verlauf auf, dem auch die angrenzenden Wiesen- und Ackerparzellen folgen. Dann hieße es wohl ursprünglich „Elling-Bogen“, also „gekrümmte Felder am schmalen Weg“

 

Auf dem Geisbüsch

Ähnlich dem oben bereits erwähnten „Boxberg“ vermutlich ein Gebüsch oder Waldstück, wo Geissen/Ziegen geweidet wurden. Die südlich anschließende Anhöhe (500 m ü. NN) trägt dementsprechend die Bezeichnung „Geisberg“. Offensichtich war der Boden hier zu karg, um als Ackerland, Kuhweide oder Heuwiese genutzt zu werden. 

 

Auf Kuckersberg

Mundartlich: „Kuckischbersch“. Vordergründig abgeleitet von Kuckuck, also: „Berg, wo der Kuckuck ruft“. Im Rheinland wird der Kuckuck auch Kuckes, Kucks, Guckes oder Gucks genannt. An dieser Stelle sei aber noch eine ganz anderes Deutung vorgestellt: Von der Anhöhe bietet sich ein weiter Überblick über die gesamte Aueler Gemarkung. In der alten Grenzbeschreibung von Auel aus dem Jahr 1708 ist dokumentiert, dass sich das Schöffengericht auf „Mattert“ (heutiger FN: „Acht“), also in unmittelbarer Nähe des Kuckersbergs versammelt hat und von dort aus den gesamten Grenzverlauf beschrieben hat. Könnte es also nicht sein, dass der FN den Berg bezeichnet, von dem aus „geguckt“ wird, also die Gemarkung besichtigt und sodann genau umschrieben wird? Der „Kucker“ wäre also gar nicht ein Vogel, sondern der inspizierende und Recht weisende Schöffe. Im Hinblick auf die erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung der Grenzbeschreibung ist diese Alternative immerhin bedenkenswert. 

 

Im Stickegarten

Dieser innerörtliche FN bezeichnet das Gebiet zwischen der Kirche und der nördlich gelegenen Straße „Am Tieferbach“ und umfasst nur wenige Parzellen. In der öffentlichen Liegenschaftskarte ist der FN nicht mehr ausgewiesen. Er ist wahrscheinlich abgeleitet von Stock, Stecken (Bedeutung: Zaunpfahl) und bezeichnete damit wohl ursprünglich einen Garten, der mit Stöcken umzäunt war. Denkbar, wenn auch weniger wahrscheinlich, wäre gemäß Dittmaier eine Ableitung von a) „Stickel, m.“ (kurzer Pfahl, Pflock zu verschiedenen Zwecken; f. aber auch für steiler Weg, Anhöhe) oder b) „Stieg, m.“ (steiler Weg), da das Gebiet am steilen Abhang des Kirchenhügels liegt.

 

Hinter der Kirch

Der FN erklärt sich von selbst. Das heute kartografisch nicht mehr benannte Gebiet liegt unmittelbar südlich der Aueler Kirche. Die Lagebezeichnung „Hinter“ zeigt zudem an, dass der alte Siedlungskern nördlich der Kirche Richtung Tieferbach gelegen hat.

 

Auf dem Kälberpesch

Auch die Flur „Kälberpesch“ ist in der modernen Liegenschaftskarte nicht mehr eingetragen, weil sie mitten im Dorf liegt. Das Gebiet liegt zwischen den heutigen Straßen „Am Tieferbach“, „An der Kirch“, „Auf der Buch“ und „Bungertsweg“. Der FN bezeichnet offenkundig einen Pesch (eingezäunte Wiese beim Haus, s. o. beim FN „Haagpesch“), in dem das Jungvieh gehalten wurde.

 

Auf dem Bungert

Ein sehr häufiger FN, der in fast jedem Dorf erscheint, abgeleitet von „Baumgarten“. Hierzu Dittmaier: „Bungert (Bongert,…), m., Bedeutung: Wiese in der Nähe des Wohnhauses, des Dorfes, mit Obstbäumen bestanden; meist eingezäunt, stets von größerer Fläche“.

 

 

Auf der Dornheck

Der FN bezeichnet ein Gebüsch aus dornigem Gestrüpp. Die steile, stellenweise felsdurchzogene Geländestufe entlang an der Straße nach Duppach war land- oder forstwirtschaftlich nicht nutzbar, weshalb man sie der Natur überließ. Das Gebüsch gab der oberhalb gelegenen Feldflur ihren Namen.

 

Auf der Buch

Wahrscheinlich abgeleitet von einem vormals dort stehenden einzelnen Buchenbaum, da der FN „Buch“ laut Dittmaier männlich ist: „Buch, m., Bedeutung: wohl kollektivistische Maskulinbildung zu Buche (fagus) im Sinne von Buchengebüsch, -wald; vgl. der Birk, der Eich, der Tann“.

 

Auf dem Leschen

Nördlich an die Flur „Auf der Buch“ angrenzend, am südwestlichen Rand der heutigen Ortslage (wo früher der Wasserhochbehälter stand) gab es noch eine Flur „Auf dem Leschen“ (mdl. Mitt. von Eberhard Mies, Auel). Der FN könnte entweder, aber eher unwahrscheinlich, abgeleitet sein von „Liesch (Lüsch, Lesch…), n., f.“ mit der Bedeutung Rohr, Schilf, Lieschgras oder wahrscheinlicher, weil es auch der heutigen Grundstücksform entspricht, von „Lasche (Läsche), f. (m., n.?)“ mit der Bedeutung Lasche im Schuh, Einsatzstück im Kleid, spitzer Zwickel, also eine Bezeichnung nach der Form als spitz zulaufendes Land, keilförmiges Eckstück, spitzwinkliger Teil eines Ackers (Rheinisches Wörterbuch V, 133 und II, 1192).

 

Am Lehmbaum

Vermutlich abgeleitet von einer Stelle mit lehmigem Boden, an der ein Baum stand. Sprachverwand mit „Leim“ im Sinne von klebriger, fetter Erde. Nach Dittmaier holte man aus den Lehmgruben das Material für die Fachwerkfüllungen der Häuser oder für den Backofenbau. Sie waren wohl meist im Gemeinbesitz. Alternativ denkbar wäre eine nicht korrekte Schreibweise von „Leimbaum“, also einem Baum, an dem man Leimruten zum Vogelfang angebracht hat.

 

Im Boden

Der FN bezeichnet die Stelle, an der in einer flachen Mulde ein kleines Gewässer entspringt. Das namenlose Bächlein fließt in östlicher Richtung ab, vereinigt sich mit dem Ellgenborn (s. o.) und mündet nach einem Kilometer in den Tieferbach. Nach der örtlichen Topografie ist der FN als Talboden, tief gelegenes Land zu deuten. 

 

Im Maar

Der FN ist nicht im offiziellen Kartenwerk vermerkt, er ist aber mündlich überliefert (Mitt. v. H. E. Mies, Auel). Die Flur liegt östlich (bachabwärts) von der Flur „Im Boden“, etwa dort, wo die Straße von Auel nach Scheuern den Wassergraben und die kleine Talmulde überquert. Auch heute noch steht nach starken Regenfällen das Wasser dort auf der Wiese. Zur Bedeutung des Wortes siehe oben unter „Vogelsmaar“.

 

Auf dem Sand

Der flache, passartige Übergang von der Aueler Talmulde (Tieferbachtal) zum nahe gelegenen Tal des Oosbachs wird „Auf dem Sand“ genannt. Über ihn führt auch die Straße nach Duppach hin. Der FN ist leicht zu deuten: er bezeichnet, wie im modernen Sprachgebrauch, ein Gebiet mit sandigem Boden. Der Sandboden ist durch Verwitterung aus dem hier anstehenden Buntsandstein entstanden. Große Teile des geologischen Untergrundes in der Gemarkung von Auel bestehen aus Buntsandstein, der im Erdmittelalter (Trias-Zeit) entstanden ist und in der Eifeler Nord-Süd-Zone großflächig zutage tritt. Die Buntsandstein-Zone ist in das ältere devonische Grundgebirge eingeschaltet und erstreckt sich von der Trier-Luxemburger Trias-Bucht im Süden über das zentraleifeler Buntsandsteingebiet um Oberbettingen herum bis in die Niederrheinische Bucht hinein. Der rote, stellenweise sehr reine Sand wurde früher an geeigneten Aufschlüssen, so etwa am heutigen Grundwasserbrunnen westlich des Dorfs, abgegraben und benutzt, um Wurzelgemüse darin einzuschlagen und über den Winter frisch zu halten. Vor allem war der rote Sandstein ein geeignetes und begehrtes Baumaterial, das in vielen Steinbrüchen abgebaut und für Werksteine (Futtertröge, Grabsteine, Flurkreuze, Grenzsteine, Fenster-/Türgewände) und als Baumaterial verwendet wurde. Einige alte Häuser in Auel, z. B. das Wirtschaftsgebäude links an der Zufahrt zur Kirche, sind aus diesem Material erbaut und zeigen noch die charakteristische rotbraune Farbe. Auch die ehemalige Aueler Schule war komplett aus rotem Sandstein gebaut. Bedeutende Sandstein-Brüche gab es bei Oberbettingen, kleinere aber auch bei Auel, so in der Flur „Koutenelter“ oder an der Straße nach Lissendorf. 

 

Auf dem Rothenbüsch

Der FN bezeichnet vermutlich eine Rodungsstelle, an der vorher Wald („Büsch“) gestanden hat. „Rod (Roth, Pl. Röder, Rother, Ruder), n., Bedeutung: Stelle einer Rodung zum Zwecke der Flurerweiterung oder Siedlung“ (Dittmaier). Vgl. auch den Vulkan „Ruderbüsch“ nördlich von Oberbettingen.

 

Im Gädderfeld

Vermutlich abgeleitet von Gitter, Gatter: „Gader, n. f., Bedeutung: etwas vergittertes, Latten-, Staketttür, Zaun, Gitter, auch das von solchem Gatter umschlossene Flurstück“ (Dittmaier). Der FN wird mundartlich „Jedderfeld“ ausgesprochen. Man könnte daher auch annehmen, dass dem FN das Wort „Jeder“ zugrunde liegt; damit wäre er als „Jedermanns Feld“ zu deuten, also Land im Allgemeinbesitz (Allmende).

 

Kautenkreuz

Die Flur Kautenkreuz ist heute aufgeforstet. Sie befindet sich an der südlichen Gemarkungsgrenze nach Scheuern zu. Am nördlichen Rand des kleinen Wäldchens, unmittelbar an der Landstraße standen früher zwei Flurkreuze. Ein altes Tuffstein-Kreuz mit der Jahreszahl 1660 wurde von Heinz Hürth geborgen und im Vorgarten seines Hauses Bungertsweg 3 in Auel aufgestellt. Ein anderes, jüngeres Kreuz aus dem Jahr 1859 (Abbildung bei Georg Meyer, Wegkreuze und Bildstöcke in und um Auel) aus Sandstein ist verschollen; es war in mehrere Teile zerbrochen und soll in den dortigen Wald geworfen worden sein. Georg Bernardy, Lehrer aus Auel, berichtet in der Schulchronik über das Kautenkreuz: „Ein Herr Kauthen aus Steffeln befand sich bei hohem Schnee auf dem Heimweg und wurde an der Stelle, wo bis vor wenigen Jahren das Kreuz stand, „marude“ (erschöpft) und blieb dort tot liegen. Zur Erinnerung errichtete die Familie Kauthen dort ein Gedenkkreuz.“ Das Familienbuch Steffeln nennt tatsächlich einen Schöffen namens Johann Heinrich Klein, Kauten (1712-1768). Das Kreuz und danach auch die Flur soll nach diesem Ereignis bzw. dem Hausnamen Kauten benannt sein. In der Flur „Kautenkreuz“ stoßen aber auch die Grenzen der Gemarkungen von Auel, Scheuern und Kalenborn aneinander; das erste, ältere Kreuz könnte daher auch zur Markierung dieser Grenzen gedient haben, ähnlich wie auch die alten Kreuze in der Dell, am Elling und auf der Bammerflur genau auf der Gemarkungsgrenze stehen.

 

Heidebeuel

Abgeleitet von „Beuel“ (Bedeutung: Hügel, kleine Anhöhe, s. o. unter Steinbeuel) und „Heide“ (s. o. unter Heidchen): ein kleiner, mit Heidekraut bewachsener Hügel. 

 

Im Eichholz / Vor dem Eichholz

Holz = Gehölz. Also ein Wald aus Eichenbäumen. Das Eichholz ist schon seit langer Zeit ein Wald. So erscheint er bereits im Steffelner Weistum von 1680 als „Eicholtz“. In der Antike könnte das Gebiet aber baumfreies, offenes Land gewesen sein. So wurden im frühen 20. Jh. im Eichholz römerzeitliche Bestattungen entdeckt, die vermutlich im Zusammenhang mit der südlich gelegenen Römervilla stehen. Verf. selbst konnte bei der Begehung einer Windwurffläche im südöstlichen Teil des Eichholz römerzeitliche Scherben und steinzeitliche Silexartefakte bergen. Heute ist das „Eeschelß“, so der mundartliche Ausdruck, freilich nicht mehr mit Eichen, sondern überwiegend mit schnell wachsenden Nadelbäumen bestanden.

 

In der Oos / Jenseits der Oos

Die Fluren sind benannt nach dem Oos-Bach, der als „Klingelborn“ auf der Höhe des Duppacher Rückens entspringt und nach 14 Kilometern bei Lissingen in die Kyll mündet. Der Name Oos ist uralt und hat vermutlich keltische Wurzeln. Die Römer haben in der Regel die Namen der Flüsse und größeren Bäche in der Eifel von den Kelten übernommen. Bei den Römern hieß der Bach „Ausava“. Nach diesem Gewässer wurde auch der römische Vicus an der Fernstraße Trier-Köln zwischen Bitburg / Beda und Jünkerath / Icorigium benannt. Aus Ausava wurde durch Verkürzung und Verschleifung Oos. In Aueler Mundart wird der Name „Uuß“ ausgesprochen. 

 

Auf den Birkenstückern

Offenkundig ein Stück (Acker-) Land, wo Birken gewachsen sind. 

 

Jitzenacker

Dieser FN ist lediglich mündlich überliefert (nach Eberhard Mies, Auel). Es handelt sich um einen schmalen Landstreifen, der zwischen dem Eichholz und dem Heidebeuel liegt. Da ein Wort Gitz/Jitz in der Flurnamenforschung nicht bekannt ist, handelt es sich offenbar um einen Eigennamen. Im Familienbuch Steffeln ist jedenfalls ein Nikolaus Gitzen (1830 - 1883) erwähnt, der aus Oberbettingen stammte und nach Steffeln eingeheiratet hatte. Somit vermutlich: Acker des Gitzen. 

 

Im Venn

Auch dieser FN ist lediglich mündlich überliefert. Er bezeichnet laut Mitteilung des Landwirts Eberhard Mies aus Auel das heute teilweise bewaldete Sumpfgelände zwischen dem Eichholz und dem Oosbach. Der Name Venn ist in der Eifel vielfach belegt und bedeutet nichts anderes als „Moor, Sumpf“. Hierzu Dittmaier: „Fenn (Venn,…), n., Bedeutung: Moorheide, speziell das Sumpf- und Heidegebiet im nordwestlichen Teil der Eifel“.

 

Unter dem Heidberg / Am Heidberg / Auf dem Heidberg

Bedeutung: Berg, auf dem Heide wächst. Der Heidberg ist eine weitläufige, flache Erhebung aus Buntsandstein an der südlichen Gemarkungsgrenze. Der sandige Boden war wohl nicht sehr fruchtbar und für Wiesen und Äcker wenig geeignet. Immernhin konnte das Land noch als Schafweide, zum Schiffeln oder zur Streugewinnung genutzt werden. Noch auf der Tranchot-Karte von 1809 ist das Gebiet zum großen Teil als „Bruyère“ (=Heide) ausgewiesen. Der historische Zustand als Ödland/Heide darf allerdings nicht darüber hinweg täuschen, dass der Heidberg uraltes Kulturland ist: auf ihm ist ein Siedlungsplatz aus der mittleren Steinzeit überliefert, der typologisch auf die Zeit zwischen 8.250 und 8.150 v. Chr. datiert wird. Außerdem fanden sich auf dem Heidberg zahlreiche Artefakte (Pfeilspitzen und Dolchklingen aus Feuerstein, Klopfsteine, Keramikscherben), die eine intensive Begehung in der jüngeren Steinzeit bezeugen. Interessanterweise fanden sich mitten auf dem Heidberg, fernab von fließendem Wasser, auch zahlreiche Scherben aus dem hohen Mittelalter; sie könnten von einer namentlich nicht überlieferten Hofstelle an dieser Stelle künden. 

 

 

 

Auf dem Hähnchen

An der westlichen Hangkante des Heidbergs liegt die kleine Flur „Auf dem Hähnchen“. Der FN hat freilich überhaupt nichts mit einem Huhn zu tun. Vielmehr besteht eine sprachliche Verwandtschaft mit der Wortfamilie „Hahn, Hain, Hag“. Hierüber weiß Dittmaier: „Hain (Hahn,…), m., dazu die Diminutivformen Hähnchen und Höhnchen, Bedeutung: Hagen.“ „Hag (Hach), m., f., Hage(n), m., letzteres erscheint oft zu Hahn (Hohn, Hain) zusammengezogen. Bedeutung: geflochtener Zaun, Hürde, Hecke, Dornstrauch; eingefriedete Weide oder Acker, eingehegter Wald“ (vgl. o. beim FN Im Obersten Haag). Im Schöffenweistum von 1708 ist die Örtlichkeit unter dem Namen „hoellen Beßem Haen“ erwähnt. In dieser Kombination ist der FN schwer zu deuten. Der Bestandteil Holl/Hollen könnte auf eine muldenartige Geländeform verweisen, eventuell auch auf einen Hohlweg; westlich der Flur führt jedenfalls ein steiles Tälchen hinab zum Oosbach. Das Wort Beßem steht im alten Sprachgebrauch für Besen oder auch Besenginster. Unter Berücksichtigung der alten Quelle könnte der FN somit sinngemäß zu deuten sein als „kleine Ginsterhecke am Hohlweg“ oder einfach als „kleine Hecke“. 

 

Lauerseifen

Der FN ist nur mündlich überliefert und am südlichen Rand des Eichholz in der Umgebung der Mineralquelle „Aueler Drees“ lokalisiert (frdl. Mitteilung von Herrn Eberhard Mies, Auel). Der FN setzt sich zusammen aus 1) „Lauer, m., Bedeutung: Alaun-, natronhaltige Mineralquelle“ und 2) „Seifen, m., Bedeutung: im Bergland enges, schluchtartiges Tal mit Rinnsal, im Flachland feuchte Stelle in Acker und Wiese; von mhd. sîfe = tröpfeln“ (Dittmaier). Landläufig wird mit Seifen ein kleiner Bach oder ein eingekerbtes Tälchen bezeichnet. Der an der Lokalität vorbeifließende Bach wird hier auch Eichholzbach genannt, in seinem Oberlauf dagegen gemäß dem alten Grenzweistum von 1708 „Alboumsseiffen“, abgeleitet von der dortigen Flur „Auf Ahlbaum“. Der FN Lauerseifen bedeutet also „kleiner Bach an der Mineralquelle“. 

 

In der Dell / Auf dem Dellgraben

Der FN, sprachlich verwandt mit „Tal“, ist vermutlich abgeleitet von „Delle“: „Delle, f., Bedeutung: flache, kleinere Bodensenkung im Gelände, Talmulde, Schlucht, Hohlweg, besonders kleine Mulde in Acker und Wiese, oft etwas sumpfig, aber ohne fließendes Wasser“ (Dittmaier). Tatsächlich bildet die Geländeoberfläche an hiesiger Stelle ein kleines, flaches Nebentälchen zum nördlich fließenden Tieferbach hin. Das Tälchen misst von seinem Ursprung am „Dell-Krütz“ auf der Auel-Steffelner Gemarkungsgrenze bis zur Mündung in den Tieferbach gerade einmal 500 Meter. Offensichtlich wurde es einstmals von einem natürlichen oder künstlich gezogenen Graben entwässert (heute durch Drainagerohre ersetzt), was zu dem FN „Ober dem Dellgraben“ geführt hat.

 

Auf den Höllingstückern

Der FN erklärt sich durch die Oberflächengestalt an dieser Stelle, der mit etwa 6 % Gefälle nur mäßig steil nach Norden abfallenden Talflanke des Tieferbachs. Der Oberhang der Höllingsstücker wird heute als Ackerland genutzt, der untere, bachnahe Bereich als Mähwiese. Der FN lässt sich nach Dittmaier sprachlich von folgenden Stammworten herleiten: „Halde (Halle, Helle, Hell, Held(e), auch: Hölle, Hölt) , f., Bedeutung: (mit Gebüsch bewachsener) sanft ansteigender Berghang“ „Helle, f., hierher auch Helling; der Name ist durch das feminine Suffix –ing erweitert (vgl. ndl. helling ‚Abhang‘), Bedeutung = Helde“. Der FN bedeutet also: „Auf den Äckern am Hang“.

 

Auf Häusert

Mundartlich „Op Housert“. Der FN ist gemäß Dittmaier vermutlich von „Haus, Hausstatt“ abzuleiten: „Hausstatt, f., Bedeutung: 1) Stelle, wo ein Haus steht, stand oder stehen soll, 2) umgedeutet aus Hostert“ „Hostert (Hustert, Höstert, Hastert, Haustert), f. (m.), Bedeutung: 1) Ort, an dem ein Hof stand, steht oder stehen soll, 2) ab und an mag auch ein älteres hoch-statt ‚hoch gelegene Stelle‘ zugrunde liegen, wie es aus der appelativen Bedeutung ‚hoch gelegenes, am Wald gelegenes Ackerland, sanft ansteigendes Wiesenstück am Bach‘ hervorzugehen scheint“. Obwohl die Herleitung des FN aus den allgemein gebräuchlichen Toponymen (Ortsnamen) klar zu sein scheint, bleibt doch das Problem, dass an dieser Stelle ein Haus, Hof oder sonstiger Siedlungsplatz nicht belegt ist. Will man dem FN nicht ausschließlich die örtlichen topografischen Verhältnisse zugrunde legen - das nördliche Ende der Flur „Auf Häusert“ fällt tatsächlich mit einem steilen Abhang zum Tieferbach ab -, so müsste doch ein Gebäude an dieser Stelle oder zumindest in der Nähe nachweisbar sein. Ein solches wäre zunächst in der heutigen Steffelner Mühle zu suchen, etwa 250 Meter nordöstlich der Flur „Auf Häusert“ gelegen. Aus den Akten des Koblenzer Landeshauptarchivs betreffend die Steffelner Mühle geht aber auch hervor, dass die Mühle am Tieferbach wegen andauernder Streitigkeiten der Herrschaften Kronenburg und Gerolstein darüber, auf wessen Territorium die Mühle stehe und wem demnach die Mühlenpacht zustehe, abgebrochen und weiter bachauf- oder abwärts wieder neu aufgebaut werden musste. Wo die alte, abgebrochene Mühle („die alten Rudera“, d. h. die Ruinen, Trümmer) genau gestanden hat, ist nicht bekannt, der Standort wird aber nicht allzu weit von der heutigen Mühle entfernt gewesen sein. Jedenfalls konnte Verf. bei der Anlage eines Abwassersammlers im Tal des Tieferbachs in den 1980er Jahren in etwa 2 Meter Bodentiefe einen mächtigen, glatt zugerichteten Holzbalken beobachten. Die Stelle befindet sich etwa dort, wo der kanalisierte Tieferbach wieder in seinen oberflächlichen, mäandrierenden Lauf übergeht, also etwa 320 Meter westnordwestlich von der Flur „Auf Häusert“ entfernt. Falls der Balken tatsächlich den ersten Standort der Mühle markiert, dann könnte auch dieser ältere Hausplatz zu dem FN geführt haben.

 

Im Winkel

Der deutlich gebogene Verlauf des steilen Talrandes, dem auch die Landstraße nach Duppach und die angrenzenden Felder und Wiesen folgen, haben der Flur ihren Namen gegeben: „Winkel (Wenkel), m., Bedeutung: Wie nhd. Winkel als Formbezeichnung für einen winkelförmigen Flurteil, gleichgültig, ob durch Geländeform bedingt oder durch künstlichen Eingriff“ (Dittmaier). 

 

Hinter Kellersch

Ursprünglich „Hinter Kellers (Haus)“, der mundartliche Hausname lautet „Kellisch“. Der FN bezeichnet das flache Wiesengelände, welches sich (von Dorfmitte aus gesehen) hinter dem Haus Kellisch zwischen der Straße nach Duppach und dem Tieferbach erstreckt. Der Hausname selbst stammt von der Familie Keller, die laut Familienbuch Steffeln bereits im 17. Jahrhundert hier namentlich nachgewiesen ist (Jakob Keller, geboren um 1649 in Auel). In einem Dokument aus dem Jahr 1614 (LHA Koblenz Bestand 29 B Nr. 124, Blatt 8) wird ein Johann Keller aus Auel als Bote in einem Gerichtsverfahren zwischen Auel und Kleinlangenfeld genannt. In einer anderen Grenzstreitigkeit zwischen Steffeln und Auel, in der es um einen Grenzstein an der Landstraße auf dem Lüh geht, wird im Jahr 1707 Bezug genommen auf „Kellers Mehes Haus“ (LHA Koblenz Bestand 29 B, Nr. 125, Blatt 9). Das Haus „Kellisch“ ist das am weitesten nach Westen zu gelegene alte Haus von Auel. Die Gemarkungsgrenze zum Nachbardorf Steffeln verläuft nur 70 Meter vom Haus entfernt durch den Tieferbach. Es muss daher in Betracht gezogen werden, dass der Inhaber des Kellers-Hauses die gräflichen Abgaben, möglicherweise auch einen Straßenzoll zu erheben und an den Landesherrn abzuführen hatte. Die Gemeindegrenze zwischen Steffeln und Auel war nämlich gleichzeitig Landesgrenze: Steffeln gehörte zeitweilig zu Kronenburg und damit zur Hoheit Luxemburg in den spanischen Niederlanden; Auel dagegen gehörte zur reichsunmittelbaren Grafschaft Manderscheid-Blankenheim-Gerolstein. In diesem Falle wäre der Haus- und Familienname Keller/Kellers/Kellisch von der Tätigkeit des Einnehmers selbst abgeleitet: Kell(n)er = (Steuer-) Einnehmer. Ein Indiz in diese Richtung könnte auch der spätmittelalterliche Münzschatz sein, der im Jahr 1955 bei Ausschachtungen im Kellers-Haus zutage getreten ist.

 

Im Kaulenpesch

Die Flur liegt in der flachen Talsohle des Tieferbachs zwischen den alten Häusern an der Straße „am Tieferbach“ und dem heute begradigten Bachlauf. „Pesch“ (vgl. o.) bedeutet „eingezäunte, ertragreiche Wiese beim Haus“, das Beiwort „Kaule“ im Allgemeinen „Bodenvertiefung, natürliche oder künstliche Grube“ (Dittmaier). Da der Tieferbach früher im breiten Talboden frei hin und her pendelte und zahlreiche Schlingen ausbildete, dürfte es sich hier um alte, verlandete Bachkolke handeln, die dem Wiesengelände ihren Namen gegeben haben.

 

Hinterste Schwarzerd / Vorderste Schwarzerd

Dittmaier gibt folgende Erklärungen: „Schwärz, f., Bedeutung: schwarze Stellen im Boden, etwa von alten Meilern oder von längst ausgetrockneten Sumpflöchern herrührend.“ „Erde, f., Verbreitung: Allgemein. Kommt stets nur mit einer die Beschaffenheit des Bodens kennzeichnenden Beifügung vor, z. B. rote, gelbe, schwarze, weiße, faule, kahle… Erde. Bedeutung: wie nhd.“ Auf der höchsten Stelle des flachgewölbten Plateaus befindet sich tatsächlich eine kleine, aber ausgeprägte Eintiefung ohne Zu- oder Abfluss, die durch erbohrte Torfreste als Pingo, d. h. als eiszeitliches Toteisloch angesehen werden muss. Noch Mitte des 19. Jahrhunderts (Preußische Uraufnahme von 1847) war an dieser Stelle ein kleines Gewässer eingezeichnet. Möglicherweise hat dieser Tümpel oder Sumpf dem Ort seinen Namen gegeben. Alternativ wäre daran zu denken, dass der Boden an dieser Stelle fruchtbar und ackerbaulich gut nutzbar ist und über den Sinnzusammenhang Humus = schwarz = fruchtbar zu dem FN geführt hat.

 

Auf Blickenacker

Möglicherweise abgeleitet von „Black (Bläck, Bleck), f., Bedeutung: Blöße, kahle Stelle“ (Dittmaier) und dann zu deuten als „kahler Acker“. 

 

In der Huxgasse

Die Flur liegt an der westlichen Gemarkungsgrenze neben der Landstraße, die von Steffeln nach Duppach führt. Die Lage an der Straße erklärt schlüssig den zweiten Wortteil: „Gasse, f., Bedeutung: Seitenstraße in Dörfern. Im weiteren Sinne ein zwischen etwas hindurchführender Weg“ (Dittmaier). Dagegen erschließt sich der erste Wortteil nicht sofort. Ein Haus- oder Familienname „Hux, Hucks, Huckes“ o. ä. ist laut Familienbuch in Steffeln oder Auel nicht nachweisbar, lediglich in Basberg taucht der Famlienname „Hockerts“, allerdings relativ spät, auf (Johann Hockerts 1830 – 1901). Falls „Hux“ kein Eigenname ist und auch kein Schreib- oder Übertragungsfehler vorliegt (etwa von „Lux“, einem in Steffeln vielfach belegten Haus- und Familiennamen), könnte er folgendermaßen abgeleitet sein: „Huck, m., n., Bedeutung: Ecke, Winkel, und zwar meistens der innere; auch Ecke eines Ackerfeldes, Stück Land“ (Dittmaier). Die Bedeutung Ecke, Winkel könnte für den FN zutreffen, da die Gemarkungsgrenze hier einen scharfen Knick von Süden nach Nordosten macht. Die Besonderheit des Ortes als abknickender Grenzverlauf ist zudem durch das alte Dell-Kreuz gekennzeichnet. Somit könnte der FN sinngemäß übersetzt werden als „Im Weg an der Ecke der Gemarkung“

 

Ober dem Krederichsweg / Unter dem Krederichsweg

Der Krederichsweg ist der Abschnitt eines sehr alter Weges, der von Scheuern kommend über den Heidberg in direkter Linie zum Dell-Kreuz und nach Steffeln führte. Der Weg ist in alten Kartenwerken (Tranchot 1809, Preußische Uraufnahme 1847, Umlegungskarte 1927) noch genau dokumentiert. Nach einer zweiten Flurbereinigung ist er aber unter dem modernen rechtwinkligen Wegenetz verschwunden. Werner Grasediek (Heimatjahrbuch Daun 1987, 78 ff.) nimmt an, dass der Weg schon in römischer Zeit bestanden hat und eine Nebenverbindung von der römischen Fernstraße Trier-Köln, die auf der Höhe zwischen Scheuern und Auel verlief, nach Steffeln und der dortigen Villa „Am Römerhof“ darstellte. Diese Vermutung wird noch dadurch gestützt, dass in unmittelbarer Nähe des Krederichswegs, und zwar in der Flur „In der Huxgasse“ eine kleine römerzeitliche Siedlungsstelle nachgewiesen werden konnte. Zur Namensdeutung: Wohl abgeleitet von „Krete“ = Kröte (Dittmaier). Demnach: „Kröterich-Weg“ oder „Weg, wo Kröten sind“ - angesichts des nahen Oos-Bachs eine plausible Deutung.

 

Auf den Bettchern

Nach Dittmaier kann „Bett (pl. Better), n.“ sowohl „Fluss-/Bachbett“ bedeuten als auch „Gartenbeet, Rabatte“. Da ein größeres Gewässer hier nicht anzutreffen ist, wird wahrscheinlich eine vormalige Nutzung als Gemüsebeet, Pflanzgarten oder ähnliches namengebend gewesen sein.

 

In der Speckwies

„Speck (meist Beiwort), m., Bedeutung: wie nhd.; zur Bezeichnung fetten, ertragreichen Bodens“ (Dittmaier). Die direkt am Oos-Bach gelgene Flur wird also eine fruchtbare Wiese oder Weide gewesen sein, heute wird sie als Ackerland genutzt.

 

  

 

Flurnamen aus dem Weistum von Auel

 

In der Niederschrift des Aueler Weistums von 1708 nebst Abschriften (LHA Koblenz, Bestand 29 B Nr. 123, Blatt 1 – 6) ist eine verbale Beschreibung der äußeren Umgrenzung des „Gerichts Awell“ einschließlich des Aueler Waldes enthalten. Sie führt in der Regel von einem Flurnamen (FN) zu dem nächsten. Viele der in dem Weistum aufgeführten Flurnamen sind in identischer oder ähnlicher Schreibweise noch heute auf der offiziellen Liegenschaftskarte des LVermGeo ausgewiesen und damit exakt lokalisiert. Andere FN aus dem Weistum sind jedoch inzwischen verschwunden und können nur noch annäherungsweise oder gar nicht mehr verortet werden. Nachfolgend werden die alten Flurnamen mit ihren verschiedenen Schreibweisen in der Reihenfolge des Weistums aufgeführt und, soweit noch nicht oben bereits geschehen, versucht zu lokalisieren und in ihrer Bedeutung zu erklären.

 

Leinhardt / Lienrath / Lehnrad / Lehnrath

Der kleine Weiler, nach W. Grasediek erstmals urkundlich erwähnt 943 als „Lyemrode“ (unsicher) bzw. 1291 als „Leynrode“, schreibt sich heute Lehnerath. Wahrscheinlich eine Kombination aus den Wörtern „Lehen“ (für verliehenes Land) und „Rath“ (für Rodung). Dabei weist die Endung „-rath“, ähnlich wie „-bach“ und „-scheid“, auf eine Ortsgründung im hohen Mittelalter hin. 

 

Roder Stein

Wörtlich: „roter Stein“. Die Flur müsste östlich oder südöstlich von Lehnerath liegen. Da der Untergrund hier hauptsächlich aus Buntsandstein besteht, könnte der FN auf eine natürliche Felsbildung verweisen. Denkbar wäre aber auch die Bezugnahme auf einen ehemals hier aufgestellten römischen Leugenstein (Meilenstein), da in diesem Bereich eine römische Haupt- oder Nebenstraße vermutet wird. Peter zum Kolk zufolge führte die römische Fernstraße, von Oos / AUSAVA kommend, über Auel, Vogelsmaar, Elling und Lehnerath weiter nach Jünkerath / ICORIGIUM. Die in regelmäßigen Abständen an römischen Fernstraßen aufgestellten Leugensteine waren säulenförmig, etwa 2 Meter hoch und mit römischen Inschriften und Entfernungsangaben versehen und somit sicherlich auffällige Landmarken.

 

Cradenbach

Heutiger FN: „An der Gratenbach“. Der Gratenbach ist das kleine Gerinne, welches südöstlich von Lehnerath entspringt und nach 2 Kilometern unterhalb von Basberg in den Tieferbach mündet. Hierzu H. Dittmaier in seinem Buch „Rheinische Flurnamen“: „Krade (Krod, Krott), f., Verbreitung: Allgemein; Bedeutung: Kröte“. Der FN bedeutet damit sinngemäß „Bach, in dem Kröten sind“. Wenn man aber den FN in seiner heutigen Schreibweise deuten will und hierzu Dittmaiers Flurnamenlexikon heran zieht, bedeutet Grat = Gracht und weiter „Gracht, f. (Grat, Grät, Greut), Bedeutung: Wassergraben, Gosse, Straßenrinne, Bach im Dorf, Einsenkung im Gebirge, Bergschlucht, Hohlweg“. Demnach verdoppelte Benamung im Sinne von „Bach im Wassergraben“. 

 

Krumbbach / Crumbach / Krumbach

Wörtlich: „krummer Bach“, gemeint ist der heutige Tieferbach. Wahrscheinlich ist der FN abgeleitet von der Krümmung, die der Tieferbach zwischen Auel und Oberbettingen um den Mühlenberg herum macht. Weniger wahrscheinlich erscheint eine Ableitung von den zahlreichen kleinen Krümmungen (Mäander-Schlingen), die früher alle Bachläufe in breiteren Tälern ausbildeten und nichts Besonderes waren, vgl. Tranchot-Karte. Auf der vorgenannten Karte trägt der heutige Tieferbach unterhalb (östlich) von Auel die Bezeichnung „Hallen-Bach“. Dieser heute nicht mehr gebräuchliche Name wiederum könnte von „Hohl“ abgeleitet sein mit der Bedeutung „Vertiefung, Geländeeinschnitt, Schlucht“ - ein Toponym, welches die Talmorphologie zwischen Auel und Basberg treffend wiedergibt. Offenbar ist der heutige Name „Tieferbach“ noch nicht allzu lange im Gebrauch. Auf topografischen Karten taucht er erst Mitte des 19. Jahrhunderts auf (Preußische Uraufnahme). Im Sprachgebrauch der frühen Neuzeit (Weistum von 1708 / 1715) wird das Gewässer schlicht „die Bach“ genannt. 

 

Wetzberg / Wertzberg

Der moderne Name lautet „Wetschberg“. Es handelt sich um den östlich von Auel gelegenen Vulkanberg, der heute ganz auf Oberbettinger Gemarkung liegt. 

 

Geißbusch / Geißbüsch / Geyßbusch

Zur Bedeutung siehe oben unter den Flurnamen der Gemarkung Auel

 

Mattart / Mattert

Die Flur dürfte im Bereich der heute „Acht“ genannten Anhöhe liegen. Interessant ist der Zusatz im Weistum „… auf Mattert, da daß Gericht gestanden hatt…“. Siehe hierzu oben unter „Kuckersberg“. Wenn die eigentlich am Niederrhein gebräuchliche Bedeutung „Mate (Maet, Mat), f., = Maß“ dem FN zugrunde liegt, könnte über eine Bedeutung im Sinne von „Maß-Nehmen des Gerichtsbezirks, Abessen der Gemarkung“ spekuliert werden. Andererseits wird man auch die Bedeutung „Grasland“ (Dittmaier) in Erwägung ziehen müssen, abgeleitet von niederdeutsch „made, f.“ = Mähwiese. 

 

Der FN „Acht“ ist nach Dittmaier wie folgt zu deuten: „Acht, f. – Bedeutung: Herrengut, d. h. ausgesondertes und unter besonderen Rechtsschutz genommenes Ackerland eines Herren. Das Zeitwort achten ist synonym zu fronen, so dass die Acht ein Grundstück gewesen sein dürfte, das dem Frondienst unterlag.“ 

 

Heidtberg / Heitberg

siehe oben bei „Heidberg“

 

hoellen Beßem Haen / hollen beßem haen / Hoellen Beßem Haehn / hollen Beßem Hahen

siehe oben bei „Auf dem Hähnchen“

 

Oeßbach / öeßbach / oißbach

siehe oben bei „In der Oos“

 

Lyßingen / lißingen / lyssingen / Lißsingen

Ortsname vom Dorf Lissingen an der Kyll, westlich von Gerolstein

 

Pinweuelschs garden / pinweuelschs garthen / Pinweuelschs garten / Pinweulschs garten

Vermutlich ist Pinweuelsch / Pinweulsch ein Personenname. Eine Flur dieses oder ähnlichen Namens ist in oder bei Lissingen auf der aktuellen Liegenschaftskarte nicht zu finden; lediglich der FN „Auf der Porpeswies“ am nördlichen Ortsrand von Lissingen erinnert entfernt daran. 


Amelßbergh / Ammelsßbergs / ammelsberg

Heutiger Name: Ammelsbüsch, laut Tranchot-Karte: „Amels-Busch“; Es handelt sich um die bewaldete Anhöhe zwischen Duppach und Oos. Die Namen Berg und Büsch werden hier offenbar synonym benutzt, vgl. auch die FN Geisberg / Geisbüsch. Laut Dittmaier kann „Amel“, f., „Anwand“ (Pflug-Wende) bedeuten, aber teilweise wohl auch ein vordeutsches Flussnamenwort; das Wort ist im Rheingau / Mainz sowie im Raum Köln / Bonn verbreitet (vgl. Fluss und Ort Amel, frz.: Amblève in Ostbelgien). Demnach: Berg/Wald, wo eine Anwand ist oder aber: anderer, keltischer (?) Name „Amel“ für das Gewässer Oosbach (lat.: Ausava). Eine Ableitung von „Amsel“ erscheint unwahrscheinlich, da in dem FN das „s“ fehlt.

 

die Hell / de Hell

Heutiger Name: „In der Hölle“. Die Flur liegt westlich vom Ammelsbüsch auf dem zwickelförmigen Geländerücken, an dem der Leimertseifen in den Oosbach mündet. Denkbar ist eine Ableitung von „Held(e) / Helte(n) / Helle“, f., mit der Bedeutung „sanft ansteigender Berghang, oft mit Gebüsch bewachsen“ oder aber von „Hohl (Holl)“, f., n., mit der Bedeutung „Höhle, Vertiefung, leichter Geländeeinschnitt, kleine Schlucht, Hohlweg, kleine Grube“. Reizvoll erscheint noch ein ganz anderer Ansatz: auf dem Geländerücken befindet sich ein alter, heute verfallener Kalkofen. Ob etwa das Ofenfeuer, lodernd wie in der Hölle, zu dem Namen geführt hat?

 

die Kop

Heute heißt die Flur „auf dem Köpfchen“, sie liegt direkt südwestlich der vorstehend genannten Flur „In der Hölle“. Der FN ist abgeleitet von der dortigen Bergkuppe. Auch heute noch verläuft durch diese Flur die Gemarkungs-, Gemeinde- und Kreisgrenze. 

 

Leimersseiffen / Liemerseiff

Das kleine Gewässer, das am Achelter entspringt und nach 1 km in den Oosbach mündet, trägt heute den Namen Leimertseifen. Hierzu Dittmaier: „Lehm (Leim, Leimen,…); besonders in den Zusammensetzungen Lehmkaul, -kaut; Bedeutung: wie neuhochdeutsch Lehm, ahlthochdeutsch leimo.“ „Seifen (Seif, Sief(en),…); Bedeutung: im Bergland enges, schluchtartiges Tal mit Rinnsal, meist unbegehbar. mittelhochdeutsch sîfe = tröpfeln“. Damit wohl: kleiner lehmiger Bach. 

 

der Schwirtzemer Päedt / Schwirtzheimer paed

Der Pfad, der (von Duppach) nach Schwirzheim führt. Der Verlauf des „Schwirzheimer Pfades“ dürfte sich mit der heutigen Kreisstraße K 33 / K 170 decken, da sie ist die kürzeste und leichteste Verbindung zwischen den beiden Dörfern ist. 

 

Woelsbrunnen / Welsbrunnen / Wolsbrunnen / Wolffsbrunnen / Wölffskaull / Wolfskaulen

Die genaue Lage der Flur lässt sich den modernen Kartenwerken nicht mehr entnehmen; angesichts des heutigen Grenzverlaufs dürfte es sich aber um den Quellbereich (Born / Brunnen) handeln, wo der Leimertseifen entspringt. Ob der FN vordergründig von dem Tier Wolf abstammt, ist nicht sicher, zumal es keine direkte Verbindung zwischen Wolf und Brunnen/Quelle gibt. Vielleicht ist das Wort „Wolff“ durch eine Verballhornung von „Wohl“ entstanden, darauf würde das Dehnungs-e in „Woelsbrunnen“ deuten. Laut Dittmaier bedeutet „Wuhle (Wühle, Wohl), f., Wühlplatz der Schweine“. Häufig finden sich solche Wühlplätze von Wildschweinen (Suhlen) in feuchten oder nassen Mulden, so dass der FN „Quelle, wo sich die (Wild-) Schweine suhlen“ bedeuten könnte. Wenn allerdings der FN „Wolfskaulen“ originär sein sollte, bezieht dieser sich laut Dittmaier tatsächlich auf eine Fanggrube für Wölfe (vgl. hierzu den FN „Am Wolfsgraben“ in der Gemarkung Steffeln).

 

achrels / achels

Der langgestreckte, bewaldete Höhenrücken zwischen Duppach und Schwirzheim trägt heute den Namen „Achelter“. Am Nordhang des Achelter gibt es im Tal des Taufbachs eine Flur mit dem Namen „Achholz“. Auf der Tranchot-Karte trägt der Bergrücken die Bezeichnung „Eich-holz“. Es könnte daher sein, dass der FN „achels / Achelter“ eine verschliffene Form von „Eichholz“, also Eichenwald ist.

 

die trifft

Die Lage dieser Flur ist nicht ganz klar. Gemäß aktueller Liegenschaftskarte befindet sich eine Flur namens „Auf der Trift“ am Südosthang des Achelter zwischen seinem höchsten Punkt und der Quelle des Leimertseifen. Eine andere Flur mit dem Namen „In der Trieft“ liegt etwa einen Kilometer westnordwestlich vom Gipfel am Nordhang des Achelter in der Nähe des Taufbachs. Letztere Flur liegt ungefähr dort, wo heute die Kreisgrenze den Taufbach überschreitet. Laut Dittmaier erscheint „Trift, f.“, allgemein oft als Waldname, so möglicherweise auch hier. „Trift“ kann aber auch die Bedeutung „Breiter Weg zur Weide“ oder „Weideplatz“ haben. Die Bedeutung „Viehweide“ könnte hier zutreffen, da das Tal des Taufbachs in der Tranchot-Karte an der Stelle noch als Weideland gekennzeichnet ist. 

 

Erbgut / Erbgutt

Wahrscheinlich ist hiermit die Gegend der heutigen Fluren „Erbbüsch“, „Klosterbüsch“ und/oder „Burgbüsch“ gemeint, die im Quellbereich des Taufbachs auf der Gemarkung Schwirzheim liegen. Offensichtlich handelt es sich um ehemals klösterlichen (Prüm?) oder herrschaftlichen Waldbesitz.

 

Zeimmersschertz Wegs / Zeymerßschetz wegs / Zimmerschertz wegs / Zimmers Wegs

Offensichtlich handelt es sich um einen Weg. Der Namenszusatz deutet auf die heute „Seimersberg“ genannte Anhöhe hin, die mit 662 Meter über NN höchste Erhebung im Duppacher Rücken. Vermutlich handelt es sich um einen Weg, der in der Nähe des Achelter zum westlich gelegenen Seimersberg führt, also um den auf der Nordseite des Achelter von Ost nach West verlaufenden höhengleichen Weg. Auf diesem Weg verläuft heute noch über eine längere Strecke die Kreisgrenze. 

 

Bremer Wegs

Hier ist wohl der Weg erwähnt, der von Schwirzheim zum Prümer Kopf (645,6 m) führt. Der Weg ist Teil der bedeutenden, auf der Wasserscheide  in nord-südlicher Richtung verlaufenden Fernverbindung, die weiter nördlich „Rennpfad“ heißt (siehe hierzu unten unter „Renpäedt“).

 

Dickertzseiff

Beim „Dickertzseiffen“ wird es sich um einen der beiden heute namenlosen (nördlichen) Zuflüsse zum Taufbach handeln, die sich beiderseits des Bergriedels mit dem FN „Deckert“ erstrecken. Da die heutige Gemeinde- und Kreisgrenze durch den westlichen Bach führt, wird wohl dieser der genannte Dickertzseiffen sein.

 

daß fenn

Die Flur ist heute nicht mehr zu lokalisieren, es wird sich wohl um eine der zahlreichen sumpfigen Stellen oder eine Quellmulde gehandelt haben (vgl. oben „Im Venn).

 

Seur / Saur

Auch diese Lage ist heute nicht mehr bekannt. Der Name könnte auf eine nasse Sauerwiese deuten.

 

die Khenfirst / Khönfirst / Kenfirß

Eine Flur dieses Namens ist auf modernen Karten heute nicht mehr zu finden. Wahrscheinlich hat die Flur irgendwo nördlich vom Taufbach gelegen, etwa dort, wo sich heute die Flur „Deckert“ befindet. Einerseits knickt die heutige Kreis-, Gemeinde- und Gemarkungsgrenze hier scharf in nördliche Richtung ab und andererseits steuert auch die im Weistum beschriebene Grenze den nördlich gelegenen Heilert an. Zum alten FN weiß Dittmaier: „Kenn, f., Bedeutung: z. T. wohl Entlehnung von lat. canna, cannae: „Schilf, Ried“; „First, f. (m.), Bedeutung: Bergrücken“. Der FN könnte somit übersetzt werden mit „sumpfiger Bergrücken“. Eine solche Bezeichnung würde jedenfalls gut zu der örtlichen Topografie passen. 

 

Schorrläger

Dieser FN ist schwierig zu deuten und noch schwieriger zu lokalisieren. Moderne Karten enthalten keinerlei Hinweise auf diese Flur. Während der Wortbestandteil „-läger“ noch einigermaßen sinnvoll abzuleiten ist (lt. Dittmaier: von „Läger, m., n., mehrfach in der Eifel bezeugt; Bedeutung: Lagerstelle von Mensch und Tier“), gibt es für das Wort „Schorr“ (bzw. Schor, Schorn, Schorre, Schar, Scharr) eine verwirrende Vielfalt von ganz unterschiedlichen Bedeutungen. Lt. Dittmaier kann es unter anderem bedeuten: „Riss, Bruch; Ackergewann; Privatwaldung; Grasschwaden; Erdscholle; schroffer Fels; Schiffel-; Anteil am Gemeindegrund; Schneise; Kammhöhe als Ackerfeld oder Holzung“.  Vielleicht ist „Schorr“ aber auch als abgekürzte bzw. verballhornte Fassung von „Scheuer“ aufzufassen: entlang der Kreisgrenze befinden sich auf Schwirzheimer Gemarkung die Fluren „Unten in der Scheuer“ und „Oben in der Scheuer“. Die Tranchot-Karte weist hier namentlich den „Scheuerbusch“ aus. Somit könnte man den FN auch als „Lagerplatz an der Scheuer“ deuten – womit sich ein weiteres Problem auftut: Handelt es sich um eine Scheune / Schuppen oder um das Nachbardorf Scheuern?

 

Heylart / Heilertzseiffen

Die Lage der Flur ist klar: es ist der Höhenrücken, der sich westlich von Duppach zwischen dem Taufbach und dem Duppacher Maar erstreckt. In modernen Karten wie auch schon auf der Tranchot-Karte heißt er „Heilert“. Schon zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurde das Gebiet als Ackerland genutzt, eine Tatsache, die im Hinblick auf die Höhenlage (um 600 Meter) heute durchaus erstaunt. Auf dem Heilert steht noch ein altes Forsthaus. Die Bedeutung des Namens bleibt dagegen unklar. Da die gängige Flurnamenforschung hier keinen Erklärungsansatz bietet, könnte man spekulativ einen Zusammenhang zu dem „Duppacher Drees“ herstellen, der 1 km nordöstlich vom Heilert liegt: wenn den Menschen schon in früherer Zeit die Heilkraft der Mineralquelle bekannt war (oder sie von einer solchen überzeugt waren), hat möglicherweise die „heilende“ Quelle dem benachbarten Bergrücken seinen Namen gegeben. Der Suffix „-ert“, m., hat nach Dittmaier die Bedeutung „Ort, wo sich etwas befindet“ (vgl. die FN: Bungert, Häusert, Mattert, Steinert, Rodert, Fronert, Seitert).

 

Keßels läger / Kößlers lager / Keßlers Suir

Die genaue Lage der Flur ist nicht bekannt. Wenn nicht eine Geländeform (Kessel, Tal, Mulde) zu dem FN geführt hat, könnte es sich auch um den Personennamen „Kessler“ handeln. Der Bestandteil läger/lager deutet auf einen ehemaligen Lagerplatz hin, der alternativ verwandte Name „Suir“ auf eine nasse Stelle (vgl. moderne FN „Auf Schmickensuhr“ und „Auf Eschensuhr“ im Aueler Wald sowie „Branntweins-Johannessuhr“ im Schwirzheimer Wald).

 

riedt

Die Flur ist heute nicht mehr lokalisierbar, es muss sich aber um eine nasse, sumpfige Stelle gehandelt haben, die mit Schilf oder Riedgras bewachsen war.

 

Langefelder pfäedt

Eine Flur dieses Namens ist heute nicht mehr verzeichnet. Es ist aber sicherlich ein Weg, der von Kleinlangenfeld in Richtung Steffeln/Auel/Duppach geführt hat. Die heutige Landstraße K 169 entlang eines Taleinschnitts durch den Duppacher Rücken gab es früher noch nicht, sie ist erst im 20. Jahrhundert gebaut worden. Nach den alten Kartenwerken (Tranchot-Müffling, Preußische Uraufnahme) aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts ging von Kleinlangenfeld eine nördliche Route über die Höhen von Merscheid und Metscheid nach Steffeln, eine südliche über den „Hühnerfuß“ Richtung Duppach und Auel. Aufgrund des beschriebenen Grenzverlaufs dürfte hier der Weg über den „Hühnerfuß“ gemeint sein. Der „Hühnerfuß“ muss einstmals eine bedeutende Landmarke gewesen sein. An dieser Stelle kreutzte sich der von West nach Ost verlaufende „Langenfelder Pfad“ mit dem von Nord nach Süd verlaufenden „Rennpfad“. Er ist heute noch auf den topografischen Karten verzeichnet. Seinen Namen hat der „Hühnerfuß“ von einem sternförmigen Zeichen, dem Abdruck einer Hühnerkralle nicht unähnlich, welches auf einem Block aus rotem Sandstein eingemeißelt ist. Dieser Stein, vermutlich ein sehr alter Grenzstein, liegt heute noch am Wegrand neben einem modernen Steinkreuz aus dem 20. Jahrhundert. Bereits auf der Preußischen Uraufnahme ist an dieser Stelle ein Kreuz eingezeichnet. Die sternförmige Markierung auf dem „Hühnerfuß“ ist vermutlich das Symbol für mehrere hier aufeinander treffende Grenzen. Ein ganz ähnliches sternförmiges Zeichen befindet sich übrigens auf dem großen säulenförmigen Grenzstein auf dem Gipfel des Ammelsbüsch, wo ebenfalls zahlreiche Parzellengrenzen aneinander stoßen.

 

Wetzges Brunnen / Wetgsges brunnen / weggesbrunnen

Die Lage dieser Flur ist unklar, es dürfte sich aber um eine der Quellen des Dreisbachs handeln. Das Bestimmungswort ist nicht weiter zu deuten, allerdings fällt die Ähnlichkeit zum „Wetschberg“ (s. oben unter „Wetzberg/Wertzberg“) bei Oberbettingen auf.

 

auf dem großen Läger (Langer Stein)

Das „große Lager“ ist auf modernen Karten nicht mehr verzeichnet. Es ist aber mit Sicherheit auf dem weitläufigen Plateau zu lokalisieren, an dem heute noch die Gemeindegrenzen von Steffeln, Duppach und Kleinlangenfeld zusammentreffen und das auf der topografischen Karte als „Langer Stein“ (640,1 m) benannt ist. Das Gebiet hat seinen Namen von einem hohen, säulenförmigen Grenzstein aus Basaltlava, der heute noch dort steht und auf dessen vier Seiten jeweils ein Kreuz und weitere Zeichen eingehauen sind. Der „Lange Stein“ steht auf der Wasserscheide des Duppacher Rückens. Er wird schon in Dokumenten aus dem 17./18. Jh. erwähnt, ist aber wahrscheinlich noch viel älter. Im Aueler Weistum von 1708/1716 (LHA Koblenz Bestand 29 B Nr. 123, Blatt 3) heißt es: „… Von dem auff den Stein außen großen Läger mit vier Creutzer gezeichnet, welcher da scheidet zwey Gericht Awel u. Langenfelt…“. Bemerkenswert ist die zentrale Lage des „Langen Steins“ inmitten des weitläufigen Waldgebietes des Duppacher Rückens. Auch wenn er nicht dessen höchsten Punkt bildet (dies ist der 662,9 m hohe Seimersberg im Südwesten auf Gondelsheimer Gemarkung), so liegt er doch ziemlich zentral auf der Wasserscheide zwischen Kyll und Prüm; an seinen Flanken entspringen Oosbach, Dreisbach und Litzerbach. Am „Langen Stein“ stießen die Waldbesitzungen der Dörfer Steffeln, Auel, Duppach, Schwirzheim und Kleinlangenfeld aneinander. Um den genauen Verlauf der Besitzgrenzen gab es immer wieder heftigen Streit zwischen den Dörfern, nur der zentrale Punkt „Langer Stein“ war unumstritten. So ziehen auch die Kartografen Tranchot / Müffling Anfang des 19. Jh., ganz im Gegensatz zu dem im Weistum beschriebenen verwinkelten Grenzverlauf, ausgehend vom Fluchtpunkt „Langer Stein“ eine einzige, schnurgerade Grenzlinie von drei Kilometern Länge nach Süden. 

 

Oerenseifen / ohrnseiffen

Der „Seifen“ (kleines, steil eingeschnittenes Bachtal) muss sich zwischen der „Khenfirst“ (siehe oben) und dem Prümer Kopf (645,6 m) befunden haben. Der Namenzusatz ist laut Dittmaier folgendermaßen zu erklären: „Orn (Ohrn), m., Bedeutung: Wohl meist Lautform von Ahorn“. Also ein Bach, an dem Ahornbäume gestanden haben.

 

die grüen Schlack

Nicht lokalisierbar. Dittmaier erklärt den FN „Schlacke/Schlenke“ als Erosionsrinne, Entwässerungsgraben oder Talkrümmung. Der Zusatz „grüen“ verweist vielleicht auf den dortigen Bewuchs, vielleicht auch auf die Farbe von (stehendem?) Wasser. 

 

Treütt / treut

Die Lage der Flur ist ebenfalls nicht mehr genau zu verorten, wohl aber ihre Bedeutung. Hierzu Dittmaer: „Tröte, f. (Treut), Bedeutung: Mistjauche, Schlamm, Morast (RhWbVIII)“, also eine sumpfige, morastige Stelle. 

 

Boißen Treisch / boeß triesch

Auch diese Flur ist heute nicht mehr exakt zu lokalisieren. „Driesch (… Treisch), m. (n.), Bedeutung: zeitweise beackertes, nun aber für mehrere Jahre unbebautes, brachliegendes, minderwertiges, ausgewonnenes Ackerland, mit einer spärlichen Grasnarbe bewachsen, deshalb als Weide dienend oder zum Heuen.“ (Dittmaier). Die Tranchot-Karte weist in der Tat auf der Höhe des Duppacher Rückens nicht Wald, sondern einige kleinere Flächen mit der Signatur für Ackerland aus. Dabei handelt es sich vermutlich um Schiffel-Land. Die Preußische Uraufnahme zeigt im Bereich zwischen Hühnerfuß und Langem Stein inselartige Heideflächen. Hier dürfte die Flur irgendwo gelegen haben. Der Zusatz „Boißen/boeß“ könnte dabei im Sinne von „böse, schlecht, minderwertig“ zu verstehen sein.

 

Bremer Kop

Es handelt sich wohl um die heute „Prümer Kopf“ (654,6 m) genannte Erhebung auf dem Kamm des Duppacher Rückens. Auf der Tranchot-Karte trägt er die Bezeichnung „Primerkopf“. Dabei hat der Name wahrscheinlich gar nichts mit der nahen Stadt Prüm zu tun. Vielmehr gilt nach Dittmaier: „Bram(e) (Brem, Prem, Brim) f., m., Bedeutung: Besenginster, Brombeerstrauch, Gestrüpp. Von althochdeutsch brâma, brâmo = Dornstrauch“. Damit also ein Berg(-kopf), auf dem Dornengestrüpp ist. 

 

Renpäedt / renpaett

Auf der modernen Liegenschaftskarte trägt die Waldflur südwestlich vom Langen Stein den Namen „Am Rennpfad“. Der Name nimmt zweifellos Bezug auf den alten Weg, der auf der Wasserscheide des Duppacher Rückens von Südwest nach Nordost verlief und die Dörfer Weinsheim / Gondelsheim / Schwirzheim im Süden mit Reuth / Schönfeld und weiter mit Stadtkyll / Kronenburg im Norden verband. Sowohl auf der Tranchot-Karte vom Anfang des 19. Jh. als auch auf der Preußischen Uraufnahme von Mitte des 19. Jh. ist er noch deutlich zu erkennen. Auch heute ist der Rennpfad noch auf weiten Strecken als Forstweg erhalten. Besonders auf der Uraufnahme ist gut zu erkennen, dass der Weg oftmals mehrere parallele Spuren bzw. Gleise aufweist, was seine ehemalige Bedeutung unterstreicht. Es ist gut möglich, dass auch der Zusatz „Ren“ in seiner ursprünglichen Bedeutung von „Rennen, Laufen, Eilen“ auf eine einstmals überörtliche Verbindungsstrecke hinweist. 

 

Langenfelder Roder / langenfelder roeder

„Rod (Roth, Pl. Röder, Rother, Ruder), n., Bedeutung: Stelle einer Rodung zum Zwecke der Flurerweiterung oder Siedlung“ (Dittmaier). Mithin Rodungsstellen, die zum Dorf Kleinlangenfeld gehören. Nach der Grenzbeschreibung lagegleich mit dem „Großen Läger“ bzw. dem heutigen „Langen Stein“: „… uff Langenfelder Roder, die da scheidt drey Gericht, Steffelen, Awele, undt Langenfeldt…“. Die Rodungsstelle ist auf der Tranchot-Karte auf Kleinlangenfelder Gemeindegebiet als Ackerland dargestellt, während das angrenzende Aueler Gebiet bewaldet ist. Mitte des 19. Jh. ist die Rodung noch als Heide oder Grasland inmitten von Wald dargestellt, heute ist es wieder vollständig bewaldet.

 

Klingelseiffen / Khigellseiffen / Keigellseiffen / Klingell Brunnen

Es handelt sich hierbei um den obersten Talabschnitt, in dem der Oosbach entspringt. Schon auf der Tranchot-Karte als „Klingenborn“ bezeichnet, lautet der akutelle FN „Klingelborn“. Zu deuten als „klingender, plätschernder Born / Bach“. Dittmaier schreibt dazu: „Klingel, m., f., Bedeutung: 1. Möglicherweise eine Weiterbildung von Klinge, 2. Oder vielleicht eine substantivierte Ableitung von mhd. klingeln „plätschern, rauschen“. 

 

Newen Johans Rhoedt / Newen Johanß rodt / Newen Jans rodt / Newen Jans Rott

Ohne großes Sinnieren kann man hier eine Rodungsstelle annehmen, die einem Menschen namens Johann Newen gehört hat oder von diesem angelegt worden ist. Der Name Newen dürfte dem damaligen Sprachgebrauch dem Namen des Hauses entsprechen, aus dem besagter Johann stammt. Der Haus- und Familienname Neven ist heute noch in Steffeln anzutreffen. Auf modernen Flurkarten ist der FN nicht mehr vermerkt. Den historischen Karten zufolge muss die Rodung aber auf dem spitzen Zipfel des Aueler Waldes im Bereich der heutigen Fluren „Aufm Klingelborn“, „Oben im Klingelborn“ oder „Auf Stachroth“ gelegen haben. Heute ist das gesamte Gebiet wieder bewaldet.

  

Rhoedt erdt / rodt erdt / rothe Erdt

Wahrscheinlich identisch mit der heutigen Flurbezeichnung „Rodert“ im Aueler Wald. Der Name dürfte allerdings nicht auf eine ehemalige Rodungsstelle deuten; eine solche ist auf den historischen Karten von Anfang-Mitte des 19. Jh. an dieser Stelle auch nicht zu finden. Vielmehr wird der FN Bezug nehmen auf die rötliche Farbe des Bodens. In diesem Bereich des Aueler Waldes sind über den unterdevonischen Quarziten tertiäre Bodenbildungen, sogenannter Rotlehm, erhalten und durch geologische Bohrungen nachgewiesen. 

 

Steinhardt / steinhart

Das Gebiet wird auf der Tranchot-Karte „Steinert-Kuip“, also Steinert-Kuppe genannt. Der bewaldete Höhenrücken trägt heute noch den Namen Steinert. „Hard(t) (Harth), f., Bedeutung: weitverbreitete Bezeichnung für Wald, besonders Bergwald. Wie aus dem Zitat von 1196 hervorzugehen scheint, dürfte der ungepflegte und ungehegte, mit Dornengestrüpp durchwucherte Wald so genannt worden sein.“ (Dittmaier). Der FN ist somit zu deuten als „steiniger Wald“.

 

Aillboem / oehlbaum / Alboumsseiffen / Aolbarensseiffen / öhlbaums seiffen

Heutiger FN: „Auf Ahlbaum“. Gemeint ist der kleine Bach, der nördlich vom Bettinger Berg entspringt, geradewegs nach Osten fließt und nach 2,5 km in den Oosbach mündet. Das Gewässer bildet auf gesamter Länge die Grenze zwischen den Gemarkungen Duppach und Steffeln. Dittmaier folgend möglicherweise zu deuten als „Baum im feuchten Grund“ bzw. „Bach am Baum im feuchten Grund“: „Auel (Ol, Ohl, Ahl), m., Bedeutung: Aue, mehr oder minder von Wasser umgeben, Grasfläche am Bach; die zwischen Flussbiegung und Berg entstandene fruchtbare Wiese, in weiterer Bedeutung: feuchter Grund, Sumpf“

 

Alter Weyer

In der Tranchot-Karte von 1809 sind am Ahlbaumsseifen zwischen dem Steffeler Drees und dem Eichholz zwei Gewässer verzeichnet: ein größeres, rundes und ein kleineres, dreieckiges, offenbar aufgestautes. Das größere, dort „Guss-Weyer“ genannte, ist ein ehemaliges Maar (heute wieder wassergefüllt und als „Eichholz-Maar“ bezeichnet); es dürfte wohl dem „Alten Weyer“ entsprechen. Zwischen 1809 und 1847 muss der Weiher trocken gelegt worden sein, da in der Preußischen Uraufnahme dort nur noch sumpfige Wiesen verzeichnet sind. 

 

Neüer weyer

Wenig unterhalb (östlich) vom alten Weyer hat der deutlich kleinere, neue Weyer gelegen. Direkt westlich an der Landstraße von Steffeln nach Duppach hat sich einstmals der Damm befunden, der den Ahlbaumsseifen zu einem etwa 100 x 80 Meter großen Teich aufgestaut hat. Auf der Preußischen Uraufnahme ist das Gewässer nicht mehr dargestellt, so dass es wohl in der ersten Hälfte des 19. Jh. trocken gelegt worden ist. Wie in dem nahe gelegenen, seinerzeit ebenfalls aufgestauten Duppacher Weiher, sind in den beiden Weihern vermutlich Karpfen gezüchtet worden; diese waren eine wichtige Fastenspeise für die Mönche im Kloster Prüm. 

 

Eichelß seiffen

Der FN ist lediglich ein lokaler anderer Name für den Ahlbaumsseifen, benannt nach dem benachbarten Wald „Eichholz“. Die unterschiedliche Benennung ein und desselben Gewässers an unterschiedlichen Orten ist übrigens auf historischen Karten häufiger zu beobachten. So heißt auch der Oos-Bach in diesem Bereich „Eichelz-Bach“. 

 

Eichenstumpff

Eine Flur dieses Namens ist heute nicht mehr zu identifizieren. Sie lag wohl zwischen Eichholz-Seifen und Heidebeuel und leitete sich offenbar vom Stumpf einer abgestorbenen oder gefällten Eiche ab.

 

Heidellbüchell / Heidenbuechen / Heiden Büchell

Im Steffeler Weistum „heyden bewel“ genannt, findet sich die Flur im aktuellen Kartenwerk als „Heidebeuel“ wieder. Zur Deutung siehe oben.

 

Spickwese / Speckwiese

Nördlich vom Heidebeuel gelegen, zur Deutung siehe oben.

 

delh Kruitz / dellcreutz / Dellkreutz

Gemeint ist das heute noch „Dell-Kreuz“ genannte alte Flurkreuz an der Landstraße Steffeln-Duppach. Auf der Preußischen Uraufnahme ist hier ein Wegweiser markiert. Benannt nach der östlich benachbarten Flur „In der Dell“. Wahrscheinlich handelt es sich bei dem Kreuz um eine alte Grenzmarke (vgl. oben). 

 

dhellfloß / dell floß / Dellfloß

Heutiger FN: „Auf dem Dellgraben“. Zur Deutung siehe oben.

 

die alt Bach / die Bach

Gemeint ist der heutige Tieferbach, der erstmals in der Preußischen Uraufnahme mit diesem Namen erscheint. Der Namenszusatz „alt“ dient offenbar zur Abgrenzung vom „neuen“ Mühlengraben, der oberhalb der Talsohle des Tieferbachs zur Steffelner Mühle abgeleitet wurde (vgl. auch dortigen FN: „Ober dem Schießgraben“). Der Name „Tieferbach“ an sich kann ohne weiteres wörtlich genommen werden: ein Bach, der tief ist. Darüber hinaus gilt nach Dittmaier aber auch: Tiefe = Bodensenkung, Geländemulde. Demnach könnte auch die weiträumige, flache Aueler Talmulde, die geologisch ein Trockenmaar ist, dem Gewässer seinen Namen gegeben haben (vgl. auch den FN „In der Tiefwies“ am Oberlauf des Tieferbachs in der Gemarkung Steffeln).

 

Broichscheidt / bruichscheit

Eine Flur solchen Namens ist heute nicht mehr zu lokalisieren; vermutlich ist sie aber identisch mit dem namensähnlichen „Im Brühl“, der im Tieferbachtal zwischen Steffeln und Auel liegt. Die Bedeutung (lt. Dittmaier) ist: „Bruch (Broich), n., (m.), Bedeutung: Sumpf-, Moorland; Sumpfstelle in einer Wiese (…)“ und  „Scheid, n., f., Bedeutung: Grenze, Scheide, Bergriedel“. Auch heute noch verläuft die Grenze zwischen den Gemarkungen Steffeln und Auel genau durch den Tieferbach. Damit sinngemäß: Grenze im sumpfigen Bachtal. 

 

Ahrley / Arley

Der FN ist heute verschwunden. Der Bestandteil „Ley“ bedeutet Fels. Damit dürfte der Felshang aus Palagonittuff direkt oberhalb (nördlich) der Steffelner Mühle gemeint sein. Auf der Tranchot-Karte sind an dieser Stelle einige Schraffen markiert, die den Fels andeuten. Der Namensbestandteil „Ahr/Ar“ ist unklar. Ob etwa eine Verbindung mit dem Vogel „Aar“ (Adler) besteht?

 

Klouß / Klauß

Die Klouß (von „Klause“: Mühlenteich; brett- oder keilförmiger Verschluss zum Absperren des Ablaufs am Mühlenteich) ist der ehemalige Stauweiher der Steffelner Mühle, der das Mühlrad mit der erforderlichen Wasserkraft versorgt hat. Sie hat unmittelbar oberhalb (westlich) der Mühle gelegen und ist erst in den 1960er Jahren beseitigt und in Wiesengelände umgewandelt worden. Der Verlauf der ehemaligen Gemeindegrenze entlang des Mühlenteichs ist auf der Preußischen Uraufnahme gut zu verfolgen. In einer anderen Grenzbeschreibung (LHA KO 29 B Nr. 126 Blatt 3, „Acta betr. die Mühle zu Auel 1554 – 1715“) heißt es: „…die bach uff biß in den Muhllen deigh, den deigh uff biß gegen die Arley…“. Auf einer großmaßstäbigen Umlegungskarte vom Anfang des 20. Jh., die sich im Besitz des Verfassers befindet, sind der Mühlengraben und die „Klouß“ noch exakt eingezeichnet. Vgl. auch oben beim FN „Im obersten/untersten Kläuschen“.

 

in die Loe an den Graben 

Heutige FN: „Auf dem Lüh“ und „In der Lühwies“. Zur Bedeutung von „Lüh“ siehe oben. Über den Zusatz „an den Graben“ kann man indes nur spekulieren. Ein größeres Gewässer/Bach ist hier jedenfalls als namengebend auszuschließen. Vielleicht ist aber die römische Fernstraße Trier-Köln oder ein Seitenweg derselben für den Namen ursächlich. So nimmt der Straßenforscher Peter zum Kolk an, dass die Römerstraße, von Oos und Scheuern kommend, in Auel nach Nordwesten abknickte und zwischen Killenberg und Steinbeuel nach Lehnerath und weiter nach Jünkerath führte. Hierzu würde passen, dass der heute auf dem Lüh verlaufende Wirtschaftsweg den lokalen Namen „Eselsweg“ trägt (vgl. auch den heutigen Straßennamen „Karweg“ bzw. „Karreweeg“ lt. Tranchot südlich von Lissendorf für „Karren-Weg“, wo ebenfalls eine Römerstraße verlaufen ist). Wenn diese mutmaßliche Römerstraße sich hohlwegartig in das Gelände eingeschnitten hat, könnte dies zum Namen „an den Graben“ geführt haben. Freilich ist hier aber auch ein mittelalterlicher oder neuzeitlicher Verkehrsweg denkbar, der zum Abtransport der Produkte aus dem Steinbruch am Killenberg mittels (Esels-) Karren diente. Auf der Tranchot-Karte ist der direkte Wegverlauf von der Aueler Tieferbachbrücke quer über den Lüh in das Vogelsmaar und weiter nach Lehnerath noch gut zu erkennen.

 

Vogels Mär / fogellsmähr / Fögels Mär

Heutiger FN: „Im/Auf Vogelsmaar“. Zur Bedeutung siehe oben. 

 

Anwindt / ahnwindt / anwehnn

Der FN ist heute nicht mehr ausgewiesen. Die Flur muss nordwestlich vom Vogelsmaar Richtung Elling/Lehnerath gelegen haben. Laut Dittmaier bezeichnet der FN „Anwand (Anwind,…)“ die schmale Seite des Ackers, wo der Pflug wendet. Die Tranchot-Karte weist das Gebiet um Walhausen und Steinbeuel als „Bruyère“ (Heide) aus, südlich daran schließt sich Ackerland an. Das Ende der beackerten Fläche dürfte eine solche Anwend-Stelle gewesen sein.

 

Elling / Ellings 

Heutiger FN: „Auf dem Elling“ bzw. „Im Ellingsberg“. Zur Lage und Bedeutung siehe oben.

 

Kommentar

 Die Umgrenzung des Gebietes des „Gerichts Awell“ anhand der in dem Weistum von 1708 aufgeführten Flurnamen wirft gravierende Fragen auf. Da die meisten der dort genannten Fluren und Örtlichkeiten mehr oder weniger genau zu verorten sind, ergibt sich ein Bezirk, der nicht nur die heutige Gemarkung Auel umfasst, sondern auch die komplette Gemarkung Duppach (einschließlich des Duppacher Kammerwaldes) und Teile der heutigen Gemarkungen Lehnerath, Basberg und Oberbettingen; ja sogar bis nach Lissingen, das immerhin 8 Kilometer Luftlinie von Auel entfernt ist, soll der Aueler Gerichtsbezirk gereicht haben. Kann das sein? Oder wie ist das Weistum sonst zu verstehen? 

 

Hierzu muss man sich vergegenwärtigen, dass es zur Feudalzeit Gebietskörperschaften wie die heutigen Gemeinden mit fest umrissenen Grenzen noch nicht gegeben hat. Auch eine staatliche Vermessungs- und Katasterverwaltung im heutigen Sinne, die das Land in exakt vermessene, genau abgegrenzte Grundstücke zerlegt, zuordnet und bewertet, hat nicht bestanden. Die flächendeckende Vermessung, Abmarkung und Registrierung von Grundstücken hat erst im 19. Jh. begonnen. Ausgehend vom mittelalterlichen Lehenswesen war die Nutzung der gesamten Landoberfläche auf verschiedene Rechtsträger verteilt. Die mit dem Land verbundenen Rechte und Nutzungen („Pfründe“) waren nicht nur zwischen dem Landesherren und seinen Untertanen aufgeteilt (und häufig umstritten), sondern auch zwischen den benachbarten Dörfern und sogar innerhalb der Dörfer wurden zwischen den vollberechtigten (begüterten) Bürgern und minderberechtigten einfachen Bewohnern unterschieden. Auch war es nicht unüblich, dass ein Dorf Rechte oder Ansprüche im Bereich eines anderen Dorfs hatte. Aufschlussreich ist hier eine Formulierung im Steffelner Weistum (LHA Koblenz Best. 29 B Nr. 126, Blatt Nr. 3, wohl um 1715): “…In diesem weistum ist noch etliches daß mit schaff undt dienst unß gericht awell gehohrigt, undt etlich lyet, auch etliches im gericht awell gelegen, daß ins gericht Steffeln gehohrigt, mitt Schoff undt dinst…“. Ferner im Aueler Weistum von 1708 (LHA Koblenz Best. 29 B Nr. 123, Blatt 1): „…So ist auch noch etwaß underscheidts dabinnen, alß mit Philipshoff von Bäeßberg, undt der Hoff von Bamden, dem die Hoeff zuhöeren, da weist man sei Herrn uff…“. Auch die Dörfer selbst gehörten oft nicht vollständig einem einzigen Landes- /Lehensherrn, sondern einzelne Hauser und Höfe konnten in fremden Händen sein. Hinzu kommt, dass dauerhafte Grenzmarken nach heutigem Standard gar nicht vorhanden waren; oft waren es vergängliche Marken wie Grenzbäume mit entsprechenden Kennzeichen wie eingeritzte Kreuze. Endlose Grenzstreitigkeiten waren zwangsläufig die Folge davon, die Akten der Archive sind voll davon. Die heute unverrückbar erscheinenden Gemeinde- und Territorialgrenzen sind das Ergebnis von Hunderten Jahren Streit und Ausgleich. Man muss sich also das damalige Dorf als einen bunten Flickenteppich aus unterschiedlichen Rechtsträgern vorstellen, wobei nochmals in Fruchtziehungs-, Jagd-, Fischerei-, Weide-, Bergbau-, Holzeinschlags- und Köhlereirechte zu unterscheiden ist. 

 

Bei der Regelung der komplizierten Besitz- und Nutzungsverhältnisse kam den Weistümern eine entscheidende Bedeutung zu. In regelmäßigen Versammlungen der gesamten Dorfgemeinschaft einschließlich Schultheiß und Schöffen (heute würde man sagen: Bürgermeister und Gemeinderäten), die ihre Wurzeln in dem uralten germanischen „Thing“ haben, wurde nicht nur Recht gesprochen über Streitfälle und Vergehen, sondern es wurde auch der Bezirk „gewiesen“, binnen dessen die Gemeinde oder der Landes- / Lehnsherr befugt war, Rechte auszuüben und zu richten. Nachdem die Rechtssätze und der Gerichtsbezirk zunächst nur mündlich überliefert wurden, sind diese konstitutiven Feststellungen später in sogenannten „Weistümern“ oder „Jahrgedingen“ schriftlich fixiert worden. Im Hinblick auf die vielfältigen Abgrenzungsschwierigkeiten mit den benachbarten Dörfern und ihren Rechten ist es leicht nachvollziehbar, dass eine Gemeinde, so wie offenbar auch in Auel, ihren Gerichtsbezirk im Zweifel eher etwas größer als zu klein deklariert hat, zum eigenen Nutzen und zu potentiellem Nachteil für die Nachbargemeinden. Jedenfalls gehen die im Aueler Weistum beschriebenen Grenzen, im Vergleich zu den heutigen Gemarkungsgrenzen zu Lehnerath, Basberg und Oberbettingen, deutlich über diese hinaus. Einen Sonderfall muss man annehmen bei der Festlegung des Aueler Gerichtsbezirks „…alle die Oeßbach ab, biß zu Lyßingen uff Pinweuelschs garden…“. Hier kann man nur vermuten, dass die Aueler ein Fischereirecht im Oosbach von ihrer Heimatgemeinde bis zur Mündung in die Kyll behaupten wollten. Es darf allerdings bezweifelt werden, dass ein solches Recht tatsächlich ausgeübt und von den anderen Anliegern Oos, Müllenborn (Eisenhütte!), Schauerbach (Eisenhütte!) und Lissingen (Burg!) auch respektiert worden ist. Während die nachbarlichen Verhältnisse zu Steffeln klar erscheinen, ist die Grenzziehung zu Duppach nur schwer zu verstehen. Die beschriebene Gerichtsgrenze reicht vom Heidberg über Ammelsbüsch, Achelter, Heilert, Langer Stein und Steinert bis zum Eichholz und umfasst damit das Dorf und die gesamte Feldmark von Duppach. Zweifellos wird das Dorf Duppach und die umgebende offene Feldflur vom „Gericht Awell“ ausgenommen gewesen sein, ebenso der Duppacher Weiher und die Weiermühle. Dies war wohl so selbstverständlich, dass es im Weistum nicht besonders erwähnt werden musste. Bezüglich der Waldungen könnte es aber durchaus anders gewesen sein. Es ist in verschiedenen Quellen belegt, dass die Gemeinde Auel bzw. deren Einwohner umfangreichen Waldbesitz auf dem Höhenzug des Duppacher Rückens hatten. Vielleicht waren diese Waldungen in Aueler Besitz ganz oder in Teilen noch weit nach Süden bis zum Achelter hin ausgedehnt. Auf der Tranchot-Karte von 1809 sind jedenfalls in dem umschriebenen Gebiet ausdrücklich der „Auelerbusch“ und der „Steffeler Steinert“ ausgewiesen (ebenso der angrenzende „Schwirzheimerbusch“ und „Steffelerbusch“). Ein Duppacherbusch ist dort jedoch nicht zu finden. Die Wälder in der unmittelbaren Umgebung Duppachs tragen lt. Tranchot die Namen „Giesenbusch“, „Eich-holz“ und „Buch-holz“. Vielleicht standen diese Wälder nicht im Eigentum der Gemeinde Duppach, sondern von einzelnen Duppacher Bürgern und wurden deshalb nicht als Gemeindewald gekennzeichnet. Es ist aber auch denkbar, dass die Grafen von Manderscheid-Blankenheim-Gerolstein als Landes- und Grundherren eigene Eigentumsrechte in den Wäldern westlich von Duppach unmittelbar ausübten. Letztlich wird man aber auch in Betracht ziehen müssen, dass der im Aueler Weistum so großzügig umrissene Gerichtsbezirk gar kein fest verbrieftes Eigentum war, sondern quasi ein Interessengebiet zur Wahrung eigener Ansprüche und dass dasselbe Gebiet ebenso von den Dörfern Duppach, Schwirzheim, Kleinlangenfeld und Steffeln beansprucht wurde. 

 

Legt man die heutigen Kartenwerke zugrunde, ergibt sich jedenfalls ein gänzlich anderes Bild: Es gibt eine klare Trennung zwischen dem „Aueler Wald“ im Norden und dem „Duppacher Kammerwald / Staatsforst Gerolstein“ im Süden, Trennlinie ist die Gemarkungsgrenze zwischen Steffeln und Duppach, die geradlinig vom Langen Stein entlang des Ahlbaumsseifen bis zum Eichholz und zur Oos verläuft. Damit ist der heutige Aueler Gemeindewald nur noch ein Viertel so groß wie das im Weistum beschriebene Waldgebiet. Insgesamt zeigt sich aber anhand des Aueler Weistums die erstaunliche Kontinuität und Langlebigkeit von kommunalen Grenzen, so wie sie auch schon von W. Grasediek für das Nachbardorf Steffeln beschrieben worden ist. 

 

 

Flurnamen im Aueler Wald

 

Westlich von Auel liegt am Osthang des Duppacher Rückens der Aueler Wald. Das Gebiet erstreckt sich in Ost-West-Richtung über etwa 3 Kilometer von der Wald-Offenlandgrenze bis zur Wasserscheide am Langen Stein und in Süd-Nord-Richtung über gut einen halben Kilometer von der Duppacher Gemarkungsgrenze bis zum Oberlauf des Oos-Bachs bzw. zur Anhöhe des Steinert. Der Waldbesitz stand ursprünglich nur einigen Aueler Familien („Stockbesitzer“) zu, wurde aber nach der Franzosenzeit in einem Gerichtsprozess der Gemeinde zugesprochen. Aktuell (2019) gehört der Aueler Wald nach einem Gebietstausch der Forstverwaltung zur Gemarkung Steffeln. Für die Beschreibung der Flurnamen (FN) wird die alte, historisch gewachsene Abgrenzung des Aueler Waldes zugrunde gelegt, wie sie schon in der Tranchot-Karte dargestellt ist und auch heute noch anhand von zahlreichen Grenzsteinen im Gelände nachvollzogen werden kann. 

 

Auf den offiziellen Kartenwerken sind im Bereich des Aueler Waldes nur sechs Flurnamen vermerkt. Ergänzend zu dieser Quelle hat der Verfasser im Jahr 2001 den Waldarbeiter Hans Wirtz und den Landwirt Eberhard Mies, beide aus Auel, nach den ihnen bekannten Flurnamen im Aueler Wald befragt. Hierdurch konnten fünf weitere Flurnamen aus dem örtlichen Sprachgebrauch ermittelt und lokalisiert werden. 

 

Von Ost nach West, also aus der Richtung des Dorfs kommend, werden die FN des Aueler Waldes wie folgt aufgeführt, verortet und gedeutet:

 

Widdemhof

Nach Mitteilung von Hans Wirtz liegt die Flur am nördlichen Rand des Eichholz, also südlich der Flur „Heidebeuel“. Das Gebiet wird heute als Grünland genutzt. Der Name ist sicherlich von „Weisthum“ bzw. „Wittum“ abgeleitet. Seine Bedeutung ist aber unklar. Möglicherweise hat an dieser Stelle einstmals ein Hof gestanden oder das Land gehörte zu einem Hof mit besonderen Rechten. 

 

Auf Ahlbaum / Ahlbaumsseifen

Etwa dort, wo der von Auel kommende Weg von der offenen Feldmark in den Wald eintritt, liegt die Flur „Auf Ahlbaum“. Der südlich des Weges aus dem Wald heraustretende Bach, an dem die beiden Mineralquellen „Steffeler Drees“ und „Aueler Drees“ liegen, trägt den Namen „Ahlbaumsseifen“. Zur Deutung des FN siehe oben.

 

Auf Eschensuhr / Eichensuhr

Auf der modernen Liegenschaftskarte liegt die Flur am Eingang des Aueler Waldes, rechts des Weges zu dem kleinen Bach hin. Wenn der Name korrekt überliefert ist, wird es sich wohl um einen Eschenbestand gehandelt haben. Denkbar ist aber auch eine Abschleifung des FN „Eichensuhr“. Letzterer ist beiden Gewährsleuten geläufig. Allerdings wird die Flur „Eichensuhr“ von diesen weiter westlich verortet, kurz vor dem Langen Stein. Der FN dürfte dann von einem Bestand aus Eichenbäumen abgeleitet sein. Im Schweizer Kanton Aargau gibt es eine Ortschaft namens „Suhr“; der Ortsname soll alteuropäischen Ursprungs sein und auf den Flussnamen „Suria“ („die Salzhaltige“) zurückgehen. Möglicherweise ist auch der Flussname Sauer (frz. Sûre) an der Deutsch-Luxemburgischen Grenze in diesem Sinne zu verstehen. Allgemein kann „Suhr“ die Bedeutung sauer, salzig haben, im erweiterten Sinne auch feucht, sumpfig oder auch „unreine, trübe Flüssigkeit, insbesondere Jauche, Mistwasser“. Der FN würde dann sinngemäß bedeuten „nasse, sumpfige Stelle mit Eschen / Eichen“

 

Erlenbruch

Eine Flur dieses Namens ist nur mündlich überliefert. Sie liegt südlich vom Steinert im oberen Tal des kleinen, namenlosen Zuflusses, der südlich vom Steffelnkopf in den Oos-Bach mündet. Der FN erklärt sich von selbst und ist zwanglos aus vorhandener Topografie und Botanik abzuleiten.

 

Steinert

Lage und Deutung siehe oben.

 

Auf Schmickensuhr / Schmeckenwies

Auf der offiziellen Liegenschaftskarte befindet sich die Flur auf halbem Wege zwischen dem östlichen Waldende und dem Langen Stein. Etwas weiter östlich (dorfwärts) von der Schmickensuhr liegt nach mündlichen Informationen von alteingesessenen Auelern die Flur „Schmeckenwies“ bzw. „Schmeckenwies rechts und links“. Zur Deutung: Mit „Schmeck“ wurde im bäuerlichen Sprachgebrauch die Viehpeitsche bezeichnet, bestehend aus einer biegsamen (Weiden-) Rute und einer daran befestigten Kordel. Vielleicht wurden hier einstmals die Weidenruten zur Herstellung der Peitschen gewonnen, vielleicht hat auch nur ein rutenartiger Niederwaldbewuchs zu dem Namen geführt. Die Namenzusätze Suhr bzw. Wies zeigen hier eine nasse, sumpfige Stelle bzw. eine ehemalige Wiese an. Die Preußische Uraufnahme von Mitte des 19. Jh. weist an der Stelle der Flur „Auf Schmickensuhr“ noch eine kleine Heidefläche inmitten des Waldes aus. Heute ist das gesamte Gebiet aufgeforstet und vollständig bewaldet. 

 

Eichenvenn

Die nur mündlich überlieferte Flur liegt nach Angabe des Aueler Landwirts Eberhard Mies östlich der Flur „Auf Schmickensuhr“ auf dem langestreckten Bergrücken, über den der alte, direkte Weg von Auel zum „Langen Stein“ führte. Der Verlauf dieses alten, heute nicht mehr gangbaren Wegs ist auf der Preußischen Uraufnahme von 1847 exakt eingezeichnet und auch heute noch auf der Liegenschaftskarte des LVermGeo als abgegrenzte Wegparzelle gut nachzuvollziehen. Der alte Weg führte ohne Höhenverluste direkt über die Wasserscheide zwischen Oosbach und Dreisbach und ist die logische, direkte Verbindung von Auel zum Langen Stein und weiter nach Kleinlangenfeld. Der FN ist leicht zu deuten: eine sumpfige Stelle, an der Eichen wachsen. 

 

Säupersch

Die Flur ist im offiziellen Kartenwerk nicht vermerkt, aber der Dorfbevölkerung gut bekannt. Sie befindet sich westlich vom „Steinert“ in der kesselförmigen Quellmulde des kleinen Bachs, der südlich vom Steffelnkopf in den Oos-Bach mündet. Die rundliche Geländeform ist durch eine vulkanische Eruption entstanden; geologisch handelt es sich um ein Trockenmaar. Über den Bergrücken nördlich von der Säupersch verläuft die alte Gemeindegrenze zwischen Steffeln und Auel, die im Gelände noch gut sichtbar durch alte Grenzsteine markiert ist. Im Bereich der Säupersch fallen im Hanggelände etliche kreisrunde Verebnungen mit etwa 10-20 Meter Durchmesser auf: es sind alte Meilerpodien, auf denen Bäume und Äste zu Holzkohle für die regionalen Eisenhütten verbrannt wurde. Die relativ große Anzahl der Köhlerplatze lässt erahnen, wie bedeutend das Köhlerhandwerk für die lokale Bevölkerung als Erwerbsquelle war, aber auch für den Landesherren, der hieraus beträchtliche Abgaben ziehen konnten. Für den Wald als natürliche Ressource und Ökosysem war das Kohlenbrennen freilich verheerend, heute würde man Raubbau dazu sagen. Der FN ist zu offenkundig zu deuten als „Pferch für Schweine“. Wahrscheinlich sind hier nicht Wildschweine, sondern Hauschweine gemeint, da die Schweine der Dorfleute zur Eichelmast in den Wald getrieben wurden. 

 

Rodert

Der offizielle Flurname ist eine irreführende Verballhornung von „Rote Erde“. Es handelt sich hier nicht um eine ehemalige Rodungsstelle, sondern tatsächlich um ein geologisches Reliktvorkommen von tertiärem, rot gefärbtem Lehm. So wird der FN auch im Ortsdialekt „Ruut Erd“ ausgesprochen. Die Flur liegt südwestlich vom Säupersch-Trockenmaar am Hang und auf der Höhe des Bergrückens. 

 

Auf Hohleisch

Während die Flur im offiziellen Kartenwerk bereits jenseits der Grenze auf Duppacher Gemarkung ausgewiesen ist, wird sie von Aueler Gewährsleuten weiter westlich am Abhang der Anhöhe „Langer Stein“ auf Aueler Gemarkung verortet. An diesem Beispiel zeigt sich wieder einmal, wie wenig sicher die Ortsangaben in dem weitläufigen Waldgebiet des Duppacher Rückens sind und dass die Eintragungen auf den amtlichen Karten kritisch zu hinterfragen sind. Der FN wird im Dialekt „Holl Eisch“ ausgesprochen und bedeutet nichts anderes als „Hohle Eiche“. 

 

Knüppelsdamm / Knöppelsdamm

Auch ein nur im lokalen Sprachgebrauch überlieferter FN. Das Gebiet liegt zwischen dem Langen Stein und den Fluren „Rodert“ / „Auf Schmickensuhr“ im Bereich einer leichten Einsattelung des Höhenrückens. Der alte, direkte Weg von Auel zum Langen Stein (s. o.) führte hier vorbei. Offenbar bezeichnet der FN einen alten Straßendamm. Wahrscheinlich war hier der Untergrund des Wegs an einer morastigen Stelle durch Holzknüppel, Äste oder ähnliches befestigt. Dies ist eine uralte Technik, die nach Ausweis von entsprechenden Moorfunden schon in der jüngeren Steinzeit angewendet wurde. 

 

Aufm Klingelborn

Zur Lage und Bedeutung siehe oben.

 

Langer Stein

Eigentlich kein FN, sondern eine Grenzmarke. Zur Lage und Bedeutung siehe oben.

13 Grenzstreitigkeiten mit Langenfeld   (1601-1715)

 

Als im Mittelalter die heutigen Dörfer entstanden waren, mussten die zugehörigen Bezirke bei der Ausübung von gemeindlichen oder herrschaftlichen Waldnutzungsrechten (z. B. Jagd, Holzeinschlag, Köhlerei, Eichelmast) einvernehmlich untereinander abgegrenzt werden. Die Bestimmung der Gemeindegrenzen erfolgte anhand von allgemein bekannten topografischen Merkmalen wie Berge, Bäche, Felsen und ähnlichem, die bei gemeinsamen Grenzbegehungen und später auch schriftlich in den Weistümern festgelegt wurden. Dauerhafte, rechtlich verbindliche Grenzmarken durch eingesetzte Steine waren die Ausnahme. In dem weitläufigen Waldgebiet des Duppacher Rückens stoßen an der Wasserscheide die Gemeindegrenzen von Steffeln, Auel, Duppach und Schwirzheim (im Osten gelegen) sowie von Weinsheim, Gondelsheim und Kleinlangenfeld (im Westen gelegen) aneinander. Zwischen den Dörfern gab es immer wieder Streitigkeiten über Grenzverläufe und Nutzungsrechte, so auch zwischen Auel und Kleinlangenfeld. Da die Gemeindegrenze gleichzeitig die Grenze der Grafschaft Gerolstein bildete, war auch die gräfliche Kanzlei in die Streitigkeiten involviert. Aus den Jahren 1601, 1613-1614 und 1715 sind Prozessakten überliefert, die schlaglichtartig einen Blick auf die damaligen Verhältnisse werfen. Bevor die Original-Dokumente im Wortlaut widergegeben werden, soll nachfolgend ein kurzer chronologischer und inhaltlicher Abriss über die Ereignisse gegeben werden.

 

Fangen wir an mit dem Streit von 1601. Tatort war ein Waldgebiet auf dem „Großen Lager“, welches sich in der Nähe des Langen Steins, wahrscheinlich südlich davon, befunden haben muss. Hier sind damals die Grenzen der Gemeinden Schwirzheim, Duppach, Auel und Kleinlangenfeld aneinander gestoßen. Gemeinsam führen die Gemeinden Auel, Duppach und Schwirzheim Klage gegen die Gemeinde Langenfeld. Sie behaupten, dass die Langenfelder einen mit „alten crutzeren und mhalzeichen“ gekennzeichneten Markbaum, also eine rechtsverbildliche Grenzmarkierung, abgehauen hätten. Der Klage sind das Gericht Auel sowie der gräfliche Förster als Kläger beigetreten. In einem zweiten Klagepunkt beschwert sich alleine die Gemeinde Auel darüber, dass die Langenfelder viele junge Stämme auf Aueler Gemeindegebiet gefällt, also das Delikt des „Überhaus“ begangen hätten. Nachdem an dem streitigen Orte durch die Parteien der Augenschein eingenommen worden war und befunden wurde, dass der gefällte Baum tatsächlich ein Markbaum war, hat das Gericht folgenden Beschluss gefasst: Bezüglich des ersten Klagepunktes, der abgehauenen Grenzmarke, soll die Gemeinde Langenfeld sich der Klage unterwerfen und vor dem gräflichen Gericht verantworten. Bezüglich des behaupteten Überhaus haben sodann zunächst die Einwohner der Gemeinde Auel, danach die Langenfelder den von ihnen behaupteten Gemeindebezirk genau angegeben und beschrieben. Dabei berufen sich die Aueler auf die von ihren Vorfahren hergebrachten Marken und Malzeichen, darunter ein Markstein, den vor vierzig Jahren der Hilger von Berlingen, jetziger Schultheiß von Ulmen, im Beisein des Aueler Schöffen Johann Bos gesetzt habe. Die Langenfelder beschreiben aus ihrer Sicht den Bezirk ihres Gemeindewaldes am stittigen Ort. An einem Eichenstamm, genannt „die Hork“, der die Grenze bezeichnen soll, wird beim Ortstermin jedoch festgestellt, dass es lediglich ein herabgefallener Ast gewesen ist. Somit war eine eindeutige und einvernehmliche Grenzbestimmung nicht möglich. Da sich beide Parteien lediglich auf ihre Besitztümer und althergebrachten Überlieferungen berufen können und am strittigen Ort erkennbar noch im letzten Jahr Holz eingeschlagen worden ist, gibt das Gericht beiden Parteien - Auel und Kleinlangenfeld - auf, binnen Monatsfrist den Gebrauch ihres Besitzes zu belegen. Sodann soll den Parteien die Gebühr verordnet werden und die Grenze zwischen den Gemeinden mit sichtbaren Markierungen versehen werden. Hiermit endet die Überlieferung des Rechtsstreits.

 

Offenbar hat die beabsichtigte klare Grenzziehung zwischen Auel und Kleinlangenfeld nicht stattgefunden oder keine große Wirkung gehabt. Bereits im Jahr 1613 erhebt der Schöffe des Gerichts Auel erneut Klage gegen die Langenfelder. Wiederum geht es um die behauptete widerrechtliche Fällung und Aneignung von Kohlholz aus dem Aueler Gemeindewald. Konkret wird am 3. August 1613 geklagt, dass die Einwohner der Gemeinde Langenfeld auf dem Hoheitsgebiet „unseres gnädigen Herren“ (dem Grafen von Gerolstein) im Aueler Gemeindewald diesseits der Kreuzbuchen eine Menge geschlagenes und geschältes Kohlholz durch Beauftragung des Meyers (Bürgermeisters) von Kleinlangenfeld hat abholzen und auf das Gebiet der Gemeinde Kleinlangenfeld schaffen lassen. Weil damit die Hoheit „unseres gnädigen Herrn“ verletzt sei, könne der Schöffe aufgrund seines geschworenen Eids nicht umhin, Klage zu erheben. Sodann ziehen auf Befehl der Obrigkeit am 7. Januar 1614 die Aueler Bürger Johann Keller und Johann Becke sowie als Zeuge der Johann Schlosser aus Steffeln nach Kleinlangenfeld, um den Meyer und die Gemeinde aufzufordern, sich wegen der Klage vor dem Gericht Auel durch Ablegen eines Eides schuldlos zu sprechen. Die Kleinlangenfelder und der Meyer geben zur Antwort, sie hätten das Holz nicht aus dem Hoheitsgebiet des Grafen oder aus dem Aueler Wald geholt, sie würden selbiges für ihr eigenes halten. Denn sowohl das Gehölz als auch der Ort, wo das Holz gestanden oder gelegen hat, hielten sie für ihr Gemeindegebiet, so wie ihr Schöffenweistum, welches der Graf bestätigt habe, ausweisen würde. Sie fühlten sich deshalb nicht verpflichtet, vor dem Gericht Auel zu erscheinen, um sich für irgendetwas zu entschuldigen. Zwar räumten sie ein, dass sie das Holz geholt und weggetragen hätten, jedoch nur aus ihrem eigenen Gemeindewald. Außerdem hätten auch die Aueler aus Kleinlangenfelder Wald und Hoheitsgebiet wiederholt solches Holz weggenommen und verbrannt. Nachdem die Sache ohne Erfolg blieb, begab sich eine Woche später, am 16. Januar 1614, der Förster Rudolf von Duppach nach Kleinlangenfeld, um die Gemeinde zum zweiten mal aufzufordern, wegen des Holzdiebstahls und der verletzten Gerolsteiner Gerichtsbarkeit vor dem Gericht Auel eideshalber zu entschuldigen. Weil die meisten Kleinlangenfelder angeblich im Wald waren, hat der Förster keinen Bescheid bekommen. Drei Tage später, am 19. Januar 1614 begibt sich der Förster zusammen mit seinem Nachbarn Leonhard Fürst von Duppach wieder nach Kleinlangenfeld. Der Meyer und die Gemeinde von Kleinlangenfeld, wegen der Klage ersucht, bleiben bei ihrer zuvor den Auelern gegebenen Antwort. Mit dem Hinweis, dass ihr Weistum durch beide Herren oder deren Beauftragte begangen oder beritten wurde, bitten sie anzuerkennen, dass sie Recht hätten. Doch nach Auel vors Gericht könnten sie nicht kommen, sie wüssten nicht, was sie dort zu tun hätten. Da sich Kleinlangenfeld den verschiedenen Aufforderungen und Ersuchen hartnäckig widersetzt, lässt im Auftrag des Gerolsteiner Grafen der Schultheiß von Lissendorf die Schöffen des Gerichts Auel anweisen, selbst darüber zu urteilen, was die Gemeinde Kleinlangenfeld wegen der erhobenen Klage und der nicht geschworenen Entschuldigung verwirkt haben soll. Am 23. Januar 1614 ergeht folgendes Urteil der Aueler Schöffen: Da sich die Kleinlangenfelder gegen die erhobene Klage nicht verteidigt haben und auf zwei- oder dreimalige Aufforderung ungehorsamerweise ferngeblieben sind, erkennen die Schöffen für Recht, dass der Meyer und die Gemeinde von Kleinlangenfeld dem Grafen von Gerolstein in Strafe und Buße gefallen sind. Der Streit geht weiter. Die verklagten und verurteilten Untertanen zu Kleinlangenfeld wollen sie sich auf entsprechendes Ansuchen auf keine Geldstrafe einlassen. Vielmehr setzen sie, so die Akten, den Frevel gegen ihre „angeborene Obrigkeit“ mit besonderem Trotz und Missachtung fort. So sollen sie einen Markstein, der von einer kurfürstlichen Kommission zur Beilegung des uralten Streits zwischen Duppach und Schwirzheim zur Abgrenzung der Hoheit und Jagd am Großen Lager gesetzt worden ist, heimlich ausgegraben haben und zwar mit der mutmaßlichen Absicht, die Tat des beklagten Holzdiebstahls vorsätzlich zu verdunkeln. Offenbar wurde in der Folge von der beklagten Gemeinde die Zuständigkeit und Gerichtsbarkeit der Grafschaft Gerolstein im vorliegenden Fall angezweifelt oder bestritten. Jedenfalls enthalten die Prozessakten einen Vermerk, wonach Manderscheid-Gerolstein als Hoch- und Grundherr zu Kleinlangenfeld die dortigen Untertanen sowie das Ärgernis zu bestrafen hat. Dies ergebe sich aus dem Schöffenweistum. Auch der Herr von Schönecken wisse nichts anderes, als dass ein Vogt nach Gerolsteinischem Recht zu urteilen habe. Letztendlich scheint aber die Gemeinde Kleinlangenfeld eine Geldstrafe für das unrechtmäßig angeeignete Kohlholz akzeptiert zu haben. Nach dem Urteil des Aueler Schöffengerichts vom 23.01.1614 sollte Kleinlangenfeld eine Strafe und Buße von 200 Goldgulden zahlen. Am 7. Juli 1614 erscheint „auf untertänige Bitten und Fürbitten“ Leonhardt Hennen, der Meyer von Kleinlangenfeld vor dem Schultheiß und den Schöffen des Gerichts Gerolstein. Er bittet, die zuerkannte Strafe von 200 auf 25 Goldgulden herabzusetzen und bekennt gutwillig, dass er die 25 Gulden aufgrund des Schöffenurteils schuldig ist. Zum Zweck der Bezahlung bittet er den persönlich anwesenden Theis, Schwiegersohn seines Nachbarn Johann Adolfs, ihm eine Summe von 15 Gulden und 15 ½ Silberpfennige vorzustrecken, die bei dem Amtmeister aus Gerolstein wegen eines gekauften Ochsen zur Bezahlung ausstehen. So ist es geschehen. Der Rest soll am folgenden Tag beglichen werden, wie der Meyer im Beisein der Schöffen mit der Hand gelobt. Damit endet der überlieferte Prozess. 

 

Die Streitereien zwischen den Nachbargemeinden Auel und Kleinlangenfeld über die gemeinsame Grenze im Wald gingen aber weiter. Aus dem Jahr 1715, dem 18. September ist ein Schriftstück überliefert, welches ein Dekret des Beißel von Gymnich an die Gemeinde Langenfeld enthält. Hiermit wird der Gemeinde von Amts wegen befohlen, auf Antrag der Gemeinde Auel derselben eine Herde Schweine zurückzugeben, die die Langenfelder gepfändet hatten. Offenbar hatten die Aueler ihre Schweine zur Mast in den Wald getrieben und die Tiere haben sich auf Kleinlangenfelder Gemeindegebiet sattgefressen. Ob dies aus Versehen oder vorsätzlich geschah, mag dahin gestellt bleiben. Auf jeden Fall haben die Kleinlangenfelder die ganze Herde kurzerhand beschlagnahmt und fortgeführt. Von der zurückzugebenden Herde durften die Langenfelder als Sicherheit vier Tiere zurückbehalten - einerseits für die Erstattung ihres Schadens, den die Aueler zu erstzen hatten, andererseits für das Setzen von Grenzsteinen. Die Abmarkung der Gemeindegrenze zwischen Auel und Kleinlangenfeld mit Steinen war nämlich zuvor in einem Vergleich zwischen dem kurtrierischen Kellner, Johann Rösgen von Schönecken und dem gräflich-blankenheimischen Landrentmeister vereinbart worden. Der Vergleich Vergleich war unter Ratifizierung (Genehmigung) durch den Grafen von Manderscheid-Blankenheim-Gerolstein gestellt. In einem Dokument vom 11. Oktober 1715 befiehlt der Graf, dass vor seiner Genehmigung die umstrittene Stelle nochmals durch seinen Kanzleibeamten, dem Amtmann Uphoffmann, in Augenschein genommen werden soll. Hierbei soll zusammen mit dem kurtrierischen Kellner Rösgen einvernehmlich festgelegt werden, was Recht sein soll und wie der Vergleich zu verstehen sei. Indem die benachbarten Herren - Kurtrier und Manderscheid - sich in nachbarlicher Zuversicht üben, wird befohlen, dass den Auelern auch die vier letzten Schweine zurückzugeben sind, damit diese nicht entlaufen oder weitere Kosten verursachen. 

 

Damit enden die Archivalien. Aus dem Vorgang kann man schließen, dass auch 1715 noch keine exakte und beiderseits respektierte Grenze zwischen Auel und Kleinlangenfeld bestanden hat. Die Grenzstreitigkeiten dürften erst nachgelassen oder aufgehört haben, nachdem von offizieller Seite dauerhafte Marksteine eingesetzt waren. Dies dürfte spätestens erfolgt sein, als der Staat Preußen Anfang des 19. Jahrhunderts das Gebiet in seine Verwaltung genommen hatte. 

 

 

 

Akten im Landeshauptarchiv Koblenz über das Dorf Auel

Vollständige, wortgetreue Abschrift der in Fotokopie vorliegenden Originalakten

Erstellt im Oktober/November 2005 von Peter May

 

Bestand 29 B Nr. 124 (13 Bl.): Acta betr. Grenzstreitigkeiten mit Langenfeld 1601 - 1715

 

Blatt 124,1 (Handschrift und Stempel, Titelblatt)

 

Acta btr. Grenzstreitigkeiten der Gde Auel mit Langenfeld

1613 - 1715

Grafschaft Gerolstein, Nr. 124

Landeshauptarchiv Koblenz Best. 29 B Nr. 124

 

Blatt 124,2 (Handschrift, Titelblatt)

 

Awel

 

Nachricht von dem alten Grentzstreit bey dem großen Lager ober Dupach zwischen Awel, Dupach und Schwiertzhem den einen gegen Langenfelt den andern Theil. 1601.

 

2ten wie die Langenfelder ao 1715 denen Aweler eine Herdt Schwein gepfändet.

 

Convolut: 6.

 

Blatt 124,3 (Handschrift, Urschrift)

 

Bericht deß Augenschein zwischen Langenfeldt an einen und Awell Dupach Schwertzem anderen theilß bei den Großen Leger, oben dupach 

Ao 1601 den 12 ten Octobris

 

Dißen bericht ist den 28 deß Monatz Octobris Ao 1601 in andtwordt auff deß Chursten schreiben uberschickt.

 

Blatt 124,4 (Handschrift)

 

Bericht

des Augenscheins zwischen den Gemeinden Awell Dupach und Schwirtzem contr die von Langenfeldt deß Streits der ab und uberhawenen Marcken oben Dupach bei den großen Legern

 

Und ist angefuhrter streidt anfencklich zweifach befunden 

 

In den erstlich die drei Gemeindt Awell, Dupach und Schwirtzem neben den Gericht zu Awell und Ih. Gnaden Föerster weg unseres gnedigen heren anstossenden buschs, sich wegen die von Langenfeldt der abgehawenen Marcken allein beclagt. 

 

Andererertz. dz sich die Aweler gemeindt wegen die von Langenfeldt pro parte nicht allein den abgehawenen Marken sonder auch viller gefelter iunger stamme beclagt eines uberhauwenß. 

 

Belangen den ersten clagpuncten 

Deweil die gesamblette drei Gemeindt neben den Bericht und Föerster einmoetigh darauff bestehen auch mit alten crutzeren und mhalzeichen deß gefelten baums bescheinen und beweisen dz derselbigh ein Marckbaum gewesen

 

Blatt 124,5 (Handschrift, Fortsetzung)

 

wirdt also extra duem controversiam davor gehalten dz die von Langenfeldt sich den sambtlicher Gemeindt clagen pillich submittieren und convicti undergeben sollen und sulches so vill den Ersten clagpuncten belangen thuit.

 

Betreffen den anderen und zweiten von den Gemeinen Inwhoenerer deß dorffs Awell ingefurdten clagpuncten allein und pro parte wegen die von Langenfeldt. dzs uberhauwens Haben sei Clegere zu bescheinungh ihres angebens und geclagen Intention nachfolgende Marcken und mhalstedt ihres buschs angeben, umbgangen und gezeicht wie sei dan dieselbe ihren angeben nach von ihren vorelteren herbracht und denselben ehrlhernet wheren. 

 

Erstlich von Aweler und zwischen unseres gnedigen Heren buschs auff einen spitzen stein so widder einen buechen stock liecht so allein unseres gnedigen Heren buschs und Aweler buschs deß ortz scheiden soll, so ungefhaer vor Veirtzigh iharen von jetzigen Scholtheishen zu Ulmen Hilgeren von Berlingen in beisein iegenwurdigen Bosen Johannen von Awell Scheffen, daselbs gesetzt worden ohn dz ihemans von Langenfeldt darzu beruffen worden, von dannen recht auff zu den Großen Leger langs Ih. Gnaden buschs auff den Marck baum so ietz durch die 

 

Blatt 124,6 (Handschrift, Fortsetzung)

 

durch die Langenfelder abgehawen von dannen zur rechter handt recht oben den wegh so von den Großen Leger durch Aweler buschs gehet auff einen Eichen stock so den sei die Horck nennen, von dem stock in den wegh, den wegh recht auff den Großen Leger von dem Leger zur rechten handt langs die dicke hecken in einen alten hull, die hullen nach biß auff den kleinen Leger daselbs die Aweler Langenfelder und Steffeler mit ihren gemeinen buschen zusamen stossen genandt auff Horckes Ahlen.

 

Und haben die Langenfelder heriegen den bezirck ihres gemeinen buschs des stritig ortz nachfolgender massen angeben und ausgangen

 

Ahnzufangen ahn selbigen orth und auff horckes Ahlen dahe die Aweler Steffeler und Langenfelder zusamen kommen zur lincker handt, nach aweler buschs zu auch auff eine alte hull, der hullen nach darnach auß der hullen recht auff in den wegh so von dem Großen Leger durch Aweler buschs gehet in eine platz auff einen stock wie sei sachten so die horck genandt, als aber den stock besehen ist es ein gefallener Aast gewesen, von gemeldter platzen recht uber auff den spitzen stein der Aweler buschs von unseres gnedigen heren buschs enscheidt, daselbst die von Awell angangen, Von danner zur 

 

Blatt 124,7 (Handschrift, Fortsetzung)

 

rechter handt hinder der abgehawener Marcken durch unseres gnedigen heren buschs nach dem keiff buschs auff veir großer boichen so doich ungezeichnet von einer zu der anderen auff einen seiffen an dem Großen Leger, von dannen zu rechter handt uber den Leger herauss oder derer von Gundesheim Erbbuschs die sei die weinsemher nandten, und von dannen langs derer von Gundesheim Erbuschs recht hinauff nach Langenfeldt zu

 

Deweil aber so woll die Langenfelder wie auch die Aweler beidersitz ihres angebens sich auff ihre pussessiones und von alters herbrachten bericht referiren ohn dz beidersitz sunderlich bestendige und gezeichnete pell oder Marcken ahn streitigen orth angeben allein dz die andere gemeinden alß dupach und Schwertzem, wie auch daß Gericht dennen von Awell bei der abgehawenen Marcken ihres angebens zu steuren könen, glichwol auch hiebei befunden dz auff den streitigen ortheren noch binnen kurtzen jhares gehawen worden, Ist der zweiter streidt zwischen Awell und Langenfeldt allein (glichwoll auff ratification unseres gnedigen heren) dahin gestalt dz beide Partheyen ihre possession geübten gebrauchs binnen Monatzfrist beibrengen sollten und soll darnach heinnen die gepur verordtnet und die Partheyen mit scheinbarlichen Marcken endtscheiden werden.

 

Blatt 124,8 (Handschrift)

 

Zu wißen, wilcher gestalt, dem Scheffen dießes Gerichts Awell vorkhommen, waß maißen die Gemeind Inwhoneren zu Langenfeldt, uff unsers gnedigen hern hoicheit und Aweler Gemeinen Busch auf dießer seidts der Creutzboechen am groißen Leger, etliches gescheltes und gehawenes koellholtz, durch anstellen des Meyers von Langenfeldt abgeholz, und auff iro der Langenfelder Gemein oder Leger abtragen laißen, wilches der Scheffen aidts halber /: weil damit unsers g. hern hoicheit violirt :/ zur Roeggen, Vortzubrengen nit umbgehen khönen, Geschehen Ao 1613. den 3. 8bris. 

 

Wegen dießer uber die Langenfelder denuntyrter Roegh, seindt auß beuelch der Obrigkeit Kellers Johan und Beckers Johan von Awell und Schloßers Johan von Stefflen, als herzu requirirter Zeugh, den 7 Januari jetzig laustenden 614. Jhairs, zu Langenfeldt geschickt, umb den Meyer und die Gemeindt wegen Irer thadtlicheit und u. g. h. violirter Jurisdiction ergangener Roegen, zuersuchen, sich derselben der gevur den 9. Jan: vorm Gericht Awell zu purgieren

 

Uff wilche Requisition und ersuchen den Meyer und Gemeindt zu Langenfeldt vor Antwort geben, sie gestunden nit, dz sie einich holtz uff unsers gnedigen hern hoicheit oder Aweler Busch geholt, sondern sie hielten selbiges vor Ir, Nit allein dz Gehultz, sondern auch diß orth da dz holtz gestanden oder gelegen vor Ir Gemein, 

 

Blatt 124,9 (Handschrift, Fortsetzung)

 

Wie dan Ir Scheffen weißthumb /: So unser gnediger her hinder sich gab :/ außweisen wurdt, Wisten deßwegen nit schuldigh zu sein vorm Gericht Awell zuerscheinen, umb einicher sach halb sich zu purgieren, oder etwz da zu thuen zu haben, Dz sie aber dz holtz geholt und abgetragen, gestunden sie geschehen zu sein, doch sie hetten es uff Irer Gemeinen und Busch geholt, und wer dießen seidts mehr verbrochen, das man uff Irer hoicheit, solch holtz widder abgeholt und verbrandt,

Folgents den 16. Jan: ao 1614. Rudolff der Furster von Dupach zu Langenfeldt gewesen, dieselb zum andern mhall zu requirieren, umb sich wegen ergangener Roegen und violirter unsers g. hern Jurisdiction vorm Gericht Awel zu purgieren wilcher Rudolff /: weill sie den Mherentheill In den Busch gewesen :/ kein bescheidt bekhommen, sondern nachgehendts als sich gemelter Rudolff den 19. Jan: gl.ten Jhairs widder nach Langenfeldt mit seinem Nachparn Fürstens Lenardten von Dupach begeben, und abermal den Meyer und Gemein von Langenfeldt obberurter Roeggen halben ersucht, wilche bei voriger antwortt und bescheidt /: so sie vorhin den von Irsten ersuchs memern gegeben :/ verplieben thetten, Mit dem vermelden, da es durch beide hern oder dero abgeordnete begangen oder beridden wurde, und sich befundt, dz sie verecht hetten, wollten sie pitten und gelden, doch nach Awell vor Gericht kuennen sie nit, wisten alda nichts zuthuen zu haben,

 

Blatt 124,10 (Handschrift, Fortsetzung)

 

Weill nhun, uff ersuchen vorhin des Schultißen selbst, als auß dießen verscheidenen Requisitionen und den ersuchs Memer Relation in ungehorsam beschienen, hat der Scholtiß zu Ließendorff wegen seines gnedigen hern, die Scheffen des Gerichts Awell außmhanen laißen, zu Recht zuerkennen, was die Gemeindt von Langenfeldt wegen ergangener Roeggen und in contumariam non comparentis reqz sesc purgartis, verwirckt haben mögen, 

                        Erkhendtnuß der Scheffen

Demnach die Langenfelder biß anher die uber sie ergangenen Roegh nit verthediegt, wie auch uff zwey oder, dreifaltigs Beifordern, ungehorsamblich außplieben als erkendt der Scheffen zu recht, das der Meyer und Gemeindt von Langenfeldt, deßhalben unserm gnedigen hern in straff und Bouß gefallen zu sein, publicat Awell den 23. January Ao 1614.

                                                                                                                      

[in anderer Handschrift, derselben wie auf Blatt 124,8-12, Anm. d. Ü.:]

Alß nhun die beroegte und condemmeirte underthanen zu Langenfeldt sich auß verscheines ansuchen zu keiner gel straffen inlaßen wollen sonder wheiteren freffel ihrer angeborner Obrigkeidt zu sonderlichem trotz und despect forgefharen einen Marckstein so verlitten auß Ih. Churst G und G comission zu hinlegungh endtscheidungh deß uralten streidts zwischen Dupach und Schwirtzeim zu endtscheidungh der hoecheid und weidtstrichs am großen Leger setzen laßen heimlich außgeworffen und sulche zu dem vermeinten intent dz factum deßen endtfhurten und beroegten kolholtz gewoltenich mit zubementelen

 

Blatt 124,11 (Handschrift, ohne Datum und Unterschrift)

 

Wilchergestalt daß als Manderscheidt Gerholtstein zu Langenfeldt hoech und grundt her und umb deß willen Ih. G: underthanen daselbst ratione p pry intereen & offensionis zu pfenden und zu bestraffen habe Thut sich alles ab inhalt desselbigen scheffen weyßthumbs genugsamb ereugen, und wissen einen heren zu Schoenecken nicht wheiter alß inhaltz desselbigen vor einen Voigten Gerholtsteinisch gerechtichkeidt unnachtheil zu erkennen

 

Blatt 124,12 (Handschrift)

 

heut dato. den 7. 7en Ao 1614 als uf underthenigh pitten und fürpitten Hennen Leonhardt der Meyer zu Langenfelt, die ahm 23. Jan: dieses Jares zuerkandte straaf, und bouß, von 200 g:gl. biß uf 25. derselben g:gl. abgepetten, hat er fur Scholteß und Scheffen dieses Gerichtz Gerholst. guttwilligh bekandt, dz er gln 25. g:gl. In kraft solch Scheffen erkentnuß, sich schuldigh geben, und zu dem endt, seinen Nachparn Adolfs Johans eidamb Theiß, zu Langenfeldt, personlich gegenwertigh erpetten Ihme 15. gl. 15 ½ alb. wegen eines gekauften ochsens, bei dem Amtmeister zu Gerholstein ahn seinen brod. amptschreiber ausstendigh uf bezhalung roeghen bouß., vorzustrecken, In maß. bescheh. Mit deme vorsprech., den rest; Morgen Montags, als balt wiercklichen hierlegen alles, ohne alle appettion; reductio; reception deßen er sich, mit handt gelöbt erkhent, beiseins der Scheffen: Fellen Peter, [...], Carll Noeth: Nicolaß Culler

 

Blatt 124,13 (Handschrift)

 

Decretum

 

Wirdt der gemeindten zu Langenfelt hiemitten von ambtswegen anbefohlen auf ansuchen der gemeindt zu Awl die von deroselben jungst gepfändtet harrdt Schwein ausser vier stuck /: welche Sie biß zur Erlegung des pfandtgelts, verursachten Schaden, undt die von langsther arrestirt acht Reichsdhaler so dan bis die gränß Stein dem in zustandt des churfurst triersch kellneren heren röesgen undt graf blanckheimisch landtrentmeisteren getrofenen Vergleich gemäß gesetzet seyen, zuruckbehalten sollen :/ abfolgen zu laßen. So der gemeindt zu Awl nachrichtlich hiebey angefugt wirdt. Lawhtrumb den 18.r 9bris. 1715

 

Beißel von gemnich

 

Blatt 124,14 (Handschrift, unsigniert)

 

Nachdemme der in puncto der Aweler undt Langenfelder quest: gräntzstreitigkeit zwischen dem Churfurstl Kellneren herren Roesgen zu Schonecken, undt hiesegem herren Landrentmeisteren getroffenen Vergleich auff ratification gestellet und dan Ihro hochgräfl. Exelence zu Manderscheidt Blanckenheim, undt Gerolstein unser gnädiger Herr befohllen daß vor der ratification der streitbarer platz durch dero Cantzeley Beambten in ferneren augenschein genohmmen undt demnegst waß recht ist verordtnet werden solle; So wirdt hiemit die versicherung ertheillet, daß bey widerkombst hiesigen Ambtmans herren Uphoffman mit wollgedl he Kellneren he Roesgen correspondiren und sich umb sicheren tag vereinbahren wirdt solchen newen augenschein, so viell daß wetter erleiden werdt. :/ conjunctim: wie zu nehmmen und sich aller rechtlicher erkentnuß nach conformiren, mittels man aber der nachparlicher zuversicht ubet, daß den aweler die bisthero vorenthaltenn vier Schwein zu Verhuttung gröster Weitläuffigkeit, undt kosten zu restutieren anbefohllen werden.

Blanckenheim, den 11 xbris 1715

 

  

Leseübersetzung

 

Akten betreffend Grenzstreitigkeiten der Gemeinde Auel mit Langenfeld 1613 - 1715

Grafschaft Gerolstein, Nr. 124

Landeshauptarchiv Koblenz Best. 29 B Nr. 124

 

Auel

 

Nachricht von dem alten Grenzstreit bei dem großen Lager oberhalb von Duppach zwischen Auel, Duppach und Schwirzheim einerseits und Kleinlangenfeld andererseits. 1601.

 

Zweitens, wie die Kleinlangenfelder im Jahr 1715 den Auelern eine Herde Schweine gepfändet

 


 

Bericht über den Augenschein zwischen Kleinlangenfeld einerseits und Auel, Duppach und Schwirzheim andererseits bei dem Großen Lager, oberhalb von Duppach vom 12. Oktober 1601

 

Dieser Bericht ist am 28. Oktober 1601 als Antwort auf des Chursten Schreiben übersendet

 

Bericht 

des Augenscheins im Streit zwischen den Gemeinden Auel, Duppach und Schwirzheim gegen die von Kleinlangenfeld wegen der ab- und übergehauenen Grenze oberhalb von Duppach bei den großen Lagern

 

Über den angeführten Streit ist anfänglich zweifach entschieden worden

 

Erstens beklagen sich die drei Gemeinden Auel, Duppach und Schwirzheim neben dem Gericht zu Auel und Ihrer Gnaden Förster aufgrund des angrenzenden Waldes unseres gnädigen Herren, wegen der abgeschlagenen Grenzmarke.

 

Zweitens beklagt sich die Aueler Gemeinde für ihren Teil über die Gemeinde Kleinlangenfeld nicht nur wegen der abgeschlagenen Grenzmarke, sondern auch wegen des Fällens von vielen jungen Stämmen des Überhauens.

 

Bezüglich den ersten Klagepunkt

Weil alle drei Gemeinden neben dem Bericht und dem Förster einmütig darauf bestehen und da mit alten Kreuzen und Malzeichen des gefällten Baums bescheinigt und bewiesen ist, dass der selbige ein Markbaum gewesen ist, wird also ungeachtet des zweiten Streites bestimmt, dass die von Kleinlangenfeld sich der Klage sämtlicher Gemeinden billig unterwerfen und gemeinsam untergeben sollen. Dieses, soweit es den ersten Klagepunkt betrifft. 

 

Betreffend den anderen und zweiten von den Gemeindeeinwohnern des Dorfs Auel allein und für ihren Teil gegen die von Kleinlangenfeld eingeführten Klagepunkt des Überhauens wegen, haben die Kläger zum Beweis ihres Vorbringens und ihrer Klage nachfolgende Grenzen und Malzeichen ihres Waldes angegeben, abgelaufen und gezeigt, so wie sie diese nach eigenen Angaben von ihren Vorfahren überliefert bekommen hätten und von ihnen gelernt hätten. 

 

Zuerst liegt zwischen dem Aueler Wald und dem Wald unseres gnädigen Herren ein spitzer Stein an einen Buchenstamm angelehnt, der den Wald unseres gnädigen Herren und den Aueler Wald unterscheiden soll. Der Stein ist vor ungefähr vierzig vom jetzigen Schultheiß von Ulmen, Hilger aus Berlingen im Beisein des ehrwürdigen Johann Bos, Schöffe von Auel, dort aufgestellt worden, ohne das jemand aus Kleinlangenfeld hinzu gezogen war. Von dort aus rechts hinauf zu dem Großen Lager entlang des Waldes Ihrer Gnaden bis zu dem Markbaum, der jetzt durch die Kleinlangenfelder abgehauen worden ist. Von dort aus rechter Hand nach rechts oben zum Weg, der vom Großen Lager durch den Aueler Wald führt bis zu einem Eichenstamm, den sie die Horck nennen. Von dem Stamm in den Weg, den Weg rechts hinauf auf das Große Lager. Von dem Lager zur rechten Hand entlang der dichten Hecke in einen alten Hohlweg. Dem Hohlweg nach bis zu dem kleinen Lager, wo die Aueler, Kleinlangenfelder und Steffeler Gemeindewälder aneinander stoßen, genannt auf Horckes Ahlen. 

 

Und die Kleinlangenfelder Hörigen haben den Bezirk ihres Gemeindewaldes am streitigen Ort folgendermaßen angegeben und abgelaufen. Angefangen am selben Ort auf Horckes Ahlen, wo Auel, Steffeln und Kleinlangenfeld zusammentreffen, nach links zum Aueler Wald hin ebenso in einen alten Hohlweg, dem Hohlweg entlang, danach aus dem Hohlweg hinaus rechts hinauf zum Weg, der von dem Großen Lager durch den Aueler Wald führt bis zu einen Platz auf einen Stamm, der wie sie sagten die Horck genannt wird. Als sie aber den Stamm besahen, ist es ein hinabgefallener Ast gewesen. Von dem genannten Platz nach rechts hinüber bis zum Spitzen Stein, der den Aueler Wald vom Wald unseres gnädigen Herren abgrenzt, wo die Aueler angefangen haben. Von dort rechts hinter der abgehauenen Grenzmarke durch den Wald unseres gnädigen Herren zum Keiff Wald zu vier großen Buchen, die jedoch nicht gezeichnet sind. Von einer Buche zur anderen bis zu einem Bächlein am Großen Lager. Von dort nach rechts über das Lager hinaus oder dem Erbwald derer von Gondelsheim, die sie die Weinsheimer nannten, und von dort entlang dem Erbwald derer von Gondelsheim rechts hinauf nach Kleinlangenfeld zu. 

 

Weil jedoch sowohl die Kleinlangenfelder als auch die Aueler sich nach eigenen Angaben auf ihre Besitztümer und althergebrachten Überlieferungen berufen, ohne dass eine Seite besonders beständige und gekennzeichnete Pfähle oder Markierungen am streitigen Ort angegeben hat und weil die Gemeinden Duppach und Schwirzheim wie auch das Gericht von Auel zu der abgeschlagenen Grenzmarke lediglich ihre eigene Angaben beisteuern können, wenn auch hierbei erkannt wurde, dass auf dem streitigen Ort im letzten Jahr noch Holz eingeschlagen wurde, ist der zweite Streit zwischen Auel und Kleinlangenfeld (vorbehaltlich der Genehmigung unseres gnädigen Herren) dahin gestellt, dass beide Parteien binnen Monatsfrist den ausgeübten Gebrauch ihres Besitzes belegen sollen. Danach soll ihnen die Gebühr verordnet werden und Parteibezirke mit sichtbaren Markierungen unterschieden werden. 

 

 

Wie dem Schöffen des Gerichts Auel vorgekommen ist, welchermaßen die Einwohner der Gemeinde Kleinlangenfeld auf dem Hoheitsgebiet unseres gnädigen Herrn im Aueler Gemeindewald diesseits der Kreutzbuchen am großen Lager eine Menge geschlagenes und geschältes Kohlholz durch Beauftragung des Meyers von Kleinlangenfeld hat abholzen und auf das Gebiet oder Lager der Gemeinde Kleinlangenfeld schaffen lassen, dieses kann aufgrund des Schöffeneids (weil damit die Hoheit unseres gnädigen Herrn verletzt ist) nicht umgangen werden, als Klage vorzubringen. Geschehen im Jahr 1613, den 3. August

 

Wegen dieser gegen die Kleinlangenfelder erhobenen Klage sind auf Befehl der Obrigkeit Johann Keller und Johann Becker aus Auel sowie Johann Schlosser aus Steffeln als hinzugezogene Zeugen am 7. Januar 1614 nach Kleinlangenfeld geschickt worden, um den Meyer und die Gemeinde aufzufordern, sich wegen der Klage, die erhoben wurde wegen der Tat und wegen unseres gnädigen Herrn verletzter Gerichtsbarkeit, am 9. Januar vor dem Gericht Auel durch Ablegen eines Eides schuldlos zu sprechen. 

 

Auf diese Aufforderung gaben der Meyer und die Gemeinde Kleinlangenfeld zu Antwort, sie würden nicht gestehen, dass sie das Holz vom Hoheitsgebiet unseres gnädigen Herrn oder aus dem Aueler Wald geholt hätten, sondern sie würden selbiges für ihr eigenes halten. Nicht nur das Gehölz, sondern auch den Ort, wo das Holz gestanden oder gelegen hat, hielten sie für ihr Gemeindegebiet, so wie ihr Schöffenweistum (das unser gnädiger Herr bestätigt hat) ausweisen würde. Sie fühlten sich deshalb nicht verpflichtet, vor dem Gericht Auel zu erscheinen, um sich für irgendetwas eideshalber zu entschuldigen oder sonst etwas dort zu tun zu haben. Dass sie aber das Holz geholt und weggetragen hätten, räumten sie ein, doch sie hätten es aus ihrem Gemeindewald geholt und außerdem wäre auch diesseits verbrochen worden, dass man wiederholt auf ihrem Hoheitsgebiet solches Holz abgeholt und verbrannt hätte. 

 

Darauf folgend ist am 16. Januar 1614 Rudolf, der Förster von Duppach, in Kleinlangenfeld gewesen, um die Gemeinde zum zweiten mal aufzufordern, sich wegen der erhobenen Klage und der verletzten Gerichtsbarkeit unseres gnädigen Herrn vor dem Gericht Auel eideshalber zu entschuldigen. Dieser Rudolf hat, weil die meisten Kleinlangenfelder im Wald waren, keinen Bescheid bekommen. Als sich daraufhin am 19. Januar gleichen Jahres der genannte Rudolf zusammen mit seinem Nachbarn Leonhard Fürsten von Duppach wieder nach Kleinlangenfeld begeben hat und abermals den Meyer und die Gemeinde von Kleinlangenfeld wegen der Klage ersucht hat, sind diese bei ihrer vorherigen Antwort verblieben (wie sie es zuvor denen vorgetragen hatten, die sie zum ersten mal ersuchten). Mit der Bemerkung, dass das Weistum durch beide Herren oder deren Beauftragte begangen oder beritten wurde und es sich zeigte, dass sie Recht hätten, wollten sie bitten und gelten, doch nach Auel vors Gericht könnten sich nicht, sie wüssten nicht, was sie dort zu tun hätten. 

 

 

Weil nun, selbst auf vorheriges Ersuchen des Schultheißen, die Gemeinde Kleinlangenfeld wie vorgetragen den verschiedenen Aufforderungen und Ersuchen ungehorsamerweise nicht folgte, hat der Schultheiß von Lissendorf seines gnädigen Herren wegen die Schöffen des Gerichts Auel anweisen lassen, darüber zu urteilen, was die Gemeinde Kleinlangenfeld wegen der erhobenen Klage und der nicht geschworenen Entschuldigung verwirkt haben sollen.

 

Urteil der Schöffen

Da die Kleinlangenfelder sich bisher gegen die Klage, die gegen sie erhoben worden ist, nicht verteidigt haben und auf zwei- oder dreimalige Aufforderung ungehorsamerweise ferngeblieben sind, erkennen die Schöffen für Recht, dass der Meyer und die Gemeinde von Kleinlangenfeld deshalb unserem gnädigen Herrn in Strafe und Buße gefallen sind. Verkündet in Auel am 23. Januar 1614.

 

Als nun die verklagten und verurteilten Untertanen zu Kleinlangenfeld sich auf entsprechendes Ansuchen auf keine Strafe einlassen wollen, sondern weiteren Frevel gegen ihre angeborene Obrigkeit mit besonderem Trotz und Missachtung fortsetzen, haben sie einen Markstein, der im Auftrag Ihrer kurfürstlichen G und G zur Beilegung des uralten Streits zwischen Duppach und Schwirzheim zur Abgrenzung der Hoheit und Jagd am Großen Lager gesetzt worden ist, heimlich ausgegraben und dieses mit der mutmaßlichen Absicht, die Tat des entführten und beklagten Kohlholzes vorsätzlich zu verdecken. 

 


Dass Manderscheid-Gerolstein als Hoch- und Grundherr zu Kleinlangenfeld die dortigen Untertanen Ihrer Gnaden, die grundsätzlich für ihre Partei eintreten, sowie das Ärgernis zu pfänden und zu bestrafen hat, ergibt sich alles ausreichend aus dem Inhalt selbigen Schöffenweistums, und ein Herr zu Schönecken kennt als Inhalt des Weistums nichts weiteres, als dass ein Vogt nach Gerolsteinischem Recht ohne Nachteil zu urteilen habe

 

 

Heute, den 7. Juli 1614 als auf untertänige Bitten und Fürbitten Leonhardt Hennen, der Meyer von Kleinlangenfeld, die am 23. Januar 1614 zuerkannte Strafe und Buße von 200 g:gl. auf 25 g:gl. herab erbeten hat, hat er vor dem Schultheiß und den Schöffen des Gerichts Gerolstein gutwillig bekannt, dass er die 25 g:gl. aufgrund des Urteils der Schöffen schuldig sei und zu diesem Zweck seines Nachbarn Johann Adolfs Schwiegersohn Theiß aus Kleinlangenfeld, persönlich anwesend, gebeten, ihm 15 gl. 15 ½ Silberpfennige vorzustrecken, die bei dem Amtmeister aus Gerolstein wegen eines gekauften Ochsen zur Bezahlung ausstehen. Diesermaßen geschehen mit dem Versprechen, den Rest morgen, Montag alsbald wirklich hinzulegen, alles ohne jedwede Forderung, Ermäßigung, Abzug. Dieses bekennt er, mit der Hand gelobt, im Beisein der Schöffen Fellen Peter, ... Carll Neoth. Nicolaß Culler

 

 

Beschluss

 

Der Gemeinde Kleinlangenfeld wird hiermit von amtswegen befohlen, auf Antrag der Gemeinde Auel die von derselben jüngst gepfändete Schweineherde bis auf vier Stück, welche sie solange zurückbehalten sollen, bis das Pfandgeld von acht Reichstalern für verursachte Schäden hinterlegt ist, bis dass die Grenzsteine gemäß dem Vergleich zwischen dem kurfürstlich trierischen Kellner Herrn Rösgen und dem gräflichen blankenheimischen Landrentmeister gesetzt sind, abfolgen zu lassen. Dies wird der Gemeinde Auel nachrichtlich beigefügt. Verlautbart den 18. September 1715

 

Beißel von Gemnich

 

 

Nachdem der Vergleich, der in Punkto Aueler und Kleinlangenfelder Grenzstreitigkeit zwischen dem kurfürstlichen Kellner Herrn Rösgen von Schönecken und dem hiesigen Herrn Landrentmeister getroffen worden ist, auf Ratifizierung gestellt worden ist und sodann Ihre hochgräfliche Exzellenz zu Manderscheid, Blankenheim und Gerolstein, unser Gnädiger Herr, befohlen hat, dass vor der Ratifizierung die umstrittene Stelle durch ihren Kanzleibeamten nochmals in Augenschein genommen und anschließend verordnet werden soll, was Recht ist, so wird hiermit versichert, dass der hiesige Amtmann, Herr Uphoffman, nach seiner Rückkehr mit Herrn Kellner Rösgen korrespondieren und zu einem bestimmten Tag den erneuten Augenschein vereinbaren wird, soweit das Wetter dies erlaubt. Damit verbunden, wie der Vergleich zu verstehen ist und sich nach aller rechtlicher Erkenntnis ausbilden soll. Da man sich aber in nachbarlicher Zuversicht übt, wird befohlen, dass den Auelern die bisher vorenthaltenen Schweine zur Vermeidung ihres Entlaufens und weiterer Kosten zurückzugeben sind.

Blankenheim, den 11. Oktober 1715

 

  

Freie Übersetzung

 

Akten betreffend Grenzstreitigkeiten der Gemeinde Auel mit Langenfeld 1613 - 1715

Grafschaft Gerolstein, Nr. 124

Landeshauptarchiv Koblenz Best. 29 B Nr. 124

 

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Auel

Nachricht von dem alten Grenzstreit bei dem großen Lager oberhalb von Duppach zwischen Auel, Duppach und Schwirzheim einerseits und Kleinlangenfeld andererseits. 1601.

Zweitens, wie die Kleinlangenfelder im Jahr 1715 den Auelern eine Schweineherde gefpändet haben

 

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Bericht des Augenschein zwischen Kleinlangenfeld einerseits und Auel, Duppach und Schwirtzheim andererseits bei dem Großen Lager, oberhalb von Duppach 12. Oktober 1601

Dieser Bericht ist am 28. Oktober 1601 als Antwort auf des Chursten Schreiben übersendet

 

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Bericht 

des Augenscheins im Streit zwischen den Gemeinden Auel, Duppach und Schwirtzheim gegen die von Kleinlangenfeld wegen der ab- und übergehauenen Grenze oberhalb von Duppach bei den großen Lagern

 

Über den angeführten Streit ist anfänglich zweifach entschieden worden

 

Erstens beklagen sich die drei Gemeinden Auel, Duppach und Schwirtzheim neben dem Gericht zu Auel und Ihrer Gnaden Förster aufgrund des angrenzenden Waldes unseres gnädigen Herren, wegen der abgeschlagenen Grenzmarke.

 

Zweitens beklagt sich die Aueler Gemeinde für ihren Teil über die Gemeinde Kleinlangenfeld nicht nur wegen der abgeschlagenen Grenzmarke, sondern auch wegen des Fällens von vielen jungen Stämmen des Überhauens.

 

Bezüglich den ersten Klagepunkt

Weil alle drei Gemeinden neben dem Bericht und dem Förster einmütig darauf bestehen und da mit alten Kreuzen und Malzeichen des gefällten Baums bescheinigt und bewiesen ist, dass der selbige ein Markbaum gewesen ist, wird also ungeachtet des zweiten Streites bestimmt, dass die von Kleinlangenfeld sich der Klage sämtlicher Gemeinden billig unterwerfen und gemeinsam untergeben sollen. Dieses, soweit es den ersten Klagepunkt betrifft. 

 

Betreffend den anderen und zweiten von den Gemeindeeinwohnern des Dorfs Auel allein und für ihren Teil gegen die von Kleinlangenfeld eingeführten Klagepunkt des Überhauens wegen, haben die Kläger zum Beweis ihres Vorbringens und ihrer Klage nachfolgende Grenzen und Malzeichen ihres Waldes angegeben, abgelaufen und gezeigt, so wie sie diese nach eigenen Angaben von ihren Vorfahren überliefert bekommen hätten und von ihnen gelernt hätten. 

 

Zuerst liegt zwischen dem Aueler Wald und dem Wald unseres gnädigen Herren ein spitzer Stein an einen Buchenstamm angelehnt, der den Wald unseres gnädigen Herren und den Aueler Wald unterscheiden soll. Der Stein ist vor ungefähr vierzig vom jetzigen Schultheiß von Ulmen, Hilger aus Berlingen im Beisein des ehrwürdigen Johann Bos, Schöffe von Auel, dort aufgestellt worden, ohne das jemand aus Kleinlangenfeld hinzu gezogen war. Von dort aus rechts hinauf zu dem Großen Lager entlang des Waldes Ihrer Gnaden bis zu dem Markbaum, der jetzt durch die Kleinlangenfelder abgehauen worden ist. Von dort aus rechter Hand nach rechts oben zum Weg, der vom Großen Lager durch den Aueler Wald führt bis zu einem Eichenstamm, den sie die Horck nennen. Von dem Stamm in den Weg, den Weg rechts hinauf auf das Große Lager. Von dem Lager zur rechten Hand entlang der dichten Hecke in einen alten Hohlweg. Dem Hohlweg nach bis zu dem kleinen Lager, wo die Aueler, Kleinlangenfelder und Steffeler Gemeindewälder aneinanderstoßen, genannt auf Horckes Ahlen. 

 

Und die Kleinlangenfelder Hörigen haben den Bezirk ihres Gemeindewaldes am streitigen Ort folgendermaßen angegeben und abgelaufen.

 

Angefangen am selben Ort auf Horckes Ahlen, wo Auel, Steffeln und Kleinlangenfeld zusammentreffen, nach links zum Aueler Wald hin ebenso in einen alten Hohlweg, dem Hohlweg entlang, danach aus dem Hohlweg hinaus rechts hinauf zum Weg, der von dem Großen Lager durch den Aueler Wald führt bis zu einen Platz auf einen Stamm, der wie sie sagten die Horck genannt wird. Als sie aber den Stamm besahen, ist es ein hinabgefallener Ast gewesen. Von dem genannten Platz nach rechts hinüber bis zum Spitzen Stein, der den Aueler Wald vom Wald unseres gnädigen Herren abgrenzt, wo die Aueler angefangen haben. Von dort rechts hinter der abgehauenen Grenzmarke durch den Wald unseres gnädigen Herren zum Keiff Wald zu vier großen Buchen, die jedoch nicht gezeichnet sind. Von einer Buche zur anderen bis zu einem Bächlein am Großen Lager. Von dort nach rechts über das Lager hinaus oder dem Erbwald derer von Gondelsheim, die sie die Weinsheimer nannten, und von dort entlang dem Erbwald derer von Gondelsheim rechts hinauf nach Kleinlangenfeld zu. 

 

Weil jedoch sowohl die Kleinlangenfelder als auch die Aueler sich nach eigenen Angaben auf ihre Besitztümer und althergebrachten Überlieferungen berufen, ohne dass eine Seite besonders beständige und gekennzeichnete Pfähle oder Markierungen am streitigen Ort angegeben hat und weil die Gemeinden Duppach und Schwirzheim wie auch das Gericht von Auel zu der abgeschlagenen Grenzmarke lediglich ihre eigene Angaben beisteuern können, wenn auch hierbei erkannt wurde, dass auf dem streitigen Ort im letzten Jahr noch Holz eingeschlagen wurde, ist der zweite Streit zwischen Auel und Kleinlangenfeld (vorbehaltlich der Genehmigung unseres gnädigen Herren) dahin gestellt, dass beide Parteien binnen Monatsfrist den ausgeübten Gebrauch ihres Besitzes belegen sollen. Danach soll ihnen die Gebühr verordnet werden und die Parteibezirke mit sichtbaren Markierungen unterschieden werden. 

 

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Dass Manderscheid-Gerolstein als Hoch- und Grundherr zu Kleinlangenfeld die dortigen Untertanen Ihrer Gnaden, die grundsätzlich für ihre Partei eintreten, sowie das Ärgernis zu pfänden und zu bestrafen hat, ergibt sich alles ausreichend aus dem Inhalt selbigen Schöffenweistums, und ein Herr zu Schönecken kennt als Inhalt des Weistums nichts weiteres, als dass ein Vogt nach Gerolsteinischem Recht ohne Nachteil zu urteilen habe

 

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Wie dem Schöffen des Gerichts Auel vorgekommen ist, welchermaßen die Einwohner der Gemeinde Kleinlangenfeld auf dem Hoheitsgebiet unseres gnädigen Herrn im Aueler Gemeindewald diesseits der Kreutzbuchen am großen Lager eine Menge geschlagenes und geschältes Kohlholz durch Beauftragung des Meyers von Kleinlangenfeld hat abholzen und auf das Gebiet oder Lager der Gemeinde Kleinlangenfeld schaffen lassen, dieses kann aufgrund des Schöffeneids (weil damit die Hoheit unseres gnädigen Herrn verletzt ist) nicht umgangen werden, als Klage vorzubringen. Geschehen im Jahr 1613, den 3. August

 

Wegen dieser gegen die Kleinlangenfelder erhobenen Klage sind auf Befehl der Obrigkeit Johann Keller und Johann Becker aus Auel sowie Johann Schlosser aus Steffeln als hinzugezogene Zeugen am 7. Januar 1614 nach Kleinlangenfeld geschickt worden, um den Meyer und die Gemeinde aufzufordern, sich wegen der Klage, die erhoben wurde wegen der Tat und wegen unseres gnädigen Herrn verletzter Gerichtsbarkeit, am 9. Januar vor dem Gericht Auel durch Ablegen eines Eides schuldlos zu sprechen. 

 

Auf diese Aufforderung gaben der Meyer und die Gemeinde Kleinlangenfeld zu Antwort, sie würden nicht gestehen, dass sie das Holz vom Hoheitsgebiet unseres gändigen Herrn oder aus dem Aueler Wald geholt hätten, sondern sie würden selbiges für ihr eigenes halten. Nicht nur das Gehölz, sondern auch den Ort, wo das Holz gestanden oder gelegen hat, hielten sie für ihr Gemeindegebiet, so wie ihr Schöffenweistum (das unser gnädiger Herr bestätigt hat) ausweisen würde. Sie fühlten sich deshalb nicht verpflichtet, vor dem Gericht Auel zu erscheinen, um sich für irgendetwas eideshalber zu entschuldigen oder sonst etwas dort zu tun zu haben. Dass sie aber das Holz geholt und weggetragen hätten, räumten sie ein, doch sie hätten es aus ihrem Gemeindewald geholt und außerdem wäre auch diesseits verbrochen worden, dass man wiederholt auf ihrem Hoheitsgebiet solches Holz abgeholt und verbrannt hätte. 

 

Darauf folgend ist am 16. Januar 1614 Rudolf, der Förster von Duppach, in Kleinlangenfeld gewesen, um die Gemeinde zum zweiten mal aufzufordern, sich wegen der erhobenen Klage und der verletzten Gerichtsbarkeit unseres gnädigen Herrn vor dem Gericht Auel eideshalber zu entschuldigen. Dieser Rudolf hat, weil die meisten Kleinlangenfelder im Wald waren, keinen Bescheid bekommen. Als sich draufhin am 19. Januar gleichen Jahres der genannte Rudolf zusammen mit seinem Nachbarn Leonhard Fürsten von Duppach wieder nach Kleinlangenfeld begeben hat und abermals den Meyer und die Gemeinde von Kleinlangenfeld wegen der Klage ersucht hat, sind diese bei ihrer vorherigen Antwort verblieben (wie sie es zuvor denen vorgetragen hatten, die sie zum ersten mal ersuchten). Mit der Bemerkung, daß das Weistum durch beide Herren oder deren Beauftragte begangen oder beritten wurde und es sich zeigte, daß sie Recht hätten, wollten sie bitten und gelten, doch nach Auel vors Gericht könnten sich nicht, sie wüssten nicht, was sie dort zu tun hätten. 

 

Weil nun, selbst auf vorheriges Ersuchen des Schultheißen, die Gemeinde Kleinlangenfeld wie vorgetragen den verschiedenen Aufforderungen und Ersuchen ungehorsamerweise nicht folgte, hat der Schultheiß von Lissendorf seines gnädigen Herren wegens die Schöffen des Gerichts Auel anweisen lassen, darüber zu urteilen, was die Gemeinde Kleinlangenfeld wegen der erhobenen Klage und der nicht geschworenen Entschuldigung verwirkt haben sollen.

 

Urteil der Schöffen

Da die Kleinlangenfelder sich bisher gegen die Klage, die gegen sie erhoben worden ist, nicht verteidigt haben und auf zwei- oder dreimalige Aufforderung ungehorsamerweise ferngeblieben sind, erkennen die Schöffen für Recht, dass der Meyer und die Gemeinde von Kleinlangenfeld deshalb unserem gnädigen Herrn in Strafe und Buße gefallen sind. Verkündet in Auel am 23. Januar 1614.

 

Als nun die verklagten und verurteilten Untertanen zu Kleinlangenfeld sich auf entspechendes Ansuchen auf keine Strafe einlassen wollen, sondern weiteren Frevel gegen ihre angeborene Obrigkeit mit besonderem Trotz und Mißachtung fortsetzen, haben sie einen Markstein, der im Auftrag Ihrer kurfürstlichen G und G zur Beilegung des uralten Streits zwischen Duppach und Schwirtzheim zur Abgrenzung der Hoheit und Jagd am Großen Lager gesetzt worden ist, heimlich ausgegraben und dieses mit der mutmaßlichen Absicht, die Tat des entführten und beklagten Kohlholzes vorsätzlich zu verdecken. 

 

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Heute, den 7. Juli 1614 als auf untertänige Bitten und Fürbitten Leonhardt Hennen, der Meyer von Kleinlangenfeld, die am 23. Januar 1614 zuerkannte Strafe und Buße von 200 Goldgulden auf 25 Goldgulden herab erbeten hat, hat er vor dem Schultheiß und den Schöffen des Gerichts Gerolstein gutwillig bekannt, dass er die 25 Goldgulden aufgrund des Urteils der Schöffen schuldig sei und zu diesem Zweck seines Nachbarn Johann Adolfs Schwiegersohn Theiß aus Kleinlangenfeld, persönlich anwesend, gebeten, ihm 15 Gulden 15 ½ Silberpfennige vorzustrecken, die bei dem Amtmeister aus Gerolstein wegen eines gekauften Ochsen zur Bezahlung ausstehen. Diesermaßen geschehen mit dem Versprechen, den Rest morgen, Montag alsbald wirklich hinzulegen, alles ohne jedewede Forderung, Ermäßigung, Abzug. Dieses bekennt er, mit der Hand gelobt, im Beisein der Schöffen Fellen Peter, ... Carll, Neoth Nicolaß Culler

 

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Beschluss

 

Hiermit wird der Gemeinde Kleinlangenfeld von amtswegen und auf Antrag der Gemeinde Auel befohlen, die von der Gemeinde Auel jüngst gepfändete Schweineherde abholen zu lassen. Vier Schweine soll die Gemeinde Kleinlangenfeld jedoch solange zurückbehalten, bis ein Pfand in Höhe von 8 Reichstalern für eventuelle Schäden hinterlegt ist und bis die Grenzsteine gemäß dem Vergleich zwischen dem kurfürstlich trierischen Kellner Herrn Rösgen und dem gräflichen blankenheimischen Landrentmeister gesetzt sind. Dies wird der Gemeinde Auel nachrichtlich mitgeteilt. Verkündet am 18. September 1715

 

Beißel von Gemnich

 

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Der Vergleich, der bezüglich der Aueler und Kleinlangenfelder Grenzstreitigkeit zwischen dem kurfürstlichen Kellner Herrn Roesgen von Schönecken und dem hiesigen Herrn Landrentmeister getroffen worden ist, bedarf noch der Genehmigung. Ihre hochgräfliche Exzellenz zu Manderscheid, Blankenheim und Gerolstein, unser Gnädiger Herr, hat befohlen, dass vor der Genehmigung die umstrittene Stelle durch ihren Kanzleibeamten nochmals in Augenschein genommen soll. Anschließend soll verordnet werden soll, was Recht ist. Hiermit wird versichert, dass der hiesige Amtmann, Herr Uphoffman, nach seiner Rückkehr mit Herrn Kellner Rösgen einen Termin für die erneute Inaugenscheinnahme vereinbaren wird, soweit das Wetter es erlaubt. Mit der Besichtigung ist verbunden, wie der Vergleich zu verstehen ist und sich in rechtlicher Hinsicht darstellen soll. In Erwartung eines guten nachbarlichen Einvernehmens wird befohlen, dass den Auelern die bisher vorenthaltenen Schweine zurückzugeben sind, damit diese nicht fortlaufen können und keine weitere Kosten verursachen.

 

Blankenheim, den 11. Oktober 1715 

14 Grenzstreitigkeiten zwischen Auel und Steffeln (1706 - 1715)

 

Die beiden Nachbardörfer Auel und Steffeln liegen, jeweils von Ortsmitte (Kirche) gerechnet, nur 1,5 Kilometer voneinander entfernt. Zwischen dem westlichen Ortsrand von Auel (Haus Kellisch) und dem östlichen Ortsrand von Steffeln (Mühlenweg 11) liegen sogar nur 800 Meter – ein Katzensprung. Diese große räumliche Nähe hat in der Vergangenheit immer wieder zu Rivalitäten zwischen den Dörfern geführt. Insbesondere der Verlauf der Gemarkungsgrenze war wiederholt Anlass für Streit zwischen den beiden Dörfern. Der genaue Verlauf der Gemeindegrenze war nicht nur für die Ausübung von privaten Eigentums- und Nutzungsrechten sowie für die lokale Gerichtsbarkeit maßgeblich, sondern auch als Abgrenzung der Hoheitsgebiete zwischen der Herrschaft Kronenburg und der Grafschaft Gerolstein bedeutsam. 160 Jahre lang (von 1555 bis 1715) war die Grenze zwischen Auel und Steffeln sogar Staatsgrenze, da die Enklave Kronenburg mit Steffeln als altes Luxemburgisches Lehen hoheitsrechtlich zu den spanischen Niederlanden gehörte, während Auel mit der Grafschaft Manderscheid-Blankenheim-Gerolstein dem Hl. Römischen Reich Deutscher Nation angehörte.

 

Im Landeshauptarchiv Koblenz, Bestand 29 B Nr. 125, befinden sich Akten aus dem Zeitraum 1706 bis 1715, die verschiedene Grenzstreitigkeiten zwischen Auel und Steffeln betreffen. Einerseits geht es um eine behauptete Grenzverletzung im Gemeindewald durch das verbotene Fällen von Lagbäumen (das sind markierte Grenzbäume); andererseits um den genauen Verlauf der Gemeindegrenze im Bereich der alten Fernhandelsstraße Koblenz-Malmedy und bei der Steffelner Mühle. Werner Grasediek hat bereits 1991 in seinem Artikel „Das Grenzweistum von Steffeln aus dem Jahre 1680“ (Heimatjahrbuch Kreis Daun 1991, S. 186 ff. den Grenzverlauf zwischen Auel und Steffeln in historischer Zeit analysiert und dabei auch über die Entstehung und Konsolidierung von Gemeindegrenzen im Allgemeinen referiert. Aus diesem Grund werden an dieser Stelle lediglich Inhalt und Verlauf der Streitigkeiten zwischen Auel und Steffeln ohne größere Kommentierung wiedergegeben. 

 

Die Archivalien setzen ein mit einer Anordnung der „Hochgräfl. Cronenburgische Cantzley“ vom 24. April 1706 an das Dorf Steffeln. Hierin wird zunächst mitgeteilt, dass sich die „hochgrl. Manderscheidt-Blankenheimisch Cantzley“ darüber beschwert habe, dass die Steffeler Gemeinde durch das Abhauen von Holz und Lagbäumen die Gerolsteinische Hoheit verletzt hätte. Dies könne vom Kronenburger Herren, dem Grafen zu Koenigsegg (Anm.: Albert Eusebius Graf von Königsegg-Rothenfels, 1669-1736) weder gestattet noch gut geheißen werden. Sodann wird der Gemeinde befohlen, bei Strafe von zwei Goldgulden sofort und so lange mit der Abholzung einzuhalten, bis sie ihr vermeintliches Recht dargelegt und hierüber weitere Verordnung erhalten haben. Wir sehen hier also eine Situation, in der die Gemeindegrenze im Waldgebiet noch nicht mit dauerhaften Grenzsteinen eindeutig und rechtssicher markiert war, sondern lediglich mit Lagbäumen, also mit eingeritzten Kreuzen markierte Bäume, die wenig dauerhaft waren und zum Nachteil der Nachbargemeinde kurzerhand beseitigt werden konnten. Ob und wie der Streit im Gemeindewald beigelegt werden konnte, ist der Archivalie nicht zu entnehmen. 

 

Das nächste Dokument stammt vom 18. August 1707 und betrifft einen umstrittenen Grenzstein an der Landstraße zwischen Steffel und Auel unterhalb vom Killenberg. [Anm.: Grasediek, a. a. O. lokalisiert die Steffeln-Aueler Gemeindegrenze um 1680 an der Landstraße „unweit des heute verschwundenen Grenzkreuzes“. Dieses Kreuz ist heute nicht mehr vorhanden. Allerdings ist in der topografischen Karte TK 25 von 1978 ein Wegekreuz an der Landstraße K 52 verzeichnet, das am westlichsten Aueler Haus (Zum Killenberg 15, Haus-Name „Krüzjes“ (!)) gestanden hat. Etwa 50 Meter weiter westlich verläuft heute die Gemarkungsgrenze zwischen Steffeln und Auel. Ungefähr in diesem Bereich dürfen wir den strittigen Grenzstein vermuten]. Es handelt sich um ein Schreiben („Befehl“) der Manderscheid-Blankenheimischen Kanzlei, welches an die Gemeinde Steffeln und an den gräflichen Landschultheißen gerichtet ist. Zunächst wird der Grund des Schreibens genannt: Die Gemeinde Auel hat sich darüber beklagt, wie sie zwei Steffelner Gemeindemänner zur Rede gestellt habe, die einen ausgeworfenen Markstein, der nach Ansicht der Aueler weit auf gerolsteinischem Hoheitsgebiet liegt, als Gemeindegrenze betrachten würden. Es wird sodann bestimmt, dass eine Inaugenscheinnahme der fraglichen Situation durch den gräflichen Landschultheißen unter Beteiligung des Schultheißen von Lissendorf und des Landschreibers sowie der Gemeinden Auel und Steffeln erfolgen soll. Hierbei sollen auch Zeugen verhört und der Täter, welcher den Markstein ausgeworfen hat, ermittelt werden. Im Übrigen wird gegen die behauptete Grenzverletzung ausdrücklich protestiert und die Gemeinde Steffeln nachbarlich gewarnt, die Gerolsteiner Hoheit und den Besitz der Aueler Untertanen nicht im geringsten zu kränken. 

 

Dieses Schreiben ist laut angebrachtem Vermerk am 22. August 1707 von den Aueler Gemeindemännern Johann Gobbels und Hilger dem Steffelner Schultheißen zugestellt worden. Hierbei erhalten sie vom Schultheiß lediglich die Antwort, dass die Steffeler den auf der Straße gefundenen Stein absolut für einen Grenzstein halten würden. 

 

Weiter geht es mit dem Protokoll über den am strittigen Ort eingenommenen Augenschein. Es stammt vom 2. September 1707 und ist unterzeichnet vom Landschreiber J. E. Cohaus. Teilnehmer waren neben Cohaus der Lissendorfer Schultheiß Freins, Vertreter der Gemeinden Auel und Steffeln sowie der Steffelner Schultheiß P. Naes (Anm.: möglicherweise identisch mit Paul Maas, Vorsteher und Schultheiß in Steffeln, geb. um 1655, gest. am 16.03.1716, vgl. Familienbuch Steffeln Nr. 856). Man findet „auff der aweler Straßen einige weinige schritt von Zollstock“ einen Stein auf der Erde liegend, etwa eine Elle lang und eine viertel Elle dick. Eine eindeutige Feststellung, dass der Stein am Fundort tatsächlich die gemeinsame Grenze kennzeichnet, ist vor Ort nicht möglich. Die Steffelner berufen sich auf ihr Weistum und einen in der Nähe befindlichen anderen Grenzstein, den der Amtmann Monreal vor Jahren im Einvernehmen mit beiden Gemeinden gesetzt hat. Die Aueler halten dagegen, dass das Steffelner Weistum die Grenze gegen „Kellers Mehes Haus zu“ weisen würde (Anm.: genannter Mehes ist vemutlich Bartholomäus Keller, Synodale und Gerichtsschöffe in Auel, geb. um 1650, gest. 26.01.1713, vgl. Familienbuch Steffeln Nr. 676). Der fragliche, ausgeworfene Stein weise aber weder gegen das Kellers-Haus, noch gegen Auel zu, sondern bilde mit dem unstrittigen Monreal´schen Grenzstein an der Lühwiese und dem Kellers-Haus ein Dreieck. Beide Parteien räumen ein, den ausgeworfenen Markstein an der umstrittenen Stelle zuvor niemals gesehen zu haben. Den Täter, der den Stein dorthin gebracht hat, kann man nicht ermitteln. Dem Protokoll ist eine Skizze beigefügt, aus der die Lage der Grenzsteine ersichtlich ist sowie die durch die „Versetzung“ des Marksteins entstandene Fläche von etwa 50 bis 60 Morgen (12 bis 15 Hektar) Größe, die das Gerolsteinische Herrschaftsgebiet entsprechend schmälert. Hiergegen sei „formatissimi protestiert“ worden. 

 

Sodann findet sich eine Notiz („Pro Nota“) aus dem Jahr 1708. Offensichtlich hat es eine weitere Ortsbesichtigung gegeben, die am 19. November im Beisein des Herrn Haal, Amtmann zu Schleiden erfolgt ist. Auch wenn es dem Amtmann merkwürdig vorkommt, dass das Steffelner Weistum unnötigerweise einen dreieckigen Grenzverlauf weisen soll, wird keine endgültige Entscheidung getroffen. Man will nunmehr klären, ob die Spitze – wie beim Monreal´schen Stein – oder die Fläche der Steine die Grenze bezeichnen. 

 

In gleicher Handschrift wie die vorstehende Notiz, aber ohne Unterschrift und ohne Datum, findet sich ein weiterer Vermerk („Notandum“) in den Archivalien. Vermutlich ist er im Zusammenhang mit dem Auel-Steffelner Grenzstreit von der Manderscheid-Blankenheimischen Kanzlei gefertigt worden. Hierin erfahren wir von einem anderen Streit zwischen Auel und Steffeln. Diesmal geht es um einen Markstein an der Wiese bei der Steffelner Mühle. Die genauen örtlichen Gegebenheiten sind heute schwer zu rekonstruieren, zumal nach der Flurbereinigung um 1930 und nach der Einebnung des ehemaligen Mühlenteichs („Klouß“) in den 1970er Jahren. Im Ergebnis erkennt aber der Amtmann Haal für Recht, dass dem Müller auf der strittigen Wiesenfläche kein Weiderecht zu steht, sondern lediglich der Weg darüber sowie das Recht, den Mühlenteich auszuwerfen und zu säubern. 

 

Der Grenzstreit an der Steffeln-Aueler Landstraße findet seine Fortsetzung mit einer „Relation“ (d. h. juristische Erfassung und Beurteilung eines Streitgegenstandes) vom 26. November 1708, unterzeichnet als Kanzlei-Befehl von einem W. Davipont oder Dauipont (?). Hierin werden die von der Aueler Gemeinde zur Stützung ihres Begehrens vorgetragenen Argumente ausgeführt. Zum einen geht es um den Zehnten, der auf der umstrittenen Fläche zwischen der Landstraße und dem Tieferbach erwirtschaftet wurde. Nach Aueler Angabe gehört diese Abgabe zu zwei Dritteln der Burg Lissendorf (und damit dem Gerolsteiner Grafen) und zu einem Drittel dem Pastor von Steffeln. Hierüber habe es niemals Streit gegeben, aber vor zwei Jahren habe der Steffelner Schultheiß den Streit angefangen und den Zehnten an dem Ort mit Gewalt weggenommen. Weiter wird gesagt, dass zwar der zwischen der Landstraße und dem Dorf Auel gelegene Zehnte mit Steffeln vermischt sei, jedoch wisse jeder, was ihm wo zusteht und gebe das an andere, auswärtige Zehntherren, so dass die gnädige Herrschaft dort nichts zu beanspruchen habe. Zum zweiten geht es um den strittigen Grenzverlauf im Bereich zwischen der Landstraße und der Mühle. Der im Weistum erwähnte Markstein an der Mühle sei seit Menschengedenken nicht mehr gesehen worden. Außerdem sei bei der Setzung des Monreal´schen Marksteins in der Lühwiese seinerzeit sowohl von Auel und Steffeln als auch vom herrschaftlichen Beamten die kleine Ley (einer der Tuff-Felsen südlich vom Killenberg) am Lühgraben als Grenze anerkannt worden. Somit verlaufe die Grenze schnurgerade vom Vogelsmaar zur Lühwiese und von dort aus weiter schnurgerade über den Lühgraben auf die kleine Ley und auf Kellers Haus. So habe es alle Zeit gegangen ohne Streit. 

 

Erst im Jahr 1715, also neun Jahre nach Beginn der Streitigkeiten zwischen Auel und Steffeln, kann der Grenzstreit beigelegt werden. Das letzte archivierte Schriftstück in dieser Sache ist ein Vergleich zwischen der Grafschaft Manderscheid-Blankenheim-Gerolstein und der Herrschaft Kronenburg, datiert auf den 4. Oktober 1715, unterzeichnet vom Gerolsteinischen Landschultheiß Davipont und vom Steffelner (?) Schultheiß Maahs. Grundlage für die Einigung ist eine erneute Inaugenscheinnahme der strittigen Örtlichkeit. Man stellt fest, dass von dem Streit nur etwa zwölf Morgen Wildland betroffen ist (also drei Hektar; 1707 war noch die Rede von 50 bis 60 Morgen, also 12 bis 15 Hektar). Der Wert desselben werde durch die hindurchführende Landstraße noch weiter gemindert. In dem Pesch (Anm.: hausnahes Kulturland) des Steffelner Müllers sei von dem Streit nur etwa ein Viertel Morgen (nach heutigem Maß 625 Quadratmeter) betroffen. Insgesamt wird das strittige Land nunmehr also als von geringem Wert bzw. geringer Größe angesehen. Weiterhin wird betont, dass die beiden Gemeinden wegen der durcheinander liegenden Privatländereien sowieso keinen Streit gehabt hätten, sondern dass dieser Streit nur die Hoheit der Landesherren betroffen habe. Es ist deutlich zu erkennen, dass man auf beiden Seiten daran interessiert ist, den lästigen Streit endlich beizulegen. Es wird folgende Verabredung getroffen: An der Straße soll ein Loch gegraben und ein Grenzstein gesetzt werden. Ein weiterer Grenzstein soll in Müllers Pesch an der Hecke gesetzt werden. Sodann sollen künftig die beiderseitigen Hoheiten gehen von dem Stein an der Lühwiese auf den neuen Stein an der Straße, von dort auf den neuen Stein in Müllers Pesch, dann entlang der Hecke bis in den Bach, wo beide Weistümer wieder zusammen treffen. Damit soll der Streit ein für alle Mal beigelegt sein. Der Vergleich wird unter Vorbehalt und Genehmigung des Grafen von Manderscheid, Blankenheim und Gerolstein sowie der hochgräflichen Königsegg-Kronenburgischen Beamten gestellt. Damit endet die Überlieferung. Ob die Reibereien zwischen den Nachbardörfern damit aufgehört haben, darf bezweifelt werden.

 

Nachfolgend werden die Akten des LHA als wortgetreue Abschrift sowie als Leseübersetzung widergegeben.

 

 

 

Akten im Landeshauptarchiv Koblenz über das Dorf Auel

Vollständige, wortgetreue Abschrift der in Fotokopie vorliegenden Originalakten

Erstellt im Oktober/November 2005 von Peter May

 

Bestand 29 B Nr. 125 (16 Bl.): Acta betr. Grenzstreitigkeiten mit Steffeln 1706 - 1715

 

Blatt 125,1 (Handschrift und Stempel, Titelblatt)

 

Acta bt. Grenzstreitigkeiten der Gde Auel mit Steffeln. 1706-1715. Grafschaft Gerolstein No. 125. Landeshauptarchiv Koblenz Best. 29 B Nr. 125

 

Blatt 125,2 (Handschrift, Titelblatt)

 

Awel. 

Nachricht von der Streitigkeit mit Stefelen wegen eines Marcksteins auf der Aweler Straßen und Mullers Fegh It. wegen überhaw im Aweler Busch und abhawung der Lagbäum.

Convolut: 7

 

Blatt 125,3 (Handschrift)

 

Demnach durch die hochgrl Manderscheidt banckenheimisch Cantzley klagent vorkommen, wie denn die stefeler gemeinde hochststrafbahrer weyß sie sich unterstehen sollen, die gerholsteinische Jurisdiction, mit abhawung holtz und sonsten laghbaum zu violieren, wan dan viel liecht solcher angrbragter maßen, beschaffen stein solten so keineswegs auch von ihro hochgrl Exl Unßeres gnädigen herrn grafen zu Konigsegge nicht gestattet noch guth gehaissen werden kann, alß wirdt dießerthalben der gemein Steffelen niemmanden bey straff zwey goldtgulden mit deß gleichen unzuläßigen hawens wiederfahren einzuhalten kraft dießes anbefohlen, biß und dahin ihr vermeintes recht deßfals bey hochbesagter Ihro hochgrl Exel unßerem gnädigen herrn bey gebracht, und hieruber ferne gnädige Verordtnung erhalten, Sigl Cronenburg den 24ten aprill 1706

hochgrafl. Cronenburgische Cantzley.

 

Blatt 125,4 (Handschrift)

 

Demnach die Gemeinde zu Awell - kläglich angeben laßen, waßgestalt sie letzmahl zwey Steffeler gemeindten Männer wahrgenohmen welche vorgeben daß sie einen Marckstein suchen thäten, Nachgehents auch der gemeindt zu Awel sagen laßen, daß sie einen dergleichen Stein funden hetten, Wie sich dan auch hernacher in der thatt befunden & ahn einem orth welcher aber in ansehung anderer noch zweyer im Weisthumb vermeldeter Steinen weit auff hiesige gerolsteinische hochheit schlaget :/ ein auff der Erden liegender Stein befunden, welcher aber vorhin niemahlß daselbst gesehen worden, auch sich kein anzeig daß derselb jemahlß alda gestand befindet, dergleich zu gesuchter Verschmälerung hiesiger hochheit ziehlende anstalten & Verfahren wir keines wegs gestatten sondern niezeiten vorkommen wollen; Umbsomehr weilen unsere Underthanen in der orths kundbahre possession sich befinden, auch bey voriger Landmaß & vorhin jederzeit die Steffeler selbsten die im Weisthumb angewiesene zwey andere untrugbahre Marckstein vor gutt ohne die geringste protestation erkennet haben; Sobestehlen wir hiemit 

 

Blatt 125,5 (Handschrift, Fortsetzung)

 

unserem Landtschultheiß mit Zuziehung deß Schultheiß zu Lissendorff & Landtschreibern, den Steffeleren einen Tag wißen zu laßen, umb fahs sie dieses ihr angeben sustiniren wollen auff den augenschein zu kommen, von diesem befelch aber jhenen auch zur Nachricht copiam zu ertheilen & durch zwey schreibens erfahrene gemeins Leuth hier wider protestiren zu laßen, mit bedeuten, man Sie nachbahrlich gewahrnet haben wollte, die hochheit & possession dieserseitz Underthan im geringsten nit zu krencken, falß sie sich Ungelegenheit vermeiden wollen, welches auch dero gdiger herrschafft Intention nit ist, Im ubrigen solle unser Landtschreiber Ein formblohs prothocol führen, in waß standt form & Umbständ Sie den Stein gefunden, zweitens Zeugen verhöhren ahn ayd statt ob und daß vorhin ahn selbigem orth ein od kein Stein gewesen, drittens scharff inquireren ob Sie den thäter welcher solchen Stein dahingeführt 

 

Blatt 125,6 (Handschrift, Fortsetzung)

 

Er sey In- od außlandisch entdecken können, uber welche alle puncta Sie ihren formblichen respecthierlich bericht mit ruckschickung dieses alsobalt hiehin Einschicken sollen, Blanckenheim den 18. augl 1707.

 

Hochgrl. Cantzley

 

ist dem Scholtissen zu Steffeln den 22. Augl. durch zwey gemeint manner alß Nemblich gobbels johan, undt hilger uebersandt worden, zur antwort erhalten daß den auf der Strassen gefundenen Stein von ein absolut Marckstein sustiniren thäten. 

ss froms [?]

 

Blatt 125,7 (Handschrift auf Briefumschlag)

 

prothocollum des zu Awel den 2 7bris 1707 Eingenohmmenen Augenscheins in eines von dehnen Stefflern vorgebenen Marcksteins

 

Blatt 125,8 (Handschrift)

 

Veneris den 2.s. 7bris 1707.

 

Haben zu unterth folge der jüngst den 18 Aug: a.c. ertheiltem gnäd. commission, Landtschultesen Freins, Schulteße zu Lißendorff nebens mich unterschriebenen mit zuziehung der Aweler gemein wie auch ahn Steffeler Seite, der Schulteße daselbst P. Naes, sambt dasiger gemeinde auff den streitigen orth, alwo der vermeintliche marckstein sich befindet :/ den augenschein eingenohmmen, undt unten auff der aweler Straßen einige weinige schritt von Zollstock einen Stein, ungefer einer Ehlen lengde undt eines viertels dicke auff der Erden liegendt gefunden, so die Steffeler absolute vor einen Marckstein sustiniren wollen, undt zwar aus dießen Uhrsachen, aldiweil Ihr weisthum von der Lohewießen /: alwo von den geweßenen He Ambtman Monreal ein Marcksteein vormahl in beysein beyder gemeinden gesetzet worden :/ auff einen auff der Landtstraßen sich referirenden Marckstein, weißen thäte, weil sich nun aber nirgens auff gedStraße kein ander Stein als dießer gwest: fünde, als muste solcher der in Ihren weisthum vermeldete Marckstein sein; 

 

Ahn Seiten Aweler weisthum aber wirdt von keinen auff der Landtstraßen stehenden Marckstein gemeldet, undt haben einseitig so wohl die Aweler alß Steffeler gemeinde gestehen undt bekennen mussen, das sie vorhin niemahlen daselbst obgeml Stein noch stehendt noch liegendt gesehen, noch einen anderen Marckstein, sondern daß sie Ihn allerersten 

 

Blatt 125,9 (Handschrift, Fortsetzung)

 

vor weinig tagen ahn ietz befindtlichen ort gesehen undt gefunden hetten. Der Steffeler ahngeben findet sich auch dahrum unjustificirlich, weil Ihr weisthum wie gemeldet, auff einen auff der Landtstraßen vermeintlich stehenden stein gegen Awel undt gegen Kellers Mehes Haus zu /: wie die formalia ungefehr lauten :/ weißen thuet, da doch dießer Stein gwest: nicht gegen Awel noch viel weiniger gegen Kellers haus, sondern triangen larster wie aus beyliegenden Entwurff zu ersehen :/ weißen thuet, undt hatt man in ubrigen den thäter, so oftgeml Stein auff der Landtstraß getragen, bis dato noch nicht erfahren konnen. 

 

acta ut supra. In fidem prom heorum 

J E Cohauhs Landtschreiber

 

Blatt 125,10 (Handzeichnung mit Anmerkungen)

 

Zollstock

Awel

Kellers Mehes Haus nach Steffeln zu liegendt

der Stein quest:

Landtstraße

Marckstein der von He ambtman Monreal gesetzt worden, Löhwieße

nach Lehnert undt Lißendorff zu liegendt

 

Weil der Steffeler weisthumb von dem Marckstein ahn der Lohwießen auff die Landstraßen gegen Awel undt gegen Kellers Haus uber weisen thuet, als ginge folges gueder hereschaftl obiger triangel, so uber 50 oder 60 Morgen Importiren mochte :/ ab, wogegen formatissimi protestirt worden

 

Blatt 125,11 (Handschrift, unsigniert)

 

pro nota 1708

 

Alß die besichtigung dieser streitigkeit um den 19 ten 9bris in beysein deß Hern Haall amtman zu schleiden geschehen, hatt derselbe erkenth, daß alhier gleichs anderen örtheren die Spitze deß monrealischen Steinß, so auff Kellerß Hauß weiset, undt nit die fleche zeigen thate, dahe die Steffler Ein anderes sustiniret, Undt daher Nechstenß mit observatin der ubrigen Stein judicirt werden muß, ob die fleche oder Spitz ahn Einem Stein zeigen thun, undt ist dem Erenln herrn Ambtman auch unglaublich vorkommen daß daß Weisthumb so unnöthigerweiß einen triangel weisen solle

 

Blatt 125,12 (Handschrift, unsigniert)

 

Notandum

 

Die aweler haben eine andere streitigkeit mit stefflen ahn der mullerswiesen, daselbst die steffler einen stein so einiger particuliren wiesen schieden vor marck erkennen wollen, dahe hingegen aber eine heck stehet daselbst in der underster wiesen vorjahren ein marckstein gestanden, undt daß dieseß also seyn, ist umb somehr erscheinlich, dieweil primo der steffler prätendirter marckstein in der öbersten wiesen stehet. 

2do dieser prädendirte marckstein eine krumbde in dem weisthumb machte, dahe hingegen der ahn der hecken gestandene mit der steffler hochheit uber die bach sehr wol correspondirt, wie solcheß der herr ambtman Haal bey der besichtigung ahm 19 9bris 1708 auch beobachtet. 

3.ens daß solcher stein so ahn der hecken gestanden, auch wiercklich wiewol etwas davor auff der wiesen lieget, undt also ein Zeichen, daß der steffler prätendirte marckstein die hochheit nicht, sondern die privata nur scheide. 

Item hat He ambtman Haal erkenth, das dem Muller keine grasung ahn den dämen gebühre, undt anders nicht als den weg darüber hin, undt die auswerffung undt sauberung des mullenteichs soviel möglich ohne nachtheil der Erben. 

 

Blatt 125,13 (Handschrift)

 

Relation

 

Uber die posten waß die aweller gemeinde daruber referert uber deß begeren vom 26. 9bris 1708 Cantzeley befellich

 

Die gemeinde sagt also der Zehnden uff dem stritigen orth gehort der borgh Leissendorff zweyteil undt dem he pastor zu Steiffellen ein teill, beis ahn die Landstraß, undt nehmahl Streidt geweisen sonderen nur zwey Jahren hat daß schultuß zu Steifellen den Streidt ahngefangen undt der Zehnden uff dem orth mit gewalt hinwig genohmen. 

 

2 posten ist nehmahl Sterid geweißen uff dem orth

 

schweischen der Straßen undt dem dorff awell ist der zehnden mit Steiffellen undermenget doch jeder weisse alwo ihn geburt, daß gebt ahn andere außwendige Zehnherren, die gnädige herrschaft hat alda neichts zu pretenden

 

Blatt 125,14 (Handschrift, Fortsetzung)

 

Weg deß marckstein in der underster weissen under der mullen alwo daß weistumb weisset gegen Keellerß Hauß ist bey meinschen gedenckeß necht mir geschen worden sonderen bey dem Stein seitzung in der Löhen weiß ist von beyden gemeinde awell undt Steiffellen, undt heirschafftliche officiant haben samenderhandt die klein Leischen ahm Löhen graben Erkendt zum marcken so von den Marckstein ihm Vogellmar schnor recht uff dem Stein ahn die Löhen weißen von dem Stein ahn der Lohen weiß schnor recht uber der löhen graben uff die klein leyschen uff Kellerß Hauß, also hat Eß alle Zeit gangen ohne Stret. 

 

W. Davipont

 

 Blatt 125,15 (Handschrift)

 

Zu wißen seye hirmit daß die zwischen die benachbahrte gemeinden zu Awll undt Steffelen von einigen Jahre hero abhanden gewesene grentzstreittigkeit an der landtstraßen undt an Mullers Pesch bey der bach heut dato 17. abermahligen augenschein genohmmen undt befunden worden, daß solche Streitigkeit ohngefehr zwölff Morgen Wildland /: dardurch iedoch die landtstraß lauffet undt den gnuß solchen landts desto geringer machet :/ im der obgeml Mullers von Steffelen pesch so ein vierttel Morgen groß ist betroffen habe. undt weill beyde theil wegen der durch ein ander liegender privat ländereyen kein Streit gehabt, sonderen solchen Streit nur die Hochheit betroffen hatt, so ist unter gnädige ratification Ihro hochgrfflichen Excellentz zu Manderscheidt blanckenheim undt gerolstein p undt der hochgräfflichen Konigsegg = Cronenburgischen beambten heut Verabredet undt Verglichen worden, daß hinfuhro beyderseits Hochheiten von dem Stein an der Loe Wiesen auff die Straß /: alwo ein loch gemacht undt ein Stein zu setzen beschlossen worden :/ von dem Stein aber an, die Straß auff den Stein /: so zu folg deß gemachten lochß in Müllers Pesch an der hecke gesetzt werden soll :/ von solchem Stein in Mullers pesch aber langs die heck alwo der Stein stehen soll, biß in die bach, alwo beyde Weistumber wieder zusammen kommen, gehen undt also dieser Streit ein vor allemahl

 

Blatt 125,16 (Handschrift)

 

...

 

[nicht lesbar, zwei Zeilen]

 

den 4 8bris 1715

 

Davipont Schulteiß

Maahs Schultheß

  

 

Leseübersetzung


 

Akten bezüglich der Grenzstreitigkeiten der Gemeinde Auel mit Steffeln. 1706-1715. Gerolstein Nr. 125. Landeshauptarchiv Koblenz Best. 29 B Nr. 125

 

Auel. 

Nachricht von der Streitigkeit mit Steffeln wegen eines Marksteins auf der Aueler Straße und Müllers Weg, item wegen Überhaus im Aueler Wald und Abhauens der Lagbäume.

 


Durch die hochgräfliche Manderscheid-Blankenheimische Kanzlei wurde als Klage vorgetragen, dass die Steffeler Gemeinde hochstrafbarerweise sich unterstehen soll, die Gerolsteinische Rechtsprechung durch Abhauen von Holz und sonstigem Lagbaum zu verletzen und wenn dann vielleicht solcher angebrachtermaßen Grenzsteine beschafft werden sollten, so kann dies von ihrer hochgräflichen Exzellenz, unseres gnädigen Herrn Graf zu Königsegg [Reichsgraf Albert Eusebius Franz von Königsegg-Rothenfels 1669-1736, Anm. d. Ü.] keineswegs gestattet noch gut geheißen werden; also wird dieserhalben der Gemeinde Steffeln kraft dieses befohlen, bei Strafe von zwei Goldgulden mit dem unzulässigen Holzeinschlag einzuhalten bis dass sie ihr diesbezügliches vermeintliches Recht ihrer hochgräflichen Exzellenz unserem gnädigen Herrn beigebracht haben und sie hierüber weitere gnädige Verordnung erhalten haben. 

Gesiegelt Kronenburg den 24. April 1706

hochgräfliche Kronenburgische Kanzlei

 

 

Die Gemeinde zu Auel hat kläglich angeben lassen, wie sie zuletzt zwei Steffeler Gemeinde Männer wahrgenommen hat, die vorgaben, dass sie einen Markstein suchen täten und haben danach auch der Gemeinde zu Auel sagen lassen, dass sie einen derartigen Stein gefunden hätten. Wie sich dann auch nachher in der Tat befunden hat, aber an einem Ort, welcher in Ansehung noch zweier anderer im Weistum vermeldeter Steine weit auf hiesige Gerolsteinische Hoheit schlägt. Haben einen auf der Erde liegenden Stein gefunden, welcher aber bis dahin niemals daselbst gesehen worden ist, auch befindet sich kein Anzeichen dafür, dass derselbe jemals dort gestanden hat. Dergleichen Anstalten und Verfahren, die auf die versuchte Verschmälerung hiesiger Hoheit abzielen, gestatten wir keineswegs, sondern wollen sie zu keiner Zeit vorkommen lassen. Umso mehr, weil unsere Untertanen an dem Ort bekannte Besitztümer haben und weil bei der letzten Landvermessung und jederzeit zuvor die Steffeler selbst die im Weistum ausgewiesenen anderen zwei untrügerlichen Marksteine für gut und ohne den geringsten Protest anerkannt haben. So bestellen wir hiermit unserem Landschultheißen, unter Zuziehung des Schultheißen zu Lissendorf und des Landschreibers, den Steffelern einen Tag wissen zu lassen, um, falls sie ihre Angaben aufrecht erhalten wollen, den Augenschein einzunehmen. Von diesem Befehl ist jenen auch eine Kopie zur Nachricht zu erteilen und durch zwei des Schreibens erfahrene Leute der Gemeinde hiergegen protestieren zu lassen mit dem Hinweis, man habe sie nachbarlich gewarnt, die Hoheit und den Besitz der dieserseitigen Untertanen nicht im geringsten zu kränken, wenn sie sich Unannehmlichkeiten ersparen wollen, was auch nicht die Absicht der gnädigen Herrschaft ist. Im übrigen soll unser Landschreiber ein formloses Protokoll führen darüber, in welcher Form und unter welchen Umständen sie den Stein gefunden haben; zweitens Zeugen eidesstattlich darüber verhören, ob vormals an selbigem Ort ein Stein gewesen ist oder nicht; drittens scharf zu befragen, ob sie den Täter haben feststellen können, welcher solchen Stein dahin gebracht hat, sei er in- oder ausländisch. Über alle diese Punkte sollen sie ihren förmlichen gehorsamen Bericht unter Rücksendung dieses Befehls alsbald hierhin einsenden. 

Blankenheim, den 18. August 1707.

 

Hochgräfliche Kanzlei

 

Ist dem Schultheißen zu Steffeln am 22. August durch zwei Gemeindemänner, als nämlich Göbbels Johann und Hilger, übersandt worden. Haben zur Antwort erhalten, dass sie den auf der Straße gefundenen Stein absolut für einen Markstein halten täten. 

ss froms

 

 

Protokoll über den zu Auel am 2. September 1707 eingenommenen Augenschein über einen von den Steffelern vorgegebenen Markstein

 

Freitag, den 2. September 1707

 

In untertäniger Befolgung des jüngst am 18. August d. J. erteilten gnädigen Auftrages haben Landschultheiß Freins, der Schultheiß zu Lissendorf sowie der Unterzeichner unter Zuziehung sowohl der Aueler Gemeinde wie auch auf Steffeler Seite der Schultheiß P. Naes samt dortiger Gemeinde am streitigen Ort, wo sich der vermeintliche Markstein befindet, den Augenschein eingenommen und unten auf der Aueler Straße, einige wenige Schritt vom Zollstock entfernt, einen Stein auf der Erde liegend gefunden, ungefähr eine Elle lang und eine viertel Elle dick, den die Steffeler unbedingt für einen Markstein halten wollen, und zwar aus diesen Ursachen, weil ihr Weistum von der Lühwiese (wo vormals von dem verstorbenen Herrn Amtmann Monreal im Beisein beider Gemeinden ein Markstein gesetzt worden ist) auf einen auf die Landstraße Bezug nehmenden Markstein weisen täte; weil sich nun aber nirgends auf besagter Straße ein anderer Stein als dieser fragliche finden ließe, müsste solcher der in ihrem Weistum genannte Markstein sein. 

 

Auf Seite des Aueler Weistums ist aber von keinem auf der Landstraße stehenden Markstein die Rede und es haben sowohl die Aueler als auch die Steffeler Gemeinde gestehen und bekennen müssen, dass sie dort vorher niemals den oben erwähnten Stein stehend oder liegend gesehen haben, noch einen anderen Markstein, sondern dass sie ihn zum allerersten mal vor wenigen Tagen am jetzt befindlichen Ort gesehen und gefunden hätten. Die Angaben der Steffeler ist auch deshalb nicht zu beurteilen, weil ihr Weistum, wie vermeldet, auf einen auf der Landstraße vermeintlich stehenden Stein gegen Auel und gegen Kellers Mehes Haus zu (wie die Formalien ungefähr lauten) weist, jedoch dieser fragliche Stein nicht gegen Auel und noch viel weniger gegen Kellers haus weist, sondern längs einem Dreieck, wie aus dem beiliegenden Entwurf zu ersehen ist. Im übrigen hat man den Täter, der den oft genannten Stein auf die Landstraße getragen hat, bisher noch nicht erfahren können.

 

ausgefertigt wie oben. in fidem prom heorum

J E Cohauhs Landschreiber

 

Kartenskizze

 

Zollstock

Auel

Kellers Mehes Haus nach Steffeln zu liegend

der fragliche Stein

Landstraße

Markstein, der von Herrn Amtmann Monreal gesetzt worden ist, Lühwiese

nach Lehnerath und Lissendorf zu liegend

 

Weil das Weistum der Steffeler vom Markstein an der Lühwiese auf die Landstraße und hinüber gegen Auel und Kellers Haus zeigt, gingen infolge des oben genannten Dreiecks etwa 50 oder 60 Morgen von den herrschaftlichen Gütern ab, wogegen nachdrücklichst protestiert worden ist.

 

Vermerk 1708

 

Als die Besichtigung dieser Streitigkeit um den 19. September im Beisein des Herrn Haal, Amtmann zu Schleiden geschehen ist, hat derselbe erkannt, dass hier, gleich wie an anderen Orten, die Spitze des monrealischen Steins auf Kellers Haus weist und nicht die Fläche. Da die Steffeler etwas anderes behaupten, muss daher demnächst durch Beobachtung der übrigen Steine entschieden werden, ob die Fläche oder die Spitze eines Steins [die Richtung, Anm. d. Ü.] anzeigen. Es ist dem ehrenwerten Herrn Amtmann auch unglaublich vorgekommen, dass das Weistum unnötigerweise solch ein Dreieck anzeigen soll. 


 

Bemerkung

 

Die Aueler haben eine weitere Streitigkeit mit Steffeln an der Mühlenwiese, dort wollen die Steffeler einen Stein, der einige bestimmte Wiesen abgeschieden hat, als Grenze erkennen, dahingegen steht aber eine Hecke dort in der untersten Wiese wo vor Jahren ein Markstein gestanden hat, und dass dem so ist, ist um so mehr ersichtlich, weil erstens der von den Steffelern vorgegebene Markstein in der obersten Wiese steht.

 

Zweitens dieser vorgebliche Markstein eine Biegung im Weistum machen würde, dahingegen der an der Hecke gestandene über den Bach hinweg sehr wohl mit der Steffeler Hoheit korrespondiert, wie solches auch der Herr Amtmann Haal bei der Besichtigung am 19. November 1708 beobachtet hat.

 

Drittens dass ein solcher Stein, der an der Hecke gestanden hat, auch wirklich auf der Wiese liegt, wenn auch etwas davor, und damit ein Zeichen ist, dass der von den Steffelern vorgegebene Markstein nicht die Hoheit, sondern nur Privatgrundstücke scheidet.

 

Ebenso hat Herr Amtmann Haal erkannt, dass dem Müller keine Weide an den Dämmen gebührt und nichts anderes als der Weg darüber sowie der Auswurf und die Säuberung des Mühlenteichs, so weit als möglich ohne Nachteil der Erben.


 

Ausarbeitung

 

über die Posten was die Aueler Gemeinde darüber vorgetragen hat über das Begehren vom 26. November 1708 

Kanzleibefehl

Die Gemeinde sagt, dass der Zehnte auf dem streitigen Ort zu zwei Teilen der Burg Lissendorf und zu einem Teil dem Herrn Pastor zu Steffeln gehört, bis an die Landstraße, und es sei niemals Streit gewesen, aber vor zwei Jahren hat der Schultheiß zu Steffeln den Streit angefangen und den Zehnten auf dem Ort mit Gewalt hinweg genommen.

 

Zweiter Posten ist niemals Streit gewesen auf dem Ort.

 

Zwischen der Straße und dem Dorf Auel ist der Zehnte mit Steffeln vermischt, doch jeder wisse, wo es ihm gebührt, ihn an andere auswärtige Zehntherren zu geben, die gnädige Herrschaft hat dort nichts zu fordern.

 
Der Markstein in der untersten Wiese unter der Mühle, wo das Weistum gegen Kellers Haus weist, ist seit Menschengedenken nicht mehr gesehen worden, sondern bei der Setzung des Steins in der Lühwiese ist von beiden Gemeinden Auel und Steffeln zusammen mit herrschaftlichen Beamten die kleine Ley am Lühgraben als Grenze anerkannt worden, also vom Markstein im Vogelsmaar schnurgerade auf den Stein an der Lühwiese, von dem Stein an der Lühwiese schnurgerade über den Lühgraben auf die kleine Ley auf Kellers Haus, so hat es alle Zeit gegangen ohne Streit.

 

W. Davipont

 

 

Hiermit sei zu wissen, dass die zwischen den benachbarten Gemeinden Auel und Steffeln seit einigen Jahren ruhende Grenzstreitigkeit an der Landstraße und an Müllers Pesch am Bach heute am 17. abermals in Augenschein genommen und befunden worden ist, dass von dem Streit ungefähr zwölf Morgen Wildland (durch welches jedoch die Landstraße läuft und den Genuss dieses Landes desto geringer macht) betroffen ist, in dem der Pesch des oben genannten Müllers von Steffeln etwa ein viertel Morgen groß ist. Und weil beide Teile wegen der durcheinander liegenden Privatländereien keinen Streit gehabt haben, sondern dieser Streit nur die Hoheit betroffen hat, so ist unter gnädigem Vorbehalt Ihrer hochgräflichen Exzellenz zu Manderscheid, Blankenheim und Gerolstein u.s.w. und der hochgräflichen Königsegg-Kronenburgischen Beamten heute verabredet und verglichen worden, dass hinfort beiderseitige Hoheitsgebiete gehen sollen von dem Stein an der Lühwiese auf die Straße (wo ein Loch gemacht wurde und beschlossen wurde, einen Stein zu setzen), von dem Stein aber an die Straße auf den Stein (der infolge des gemachten Lochs in Müllers Pesch an der Hecke gesetzt werden soll), von diesem Stein in Müllers Pesch aber entlang der Hecke, wo der Stein stehen soll, bis in den Bach, wo beide Weistümer wieder zusammen kommen, und damit dieser Streit ein für allemal … [nicht lesbar, zwei Zeilen]

 

den 4. Oktober 1715

Davipont Schultheiß

Maahs Schultheiß 

15 Instandhaltung der Kirche und Holzfrevel im Aueler Wald (1622 - 1688)

Im Landeshauptarchiv Koblenz sind unter der Bestand-Nr. 29 B Nr. 127 elf Aktenblätter aus den Jahren 1622 bis 1688 vorhanden, die die Kirche und den Gemeindewald zu Auel betreffen. 

 

Blatt 2 und 3 sind ein Bittgesuch der Gemeinde Auel an den Grafen Carl zu Manderscheid. Hierin beschwert sich die Gemeinde, dass der Schultheiß zu Hermespand und der Clas von Weinsheim, obgleich dazu berechtigt, so doch ungebührlich und auf schädliche Art im Aueler Wald Holz gehauen haben. Sie bittet den Grafen, die „Verbrechere“ zu bestrafen und ihnen aufzugeben, künftig das ihnen zustehende Scheitholz sich vorher von der Gemeinde zuteilen zu lassen. Der Graf gibt der Bitte am 31. Dezember 1622 statt mit der Anordnung, dass den Beschuldigten der Holzeinschlag im Aueler Wald durch den gräflichen Förster zu Duppach solange verboten wird, bis beide beim Grafen erschienen sind und sich wegen ihres Vergehens verglichen haben. Die Archivalie wird nachfolgend im originalen Wortlaut und in einer Leseübersetzung widergegeben.

 

Blatt 4 bis 11 stammen aus den Jahren 1687-1688 und behandeln die Auseinandersetzung zwischen den Kirchengemeinden Auel und Steffeln über die Kosten der Instandsetzung und -haltung ihrer Kirchen. Nach einer Visitation der Pfarrei Steffeln wird am 10. Juni 1687 durch den  Kölner Weihbischof Johann Heinrich Anethan (1628-1693) bestimmt, dass jede Gemeinde jeweils ein Drittel der Kosten der Nachbargemeinde beisteuern muss. Diese Verordnung wird mit einem Schreiben von Karl Ferdinand, Graf zu Manderscheid am 11. Februar 1688 bestätigt. Auch diese Dokumente werden sowohl in wortgetreuer Abschrift als auch in einer Leseübersetzung widergegeben.

 

 

Akten im Landeshauptarchiv Koblenz über das Dorf Auel

Vollständige, wortgetreue Abschrift der in Fotokopie vorliegenden Originalakten

Erstellt im Oktober/November 2005 von Peter May

 

Bestand 29 B Nr. 127 (11 Bl.): Acta misc. betr. die Kirche und den Gemeindewald zu Auel 1622 - 1688

 

Blatt 127,1 (Handschrift und Stempel, Titelblatt)

 

Acta misc. bt. Kirche u. Gde wald zu Auel. 1622 pp.

Grafschaft Gerolstein Nr. 127 

Landeshauptarchiv Koblenz Best. 29 B Nr. 127

 

Blatt 127,2 (handschriftliche Betitelung und handschriftliche Abschrift der Antwort)

 

Underthenige Supplication [Bittgesuch, Anm. d. Ü.] 

der Gemeinen zu Awel / 

Contra

den Scholtheisen zu Hermerßbandt und Cleßgen im Hoff zu Weinxheim / ..

_____________________

 

Es solle dem Schulteisen zu Hermerßbandt wie auch Clasen zu Weinxheim, der Holtzhaw auff unserem Aweler gewelts, durch unseren forstern zu Dupagh bey Straff und ungnadt verbotten werden biß und dahin sie beede alhir erschienen, und sich des ungeburlichen Holzhawens unnd verbrechens sich verglichen haben Sig: Geroltst: denn 31. 10bris 1622.

144 Carll Graff zu Manderscheidt

RReprod: 7. January 1623 

 

Blatt 127,3 (Handschrift, Original)

 

Hochwolgeborner Graff gnediger Herr, E:xzl: sein Unser undertheniger gehorsam jederzeit bereit zuvorn 

 

Demenach der Scholtheiß zu Hermeßbandt, unnd Cleßgen im Hoff zu Weinxheim, alß sie den Hoff daselbsten bei E:xzl: bestanden, bei selbigem mahl erhalten, daß Je einer daß Jar durch, seine notturft an scheider Holtz, nach dem anderen succehsive, auff unserem gemeinen büsch zu Awel, zu nehmen macht haben solle, gleichwol, daß solches sonder schaden deß büsch, unnd gemeinen, an unschedlichem Holtz geschehe. Und aber nuhn, diese beide, ungeacht dieser ihnen gesetzter maß, unnd ordnungh, sonder schew, unnd ersuchen der gemeinen, sammenter handt in den büsch fahren, und ihres beliebens an bequembsten ortheren ohne underscheidt zum schädlichsten abhawen, dardurch E:xzl: so wol, alß auch der gantzer gemeinen ein großer schadt und nachtheil entstehet, alß seindt wir nothwendig verursagt worden zu erhaltung unseres gewelts nutzlichen Holtz, darin ein auffsehens zu haben, wie dan zu solchem endt, unser förster beide diese eines mahls in dem büsch gepfandt. Weilen aber uns nicht unwißig, daß solche verbrech, unnd ubertrettung E:xzl: erstlich zu straffen frey- unnd zustehen, alß haben wir dieselbe deren hiemit underthenig berichten sollen, mit Pitt, die Verbrechere in ihrem muthwillig unerlaubtem Vorhaben, verhinderen, unnd dermaßen eines mahls straffen wollen, daß sie zum anderen mahl solche Verbottene Stück nicht tentiren [lat. tentare = prüfen, probieren, versuchen, Anm. d. Ü.] därffen, auch gnedig uns verordnen, wie wir uns mit den in Handen behaltenen Pfenden verhalten sollen, unnd daß diese beide, so oft daß Jar an ihnen kommen, nicht eher in den büsch fahren, er habe dan zuvor, die gemeine, oder die darzu verordnete ersucht, dardurch er geweist werde, wo er am unschedlichsten hawen möge. Wie uns deßen, ansehungh der notturft, und billigke zu E:xzl: underthenig versehen, umb ein gnedig antwort pittend

E:xzl: underthenige underthan die gantze gemein zu Awell

 

Blatt 127,4 (Handschrift, Abschrift)

 

Demnach bey gegenwertiger visitation vorkommen waßgestalt beiden vor dießen under die pfar Lyßendorff gehohrigh gewesene filial Kirchen zu Steffelen und Awel vor etwa 27 Jahren von obgemelter Pfarr separirt und zu eigener Pfarr dergestalt elevirt und combinirt worden daß der gottesdienst auff zwey Sonn und Heiligtagh zu Steffelen der dritte Son oder Heyligtagh aber zu Awel geschehen sollen wie es auch alßo loblich observirt und in deßen iedere Kirch von iederen orts Nachparen Einseitiglich im Baw gehalten und repartirt worden Dahe aber nuhn mehr wegen vorgefallen und besorgender nach mehrer oder gäntzlicher ruin der Kirchen zu Steffelen under beiderseits nachpahren einige mißverstandtnus vorgefallen und zu deren entscheidung zu unß ihro Zuflucht genohmen alß haben daher, nach deme beiderseits partheyen mit mehreren vernohmen der billigkeith gemenß zu sein Erachtet und zu recht erkendt, daß /: vorbehaltlich wan etwa bey der saparation und Elevation wie obstehet ein anders versehen zu sein, befunden werden solte :/ den Nachbahren zu Awell in Einen dritten theil der Kosten zu haubt Reparation 

 

Blatt 127,5 (Handschrift, Fortsetzung)

 

der Kirchen zu Steffelen und diese zu Steffelen in begebenden Fall denen zu Awell hinwiederumb zu einen drittentheil concurriren und beyspringen beystewren helfen sollen Daß ist wan eine Ehe zu Steffelen 3 alb beytragt alß dan Jede Ehe zu Awel 1 alb beyzudragen habe

Sigl Cronenburg den 10ten Juny 1687

L. S.

Johan Hen: Anethan 

Epus Suffragan vicarius generalis Coloniensis enppria

De mdto Reami et Illmi D Mei 

Episcopi Suffrag: et vicariy generalis Colonien

Henricus Jansen Prothonotarius in Spritualibg hab

Pro Copia authentica cum originali verbotenus Concordante de et subscripsit.

Conelius Korster Pastor in Lißendorff notarius aplicus 

in Archivio Romano Immatriculatus mppria

 

Blatt 127,6 (Handschrift)

 

Demnach bey gegenwertiger visitation vorkommen, was gestald beyd, vor diesen unter die Pfar lißendorff gehorig geweßene filial Kirchen zu Stefelen undt Awel vor etwa 27. Jahren von obgeml Pfar separiret, undt zu Eigener Pfar dergestald eleviret undt combinirt worden, daß der gottesdienst auff zwey Son undt Heiligtag zu Steffelen der dritte Son oder Heiligtag aber zu Awel geschehen solle, wie es auch also loblich observirt, undt in deßen iede Kirche zu Jedenen orts nachbahren Einseitiglich in baw gehalten undt repariret worden, da aber nunmehr wegen vorgefallen undt besorgende noch mehrer oder gantzlicher ruin der Kirchen zu Steffelen unter beyderseits Nachbahren einige Misverstendniße vorgefallen, undt zu desen Entscheidung zu uns Ihre Zuflucht genohmmen, als haben wir nachdem beyderseits parteyen mit Mehreren vernohmmen, der billigkeit gemaß zu sein Erachtet

 

Blatt 127,7 (Handschrift, Fortsetzung)

 

Undt zu recht Erkandt, daß (: vorbehaltlich wan etwa bey der Separation undt elevation wie obstehet Ein anders verstehen zu sein befunden werden solte :) die Nachbahren zu Awel in Einen dritten theil der Kosten zu haubt reparation der Kirchen zu Steffelen, undt diese zu Stefelen in begebenden Fall dehnen zu Awel hinwiederumb in Einen dritten theil concurriren undt beystewren helffen sollen das ist wan Eine Ehe zu Steffelen 3. alb. beytraget, alsdan Jede Ehe zu Awel 1 alb beyzutragen habe, Sign[iert] Cronenburg d. 10. Juny 1687

 

Johan Hen: Anethan

Epus Suffrag. vic:

grles Colon: enpn

de mdto .. dmi. et Hlm.

D. mei Eiscopi suffrag.

et vicary gen: Col:

Henr. Janhsen prothonot

Blealbg.- 

 

Blatt 127,8 (Handschrift, Fortsetzung)

 

pro copia authentica. cum piginali verbotenus concordante de et subscripset:

HH: Korstre Pastor in Lißendorff Not: aply in Archivio Romano: in Matriculatas

Pro copie Copia J. Cohauß Landschr[eiber]

 

Blatt 127,9 (Handschrift, Abschrift)

 

Weilen ihr hochwl der hl weybischoff alß geistl obrigkeit bey letzterer visitation dieße Verordtnung gethan daß bey vorfallendem baw ahn der Kirchen zu Steffelen die Unterthanen zu Awel alß pfargenoßen denen Stefelern allein zum dritten theil concurriren sollen hingegen wiederumb die Steffeler denen Awelern deß gleichen thun sollen, alß laßen wir es auch dabey und wollen es bey einer Straff von 50 goldtgl. darbey gehalten haben confirmiren an bey dießes geistliches Bescheidt Krafft unßerer Eigenen handt Underschrifft und beygedructem pitschafft Sigl Gerholstein den 11ten Febr 1688                  L. S. Carll Ferdinand Graf zu Manderscheidt

Blatt 127,10 (Handschriften, Zusammenhang unklar, Abschrift)

 

N. 1.

Insingniaret den 1 april 1626

J. H. Engelb Schmitz oberfoeler

_____________

 

Weilen Ihro Hochw[ürden] der Herr weyBischoff als geistl[iche] obrigkeit bey letzterer visitation diese verordnung gethan das bey vorfallenden baw ahn der Kirchen zu Steffeln, die Unterthanen zu Awel als Pfargenoßen dehnen Steffleren allein zum dritten theil concurriren sollen, hingegen wiederum die Steffeler dehnen Awelern desgleichen thun sollen, als laßen wir es auch da bey, undt wollen es bey Einer Straff von 50 ggl dabey gehalten haben, confirmiren ahnbey dieses geistl bescheid krafft unser Eigenen handt unterschrifft unt beygef. Akten Pittschaft : Sigel Gerolst[ein] d[en] 11. Feb: 1688. Carl Ferd: graff zu Manderscheidt

 

Blatt 127,11 (Handschrift)

 

Copia Verordnung 

wie die Stefeler und Aweler Kirchen reparirt werden sollen.

 

  

Leseübersetzung

 


Vermischte Akten betreffend Kirche und Gemeindewald zu Auel. 1622 pp.

Grafschaft Gerolstein Nr. 127 

Landeshauptarchiv Koblenz Best. 29 B Nr. 127


 

Untertäniges Bittgesuch der Gemeinde Auel

gegen

den Schultheiß zu Hermespand und Clasen zu Weinsheim

 

Es soll dem Schultheiß zu Hermespand wie auch dem Clasen zu Weinsheim der Holzeinschlag in unserem Aueler Wald durch unseren Förster zu Duppach bei Strafe und Ungnade verboten werden, bis dass sie beide hier erschienen sind und sich des ungebührlichen Holzhauens und Verbrechens verglichen haben.

 

Gezeichnet Gerolstein den 31. Dezember 1622

Carl Graf zu Manderscheid

RReprod. 7. Januar 1623

 

 

Hochwohlgeborener Graf, gnädiger Herr, Exzellenz, unser untertäniger Gehorsam sei [ihm] jederzeit bereit

Demnach der Schultheiß zu Hermespand und der Cleßgen im Hof zu Weinsheim, als sie den dortigen Hof bei Ihrer Exzellenz erbeten und zugleich erhalten haben, bemächtigt sein sollen, dass jeweils einer nach dem anderen im Wechsel das Jahr hindurch seinen Bedarf an Scheitholz aus unserem Aueler Gemeindewald zu nehmen, gleichwohl geschehe dies ohne Schaden am Wald und an der Gemeinde an unschädlichem Holz. Doch nun, als diese beiden, ungeachtet der ihnen gesetzten Maßen und Ordnung, ohne Scheu und ohne Ersuchen der Gemeinde, gemeinsam in den Wald gefahren sind und nach Belieben an bequemster Stelle ohne Unterschied zum Schädlichsten [Holz] abgehauen haben und dadurch sowohl Ihrer Exzellenz als auch der ganzen Gemeinde ein großer Schaden und Nachteil entstanden ist, so sind wir genötigt worden, zur Erhaltung von nutzbarem Holz in unserem Wald daran Anstoß zu nehmen zu dem Ende, dass unser Förster diese beiden nunmehr im Wald gepfändet hat. Weil uns aber nicht unbekannt ist, dass es zuerst Ihrer Exzellenz frei- und zusteht, solche Verbrechen und Übertretungen zu bestrafen, haben wir dieselben [Verbrechen und Übertretungen] hiermit untertänig berichtet mit der Bitte, den Verbrechern in ihrem mutwilligen und unerlaubtem Vorhaben Einhalt zu gebieten und sie einmal dermaßen zu bestrafen, dass sie nicht noch ein mal ein solches verbotenes Stück versuchen dürfen; außerdem bitten wir uns gnädig zu verordnen, wie wir uns bezüglich der einbehaltenen Pfandstücke verhalten sollen und dass die beiden, so oft das Jahr ihm zukommt, nicht eher in den Wald fahren soll bevor er die Gemeinde oder die dazu Bestimmten ersucht hat, durch die er angewiesen wird, wo er am unschädlichsten hauen möge. Wie uns dessen, angesichts der Dringlichkeit und Billigkeit zu Ihrer Exzellenz untertänig versehen, um eine gnädige Antwort bittend

Ihrer Exzellenz untertänige Untertanen die ganze Gemeinde zu Auel

 

 

Demnach ist bei gegenwärtiger Visitation vorgekommen, wie die beiden, vormals zur Pfarrei Lissendorf gehörenden Filialkirchen zu Steffeln und Auel vor etwa 27 Jahren von der vorgenannten Pfarrei abgetrennt und zur eigenen Pfarrei dergestalt erhoben und zusammengeschlossen worden sind, dass der Gottesdienst an zwei Sonn- und Heiligentagen zu Steffeln, am dritten Sonn- oder Heiligentag aber zu Auel geschehen soll, wie es auch löblich beobachtet wird, und aufgrund dessen jede Kirche von den Nachbarn jeden Ortes einseitig instand gehalten und repariert worden ist; da aber nunmehr wegen eingetretenem und zu befürchtendem weiteren oder gänzlichem Verfall der Kirche zu Steffeln unter den beiden Nachbarn einige Missverständnisse vorgefallen sind und sie zu deren Entscheidung zu uns ihre Zuflucht genommen haben, haben wir, nachdem beide Parteien mit Mehreren vernommen [wurden], der Billigkeit gemäß zu sein erachtet und zu Recht erkannt, dass (vorbehaltlich wenn etwa befunden werden sollte, dass bei der Abtrennung und Erhebung wie oben steht ein anderes zu verstehen ist) die Nachbarn zu Auel einen dritten Teil der Kosten zur Hauptinstandsetzung 

der Kirche zu Steffeln und die zu Steffeln im gegebenen Fall denen zu Auel wiederum einen dritten Teil zustoßen und beispringen und beisteuern helfen sollen. Das heißt, wenn eine Ehe zu Steffeln drei Albus [Weißpfennig, rheinische Silbermünze, Anm. d. Ü.] beiträgt, alsdann hat jede Ehe zu Auel einen Albus beizutragen.

 

Gezeichnet zu Kronenburg, den 10. Juni 1687

Siegel

Johann Heinrich von Anethan

Weihbischof und Generalvikar zu Köln [...]

Heinrich Jansen, Protonotarius [Erster Sekretär, Anm. d. Ü.] [...]

Für die Echtheit der Kopie und Übereinstimmung mit dem Original [...] unterschreibt

Cornelius Korster, Pastor in Lissendorf und beigezogener Notar [...]

 

 

(Kopie)
Demnach ist bei gegenwärtiger Visitation vorgekommen, wie die beiden, vormals zur Pfarrei Lissendorf gehörenden Filialkirchen zu Steffeln und Auel vor etwa 27 Jahren von der vorgenannten Pfarrei abgetrennt und zur eigenen Pfarrei dergestalt erhoben und zusammengeschlossen worden sind, dass der Gottesdienst an zwei Sonn- und Heiligentagen zu Steffeln, am dritten Sonn- oder Heiligentag aber zu Auel geschehen soll, wie es auch löblich beobachtet wird, und aufgrund dessen jede Kirche zu jeden Orts Nachbarn einseitig in Bau gehalten und repariert worden ist; da aber nunmehr wegen eingetretenem und zu befürchtendem weiteren oder gänzlichen Verfall der Kirche zu Steffeln unter den beiden Nachbarn einige Missverständnisse vorgefallen sind und sie zu deren Entscheidung zu uns Ihre Zuflucht genommen haben, haben wir, nachdem beide Parteien mit Mehreren vernommen [wurden], der Billigkeit gemäß zu sein erachtet und zu Recht erkannt, dass (vorbehaltlich wenn etwa befunden werden sollte, dass bei der Abtrennung und Erhebung wie oben steht ein anderes zu verstehen ist) die Nachbarn zu Auel einen dritten Teil der Kosten zur Hauptinstandsetzung der Kirche zu Steffeln, und diese [Nachbarn] zu Steffeln im gegebenen Fall denen zu Auel wiederum einen dritten Teil zustoßen und beisteuern helfen sollen; das ist wenn eine Ehe zu Steffeln 3 Albus [Weißpfennig, rheinische Silbermünze, Anm. d. Ü.] beiträgt, sodann hat jede Ehe zu Auel 1 Albus beizutragen. 

Gezeichnet Kronenburg den 10. Juni 1687

 

Johann Heinrich Anethan, Weihbischof und Generalvikar in Köln [...]

[Johann Heinrich von Anethan, geb. 1628 in Trier, gest. 1693 in Köln, 1663 - 1676 Generalvikar und Weihbischof in Hildesheim, 1676 - 1680 Weihbischof in Trier, 1680 - 1693 Weihbischof und Generalvikar in Köln, Anm. d. Ü.]

Heinrich Jansen, Notar [...]

 

für die Echtheit der Kopie: [...] HH. Korster, Pastor in Lissendorf [...]

Für die Kopie der Kopie: J. Cohaus, Landschreiber

  

 

Weil Ihre Hochwürden der Herr Weihbischof als geistliche Obrigkeit bei der letzten Visitation die Verordnung erlassen hat, dass bei Baufälligkeit der Kirche zu Steffeln die Untertanen zu Auel als Pfarrgenossen den Steffelern den dritten Teil zuschießen sollen, hingegen wiederum die Steffeler den Auelern desgleichen tun sollen, so belassen wir es auch dabei und wollen es bei einer Strafe von 50 Goldgulden dabei gehalten haben und bestätigen anbei diese geistliche Entscheidung kraft unserer eigenen Handunterschrift und beigedrucktem Petschaft.

Gesiegelt zu Gerolstein, den 11. Februar 1688

(Locus Signum) 

Karl Ferdinand Graf zu Manderscheid


 

N. 1

Gezeichnet den 1. April 1626

J. H. Engelbert Schmitz [...]

 

Weil Ihre Hochwürden der Herr Weihbischof als geistliche Obrigkeit bei der letzten Visitation die Verordnung erlassen hat, das bei Baufälligkeit der Kirche zu Steffeln die Untertanen zu Auel als Pfarrgenossen den Steffelern allein zum dritten Teil zuschießen sollen, hingegen wiederum die Steffeler den Auelern desgleichen tun sollen, so belassen wir es auch dabei und wollen es bei einer Strafe von 50 Goldgulden dabei gehalten haben, bestätigen anbei diese geistliche Entscheidung kraft unserer eigenhändigen Unterschrift und beigefügtem Aktenpetschaft. 

Gesiegelt Gerolstein den 11. Februar 1688

Karl Ferdinand Graf zu Manderscheid

 

Kopie

Verordnung, wie die Steffeler und Aueler Kirchen repariert werden sollen.

16 Historische Grenzsteine im Aueler und Duppacher Wald

 

Allgemeines

 

Ausgangspunkt für die Dokumentation der historischen Grenzsteine ist das Schöffenweistum der Gemeinde Auel von 1708 (Landeshauptarchiv Koblenz, Bestand 29 B, Nr. 123 Blatt 1-7). Das Weistum nimmt vielfach Bezug auf Grenzsteine, die an den genannten Örtlichkeiten die Gemeindegrenze markieren und rechtsverbindlich feststellen sollen. In den Jahren 2007 bis 2009 hat der Verfasser das Waldgelände westlich von Auel und Duppach systematisch begangen, um der Frage nachzugehen, ob von den im Weistum genannten Marksteinen noch welche erhalten und auffindbar sind. Bei der Prospektion konnten im Gelände noch rund 60 offenbar alte Marksteine aufgefunden werden; sämtliche wurden vermessen, fotografiert und schriftlich dokumentiert. Die einzelnen, laufend durchnummerierten Grenzsteine sind tabellarisch nach Form, Material, Zustand, Abmessungen und etwaigen Inschriften beschrieben. Die exakte Lage der einzelnen Grenzsteine wurden bei der Aufnahme vor Ort in der Deutschen Grundkarte im Maßstab 1 : 5 000 eingezeichnet. Hieraus wurde ein zusammenfassender Übersichtsplan auf der Grundlage der topografischen Karte 1 : 10 000 mit dem Verlauf der Gemeindegrenzen und der Lage der dokumentierten historischen Grenzsteine angefertigt. Eine Erfassung der topografischen Koordinaten (Gauß-Krüger oder UTM) war mangels technischer Ausstattung leider nicht möglich.

 

Grenzen

 

Die eindeutige Zuordnung der vorgefundenen Grenzsteine zu den im Weistum erwähnten Marksteinen konnte mit wenigen Ausnahmen noch nicht gelingen; hierfür sind die topografischen Beschreibungen und Flurnamen im Weistum zu ungenau. Es ist jedoch zu beachten, dass die heute noch vorhandenen Steine immer noch die Funktion von rechtsverbindlichen Grenzmarken haben und daher auch unter den gesetzlichen Schutz nach § 6 des rheinland-pfälzischen Vermessungsgesetzes fallen. Die historischen Grenzsteine stehen (oder liegen) noch allesamt auf heute noch bestehende Gemarkungs-, Gemeinde- und sogar Landkreisgrenzen. Es handelt sich, von Nord nach Süd, um folgende Grenzen:

 

a) Grenze zwischen den Gemarkungen Steffeln und Auel (Grenzsteine Nrn. 1 sowie 3-14)

 

b) Grenze zwischen den Gemarkungen Auel und Duppach, gleichzeitig zwischen dem Aueler Gemeindewald und dem Duppacher Kammerwald / Staatsforst Gerolstein (Grenzsteine Nrn. 2 sowie 41 -62)

 

c) Grenze zwischen den Gemarkungen Duppach und Schwirzheim, gleichzeitig zwischen den Landkreisen Daun und Bitburg-Prüm. 

 

An dem markanten - und vermutlich sehr alten - Grenzpunkt „Langer Stein“ (Nrn. 17, 18) laufen alle vorgenannten Grenzen zusammen. Die beiden isolierten Grenzsteine Nrn. 15 („Hühnerfuß“) und 16 liegen auf bzw. an der Grenze zwischen den Gemarkungen Schwirzheim und Kleinlangenfeld. 

 

Zeitliche Einordung

 

Die Zeitstellung der verschiedenen Grenzsteine ist ohne weitere Erforschung nicht genau festzulegen. Es gibt in der Regel keine Kennzeichnung durch eine eingehauene Jahreszahl. Es lassen sich lediglich mehrere Gruppen aus gleichartigen Steinen (Größe, Material, Form, Inschriften) voneinander abgrenzen, die vermutlich in verschiedenen Aktionen zu unterschiedlichen Zeiten gesetzt worden sind. Man darf auch davon ausgehen, dass einzelne Steine zu späteren Zeiten erneuert worden sind. Die ältesten Exemplare könnten durchaus noch aus den allerersten Abmarkungen der Gemeindebezirke stammen, die nach den ausgewerteten Akten des Landeshauptarchivs Koblenz spätestens im 17. Jahrhundert stattgefunden haben dürften. Vor der Abmarkung mit Grenzsteinen sind die Gemeindegrenzen vielfach an allgemein bekannten topografischen Merkmalen wie Bächen, Bergen, Wegen und ähnlichem festgemacht worden, oder, wenn auch weniger haltbar, durch Kreuze an sogenannten Markbäumen. Eine größere Zahl der Grenzsteine dürfte erst mit Eingliederung der Eifel in den Preußischen Staat am Anfang des 19. Jahrhunderts gesetzt worden sein. Die vormals herrschaftlichen Wälder (hier: Grafschaft Gerolstein) wurden als „Kammerwald“ in die staatliche Forstverwaltung übernommen. Zahlreiche Steine mit der Inschrift „KW“ künden davon. 

 

Bedeutung und Gefährdung

 

Über ihre rechtliche Funktion als dauerhafte Grenzmarken hinaus sind die Marksteine auch als schützenswerte obertägige Denkmäler mit hohem orts- und zeitgeschichtlichem Wert anzusehen. Ebenso wie die zahlreichen Flurkreuze in der offenen Feldmark gelten sie als Kleindenkmäler, die dem Schutz des rheinland-pfälzischen Denkmalschutzgesetztes unterliegen. Obwohl die historischen Grenzsteine im Wald einigermaßen geschützt und deshalb noch in größerer Zahl erhalten sind, besteht eine nicht zu unterschätzende Gefährdung dieser Denkmäler durch die moderne Forstbewirtschaftung mit schweren Ernte- und Rückemaschinen. Ungeachtet dessen setzt die natürliche Verwitterung den Steinen zu. Hierunter leiden besonders die Grenzsteine aus dem vielfach verwendeten Palagonittuff. 

 

Liste der historischen Grenzsteine

 

 lfd. Nr. |  Form, Material, Zustand  |  Maße |  Inschrift

1 | pylonförmiger Stein, ausgeworfen. 1990 dokumentiert, 2007 nicht mehr aufgefunden | ca. 100 x 50 x 30 cm  | Vorderseite: A Rückseite: S

2 | rechteckiger Stein aus Palagonittuff, hochkant aufrecht stehend, die beschriftete Vorderseite abgespalten und im Waldboden liegend; in der Inschrift Reste ehemals roter Ausmalung | 61 cm hoch, 41 cm breit, 24+15 cm dick | Nordseite: 12

3 | unregelmäßig geformter Stein aus Basaltlava, aufrecht stehend | 38 cm hoch, 36 cm breit, 20 cm dick | (keine)

4 | ausgeworfener pylonförmiger Stein aus Palagonittuff, auf der Seite liegend | 69 cm lang, bis 64 cm breit, bis 39 cm dick | (keine)

5 | rechteckige Säule aus Palagonittuff, aufrecht stehend | 64 cm hoch, 31 cm breit, 31 cm dick | Ostseite: 6 Westseite: 7

6 | rechteckige Säule mit dachförmigem Abschluss aus Palagonittuff, ausgeworfen | 100 cm lang, 30 cm breit, 29 cm dick | (keine)

7 | rechteckige Säule aus Palagonittuff, umgekippt | 90 cm lang, 30 cm breit, 28 cm dick | Ostseite: 9 Westseite: 10

8 | rechteckige Säule aus Palagonittuff, aufrecht stehend | 55 cm hoch, 30 cm breit, 30 cm dick | Ostseite: 10

9 | rechteckige Säule aus Palagonittuff, schräg aufrecht stehend | 61 cm hoch, 29 cm breit 27 cm dick | Ostseite: 3 Westseite: 4

10 | ausgeworfener Markstein aus rotem Sandstein; schlanke, rechteckige Säule mit flachem Pyramidendach, die Seiten sorgfältig geglättet, der Sockel grob bossiert | 96 cm lang, 25 cm breit, 24 cm dick | (keine)

11 | rechteckige Säule mit flachem Pyramidendach aus Palagonittuff, schräg aufrecht stehend | 75 cm hoch, 30 cm breit, 30 cm dick | Ostseite: 5 Westseite: 6

12 | recheckige Säule aus Palagonittuff, ausgeworfen | 106 cm hoch, 31 cm breit, 29 cm dick | Vorderseite: 6 Rückseite: 8

13 | kleiner rechteckiger Stein aus Palagonittuff, schräg-aufrecht stehend; mit gelbem Holzpfosten markiert | ca. 10 cm hoch, 18 cm breit, 18 cm dick | (keine)

14 | kleiner rechteckiger Stein aus Palagonittuff, aufrecht stehend, mit gelbem Holzpfosten markiert | ca. 15 cm hoch, 18 cm breit, 17 cm dick | Nordwestseite: 20

15 | unregelmäßiger, wohl natürlicher Stein aus hellgrauem Sandstein; im Volksmund „Hühnerfuß“ genannt; die Inschrift auf der flachen Oberseite | ca. 30 x 30 x 40 cm groß | A; sternförmiges Zeichen

16 | unregelmäßiger, natürlicher Felsbrocken aus Sandstein, rosafarben angesprüht, mit Pfahl markiert, aufrecht stehend | ca. 30 x 20 x 15 cm groß | (keine)

17 | „Langer Stein“: hohe, rechteckige Säule mit Pyramidendach aus Palagonittuff, aufrecht stehend | 119 cm hoch, 29 cm breit, 29 cm dick | Nordseite: + dL Südseite: + 189[… Ostseite: + Westseite: + KW

18 | Felsblock aus Sandstein mit natürlichen Bruchflächen, auf der Oberseite ein eingehauenes Kreuz, aufrecht stehend | 59 cm hoch, 28 cm breit, 25 cm dick | +

19 | rechteckige Säule aus rotem Sandstein, leicht schräg aufrecht stehend, stark bemoost | ca. 60 cm hoch, ca. 30 cm breit, ca. 28 cm tief | Südseite: 76 Ostseite: 4 Nordseite: GD

20 | ungefähr rechteckiger Stein aus Sandstein, aufrecht stehend, mit Eisenrohr markiert | ca. 30 cm hoch, ca. 20 cm breit, ca. 20 cm tief |  Oberseite: +

21 | rechteckiger Stein aus Sandstein, tief eingegraben, mit Farbe, Holzstange und Eisenrohr markiert | ca. 2 cm hoch, ca. 20 cm breit, ca. 15 cm tief |  Oberseite: +

22 | flache Sandsteinplatte, aufrecht stehend, mit Holzpfahl und roter Farbe markiert | ca. 25 cm hoch, ca. 30 cm breit, ca. 10 cm dick |  Ostseite: GD

23 | Grenzstein aus Basaltlava; modern?    |  (nicht notiert) |  (keine)

24 | flache Platte aus rotem Sandstein, mit Holzpfahl und roter Farbe markiert; aufrecht stehend, Westseite ist abgespalten | ca. 30 cm breit, ca. 20 cm hoch, ca. 15 cm dick | Ostseite: GD Westseite: 172

25 | viereckige Säule aus Sandstein mit flachem pyramidenförmigem Dach, schräg-aufrecht stehend, mit roter Farbe und Holzstange markiert | ca. 50 cm hoch, ca. 25 cm breit, ca. 25 cm tief |  (keine)

26 | rechteckige Säule aus Sandstein, grob behauen, mit sattelförmiger Oberseite, aufrecht stehend, mit roter Farbe markiert | ca. 80 cm hoch, ca. 30 cm breit, ca. 30 cm tief |  Südseite: 174

27 | flache, oben halbrunde Platte aus Sandstein; Inschrift mit Ligatur zwischen A und D; mit roter Farbe und Holzpflock markiert, schräg-aufrecht stehend | ca. 20 cm hoch, ca. 30 cm breit, ca. 12 cm dick |  Ostseite: G AD

28 | Platte aus Sandstein, mit roter Farbe und Holzpfosten markiert, aufrecht stehend | ca. 20 cm hoch, ca. 30 cm breit, ca. 10 cm dick | Westseite: 177 Ostseite: GD

29 | unregelmäßig-kegelförmiger Stein aus Sandstein, grob behauen, aufrecht stehend | ca. 35 cm hoch, ca. 30 cm breit, ca. 25 cm tief |  Südseite: 178

30 | flache Platte aus Sandstein, aufrecht stehend, mit Holzpfosten markiert, daneben ein einfacher Steinblock | ca. 30 cm breit, ca. 15 cm hoch, ca. 10 cm dick |  Ostseite: GD

31 | rechteckige Säule aus Basaltlava, mit roter Farbe markiert, aufrecht stehend | ca. 40 cm hoch, ca. 20 cm breit, ca. 15 cm tief |  (keine)

32 | ausgeworfener, unregelmäßig-spitzenförmiger Grenzstein aus Palagonittuff, grob behauen; ist in einem neuen Weggraben lose aufgestellt worden | ca. 60 cm hoch, ca. 30 cm breit, ca. 30 cm tief |  (keine)

33 | rechteckiger Grenzstein aus Palagonittuff, aufrecht stehend | ca. 20 cm hoch, ca. 30 cm breit, ca. 20 cm tief | Südseite: 231 Nordseite: KW

34 | ausgeworfener Grenzstein aus rotem Sandstein, sorgfältig zu rechteckiger Säule zugearbeitet (gesägt), mit roter Farbe markiert; liegt auf der Seite auf dem Waldboden | ca. 40 cm hoch, ca. 30 cm breit, ca. 20 cm tief | Vorderseite: 162 Rückseite: KW

35 | einfacher, unregelmäßig behauener Grenzstein aus plattigem Sandstein, mit zwei Holzpflöcken und roter Farbe markiert, aufrecht stehend | ca. 20 cm hoch, ca. 25 cm breit, ca. 15 cm dick |  (keine)

36 | rechteckige Platte aus rotem Sandstein, aufrecht stehend, mit roter Farbe und Holzpflock markiert | ca. 40 cm hoch, ca. 25 cm breit, ca. 10 cm dick |  Ostseite: GD

37 | kleiner, unregelmäßig geformter Grenzstein aus Sandstein, aufrecht stehend, mit roter Farbe, Holzpflock markiert | ca. 15 cm hoch, ca. 10 cm breit, ca. 10 cm tief |  (keine)

38 | rechteckige Säule aus Palagonittuff, aufrecht stehend, bemoost, mit roter Farbe markiert | ca. 30 cm hoch, ca. 30 cm breit, ca. 20 cm tief | Ostseite: KW Westseite: 110 oder 170

39 | große rechteckige Säule, grob behauen, aus Sandstein, aufrecht stehend, mit roter Farbe markiert | ca. 110 cm hoch, ca. 30 cm breit, ca. 30 cm tief | Westseite: 63 Ostseite: 13 Nordseite: 186

40 | rechteckige Säule mit flachem pyramidenförmigem Dach aus Sandstein, sorgfältig zugerichtet, aufrecht stehend, mit roter Farbe markiert | ca. 40 cm hoch, ca. 25 cm breit, ca. 25 cm tief |  (keine)

41 | rechteckige Säule aus rotem Sandstein, glatt behauen, aufrecht stehend, stark bemoost | ca. 30 cm hoch, ca. 25 cm breit, ca. 20 cm tief | Südseite: KW Nordseite: 13 

 42 | rechteckige Säule aus Basalt, mit roter Farbe angesprüht, ohne Inschrift, steht aufrecht im Bach | ca. 30 cm hoch, ca. 20 cm breit, ca. 18 cm tief |  (keine)

 43 | rechteckige Säule aus Basalt, rot angesprüht, ohne Inschrift | ca. 30 cm hoch, ca. 20 cm breit, ca. 18 cm tief |  (keine)

 44 | rechteckige Säule aus Basalt, rot angesprüht, ohne Inschrift, liegt ausgeworfen im Bachbett | ca. 70 cm lang, ca. 20 cm breit, ca. 18 cm dick |  (keine)

 45 | große viereckige Säule aus Palagonittuff, mit gelben Farbpunkten markiert, steht aufrecht am Fuß einer großen Buche am nördl. Bachufer; ohne Inschrift | ca. 60 cm hoch, ca. 25 cm breit, ca. 25 cm tief |  (keine)

 46 | rechteckige Säule aus Basalt, aufrecht stehend am nördl. Bachufer | ca. 30 cm hoch, ca. 20 cm breit, ca. 18 cm dick |  Oberseite: +

 47 | ausgeworfener Stein aus Palagonittuff, stark verwittert, liegt 2 Meter südl. v. Markstein Nr. 46 im Bachbett, ist beim Umdrehen in viele Stücke zerbrochen | ca. 60 cm lang, ca. 30 cm breit |  (keine)

 48 | rechteckige Säule aus rotem Sandstein, schräg stehend, am westl. Ende des Ahlbaum-Seifens | ca. 70 cm hoch, ca. 25 cm breit, ca. 20 cm tief | Südseite: KW Nordseite: II

 49 | rechteckige Platte aus grauem Sandstein, schräg stehend | ca. 80 cm hoch, ca. 30 cm breit, ca. 15 cm dick | Ostseite: KW Westseite: 62  C

 50 | rechteckige Säule aus Palagonittuff, liegt ausgeworfen auf der Erde unmittelbar vor Markstein Nr. 49; auf einer Seite auf weißem Oval eine unleserliche 3-stellige Zahl aufgemalt | ca. 60 cm lang, ca. 25 cm breit, ca. 25 cm dick |  eine Seite: (???)

51 | rechteckige Säule mit flach-pyramidenförmigem Dach aus Palagonittuff, steht schräg aufrecht am Fuß einer alten Fichte | ca. 50 cm hoch, ca. 30 cm breit, ca. 30 cm tief |  Westseite: 5

52 | rechteckige Säule aus Palagonittuff, schräg aufrecht stehend, steht im Kahlschlag | ca. 30 cm hoch, ca. 30 cm breit, ca. 20 cm dick | Südseite: KW Nordseite: 8 A

 53 | rechteckige Säule aus Palagonittuff mit abgerundeter Oberseite, schräg aufrecht stehend, steht am Waldrand  | ca. 30 cm hoch, ca. 25 cm breit, ca. 25 cm tief | Südseite: KW Nordseite: 8
 | 
 | 54 | rechteckige Säule aus Palagonittuff, aufrecht am Weg stehend | ca. 40 cm hoch, ca. 30 cm breit, ca. 25 cm tief | Südseite: KW Nordseite: 7

55 | rechteckige Säule mit flach-pyramidenförmigen Dach aus rotem Sandstein steht direkt im Bach im Dickicht; die Zahl 136 mit schwarzen Ziffern auf weißem Oval aufgemalt | ca. 30 cm hoch, ca. 30 cm breit, ca. 30 cm tief |  Südostseite: 136
  
56 | rechteckige Säule aus Palagonittuff, aufrecht stehend | ca. 30 cm hoch, ca. 25 cm breit, ca. 24 cm tief | Südseite: KW Nordseite: 6

57 | ungefähr rechteckige Säuleaus Palagonittuff, leicht schräg aufrecht stehend | ca. 60 cm hoch, ca. 30 cm breit, ca. 25 cm dick | Südseite: KW Nordseite: 5

58 | rechteckige Säule aus Palagonittuff, schräg im Boden stehend, die Südseite mit Inschrift abgespalten, liegt an der Säule; keine Inschrift auf der Nordseite | ca. 20 cm hoch, ca. 25 cm breit, ca. 25 cm dick |  Südseite: KW

59 | rechteckige, leicht konische Säule mit flachem Pyramidendach aus rotem Sandstein, Oberfläche geschrämmt, aber ohne Inschrift; steht aufrecht am Fuß einer Fichte am Zusammenfluss von zwei Bächen | ca. 40 cm hoch, ca. 30 cm breit, ca. 25 cm tief |  (keine)

60 | rechteckige Säule mit halbwalzenförmiger Abdachung aus Palagonittuff, schräg aufrecht stehend, stark bemoost, keine Inschrift | ca. 50 cm hoch, ca. 35 cm breit, ca. 25 cm tief | (keine)
 
61 | rechteckige Säule aus Palagonittuff, auftecht stehend, direkt daneben ein kleiner Grenzstein aus Basalt | ca. 25 cm hoch, ca. 25 cm breit, ca. 25 cm tief | Südseite: K[… Nordseite: 2

62 | rechteckige Säule aus Palagonittuff, tief im Boden aufrecht stehend, direkt daneben ein kleiner Grenzstein aus Basalt | ca. 10 cm hoch, ca. 30 cm breit, ca. 20 cm tief |  Nordseite: 2 A

 

17 Biografie des Johann Michael Baur 

    (1707-1779)

 

 

Im 18. Jahrhundert wurde ein Spross aus dem Haus „Kellisch“ in Auel zu einem Wohltäter der Gemeinde. Seine ungewöhnliche Lebensgeschichte liest sich folgendermaßen. Johann Michael Baur wurde am 7. Februar 1707 als viertes von sechs Kindern des Paul Baur aus Scheuern und der Anna Katharina Keller aus Auel geboren. Aus einer einfachen Bauernfamilie stammend, strebte er ein geistliches Amt an. 1728 musste er seine Studien an der Universität Trier aufgeben, als sein Vater starb und die Vermögensverhältnisse schlecht wurden. Er trat in Luxemburg in österreichische Kriegsdienste und wurde bis zum Oberleutnant befördert. Eine Urkunde von 1754 nennt ihn den „wohledlen Herrn Mich. Baur, des hochlobl. Baaden-Baadischen Regiments Oberlieutenant“. Baur nahm an den Türkenkriegen in Ungarn teil, zuletzt als Adjudant eines Generals und Grafen namens Superi. Als Superi in einem Gefecht gefallen war, übernahm Baur das Kommando und „rettete durch seine Umsicht und Tapferkeit den Sieg“ (Oster, Geschichte der Pfarreien Bd. III, S. 565). Die Witwe des Generals heiratete den Obersten Baur und zog mit ihm, der die Erhebung in den Adelsstand und die Beförderung zum General ablehnte, nach Temesvar (Timisoara im heutigen Rumänien, zu deutsch Temeswar oder Temeschburg). Nach einem halben Jahr starb die Gräfin und machte Baur zum Erben ihres großen Vermögens. Den Erlös der Güter lieh er dem Herzog von Aremberg, der sich damals in der Festungsstadt Peterwardein aufhielt. Die Schuld in Höhe von 11.000 rheinischen Gulden war mit 4 % zu verzinsen, als Pfand dienten die herzoglichen Renten und Gefälle des Herzogtums Aremberg. Nach Rückkehr in seine Heimat trat Baur in das Priesterseminar zu Köln ein und schloss sein lange zuvor begonnenes Theologie-Studium mit der Weihe zum Priester ab. Als solcher verbrachte er den Rest seines Lebens in seinem Heimatdorf Auel. Dort ließ er auf eigene Kosten die Kirche vergrößern und mit neuen Altären ausstatten, dazu errichtete er für sich und seine Nachfolger ein großzügiges Pfarrhaus (heutige Hausname „Schmotz“, am Tieferbach 5). Auch das elterliche Wohnhaus (heutiger Hausname „Kellisch“, am Tieferbach 8) ließ er von Grund auf neu erbauen, wie die Inschrift am Türstein „AN 17 IHS 55 NO“ verkündet. Für die Brücke über den Tieferbach stiftete Baur eine Figur des hl. Nepomuk aus Sandstein, die heute noch dort steht. Auf dem Sockel der Statue befinden sich eine Inschrift des Stifters von 1763 als Chronogramm sowie weitere Inschriften von 1881 und 1951. Ferner errichtete J. M. Baur vor seinem Lebensende aus seinem Vermögen zwei Stiftungen: ein Benefizium für die Unterhaltung eines eigenen Geistlichen in Auel (dotiert mit 3.000 Reichstalern = 8.000 Gulden) und ein Stipendium, also eine Studienstiftung für Angehörige der Familie Baur bzw. aus dem Heimatdorf (dotiert mit 1.500 Reichstalern). Sein restliches Vermögen vermachte Baur der Kapelle zu Auel als Universalerbin. Das Stiftungsvermögen wurde im Kulturkampf 1871-78 vom preußischen Staat beschlagnahmt, nach den Währungsreformen 1871/1923/1945 ist nichts mehr davon übrig geblieben. Baur starb am 9. Mai 1779. Seine Grabstätte in der Aueler Kirche ist durch einen am Chor vermauerten Grabstein gekennzeichnet, der die verschiedenen Stationen seines Lebens nennt: MILES, MARITUS, SACERDOS, FUNDATOR (Soldat, Ehemann, Priester, Stifter). Das Bildfeld zeigt eine Rose, die sein Wappenbild war, darüber zwei Hände mit gekreuztem Säbel und Fahne, darüber einen Kelch mit zwei Flügeln, darüber ein Herz mit drei Nägeln; zu beiden Seiten je ein Totenkopf. Die lateinische Inschrift lautet: „1779 9ma Maii obiit A R D J MICH BAUR / MILES MARITUS / SACERDOS / FUNDATOR / IN AUEL R I P“ (zu deutsch: „Am 9. Mai 1779 starb der sehr ehrenwürdige Herr Johann Michael Baur, Soldat, Ehemann, Priester und Stifter in Auel. Er möge ruhen in Frieden“). Man nimmt an, dass sich das Grab Baurs unter den Stufen des Hochaltares befindet. 

 

Im Herzog v. Croy´schen Archiv zu Dülmen in Westfalen befindet sich unter der Bestand-Nr. 6,35 (Manderscheid-Blankenheim) das Testament des Johann Michael Baur mit den beiden Stiftungen und umfangreiches Schriftgut betreffend die Abwicklung seines Nachlasses. 

18 Zwei Chronogramme des Johann Michael Baur aus Auel

(veröffentlicht in den Landeskundlichen Vierteljahresblättern, Jahrgang 54, 2008, S. 1-6)


Immer wieder ist zu lesen, dass die Eifel und ihre Bewohner in früheren Zeiten bettelarm gewesen seien. Wenn dies auch im Allgemeinen zutreffen mag, so gab es doch auch zur Feudalzeit unter der einfachen Bevölkerung Familien und Einzelpersonen, die sich durch Wohlstand und Bildung von ihren Zeitgenossen abhoben. Ein Beispiel dafür, wie im 18. Jahrhundert ein Bauernjunge aus einem kleinen Eifeldorf „Karriere“ gemacht hat, sei nachfolgend anhand von zwei datierten Bauinschriften dargestellt. Eine dieser Bauinschriften wurde erst 2008 wiederentdeckt; sie wird an dieser Stelle erstmals vorgestellt.

 

Johann Michael Baur wurde am 7. Februar 1707 als Spross einer Bauernfamilie im Kellers-Haus (Hausname „Kellisch“) in Auel, Am Tieferbach 8, Gemeinde Steffeln, Verbandsgemeinde Obere Kyll, Landkreis Vulkaneifel, geboren (1). Verschiedene glückliche Umstände führten dazu, dass er nach Eintritt in den österreichischen Militärdienst und Heirat mit einer Gräfin aus Ungarn zu einem beträchtlichem Barvermögen kam (2). Baur war Adjudant des Generals Graf Superi in den Türkenkriegen. Nachdem Superi im Krieg gefallen war, heiratete Baur dessen Witwe und zog mit ihr nach Temesvar im ungarischen Banat (auch Temeschburg, heute Timisoara in Rumänien). Nur ein halbes Jahr nach der Heirat starb die Gräfen dort im Jahr 1752 und vermachte Baur ihre Güter. Baur verkaufte diese und kehrte mit dem Vermögen in seine Heimat zurück. Eine Urkunde aus dem Jahr 1785 bezeichnet Baur als „Hochw. Hochgelehrter Herr Joann Michael Baur aus Auel, graffschafft Gerolstein gebürtig, ehemalig kayserl. königlicher Oberlieutenant dess löblichen Baaden-Badisch Infanterie Regiments“. Der Bauernsohn Johann Michael Baur scheint nach 25 Jahren Militärdienst kein Interesse mehr an einer Soldatenlaufbahn gehabt zu haben, denn er verzichtete auf die Beförderung zum General nebst Erhebung in den Adelsstand. Statt dessen nahm er sein früheres Theologiestudium wieder auf und wurde 1755 zum Priester geweiht. Während seiner Studien an der Universität Trier und am Priesterseminar in Köln dürfte er die Latein-Kenntnisse erworben haben, die sich in seinen späteren Gründungsinschriften wieder finden. 

 

Bis zu seinem Tode am 9.5.1779 wirkte Baur als Pfarrer in seinem Heimatort Auel. Während dieser Zeit verwandte er einen großen Teil seines Vermögens für verschiedene Bauvorhaben. Ende der 1750er Jahre ließ er die kleine Mutter-Gottes-Kapelle in Auel auf das Doppelte vergrößern und mit neuen Altären ausstatten. Außerdem erneuerte er sein elterliches Wohnhaus von Grund auf. Hiervon kündet heute noch die Inschrift am Türsturz über dem Hauseingang des Kellers-Hauses. Sie lautet: „AN 17 IHS 55 NO / RV 1955 E-JM“.

 

Ein weiteres Denkmal verweist auf das Wirken J. M. Baurs in Auel und seine Entstehungszeit. Es ist die sandsteinerne, vollplastische Figur des Heiligen Johannes von Nepomuk, welche heute in der Ortsmitte von Auel auf der Straßenbrücke über den Tieferbach steht. Die handwerklich geschickte Steinmetzarbeit stammt vermutlich aus den Werkstätten des Nachbardorfs Oberbettingen. Auf der linken Seite des Sockels ließ der Stifter der Heiligenfigur folgende Worte einhauen: 

 

„HANC   STATUAM   FUNDA / TOR IOH. MICH. BAUR / EREX IT IN LOCO QUI /

DICITUR IOHANNESBRUEKE / SUPRA VICUM ANNO DOMINI“

 

Die lateinische Inschrift kann übersetzt werden mit „Dieses Standbild errichtete der Stifter Johann Michael Baur an der Stelle, die Johannesbrücke genannt wird oberhalb des Dorfes im Jahre des Herren“. Beim Betrachten der originalen Inschrift fällt auf, dass bestimmte Buchstaben größer als die übrigen sind (s. o.; die fraglichen Buchstaben sind fett hervorgehoben). Es sind lateinische Zahlzeichen, die für sich allein genommen und in der richtigen Reihenfolge angeordnet eine Jahreszahl ergeben. Derartige Inschriften, die neben dem wörtlichen Sinn noch ein verklausuliertes Datum enthalten, werden „Chronogramm“ genannt. Chronogramme waren in der griechisch-römischen Antike noch nicht bekannt. Sie kamen erst im Mittelalter auf und waren besonders in der Barockzeit (etwa 1600 - 1770) als Widmungsinschriften und als Epitaphe beliebt. Die an der Aueler Nepomuk-Statue groß hervorgehobenen Buchstaben vervollständigen die Inschrift, indem sie das Jahr der Errichtung des Standbildes verkünden: MDCCLXIII, also 1763. Die weiteren, später angebrachten Inschriften an der Statue seien der Vollständigkeit halber hier kurz erwähnt: Auf der Frontseite des Sockels ist der Name des Brückenheiligen genannt: „S. Johannes / v. Nepomuk“. Auf der rechten Sockelseite ist - in deutscher Sprache - vermerkt: „Vom Verfall errettet an / hiesiger Stelle errichtet / aus milden Gaben / im Jahre 1881“. Die jüngste Begebenheit ist auf der Rückseite des Sockels eingehauen: „AM 17.8.1951 DURCH EIN HOLZAUTO ZERSTÖRT / 1952 WIEDER ERRICHTET“. Zur wechselvollen Geschichte der Heiligenfigur ist noch anzumerken, dass sie ursprünglich nicht an ihrem heutigen Standort auf der Tieferbach-Brücke in der Mitte des Ortes gestanden hat, sondern etwa einen halben Kilometer bach-aufwärts supra vicum an der „kl. steinerne brücke so hinter Kellers Hauss über Müllen Bach errichtet“ (3), also in der Nähe der Brücke, die heute noch bei der Steffeler Mühle über den Tieferbach führt. Vermutlich stiftete Baur nicht nur die Steinfigur des Brückenheiligen, sondern ließ die Brücke insgesamt erneuern oder ausbauen; hierauf verweist die testamentarische Verfügung Baurs, dass die Aueler Kirche als seine Universalerbin nebst dem Pfarrhaus auch die „Brücken hinter Kellers Haus“ instand halten soll (4).

 

Gegen Ende seines Lebens begründete J. M. Baur aus seinem immer noch beträchtlichen Vermögen eine Studienstiftung (Stipendium) und ein Beneficium. Die Studienstiftung, ausgestattet mit 1.500 Talern, stellte die finanziellen Mittel dafür bereit, dass ein Mitglied der Familie Baur - Johann Michael hatte selbst keine Nachkommen - oder ersatzweise jemand aus seinem Heimatdorf Auel, notfalls auch ein Ortsfremder, ein Studium an einer höheren Schule aufnehmen konnte. Baur sorgte somit, wenn auch durchaus in eigennütziger Absicht für seine Familie, für eine Bildungsmöglichkeit, wie sie seinerzeit in den Eifeldörfern eher selten gewesen sein dürfte. Die zweite Stiftung, die uns hier mehr interessiert, ist das Beneficium, welches mit 3.000 Talern dotiert war. Die aus dem Kapital gezogenen Zinsen waren bestimmt für die Anstellung eines Geistlichen, der dafür im Gegenzuge in Auel residieren und Seelsorge betreiben musste (5). Baur wollte hiermit offenbar sicherstellen, dass das Dorf auch nach seinem Tode auf Dauer einen eigenen Pfarrer hatte; zuvor musste sich Auel mit den Pfarrgenossen des benachbarten Dorfs Steffeln einen Geistlichen „teilen“. In der Stiftungsurkunde vom 8.12.1778 legte Baur fest, dass zu dem Beneficium auch das von ihm neu errichtete Haus nebst Stallungen und Garten gehören solle. Der Zeitpunkt der Errichtung des Benefiziaten-Hauses, welches Baur bis zu seinem Tode selbst bewohnte, war bisher in der einschlägigen Literatur nur ungenau mit 1660 - gemeint war wohl 1760 - umrissen (6). Die neu entdeckte Bauinschrift gibt nunmehr hierzu einen zweifelsfreien Anhaltspunkt. 

 

Das ehemalige Pfarrhaus in Auel, Am Tieferbach 5, das J. M. Baur neu bauen ließ, trägt heute noch im Dorf den Hausnamen „Schmotz“ - benannt nach der Schmiede, die zu späterer Zeit in einem Nebengebäude des Pfarrhauses eingerichtet worden war. Schon von seiner äußeren Gestalt her unterscheidet sich das Gebäude von den anderen Bauernhäusern im Ort, die in der Regel im Baustil des sogenannten Trierer Hauses errichtet waren. Es ist ein repräsentativer, drei-geschossiger Wohnbau in Bruchstein mit Krüppelwalmdach und großen Fensteröffnungen. Zusammen mit den Wirtschaftsgebäuden, die sich hufeisenförmig um den Hof gruppieren, bildet es eine stattliche Anlage. In der jüngsten Vergangenheit ist das Haus nach mehreren Besitzerwechseln ziemlich herunter gekommen. 2008 begann der neue Eigentümer mit einer grundlegenden Sanierung des alten Gebäudes, wobei auch jüngere Anbauten entfernt wurden. Beim Abriss einer Treppenüberdachung trat an den alten, originalen Türgesimsen eine Baugründungsinschrift in Form eines Chronogramms zutage. Die Inschrift, ebenfalls von Baur in lateinischer Sprache verfasst, zeigt, obwohl kürzer, formale und inhaltliche Ähnlichkeiten zu dem oben beschriebenen Chronogramm an der Nepomuk-Statue. Sie ist überdies in metrischer Versform gehalten, und zwar als sogenannter Hexameter (eine Textzeile mit sechs betonten Silben). Dies deutet an, dass Baur nicht nur in lateinischer Sprache, sondern auch in den Stilen der Dichtkunst bewandert war. Sicherlich wollte Baur durch die Verwendung eines Versmaßes zusätzlich seinen Bildungsstand ausdrücken (7). Das Chronogramm lautet: 

 

„AEDES HAS FECIT MICHAEL BAVR SVRGERE IN ANNO“

 

und kann, wenn auch etwas holprig, übersetzt werden mit „Diese Gebäude ließ Michael Baur sich errichten im Jahr“ (8). Die fett hervor gehobenen Buchstaben nennen in richtiger Reihenfolge sodann das Baujahr des Hauses: MDCCLVVIII = 1763. Es fällt sofort auf, dass es das selbe Jahr ist wie das der Errichtung der Nepomuk-Statue. Zusammen mit der Erneuerung der Kirche, des Elternhauses und vermutlich auch der Brücke kann man von einem regelrechten Bauprogramm Baurs zwischen 1755 und 1763 sprechen. Das durch glückliche Fügungen erworbene Vermögen hat Baur zum Nutzen seiner Familie und seiner Heimatgemeinde verwendet. Leider ist das Stiftungskapital durch die Wechselfälle der Geschichte verloren gegangen. Geblieben sind aber die steinernen Zeugnisse vom Wirken Baurs. Sie zu erhalten und zu schützen, sollte gleichermaßen Ehre wie Verpflichtung für künftige Generationen sein. 

 

 

 

Anmerkungen:

 

(1) Der Autor ist mit Johann Michael Baur weitläufig verwandschaftlich verbunden. Der Vater von Johann Michael Baur, Paul Baur aus Scheuern, ist einer meiner Ur-ur-ur-ur-ur-ur-Großväter. Johann Michael Baurs Großvater mütterlicherseits ist Bartholomäus Keller aus dem gleichnamigen Stammhaus („Kellisch“) in Auel, in welchem meine Mutter, Frau Gertrud May geborene Mies aufgewachsen ist. Ihr ist dieser Beitrag in Dankbarkeit zugedacht. 

 

(2) Zur Biografie von J. M. Baur siehe u. a.: Philipp de Lorenzi, Beiträge zur Geschichte sämtlicher Pfarreien der Diözese Trier I (Trier, 1887), S. 473; Peter Oster, Geschichte der Pfarreien der Diözese Trier III (Trier, 1927), S. 565; Schannat-Bärsch, Eiflia Illustrata III,2,I (Aachen, Leipzig, Brüssel, 1854), S. 121; Eva-Maria May, Die Stiftung der Kirche in Auel, Heimatjahrbuch Kreis Daun 1986, S. 129; Zur Kirche in Auel siehe: Ernst Wackenroder, Die Kunstdenkmäler der Rheinprovinz, Kreis Daun, S. 22

 

(3) Herzog von Croy´sches Archiv zu Dülmen, Grafschaft Manderscheid-Blankenheim, Best. Nr. 6,35/3, Blatt 12, datiert 22.7.1779

 

(4) Testament J. M. Baurs vom 8.12.1778, Herzog von Croy´sches Archiv zu Dülmen, Grafschaft Manderscheid-Blankenheim, Best. Nr. 6,35/1

 

(5) Nutznießer der Baurschen Stiftung, die sogenannten Benefiziaten, waren: Johann Mergen (1779 - 1796 und 1820 - 1828), Johann Peter Michels, Martin Munkler (1829 - 1843), Philip Spoo (1842 - 1859), Johann Allard (1867 - 69), Nikolaus Thewes (1869 - 1873), Johann Baptist Dohm (Verwalter 1881 - 1882), Dechant Schmitz (Verwalter 1884 - 1885).

 

(6) De Lorenzi (vgl. Anm. 2): „Er trat in den Priesterstand ein, erweiterte die Kapelle von Auel, baute 1660 ein Vikarie-Haus und stiftete dann eine Frühmesserei mit 6444 Thaler.“ Einen Hinweis auf das tatsächliche Baujahr enthält lediglich die handschriftliche Orts- und Schulchronik von Auel, für deren Einsichtgewährung ich Herrn Georg Bernardy, Auel, danke. 

 

(7) Eine Anregung zu seinen Chronogrammen könnte sich J. M. Baur im Nachbardorf Steffeln geholt haben, wo er als Vikar wirkte. Dort wurde schon lange vor seiner Zeit an einem Wohnhaus (Marienweg 3, Hausname Ennen) ein Chronogramm angebracht. Die über der Haustür befindliche, heute noch gut lesbare Inschrift sei hier nur kurz erwähnt: „HIER STEH ICH VEST VNTER GOTTES HAND / DES WEGEN FÖRCHTE KEIN FEWR KEIN BRANDT“ (W = X; DDDCXXVVIII = 1633). Ein weiteres, deutlich später datierendes Chronogramm findet sich am Türstein eines anderen Wohnhauses in Steffeln in der Hochstraße. Es stammt eigenartigerweise aus dem Todesjahr Baurs und lautet wie folgt: „WIRT NON MEIN GOTT WACHEN / SO KANN ICH DEN FEIGENT AVS LACHE“ (W = X; MDCCLXXVIIII = 1779).

 

(8) Für die Übersetzung bin ich Herrn Rüdiger Fuchs, Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz, zu Dank verpflichtet. Ihm verdanke ich auch den Hinweis auf die Versform der Inschrift. 

19 Testament und Stiftungen des Johann Michael Baur


Abschrift des Testamentes des Johann Michael Baur aus dem Stammhaus in Auel

 

gefertigt von Peter May, Koblenz, am 30.12.2009

Vorlage: 4-seitige handschriftliche Kopie aus dem Besitz von Herrn Eberhard Mies, Auel

 

(Seite 1)


Copia

 

Im Namen der allerheiligsten Dreifaltigkeit, Gott des Vaters, u. des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.

 

Thue ich, Johann Michael Baur in Erwägung der Vergänglichkeit alles Fleisches bei /:gottlob:/ dermaligen gesunden Leibs-constitution und Vernunft, um Allen etwa nach meinem Todt entstehen könnenden Streitigkeiten vorzubeugen, wohlbedächtig, frei und ohngehindert über mein Vermögen gegenwärtigen letzten Willen, und Testament errichten und verfertigen, demnach denn und zu vorderst,

 

I mo / Befehle ich meine arme sündige Seel´ in die grundlose Barmherzigkeit Gottes ihres Allmächtigen Schöpfers, welcher ihr durch die allerheiligsten Verdienste seines Sohnes Jesu, ihres göttlichen Erlösers, gnädig und barmherzig seyn, und durch die gnadenreiche Fürbitte der übergebenedeitesten Jungfräulichen Mutter Mariae auch übrigen Heiligen und heiligen Patronen in göttlichen Gnaden aufnehmen wolle; meinen erblichenen Leichnam aber verschaffe ich wiederum der Erden; und sollen dann

 

II do / Nebst denen Exequien und denen dabei gehaltenen heil: Messen, so viel als Zeit und Umstände gestatten, noch für zehn Rtlh. H. Messen, so bald es möglich, zum Trost meiner armen Seele in hiesiger Kirche gelesen werden; worzu dann auswerfe 10 rhlr., wie oben gemeldet. 

 

III io / Verschaffe an hiesige Kirche, auf zwei Jahrgedächtnisse für mich u. die meinige Verstorbenen, und zwar: das erste auf den Jahrtag meines Hinscheidens, das zweite am Feste des Hl. Joannis Nepomuceni, alle beide cantabilia

      worzu auswerfe ……………………...……………………………..…………………………………………………………..  50 rhlr.

 

IV to / In das Kloster nach Hillesheim vermache auf heilige Messen ………………………....  10 rhlr.

 

V to / Solle ein Capital von drei Tausend, sage                                                                3000 rhlr.

      angelegt werden zu einer ewigen fundation für einen hier zu Auel anzustellenden Geistlichen, welcher die von diesem Capital abfallenden interesse zu seiner jährlichen competenz zu ziehen hat. Die collation aber, und protection über diese[s] geistliche Beneficium zu mehrerer Sicherheit auch Feststellung dessen, einer hiesigen regirender hohen Landsherrschaft übert[rage] 

      
     (Seite 2)

 

 und gleichwie Ihro jetz huldreichst regirenden Reichs - Gräflichen Excellenz unser gnädigster Graf und Herr das jus Patronatus hierüber wirklich anzunehmen auch den hierzu benennten ersten Successorem den Geistleichen Johann Mergen von Pelm /: welchen ich hiermit, und kraft dieses hierzu und als meinen ersten Successoren nochmals benenne :/ zu acceptiren in höchsten Gnaden geruht haben, so hat es in Betreff deren übrigen Einkünften, so der Beneficiatus zu genießen hat, sein unabänderliches Verbleiben, wie es in dem darüber ausgefertigten und von mir unterschriebenen Instrumento enthalten; mit dem fernern Zusatz, dass nebst den beiden Stubenofen und Takeneisen, auch bei dem Beneficio, die in dem Haus vorfindliche Tische, Stühl´ Bettstätte, bleiben sollen; und da ich aus meinem kindlichen Erbtheil, aus meinem väterlichen Haus nichts gezogen; zudem mehr denn 400 rhlr. Baargeld zum väterlichen Hausbau, aus dem Meinigen hergeschossen, so thue zwar hiermit so wohl besagt mein Erbtheil, als berührt ins Haus verbaute 400 rhlr. gänzlich nachsehen, und ins Haus schenke, mit diesem ausdrücklichen Vorbehalte jedoch, daß der Gartenplatz neben dem väterlichem Haus so, wie ich solchen jetzo besitze, nebst dem Hausplatze, wo des Beneficii-Haus auferbauet, zu ewigen Zeiten bei dem Beneficio ebenfalls bleiben sollen. 

 

VI to. / Sollen meine wenigen Bücher für h. h. Messen veräußert werden; und 

 

VII tmo. / Da der Stamm-Besitzer, oder Besitzerin im väterlichen Haus, mir mit Fahren, und sonstiger Arbeit an handen gegangen, so legire für Selbige …………………………………..…… 50 Rthlr.

 

VIII to. / denen zwei Vettern Servas und Heinrich, jedem 50 rhlr. zusammen ……...…….. 100 Rthlr.

 

IX no. / den Tauf-Pattern …………………………………………………………………….. 30 Rthlr.

 

X mo. / der Sophie …………………………………………………………………………… 50 Rthlr.

 

XI mo. / dem Heinrich, und dem Mädchen Maria Katharina jedem 15 rhlr. zusammen ……. 30 Rthlr.

 

XII mo. / Sollen ein Tausend, fünf hundert rhlr, sage 1500 Rhlr. sichern Orts angelegt werden, zu einer ewigen Stiftung für einen Studirenden aus der Familie, wobei hiermit festgestellt wird, dass, wenn einer im väterlichen Haus zum studiren tauglich, und Lust hat, dieser vor Allen die Praecedenz haben solle; falls aber im väterlichen Haus´ keiner wäre, so solle es 

 

       (Seite 3)

  

auf den nächsten von meiner abstammenden Familie kommen und wenn zwei oder mehrere im Gleichen an Verwandschafts-Grade wäre, so solle der hier angestellte Beneficiat und der Stamm-Besitzer meines väterlichen Hauses /:als welche beide Inspectores und Verwalter dieser Fundation hiermit respective ersuche und denominire:/ einen von diesen competenten nach gut befinden erwählen; im Fall aber Keiner in der Familie wäre, so können die Inspectores einen aus hiesiger Gemeinde auswählen und solle so hin in diesen beiden Fällen mit der Wahl mehrberührten inspectoren ein jeder quiescirn, und keines Orts dagegen disceptando angehört werden. Sobald nun der studirende Percipient zur Standes-Veränderung schreitet, und aufhöret die Schulen zu frequentiren, so höret er auch eo ipso auf die fundation zu genießen und solle sohin ein Anderer solche gleich wieder antreten; wobei jedoch jedesmaliger Percipient hiermit verpflichtet wird, so lang er die Interesse genießet, officium parvum immaculatae conceptionis B. M. V. quod icipit :salve mundi domina: zu meiner intention täglich zu beten; von diesem Capital soll meine Köchin 20 Jahre lang jährlichs 15 rhlr. ziehen; nach diesen 20 Jahren aber, wie auch, wenn die Köchin binnen den 20 Jahren mit Todt abgehen sollte, sollen diese 15 rhlr. dem zeitlichen Beneficiato zuwachsen und Selbiger, selbe jährlichs genießen. Gleich wie nun

 

XIII tio. / Die Erklär- und Einsetzung eines universal Erben erforderlich sein will als erkläre und instituire zu meinem universal-Erben die hiesige Aueler Mutter-Gottes-Kirche also und dergestalten, daß all und jedes so da mein eigen´ Gut ist, und sein mag, und nach Abzug obiger legaten übrig bleiben wird, besagter Kirche eigenthümlich sein und verbleiben solle : und solle mithin Alles, so in obigen Vermächtnissen nicht einbegriffen, licitando versilbert und der Betrag zu dem von meinem Haupt-Capital bleibenden Ueberschuss zusammen gezogen und zu einem ewigen u. unzertrennlichen Kirchen-Capital angelegt werden, von welch´ abfallende Interesse dann die jährlichen Herren-Gefälle vom Beneficial-Garten, und Hausplatz abgetragen, des Beneficii Haus, und die Brücke hinter Kellers Haus´ im Stande gehalten, dem geistlichen Beneficiat die Kerzen, Hostien, und Messwein dann die fourage fürs Vieh, nach Inhalt des aufgerichteten instrumenti fundationis angeschafft, und der Rest aufbehalten werden, und nach Thunlichkeit wieder zum Capital ausgesetzt, wornach der Herr Beneficiat zu sehen, daß das Kapital nicht mit andern Kirchen-Geldern vermischt werden. und da endlich

  

       (Seite 4)

 

 XIV to / üblichen Gebrauch nach die Benennung Executor nöthig, als erbitte hierzu und denominire den Wohl Ehrw. H. Assessor Joann Falkenberg Pastor zu Bettingen und den H. Pastor Deel zu Roth mit geziemend inständigsten Bitten, dahin dero Besorgung geliebigst anzuwenden, damit meine hier verfaßte letzte Willensmeinung buchstäblich erfüllet werde, sie hierin falls ihrer habender Bemühung halber ad massam hereditriam anweisend. 

 

Schließe demnächst diesen meinen letzten Willen und Instrument im Namen des Allerhöchsten, welches, so fern in selbigem an rechtlichen Solennitaeten, oder formalitaeten etwas ermangeln und also qua testamentum solenne, nicht bestehen würde, doch als ein codicil, oder donatio mortis causae, oder [wie es] sonsten immer in rechten Bestand haben kann, von jedermann gehalten, und angesehen werden solle. 

 

Dessen zu wahrer Urkund und mehrer Bekräftigung habe diese meine letzte Willensmeinung eigenhändig unterschrieben, und ersuche die gegenwärtige Herrn Zeugen, solche durch ihre Unterschriften zu bestättigen.

 

So geschehen Auel den 8ten Decembris 1778. 

 

                              (ware unterschrieben)             Joh. M. Baur psbtr.

                                                                             Erb Verlasser

                              (item unterschrieben)              

                                          pro agnitione manus in mea praesentia 

                                                     subscripto        Jos. Th. Bungart

                                                                 der Grafschaft Gerolstein Landschltß.

 

(ware weiter angemerkt wie unten folgt)

 

Heute den 17ten May 1779 wurd´ nach geendigten Exequiis allhier in Sterbhaus´ Dni testatoris p. m. in Zustand darzu berufenen Gerichts- und Sendscheffen, auch Blutsgefreunde das mit sieben Zeugen in rubrica exteriore Solennizirte, und verschlossene Testament eröffnet, dem ganzen Umstand vorgelesen, ohne den Punkt betreffend die einvermeldte Haushälterin, dero legatum von testatore mündlich retractirt, und uns unten gesetzten Executor ein andertes legat per nuncupativum zu entrichten auferlegt. daß also geschehen ut supra Bescheinigen wir 

 

                              (ware unterzeichnet)               J. Falkenberg Executores [= Executor et]

                                                                             Pastor in Bettingen mppri.

                                                     Joseph Deel Pastor in Roth qua Executor

 

Pro copia originali dispositioni per omnia consona Subscribor, qui reqisitus descripti 

                                                                             J. Falkenberg pastor in Bettingen M.ppri.

 

 


Abschrift des Testaments des Joh. Mich. Baur aus dem Aueler Kirchenarchiv

gefertigt v. Peter May, Koblenz am 31.12.2009

 

Original/Vorlage: handschriftliches Dokument aus dem Besitz von Herrn Eberhard Mies, Auel, 1 Bogen mit 8 Seiten in Fadenheftung, Blätter teilweise lose; mit Klebefilm angeheftet ein auf Papier geprägtes Siegel mit abgekratztem roten Siegellack: großes Wappen mit kreisförmiger Umschrift: REG SIEGEL . GRAEFL MANDERSCHEIDT […] [Gerols]TEIN . 

 

(Seiten 1-5)

 

Copia

Im Namen der allerheiligsten Dreifaltigkeit…

 

[es folgt das Testamtent des J. M. Baur vom 8.12.1778, welches weitestgehend wortgleich ist mit der Testamentabschrift des Stammhausbesitzers, H. Eberhard Mies, Auel, Seiten 1-4]

 

(Seite 6)

 

(auf dem mit einfachen Sigel verschlossenen testament ware geschrieben)

 

Anno 1778 den 8ten Xbris präsentirte He Baur dahier gegenwärtigen Brief, mit der erklärung, daß darin seine letzte Willensdisposition enthalten, und da selbiger uns unterschriebene umb Zeugnus zu geben requirirt, so haben wir solches hiedurch kraft eigenhandiger unterschrift abgeben sollen. actum auel quo supra

 

Josephus Hoexel Sacellanus pro t. in Lissendorff testis specialiter requisitus mppria

Joes Macquar p. t. primissarius in Stefflen testis Specialiter reqst

Johan Gorgonius Klein von Stefflen als hierzu sonderlich gebettener Zeug.

Nicolaus van Schellenbeck pastor in Dupach qua testis spltr reqst

Bernardus Klein pastor in Lissendorff qua testis spltr reqt mppcia 

Jacobus Hoffman p. t. vice cara[…]s in Stefflen testis ad specialiter requisitus

Joes Petrus Coenen primissarius in oberbettingen attestor ut supra requisitus specialiter mppcia

 

in fidem, necnon pro agnitione manum

 

Testum Subscriptorum

 

                                   Jos. Th. Bungart der Grafschaft Gerolstein Landschltß mppcia

 

            pro copia origli rubricae perfectae consona subscribor, qui supra

                                                           J. Falkenberg past. in Bettingen

 

[in anderer Handschrift, der selben wie in der Testament-Copie 1 :]

 

praesentem copiam originali Suo consonam testor Subscribens hac 28va 9bris 1780

                                                                                              Th. Heimsoeth Archivar

 

(Seite 7: leer)

 

(Seite 8 / Umschlag)

 

Testament des Hochwohl Ehrw H J. Michael Baur Fundator in Auel ut intus

S. solle in der Archive Kirch Auel zu allen Zeiten vorfindlich bleiben ./.

20 Die Amerika-Auswanderung im 19. Jahrhundert

 

Wie viele andere Dörfer in der Eifel war auch Auel von den großen Auswanderungswellen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts betroffen – wenn auch in vergleichsweise geringem Umfang. Die Gründe der Auswanderung nach Nord- und Südamerika sind vielfältig. Zu nennen sind insbesondere:

 

- mangelnde Verdienstmöglichkeiten,

- schlechte Produktionsbedingungen in der Landwirtschaft,

- Zersplitterung des Bodens durch Realteilung,

- hohe Abgabenlast (Klassensteuer, Gemeindeabgaben, kirchliche Abgaben, Mahlsteuer, Schlachtsteuer),

- Militärdienstpflicht, insbesondere in Verbindung mit dem Deutsch-Französischen Krieg 1870/71,

- Missernten um 1860-1870, damit einhergehend Teuerung der Lebensmittel und Schuldenlast. 

 

Diese Umstände führten zur Verarmung weiter Bevölkerungsteile. Begünstigt durch das US-Heimstättengesetz von 1854, welches jedem Siedlungswilligen 65 Hektar kostenloses Land versprach, in Verbindung mit der Tätigkeit von geschäftstüchtigen Agenten (heute würde man sagen: Schlepper) und angelockt durch positive Berichte von anderen Auswanderern verkaufte manche Familie ihr Hab und Gut, um jenseits des Ozeans eine neue Existenz aufzubauen. Die Obrigkeit, der die Auswanderung aus nahe liegenden Gründen ein Dorn im Auge war, konnte nicht viel dagegen unternehmen. Aus dem Dorf Auel sind folgende Auswanderer belegt (weitere illegale Auswanderer sind nicht auszuschließen):

 

1852: 4 Personen mit 400 Taler Vermögen

 

um 1857 oder später: Anna Maria Baur, geb. 22.05.1834 in Auel, mit ihrem Ehemann Lambert Heinen, geb. um 1832 in Scheuern (vgl. Familienbuch Steffeln Nr. 495)

 

1870: Mathias Bernardi, Bäcker, geb. 24.5.1842, ledig, mit 150 Taler Vermögen

 

1881: Maria Barbara Finnemann, geb. 9.2.1844 in Auel, Ehefrau des Ackerers Jakob Welsch aus Mehren, mit ihren Kindern Barbara, Adam, Margarethe und Mathias, abgereist nach Nordamerika (vgl. Familienbuch Steffeln Nr. 1039)

21 Ortswappen

Das Ortswappen von Auel

 

Bis zum Verlust seiner politischen Selbständigkeit im Jahr 1970 führte Auel ein eigenes Gemeindewappen. Das Wappen zeigt auf silbernem Schild eine blaue Lilie mit goldenem Bund, über der sich von oben links nach unten rechts eine gebogene blaue Schrägleiste erstreckt. Das Wappen ist wie folgt zu deuten: Die Lilie, das Symbol der Gottesmutter Maria, weist auf die der Muttergottes geweihte Wallfahrtskapelle in Auel hin. Der Ortsname Auel selbst bedeutet fruchtbare, von einem Bach umflossene Landschaft. Diese Bedeutung drückt die erhöhte gebogene Schrägleiste aus.

 

Ob das Wappen von der kommunalen Aufsichtsbehörde offiziell genehmigt worden ist, ist nicht bekannt. Der Entwurf des Wappens stammt von dem Bonner Heraldiker Josef Decku (1890-1974) und ist wohl schon vor dem Jahr 1958 gefertigt worden.

 

 

Das Ortswappen von Steffeln

 

Im Zuge der kommunalen Gebietsreform 1969/1970 wurde die vormals selbständige Gemeinde Auel aufgelöst und als Ortsteil in die größere Nachbargemeinde Steffeln integriert. Das heutige Gemeindewappen von Steffeln zeigt „In Silber eine blaue, von je einem sechs-strahligen blauen Stern flankierte Spitze; in der Spitze ein aufrechtes, silbernes Flammenschwert mit goldenem Griff.“ Das Wappen ist laut Friedbert Wißkirchen (Jahrbuch Daun 1989) wie folgt zu deuten: Das Landschaftsbild von Steffeln wurde bis 1968 bestimmt durch den 600 m hohen »Steffelnkopf«. Dieser beherrschende Bergkegel ist inzwischen nahezu abgetragen. Dieses Naturdenkmal, das das Landschaftsbild von Steffeln prägte und zudem den Namen des Ortes trug, ist im Wappen durch die blaue, dreieckige Spitze symbolisiert. Kirchen- und Ortspatron von Steffeln ist St. Michael. Das Symbol des Ortspatrons, das Flammenschwert, steht im mittleren Schildteil. Zur Gemeinde Steffeln gehört der Ortsteil Auel. Er verehrt als Ortsheiligen Johannes von Nepomuk, der als Attribut einen Sternenkranz führt. Daraus sind 2 sechsstrahlige Sterne in das Gemeindewappen übernommen.

22 Bäuerliches Leben und Handwerksberufe um die Mitte des 20. Jh.


Der nachfolgende Text beruht auf handschriftlichen Aufzeichnungen meiner Mutter, Frau Gertrud May geb. Mies (geboren 1935), Auel, aus dem Jahr 1986, die hier in leicht gekürzter Fassung wortgetreu widergegeben werden. 

 

zum Foto: Getreideernte (Roggen) ca. 1942 Familie Hubert Renkes 

 

"Man sieht, hier wurde schon mit der Mähmaschine gemäht, das war schon eine große Erleichterung im Gegensatz zur Sichel oder dem „Haawergeschier“. Der bewaldetete Berg (Buchenwald) im Hintergrund ist der Steffelberg. Heute ist sein Glanz dahin. Es ist nur noch eine Lavagrube. In früheren Zeiten ging am Markustag, das ist der 25. April, die Prozession auf Steffelberg. Dort stand auf der Höhe das Markuskreuz. In der Markusprozession beteten die Bauersleute für ein fruchtbares Jahr und Segen in Haus und Stall. Das war in unserem Nachbardorf Steffeln. In Auel ging die Markusprozession den Wenkel herauf über Hedberg und Buch und beging auf diesem Weg ein gutes Stück Aueler Flur. Um 1940 bis 42 hatte, außer Schlösser (ein Lanz Bulldog) noch niemand einen Trecker und die Feldarbeit wurde mit Kühen, Ochsen oder Pferden getan. Je nachdem, ob man besser oder schlechter gestellt war. Das Getreide wurde von Hand zu Garben gebunden und am Abend zu Kaasten aufgestellt. Auf dem linken Bild kann man an der Horizontlinie ein Kaastenfeld sehen. 

 

Heuernte 1941 

zum Foto: Agnes Mies bei der Heuernte

 

Um das Jahr 1941 wurde das meiste Heu noch „von der Hand“ verarbeitet. Es gab aber schon Mähmaschinen, womit die Wiesen gemäht wurden. Hier und da, zum Beispiel im Brühl, im Weiher oder im Klöusjen wurden die Wiesen noch mit der Sense gemäht. Dort war es sumpfig und nass und mit Maschine und Gespann wäre man versunken. Hierhin gingen die Mäher, meistens Männer, morgens früh gegen 5 Uhr, ehe die Sonne auf war. Dann, sagten sie, „schnitt“ es am besten. Das Gras wurde auf „Mahden“ gemäht und gegen 10 Uhr, wenn die Sonne da war, wurde es „gezett“, das ist mit einem „Jäffelchen“ auseinander gespreitet. Je nach Wetter konnte es dann „gewennt“ werden. Am ersten Tag nach dem Schnitt meistens nur einmal. Am folgenden Tag wurde wieder zwei Mal gewennt und abends „gehoppt“. Das war wichtig und kein Bauer fuhr sein Heu auf den Stall, was nicht gehoppt war. Am dritten Tag, vorausgesetzt, es war gutes Wetter, hat man die Hoppen (siehe Bild) „gesprejt“. Da musste man sich etwas Mühe antun, denn es durften keine Klumpen „gesprejt“ werden. Das Heu musste schön locker auf der Wiese liegen. So lag es 2-3 Stunden in der Sonne, wurde gewendet, mit dem Rechen. Doch es gab auch schon „Wenner“, die mit Ochs oder Pferd gezogen wurden. Die Bauersleute nahmen das mit dem Heutrocknen sehr genau und manche Wiese, wo das Gras höher und saftiger war, wurde zwei Mal gehoppt. Dass eine Scheune durch Selbstentzündung in Brand geraten ist, hat man später erst gehört, als das Heu alle maschinell verarbeitet wurde und mehr Kunstdünger und Gülle auf die Wiesen gefahren wurden. War nun das Heu trocken, hat man es zusammengeschlagen auf „Jerenger“, wovon es dann auf den Heuwagen, Leiterwagen oder „Brack“ aufgeladen wurde. Dies bedurfte einer besonderen Technik und es konnte noch lange nicht jeder einen Heuwagen laden. War es dann aber soweit und der Wagen war voll, wurde der „Wiesbaum“ drauf gelegt und fest gebunden, dann hat man noch abgekämmt und konnte nach Hause fahren, wo dann wieder mit Hand, mancher hatte schon ein Gebläse, abgeladen wurde. 

 

Pflanzensetzen im Aueler Wald 1947 

 

Nach dem Krieg (2. Weltkrieg), als unsere Wälder sehr unter dem Granatbeschuss und abstürzenden V 1 und V 2 gelitten hatten, begann man 2 bis 3 Jahre später mit dem Aufforsten. Zu dieser Zeit wurden ausschließlich Nadelhölzer angepflanzt und überwiegend Fichten. Das waren schnell wachsende Bäume, die die großen Wunden, die der Krieg in unserm Wald hinterlassen hatte, schnell überwachsen sollten. Es gab etwa 4-5 Waldarbeiter in Auel, die aber nicht genügten, um die großen Kahlschläge aufzuforsten. Darum ging im Frühjahr jeder, der konnte, mit zum Pflanzensetzen und nicht zuletzt, um sich dort ein paar Mark zu verdienen. Herr Düssel, damals Förster der Gemeinde, war ein sehr strenger Mann und konnte unheimlich laut werden, wenn die Pflanzen nicht richtig gesetzt wurden. Wir wurden pro Pflanze bezahlt und so kam es schon vor, dass es oft zu schnell ging und Herr Düssel riss eine ganze Reihe aus, die dann wieder neu gesetzt werden musste. 

 

Auel, ein Selbstversorger-Dorf 

 

Eigentlich lebten alle Leute im Dorf mehr oder weniger von der Landwirtschaft. Das war so bis nach dem 2. Weltkrieg. Darüber hinaus gab es die wichtigsten Handwerker, Geschäft, Gaststätten, Post und Schule. 

 

Als ich ein Kind von 10 Jahren war, hatten „Hahnen“ (Fam. Keul) die Post und gute Landwirtschaft. 

 

Kuhl war ein Gemischtwarengeschäft, sie hatten zwei Milchkühe und ein bis zwei Kälber sowie ein Schwein. 

 

In „Schneggisch“ (Fam. Hein) war die Schmiede. Auch sie hatten zwei Kühe, die im Sommer in den Feldwegen satt gemacht wurden. Es wurde auch immer Kirchen- und Gemeindeland verpachtet, so dass etwas Heu gemacht werden konnte; Kartoffel, Rüben gepflanzt und ein Stückchen Korn für Brot und Hafer fürs Vieh. 

 

Foto: Ochsenfuhrwerk vor der Schmiede (Schneggisch) 

 

Thelen (Fam. Barthel), dort war die Gastwirtschaft des Dorfes; auch sie hatten nebenbei Landwirtschaft. Zur Zeit der Pilgerprozessionen (im 18. Jahrh.) sollen es sogar drei Gaststätten in Auel gegeben haben. Das waren Korres, Wittche und Thelen. 

 

Zirbes Pitter betrieb eine Schreinerei mit zwei Lehrjungen; das waren, wie ich noch weiß, Sünnen Johann von Steffeln und Heinrich Igelmund von Langenfeld, der oft zu Fuß zu seiner Arbeitsstelle kam [Anm.: von Kleinlangenfeld bis Auel sind es 9 Kilometer bzw. 2 Stunden Fußweg]. Zirbes Pitter ist früh gestorben. Danach war die Schreinerei noch ein paar Jahre verpachtet an Michel Auel aus Esch. Sie hatten ebenfalls eine kleine Landwirtschaft. 

 

„Spesser“, ein gutes Haus in Auel, sie hatten eine ansehnliche Landwirtschaft und eine Gerberei, die einiges an Bargeld einbrachte. Sie hatten auch viele Kunden außerhalb von Auel, so dass Spesser Mattes einmal im Monat mit seiner Einspänner „Jigg“ das fertige Leder über die Dörfer ausfuhr. Der Gerber war Mathias Bernardy oder auch „Spesser Mattes“. Seine Gerberei, Wohnhaus mit Stall und Scheune befand sich am Anfang der heute „Im Kläuschen“ [genannten] Straße. Das Anwesen ging aber in der Tiefe bis zum Tiefenbach, das hatte seinen Sinn. Spesser war eins der „guten Häuser“ in unserem Dorf Auel. Spesser hatten auch noch einen Lossledigen im Haus, es war der Bruder von Gerber Mattes und hieß „Tabo Tiddi“, mit richtigem Namen Johann. Ich kannte ihn nur unter „Tabo Tiddi“, was das sollte bedeuten, ist mir nicht bekannt. 

 

Schuster (früher hieß das Haus Zilligen) hatten ebenfalls zu ihrer Schusterei ein wenig Vieh. Sie hatten nicht viel Land und ich kann mich erinnern, dass Schuster-Mühn im Herbst Heide hacken ging und im Frühjahr die ersten Kätteströnk und junge Disteln stach. Das Heidekraut wurde dem Vieh untergestreut; Stroh war knapp und zu schade. Disteln und Kätteströnk wurden verfüttert im Frühjahr, wenn das Heu knapp wurde. Schuster Nikla arbeitete nach dem Krieg mit einem Lehrjungen und einem Gesellen. Dabei hat Schuster Mühn mehr in der Werkstatt geholfen als im Haus. Ein gut gehender Handwerksbetrieb. Wir hatten auch immer Leder auf Vorrat. Und wenn wir Schuhe nötig hatten, so gingen wir zum Schuster, um uns Maß nehmen zu lassen. Vater brachte dann das Leder und nach einiger Zeit konnten wir die fertigen Schuhe abholen. Es waren hohe, genagelte Schuhe. 

 

Peter Sonnen, Stellmacher im Dorf. Schmotz, so hieß das Haus, waren unsere direkten Nachbarn und ich kann mich sehr gut an sie erinnern. Piet, der Schmied selber, hatte ein verkrüppeltes Bein und hinkte stark. Zudem war er nicht sehr groß und ging, soweit ich mich erinnern kann, immer krumm. Eva (Iief genannt) war seine Frau. Sie war groß und kräftig. Sie versorgte Haus und kleine Landwirtschaft und schwang den Hammer ebenso tüchtig in der Schmiede. Piet hatte auch einen großen dressierten Hund, den konnte er vor ein Wägelchen spannen, wo er sich drauf setzen konnte, wodurch ihm seine Gehbehinderung nicht so lästig war. Piet und Eva kamen aus dem Bitburger Land, von Matzen. Sie hatten das Haus hier in Auel gekauft. Es war das alte Pfarrhaus vom Dorf. Zu dem Haus gehörte noch ein großer Garten. Den konnten sie aber nur pachten, denn bis heute verkauft die Kirche kein Land, sondern gibt es nur in Pacht. So gehört der Garten immer noch zu dem Haus, aber nur auf Pacht. 

 

Nun komme ich zu den ärmsten Leuten im Dorf. Es war unser Schneider, Fritz Sonnenholz war sein Name. Er war Waise, kam von Gräfendrohn [Anm.: im Hunsrück gelegen, ca. 20 km östlich von Trier] und heiratete hier Margarete Zilligen. Sie hatten kein Land und mussten sich von der Arbeit der Schneiderei ernähren. Das brachte nicht viel ein und so lebten sie entsprechend. Während des Kriegs wohnten sie noch hier in der Nachbarschaft in dem alten Arenshaus. Das steht nun schon lange nicht mehr. Damals gehörte das Haus Schmitz (Bernardy). Diese kündigten Fritzchen, so hieß Herr Sonnenholz hier im Dorf, denn er war klein von Gestalt, das Mietrecht. Weil nun keiner im Dorf sie haben wollte, als Mieter, musste die Gemeinde ihnen eine Wohnung sorgen. Sie kauften ein Holzhaus und stellten es an Steenbeuel auf. Das war weit genug weg, denn keiner wollte sie auch nur als Nachbarn haben. Weil nun das Haus auch bezahlt werden musste und sie keine Mittel dazu hatten, wurde Greet, die Frau des Schneiders, verpflichtet, dafür etliche Jahre die Schule zu putzen. So sind sie doch durch ehrliche Arbeit zu einem eigenen Haus gekommen. 

 

Wilhelm Renkes, Hausschlächter in Auel. 

 

zum Foto: Altes Huppertshaus. 

zum Foto: Stall des „Hupperts“ Hauses, davor Gemüsemühle 

 

Wilhelm Renkes hat neben seiner Landwirtschaft jahrelang Hausschlachtungen hier im Dorf und auch bei vielen Leuten von den Nachbardörfern vorgenommen. Als Kind kann ich mich erinnern, dass ausschließlich in den Häusern geschlachtet wurde. Zudem im Winter, außer Notschlachtungen. Es wurden überwiegend Schweine zur Fleischversorgung gemästet. Rindvieh ab und zu, es sei sie waren nicht geeignet für die Zucht oder die Milchlieferung. Bei uns wurden die Schweine immer „gesengt“, im Gegensatz zu anderen Leuten, die sie mit heißem Wasser brühten. In den fünfziger Jahren wurde hier in Auel eine Gemeinschaftsgefrieranlage gebaut. Integriert war ein Schlacht- und Wurstraum sowie eine abgetrennte Viehwaage. Ab dieser Zeit hat Herr Renkes das meiste, nun auch mehr Rindvieh, in diesem Gemeinschafts-Schlachtraum verarbeitet. Er schnitt das Fleisch in Portionen, machte die Wurst, salzte ein, nur räuchern taten die Leute selber zu Hause. Herr Renkes hat sein Handwerk bis Anfang der achtziger Jahre ausgeübt. 

 

Da gibt es noch ein Haus und ein Handwerk, über das ich noch etwas schreiben möchte. Es ist Lühsch, der Mann aus dem Haus hieß nicht anders als „Koster-Jannes“. Sein gelernter Handwerksberuf war Maler und Anstreicher, daneben hatte er das Amt des Küsters und Glöckners. Das erwähne ich bewusst, weil das Haus Lühsch ziemlich außerhalb des Dorfes oben an der Straße nach Steffeln stand. Die Glocken wurden von Hand geläutet und Jannes läutete dreimal am Tag, morgens Betglock, Mittag und Abend Betglock, dazu kamen noch die Male, wenn Messe oder Andacht oder abends Rosenkranz war. Ich kann mich noch gut erinnern, wenn es Mittag war, steckte Jannes seinen Weißquast in den Kalkeimer und dann ging er erst mal läuten, dann aß er mit den Leuten, wo er gerade am Arbeiten war zu Mittag oder Abend. Danach machte er wieder weiter. Es wurde damals noch nicht viel tapeziert und wenn, dann höchstens die „gute Stube“. Er hatte aber eine Rolle, die war aus Gummi. Damit konnte er verschiedene Blumenmuster in die gekälkten Wände rollen, das sah frisch und sehr schön aus. Lühsch hatten auch eine kleine Landwirtschaft. Weil Jannes nun viel unterwegs war, hat seine Frau Schriet oft gefuhrwerkelt und die Stall- und Feldarbeit getan. Als Koster Jannes im Jahre 1947 starb, hat seine Tochter Gertrud das Anstreichergeschäft übernommen. Heute ist „Lühsch Traud“, so heißt sie im Dorf immer noch, 78 Jahre und versieht ebenso den Küsterdienst wie einst ihr Vater. Ab und zu geht sie noch anstreichen […], aber sie ist auch nicht mehr die Jüngste. Wenn man weißen wollte, musste man erst Kalk besorgen, den bekam man in Büdesheim. Das waren so dicke Brocken. Man legte sie in einen Steinbottich und schüttete Wasser darauf. So löste sich der Kalk auf und wurde ganz sämig wie „Klatschkäse“. Als später „Koster Jannes“ nicht mehr kam, haben wir selber geweißt und tapeziert. 

 


Michael Zilligen, Scherenschleifer in Auel 

 

Als ich ein Kind von ungefähr 10-12 Jahren war [Anm.: geboren 1935], kann ich mich noch gut erinnern, dass jede Woche mindestens ein bis zwei Leute, meistens waren es auch Kinder von anderen Dörfern, ihre Scheren oder Messer, Rasiermesser oder Fleischwolfmesser zum Schleifen zu unserem Nachbarn Herrn Zilligen brachten. Darüber hinaus machte er die Schleifarbeiten im Dorf (Schlachtmesser) und fuhr mit seinem Fahrrad über Land, sammelte stumpfe Scheren und Messer ein, die dann nach zirka einer Woche, frisch geschliffen, wieder auf demselben Wege zu ihren Besitzern gebracht wurden. Im Winter machte er alle Wege zu Fuß. Sein Bereich ging bis nach Kirchweiler, Esch, die ganzen Dörfer der Bürgermeisterei Birgel. Herr Zilligen war ein so guter und berühmter Scherenschleifer, dass selbst Dr. Luy, Chefarzt und Chirurge des Gerolsteiner Krankenhauses, seine Operationsinstrumente bei ihm schärfen ließ. Das war jedoch nicht alles, womit Michael Zilligen sich befasste. Er war außerdem staatlich geprüfter Desinfektor und Leichenbeschauer der Bürgermeisterei. In den Jahren vor und während des 2. Weltkrieges waren hier etliche Seuchen weit verbreitet, unter anderem die Diphterie, Scharlach und Genickstarre (Kinderlähmung). Jedes Mal, wenn in einem Haus ein solcher Krankheitsfall ausbrach, musste nach Beendigung der Krankheit oder Tod der Desinfektor kommen und alle Räume des betreffenden Hauses mit Lysol oder Sakrotan aussprühen oder auch ausräuchern. Wie man sieht, ein wichtiges Amt und die Leute hatten Vertrauen zu ihm. Darüber hinaus hatten „Nellesse“, so hieß das Haus des Scherenschleifers, noch eine kleine Landwirtschaft. Drei bis vier Stück Rindvieh, ein Schwein, etliche Hühner wurden von der Frau und den Kindern versorgt. 

 

Wenn ich mich nun recht erinnere, so habe ich alle Handwerksberufe, die noch nach dem 2. Weltkrieg existierten, aufgeschrieben. Darüber hinaus gab es jedoch noch „wichtige Leute“ im Dorf, die ich nicht unerwähnt lassen möchte. Es sind die Heiler und Verbeter, die so manchen Menschen in seiner Not geholfen haben. Ich selber weiß von drei Verbetern, die man bei „Plack“ am Vieh oder auch Verbrennungen bei Menschen oder auch, wenn man sonst ein Leiden hatte, zu Rate zog und die auch halfen. Es waren Peter Finken (Pittisch), Wendelinus Lindemann (Jokems) und Wilhelm Renkes (Hupperts). Sie alle habe ich noch gut gekannt und Wendelinus hat bei unseren Kühen erfolgreich die Plack verbetet. Arens Pitter erzählte mir jedoch auch noch von Heljisch Lamberts Mutter. Sie konnte auch verbeten, Brand zum Stillstand bringen und wurde geholt, wenn die Frauen „niederkamen“, ebenso, wenn einer starb. Dann war aber auch noch Herres Michel aus Steffeln da. Er wusste über Vieles Bescheid bei Vieh und Menschen. Ich kann mich noch sehr gut erinnern, dass er während des Krieges auch Verbände wechselte und Tränke für allerlei Leiden verordnete. Schnegger Fritzchen hatte beim Militär eine Sanitätsausbildung erhalten und konnte fachmännische Verbände anlegen. Meine Schwester Agnes, im Krieg Rot-Kreuz-Schwester, wurde für die Pflege von alten Leuten und Kindbettfrauen geholt. Alle diese Leute hier im Dorf haben segensreich und ohne Entgelt ihre Dienste der Gemeinschaft zur Verfügung gestellt. […] 

 

Ich hatte streng nachgedacht und war der Meinung, ich hätte alle handwerklichen Berufe aufgezählt. Doch gestern erzählte mir Peter Begon (85 Jahre alt), dass er sich noch gut an einen Maschinenbaumeister, genannt der Ingenieur, mit Namen Hubert Sünnen aus Thelen-Haus erinnern kann. Dieser Mann hatte seine Werkstatt in „Kappes Bude“, an die ich mich noch gut erinnere. Seine Arbeit bestand darin, Stiftendreschmaschinen und Göbel herzustellen. Göbel war der Antriebmechanismus für die Dreschmaschinen. Dieser Hubert Sünnen war Junggeselle und von „stattlicher Statur“. Er wohnte in Thelen bei seinen Eltern, die Land- und Gastwirtschaft betrieben. Hubert half, neben seinem Maschinenbau, oft in der Gastwirtschaft aus. […]. Dieser Mann aus Thelen muss so um 1912-1914 gestorben sein. Thelen, mit Familiennamen „Sünnen“ sind auch um diese Zeit von Auel fortgezogen. […] Thelen Eva soll auch die Heilkunst verstanden haben, und zwar besonders bei lahmendem Vieh. Man musste es an ihrem Haus vorbeitreiben, wo sie oben auf der Treppe stand, dann „betete“ sie und das Vieh wurde gesund. 

 

zum Foto: Hahnenhaus m. Poststelle, alte Schule m. Lindenbäumen, Feuerwehr 1940/42

 

31. Januar 1988. Ich war mir sicher, dieses Heft zum Abschluss gebracht zu haben. Es fiel mir vor zwei Jahren nichts mehr ein. Dieser Tage kam nun ein Film im Fernsehen, der eine Frau zeigte in der Betätigung der „Ausschellerin“. Meine Kinder hatten so etwas noch nicht gesehen und wussten auch nicht, dass es so etwas schon einmal gegeben hat. Unsere Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindenachrichten erfahren wir heute über das Mitteilungsblatt eben dieser Behörde. Das war früher in meiner Kinder- und Jugendzeit anders. Die Gemeindenachrichten wurden ausgeschellt. Der letzte hier in Auel, der mit der Schelle „rund ging“, war Schnegger Fritzchen. Es wurde zuerst geschellt, bis alle Leute im Umfeld vor den Türen oder am Fenster waren, dann wurden laut und deutlich die Bekanntmachungen vorgelesen oder auswendig hergesagt, wenn es sich nur um ein, zwei Sachen handelte. Dies waren die gängigsten Ausschelltexte: Mor kütt den Empfänger (Steuereintreiber); De Wenkel erop jin de Schrawe oppjebozt, üss jedem Hous muuß ejne do sen; Mor mettisch jin Schromperskäfere jesammelt; Nächst Woch jitt et Kloterholz on der Söupersch jehaue; usw, usw. Es gibt eine Anekdote dazu: Der Ausscheller sollte zwei Dinge bekannt machen, verwechselte aber den Text, der sich dann so anhörte: Et oss en räudige Hond om Dörf, mor kütt den Empfänger, wenn e kriecht, kann en kabott schlohn! Wo mag unsere Schelle heute sein? Wir als Kinder hatten auch eine Zeitlang dieses Amt. 

 

Auel, 27.04.1989. Noch ein Nachtrag: Es ist meiner Meinung ein sehr wichtiger Beitrag und eigentlich hätte ich ihn bei der Aufzählung der Handwerksbetriebe in Auel voranstellen müssen. Es handelt sich um die „Steffeler Mühle“. Das muss ich nun etwas genauer ausführen und es macht sicher begreiflicher, weshalb ich jetzt erst am Schluss meiner Ausführungen über Müller und Mühle berichte. Die Mühle mit Anwesen liegt auf Steffeler Bann und deshalb gehört sie grenzmäßig genau genommen nicht mehr zu Auel und unserem Dorf. Da sie aber an der Ostgrenze des Steffeler Flurs liegt und nur 100 Meter weiter das Aueler Dorf sich ausbreitet, dagegen die ersten Häuser von Steffeln erst in 1.000 Meter Entfernung sichtbar werden, so fühlen sich, wenigstens heute, die Bewohner der Mühle mehr nach Auel als nach Steffeln hingezogen. Die Männer gehören der Aueler Feuerwehr an und die Frauen sind rege Mitglieder der Aueler Frauengemeinschaft. Noch in der vorhergegangenen Generation war das nicht so. Diese Menschen fühlten sich noch als Steffeler Bürger. […] Die Mühle war ein wasserabhängiger Betrieb, der sich aber später auch auf Motorkraft umstellte. Oberhalb des Anwesens befand sich der Mühlenteich, der von einer Abzweigung des Tiefenbaches gespeist wurde. In den sechziger Jahren, als sich schon vieles hier geändert hatte: Die Leute backten ihr Brot nicht mehr selber. Es war Geld in den Familien. Fast jeder Landwirt besaß nun eine Schrotmühle und mahlte das Getreide fürs Vieh selber. Die Bäcker, die das Brot mit Autos in die Dörfer brachten, bezogen ihr Mehl von Großmühlen oder über Großhandel. So kam es dazu, dass so eine verhältnismäßig kleine Mühle mehr und mehr Kunden verlor, bis schließlich keiner mehr mahlen ließ. In dieser Zeit wurde dann auch der Mühlenteich („Klous“) zugeschüttet im Zuge einer Sanierung, das Wasserrecht, was die Mühle besaß, verkauft. Die Bewohner der vorigen Generation […] hatten noch ein blühendes Geschäft. Jannes, der Müller, war ein resoluter Mann und verstand sein Geschäft. Er hatte auch immer einige Stück Vieh. Pitter („Piddewitz“), Liss und Luss, drei Junggesellen, lebten von einer kleinen Landwirtschaft, doch mehr schlecht als recht. Der alte Müller, also der Vater von Jannes, gelebt um die Jahrhundertwende, ist in das Räderwerk geraten und zerquetscht worden […]. Außer dem alten, noch erhaltenen Wasserrad erinnert heute nichts mehr an die ehemalige, gut laufende Mühle. 

 

Da ich über so viele Handwerker, Heiler und kulturelles Leben im Dorf Auel geschrieben habe, will ich nun, nicht zuletzt, über die rein erwerbstätigen Bauern, gleich nach dem zweiten Weltkrieg, schreiben. Ich erhebe aber jetzt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Einzelheiten des jeweiligen Betriebes sowie Größe der landwirtschaftlichen Flächen, deren Bebauung oder Ein- und Auskommen des jeweiligen Bauernhofes. Es soll eine Erzählung sein, wie ich sie noch selbst erlebt habe, nur etwas bescheidener. Fange ich an mit „Schlösser“ (Hausname). Der Familienname war Baur. Schlösser hatten das meiste Land im Dorf. Sie hatten Pferde, einen Binder, ein Lastauto, damit fuhren sie die Milch zusammen und brachten sie nach Hillesheim auf die Molkerei. Sie bekamen etwas später einen Bulldog (Lanz) und fuhren die Gemeinde-Dreschmaschine. Sie hatten einen „Onkel“ im Haus und das Ehepaar Nikla und Maria, aus Steffeln, hatten sieben Kinder: […]. Das waren nach dem Krieg alles junge Leute! Da wurde schon etwas geschafft! Wenn dann im Sommer die Arbeit auf den Feldern und mageren Wiesen getan werden musste, so hatten sie gleich viele Hände, die zupacken konnten, im Heu, Hackfrüchten und Ernten von Getreide und etwas Zeit blieb dann noch für ein wenig Lohnarbeit. Es gab aber dann auch bald einen Pferde-gezogenen Heuwender (eine große Erleichterung). Auch Obstbäume, ein großer Garten, ein Spalierapfelbaum am Giebel, alles das gehörte zu diesem „guten Haus“. Der Onkel Jannes hütete das Vieh und machte sich nützlich in Haus und Hof. - Ein „Onkel“ oder „Tante“ im Haus war in der damaligen Zeit nicht unüblich. Die kleinen Höfe hatten dadurch auch manche wirtschaftlichen Vorteile. Man nannte sie eine oder einen „Losslediger“. 

 

Schlösser hatten, wie erwähnt, auch die Dreschmaschine. Hier muss ich nun etwas weiter ausholen, denn das betrifft nun alle Leute im Dorf, die Land hatten. Wenn ich nun meinen Erinnerungen nachgehe, so sind die ersten Bilder vom Dreschen des Getreides die mit dem Flegel in der Scheunen Tenne. Hierfür wurden wenigstens zwei Leute benötigt, um den Takt einzuhalten - klopf, klopf usw. So hat meines Vaters Generation (1885) meist noch das ganze Korn gedroschen. Meine Erinnerung ist, dass nur im Herbst das Saatgetreide (Winterroggen) so mit dem Flegel in der Scheune gedroschen wurde, weil im Herbst, zur Zeit der Aussaat, die Gemeinde-Dreschmaschine noch nicht „rund fuhr“; das geschah erst im Winter, wenn die Feldarbeit getan war. Es gab aber auch fast in jedem Dorf einen Dreschplatz. Hier konnten die Leute, die nicht so viel zu dreschen hatten, oder der Platz in der Scheune beengt war, ihr Getreide dreschen lassen. Die Haupt-Drescharbeit wurde aber im Winter verrichtet, dann fuhr die Dreschmaschine von Haus zu Haus. […]. Wenn Dreschtag war, wurde in den Häusern sehr gut gekocht und eine Frau wollte noch besser und feiner kochen als die andere. Es waren ja auch alles Aueler Männer, die hungrig um den langen Tisch saßen. Die Zahl der Helfer variierte zwischen acht und zehn kräftigen Männern. Es gab dann erst mal einen Schnaps, damit die Luftwege wieder staubfrei wurden oder auch zwei Schnäpse, je nach Staubdichte in den Scheunen und Kälte draußen. Dann kam meistens eine gute, heiße Rindfleischsuppe auf den Tisch. Es wurde ein kurzes Gebet gesprochen und die Männer fingen an, die heiße Suppe zu blasen, bevor sie sie genüsslich hinunter schlurften. […] 1908 kam die erste Grasmähmaschine hier ins Dorf, in Bäckisch. Es war eine McCormick Mähmaschine. 

 

Das war nun grob berichtet über einen Haupterwerbsbauern, was aber noch lange nicht die Regel im Dorf war. Viele mussten sich sehr plagen auf den mageren Äckern, um ihre Familien zu ernähren. Nach dem Krieg siedelten sich hier in der Umgebung einige kleine Fabriken an. in Oberbettingen Fa. Rauschert, Strickerei Müller, in Hillesheim gab es noch die Molkerei, wo etliche Leute Arbeit fanden sowie noch zwei kleinere Betriebe. Die Jünkerather Gewerkschaft beschäftigte schon lange Zeit eine stattliche Zahl an Menschen, Sprudel in Gerolstein, Streif und Türenwerke in Weinsheim. Alle diese kleinen Fabriken gaben den Menschen Arbeit und Brot. Dazu betrieben sie oft noch eine kleine Landwirtschaft, die dann zum Teil von den Frauen bewältigt wurden. Man nannte diese Menschen Nebenerwerbstätige oder Feierabendbauern. […] "

 

23 Kulturelles Leben zwischen 1875 u. 1950

 Der nachfolgende Text beruht auf handschriftlichen Aufzeichnungen meiner Mutter, Frau Gertrud May geb. Mies (geboren 1935) aus dem Jahr 1986, die hier in leicht gekürzter Fassung wortgetreu widergegeben werden. 


"Das nun folgende Kapitel muss ich so aufschreiben, wie es mir von Peter Begon (geb. 1901) erzählt wurde. Dabei ist es erstaunlich, wie genau, oft mit Tag und Datum, er mit 85 Jahren noch alle Begebenheiten wiedergeben konnte. 

 

Im Jahr 1875 wurde in Auel ein Männergesangverein gegründet. Es war dies ein eingetragener Verein, der zwar schon einige Male „geruht“ hatte, aber bis auf den heutigen Tag noch nicht „gelöscht“ wurde. Als Dirigent fungierte (Schneggisch Jüpp) Etten Josef, ein Bruder von Etten Mathias seinem Vater. […] Mitglieder (aktive) waren: Aus Lehnerath „Heljisch“ Mättes, Hoffmanns Wilhelm (Peter) Hoffmann? - Aus Auel: Zirbes Klos, Bertes und Baptist, Schlösser Jannes, Koster Jannes. Es sind sicher noch ein paar Leute mehr gewesen, die mir aber nicht bekannt sind. Es wurde im Saale Barthel geprobt und ab und zu ein Konzert gegeben, meistens jedoch im Winter. 1910 kam der Verein dann zum Erliegen. 1919 wurden die Proben wieder aufgenommen und nun wurde der Männergesangverein von Lehrer Veith dirigiert und neue Mitglieder aufgenommen. Diese waren: Christof Finken, Peter Meyer, Wilhelm Schramm, Mathias Etten, Mathias Kappes, Nikolaus Baur, ? Theis, Johann und Hubert Renkes, Peter Barthel, Lambert Arens, Johann Müller jun., Michael Zilligen, Johann Meyer, Georg und Peter Begon, Nikolaus Thömmes und Josef Arens. […] 1925 sollte 50-jähriges Bestehen des Vereins gefeiert werden. Dafür wurde schon fleißig geprobt. Das Jubiläum sollte jedoch nicht stattfinden. Der Dirigent Lehrer Veith wurde kurzfristig versetzt. Die Leute sagten, er wäre in den Augen der Schulbehörde zu schade gewesen für das kleine, abgelegene Dörfchen Auel. Er wurde in die Gegend von Trier versetzt. Übernommen hat dann die Dirigentschaft der neue Lehrer Krämer. Dieser war jedoch mehr Maler als Sänger. Das Krippenbild (es stellt die Landschaft um Bethlehem dar) hat Lehrer Krämer gemalt und wird noch jedes Jahr als Hintergrund für die Krippe aufgestellt. In der Schule hing auch immer ein Bild von ihm. Ein Dorf im Hintergrund (Auel?) und als Blickfang eine Reihe „Kornkaasten“. […] Es wurde jeden Sonntag von 10.00 - 12.00 Uhr geprobt. Das muss gut gegangen sein so bis 1929-30. Es fielen einige aktive Mitglieder aus (vielleicht wegen Nationalsozialismus) und dann gründete Nikolaus Thömmes den „gemischten Chor“. Dieser nannte sich nun auch „Kirchenchor Auel“. Herr Thömmes übernahm die meisten Männer und nahm folgende Frauen dazu: Anna und Christine Baur, Grete Leuschen, Anna Breuer, Schramm Ann und Troud, Grete Sonnenholz. Die Gesangproben fanden zuerst in Lamperten statt, später in dem Sälchen über der Sakristei. Zur Kirmes am Bettag und zu Begräbnissen sang der Chor in der Kirche. 

 

In dieser Zeit existierte hier in Auel auch eine Theatergruppe. Es wurde regelmäßig gespielt und zwar kamen pro Jahr zwei Stücke zur Aufführung. Die Gruppe hat sogar schon in Jünkerath bei „Michaelis“ gespielt. Sie sind mit dem Pferdefuhrwerk dorthin gefahren. In Auel wurde zuerst in dem alten Kassenlager gespielt, was sich bei dem heutigen Kriegerdenkmal befand. Es war eine einfache, große Bretterbude und für den Zweck des Theaterspielens sehr geeignet. Später wurde auch im Saale Barthel aufgeführt. An das eigentliche Theater schloss sich meistens noch ein „Einakter Lustspiel“ an, wie zum Beispiel: Tünnes und Schääl reisen zum Nordpol. Diese Theatergruppe bestand aus: Peter Finken, Lambert Arens, Peter Renkes, Math. Theis, Koster Jannes, Peter Begon, Nikolaus Baur und Töchter, Josef Arens, Nikolaus Thömmes und Anna, Johann Meyer, Katharina und Gret Arens, Tochter von Lehrer Veith, Nelli Etten. Mathias Etten hatte das Einüben übernommen. 

 

1919-1920 wurde ebenfalls unter der Leitung von Mathias Müller (Jokems) eine Tanzmusikgruppe geründet. Jokems Mattes war im ersten Weltkrieg bei der Regimentsmusik und brachte daher einige Erfahrung im Musik-Machen mit. Diese Gruppe, eine Blasmusik, bestand aus: Johann Müller, Lambert Arens, Josef Arens, Peter Begon. Ebenfalls: Nikolaus Baur, Nikolaus Thömmes, Koster Jannes, Wilhelm Schramm und Etten Josef. Diese fünf Männer bildeten innerhalb der Tanzmusikkapelle ein Streichquartett. Um 1930 zerfiel das Streichquartett und es wurde wieder gemischt gespielt. 

 

Wenn nun ein Mitglied des Männergesangvereins oder des Kirchenchores oder der Tanzmusikkapelle (es waren ja meistens dieselben Leute) heiratete, wurden drei Böllerschüsse abgefeuert. Der erste, wenn Braut und Bräutigam zum Altare gingen. Der zweite, wenn sie getraut waren und der dritte morgens nach der Hochzeit um 6.00 Uhr. Es wurden „Katzeköpp“ abgeschossen. Über Schwarzpulver kam Lehm, der durfte nicht zu feucht sein. Dann wurde gut gestampft. Der Katzenkopf selbst bestand aus einem gusseisernen Rohr mit einem Loch unten für die Lunte. Baptist Renkes machte das meistens mit der Schießerei. Wilhelm Schramm wurde beim Schießen erwischt und von Polizeipittchen angezeigt. 1930, als das Rheinland befreit wurde, sind viele Böllerschüsse hier in Auel abgefeuert worden. Alle Leute haben gefeiert den ganzen Tag, der Männergesangverein hat gesungen, dass Lox Jannes es bis nach Steffeln gehört hat. "

24 Wegkreuze in der Gemarkung Auel


(Nachtrag vom 18.08.2024) 


Wegkreuze, auch Flurkreuze oder Bildstöcke genannt, sind seit jeher Gegenstand der Heimatforschung. Neben den Dorfkirchen und Friedhöfen sind gerade sie es, die der lokalen Sakrallandschaft ihr unverwechselbares Gepräge geben. Wegekreuze sind sichtbarer Ausdruck eines tief verwurzelten Volksglaubens und unterliegen als Kleindenkmäler dem gesetzlichen Denkmalschutz. Als schützenswertes Kulturgut verdienen sie unsere Aufmerksamkeit, Respekt und sorgsame Unterhaltung. 

Im Laufe der Zeit hat sich sowohl der Bestand an Wegkreuzen in der Gemarkung Auel verändert als auch der Zustand der einzelnen Objekte. Es erscheint daher angebracht, den aktuell (Stand: Mai 2024) vorhandenen Bestand und Zustand der Kreuze in zeitgemäßer Form zu dokumentieren und allgemein zugänglich im Internet zu veröffentlichen. Dabei werden alle derzeit und ehemals in der Gemarkung und im Dorf vorhandenen Wegkreuze und ähnliche Kulturdenkmäler (ohne Friedhofskreuze) dargestellt. Die Objekte stehen teilweise auf der Grenze oder knapp außerhalb der Gemarkung, haben aber alle aber einen Bezug zum Ort Auel. Die Fotoaufnahmen und Recherchen wurden vom Autor im Frühjahr 2024 gefertigt. Teilweise sind ältere Aufnahmen beigestellt, um etwaige Veränderungen aufzuzeigen. Die Fotos nebst einer verbalen Beschreibung und geografischen Koordinaten finden sich in der Rubrik „Galerie“, ein topografischer Übersichtsplan mit den durchnummerierten Kreuzen in der Rubrik „Karten“. Damit können alle Kreuze leicht aufgefunden und vor Ort besucht werden.

Grundlegend für die Erforschung und Dokumentation der hiesigen Wegkreuze ist die Arbeit „Wegkreuze im Trierer Land – Wegkreuze und Bildstöcke im Kreis Daun“ von Georg Jakob Meyer, Trier, aus dem Jahr 1955. Die älteren „Aueler“ Kreuze hat Meyer akribisch gezeichnet und kurz beschrieben. Besonders bedeutsam ist die Arbeit, weil einige Kreuze inzwischen verschollen und nur noch über die Abbildungen Meyers zu fassen sind. 

In den 1970er Jahren hat sodann der Aueler Schullehrer Georg Bernardy die in der damaligen Gemeinde Auel vorhandenen Wegkreuze fotografiert und beschrieben, wobei er über die sachlichen Objektangaben hinaus Geschichten und Erzählungen über die Entstehung, Bedeutung und Verehrung der einzelnen Flurkreuze geliefert hat. Seine Dokumentation in Form einer handschriftlichen Schulchronik wurde nicht veröffentlicht, aber für die vorliegende Erfassung verwendet.

Eine eigene erste systematische Erfassung aller Wegkreuze in den Gemarkungen Auel, Steffeln und Lehnerath hat der Autor, Peter May, bereits im Jahr 1987 durchgeführt. Dabei wurden alle Objekte vor Ort fotografiert, epigrafisch dokumentiert und teilweise aufgemessen. Wo möglich, wurde auch die örtliche Überlieferung festgehalten. Diese Dokumentation geschah auf Intitiative der damaligen Kreisverwaltung Daun hin, die sich das Ziel gesetzt hatte, den Bestand aller im Landkreis vorhandenen Wegkreuze vollständig zu erfassen und anschließend in Buchform zu veröffentlichen. Die Erfassungsarbeiten wurden auch kreisweit durch örtliche Vertrauensleute mehr oder weniger detailliert durchgeführt, eine Veröffentlichung der Bestandsaufnahme ist aber leider nicht mehr erfolgt. 

Im Jahr 2001 haben die Aueler Bürger Georg Bernardy und Roswitha Rüb im Selbstverlag eine gedruckte Broschüre über die Aueler Wegkreuze mit Farbabbildungen, Beschreibung, geschichtlichem Hintergrund und einem Lageplan herausgebracht. Das Werk ist auf der Internetseite der Eifelvereins-Ortsgruppe Steffeln einzusehen (https://www.eifelverein-steffeln.de/images/Flurkreuze__Denkmäler_in_Auel.pdf; Abruf am 14.05.2024)

Die letzte vollständige Bestandsdokumentation der Wegkreuze in der Gemarkung Steffeln (mit Lehnberath) erfolgte im Jahr 2010 durch die Eifelvereins-Ortsgruppe Steffeln. Im Zuge dieser Dokumentation wurden sowohl Infotafeln an den Wegkreuzen aufgestellt (auch in der Gemarkung Auel) als auch eine Auflistung und Beschreibung aller Kreuze im Internet veröffentlicht (https://www.eifelverein-steffeln.de/images/Wegekreuze.pdf; Abruf am 14.05.2024).

Eine weitere Informationsquelle über die Kreuze in der Gemarkung Auel ist die Internet-Datenbank der Kulturgüter in der Region Trier (https://kulturdb.de/index.php; Abruf am 14.05.2024). Die dort verzeichneten Wegkreuze sind allerdings nicht vollständig und beruhen auf früheren Erfassungsarbeiten anderer Autoren. Dafür bietet die Datenbank weiterführende Links, Quellenangaben und historisches Kartenmaterial. 

Zuletzt sei noch hingewiesen auf das offizielle „Nachrichtliche Verzeichnis der Kulturdenkmäler – Kreis Vulkaneifel“ aus dem Jahr 1998, welches im Internet auf der Seite der Generaldirektion Kulturelles Erbe veröffentlicht ist (https://denkmallisten.gdke-rlp.de/Vulkaneifel.pdf; Abfrage vom 14.05.2024). Diese Liste enthält neben Kirchen, Burgen und historischen Wohngebäuden, die dem Denkmalschutz unterliegen, auch zahlreiche (aber bei weitem nicht alle) Flur- und Wegekreuze, vor allem die älteren Objekte. Wichtig ist, dass der Schutz der unbeweglichen Kulturdenkmäler bereits durch das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen des § 3 Denkmalschutzgesetz (DSchG) entsteht und nicht von der Eintragung in diese Denkmalliste abhängig ist, d.h. auch Objekte, die nicht in der Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein. Das Verzeichnis der GDKE erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und enthält keine Abbildungen.

Insgesamt lassen sich im Dorf und in der Gemarkung Auel 31 Objekte nachweisen, davon 23 noch vorhandene Wegkreuze, vier verschollene Wegkreuze, eine Nepomuk-Brückenfigur, ein Bildstock, ein Kriegerdenkmal und eine Kapelle. Eine Besonderheit im Aueler Kreuze-Inventar sind sieben Wegkreuze aus Palagonit-Tuff. Dieses Gestein wurde in den ehemals bedeutenden Steinbrüchen im Dorf Steffeln und am Killenberg gewonnen und ist charakteristisch für die im weiteren Umkreis stehenden Wegkreuze. Die regional typischen Tuff-Kreuze haben sämtlich ein vergleichsweise hohes Alter, sind aber aufgrund ihres grobkörnigen, verwitterungsanfälligen Gesteins oft schwer lesbar bzw. zu datieren. Die Tuff-Kreuze stammen hauptsächlich aus dem 17.-18. Jahrhundert (ältestes sicher datiertes Exemplar, ein Grabkreuz auf dem Aueler Friedhof, stammt von 1621), einige mögen auch schon im 16. Jh. entstanden sein. Die Mehrzahl der vorhandenen Wegkreuze stammt aber aus dem 19. und 20. Jh., die jüngsten erst aus dem 21. Jh. 

Es bleibt zu hoffen, dass die glücklicherweise noch zahlreich vorhandenen Kreuze, die sichtbare Glaubenszeugnisse und unser kulturelles Erbe sind, noch vielen Generationen erhalten bleiben und ihnen Anlass bieten für ein nachdenkliches Innehalten, vielleicht auch für ein stilles Gebet. 

25 Literatur

Anonym: Festschrift 50 Jahre Musikverein Steffeln. Steffeln, 1974

 

Anonym: Festschrift zur Renovierung der Filialkirche St. Maria in Auel (o. J., 1998)

 

Anonym: Festschrift 100 Jahre Kirchenchor St. Hubertus Duppach. Duppach, 2001

 

Becker, Johannes: Geschichte der Pfarreien des Dekanates Blankenheim, Köln, 1893, S. 164f., 189f.; Steffeln mit Filiale Auel: S. 597-610

 

Bernardy, Georg und Rueb, Roswitha: Bildstöcke, Feld- und Wegekreuze in und um Auel. Auel, 2001

 

Brommer, Peter: Die Ämter Kurtriers - Grundherrschaft, Gerichtsbarkeit, Steuerwesen und Einwohner. Edition des sogenannten Feuerbuchs von 1563. Mainz, 2003

 

De Lorenzi, Philipp: Beiträge zur Geschichte sämtlicher Pfarreien der Diözese Trier. Trier, 1887. Auel: S. 473

 

Dittmaier, Heinrich: Rheinische Flurnamen. Bonn, 1963

 

Giels, Lothar: Die mittelpaläolithischen Silexartefakte vom Oberflächenfundplatz Hillesheim, Kreis Daun. Magisterarbeit Uni Köln 2000. zu Auel: Teil 1, S. 15 und Teil 2, Abb. 19-19a

 

Gilles, Dr. Karl-Josef: Münzschatzfunde im Kreis Daun. Heimatjahrbuch Kreis Daun, 1986, S. 114 ff.

 

Grasediek, Werner: Wüstungen in der Umgebung von Steffeln. Heimatjahrbuch Kreis Daun 1987, S. 78-85

 

Grasediek, Werner: Kontinuität und Wandel kommunaler Grenzen. Vom Grenzweistum zur Gemeindegrenze. Dargestellt am Beispiel von Steffeln/Eifel. Landeskundliche Vierteljahresblätter 34, 1988, S. 137-148

 

Grasediek, Werner: Das Grenzweistum von Steffeln aus dem Jahr 1680. Heimatjahrbuch Kreis Daun 1991, S. 186 ff.

 

Grasediek, Werner: Spuren der Römer aus der Umgebung von Steffeln. Heimatjahrbuch Vulkaneifel 1994, S. 203 ff.

 

Grasediek, Werner: Eine Eifeler „Weinstraße“ Koblenz-Lütticher Fernhandelsweg; in: Burgard, Friedhelm und Haverkamp, Alfred (Hrsg.): Auf den Römerstraßen ins Mittelalter: Beiträge zur Verkehrsgeschichte zwischen Maas und Rhein von der Spätantike bis ins 19. Jahrhundert, Mainz 1997 (Trierer Historische Forschungen Bd. 30) sowie Heimatjahrbuch Vulkaneifel 1999, S. 178 ff.

 

Grimm, Jakob: Weisthümer. Göttingen, 1840. Auel: Band 2, S. 587. Steffeln: Band 2, S. 586

 

Hagen, Josef: Römerstraßen der Rheinprovinz, Leipzig 1926, S. 118-119

 

Hagen, Wilhelmine: Neue Münzschatzfunde aus den Regierungsbezirken Trier, Koblenz und Montabaur; in: Trierer Zeitschrift 28, 1965, S. 77 ff., 85-92

 

Henrich, Peter: Die römische Besiedlung in der westlichen Vulkaneifel. Trierer Zeitschrift Beiheft 30, Trier 2006. Fundstellen von Auel: S. 126-127

 

Henrich, Peter: Die römische Nekropole und die Villenanlage von Duppach-Weiermühle, Vulkaneifel. Trierer Zeitschrift Beiheft 33, Trier 2010. bes. S. 9-12, 30

 

Hörter, Fridolin: Steffelner Tuffe – schon die Römer haben sie verwendet. Heimatjahrbuch Kreis Daun, 1992, S. 171 ff.; 

 

Hörter, Fridolin: Getreidereiben und Mühlsteine aus der Eifel. Mayen, 1994. Auel: S. 103

 

Koch, Ingrid: Das Mesolithikum im Trierer Land. Magisterarbeit Uni Köln 1997. Zu Auel: S. 27, 172 f.; Kurzfassung in Archäologische Informationen 21/2, 1998, S. 387-391

 

Koch, Ingrid, Löhr, Hartwig und Gehlen, Birgit: Mittelsteinzeitliche Fundkomplexe des 9. Jahrtausends im Regierungsbezirk Trier: Chronologischer Kontext, Rohstoffversorgung und Aktivitätsräume. Archäologische Informationen online 2016, S. 1-40. Auel: S. 14-16

Krenciszek, Erna: Die Kirche in Auel. Die Eifel, 1964 Heft 2, S. 37-38

Lehmann-Brauns, Elke: Himmel, Hölle, Pest und Wölfe: Basaltlava-Kreuze in der Eifel. 2. Aufl., Köln, J.-P. Bachem-Verlag, 1989

 

Lipinski, Erich: Eine mittelpaläolithische Quarzindustrie von Rockeskyll, Verbandsgemeinde Gerolstein, Kreis Daun/Eifel. Archäologisches Korrespondenzblatt 16, 1986, S. 223-234

 

Läis, Ernest Dominik: Die Stock- und Vogteiguts-Besitzer der Eifel wider ihre Gemeinden in Betreff streitiger Waldungen. Trier, 1831, S. 213-221

 

Landschaftsverband Rheinland (Hrsg.): Die Manderscheider, eine Eifeler Adelsfamilie. Herrschaft, Wirtschaft, Kultur. Ausstellungskatalog 1990

 

Laufner, Richard: Die Fragmente des ältesten Pilgerbruderschaftsbuches von St. Matthias, Trier, zwischen 1150 und 1230. In: Archiv für mittelrheinische Kirchengeschichte. Speyer, 1955. Steffeln: S. 257

 

May, Eva: Die Stiftung der Kirche in Auel. Erinnerungen an Johann Michael Baur. Heimatjahbuch Kreis Daun 1986, S. 129

 

May, Franz: Notizen über zwei Maare der Westeifel. Heimatjahrbuch Kreis Daun 1988

 

May, Franz: Geologie des Aueler Waldes und seiner Umgebung. Diplomarbeit Uni Bonn 1989.

 

May, Franz: Säuerlinge der Vulkaneifel und der Südeifel. Mainzer geowissenschaftliche Mitteilungen 31, 2002, S. 7-58. Auel: S.19

 

May, Gertrud und Renkes, Hubert: Fußfallbeten in der Eifel. Heimatjahrbuch Kreis Daun 2009, S. 44

 

May, Gertrud: Kinderlast und Kinderlust - Arbeit und Spiel vor 70 Jahren. In: Der Prümer Landbote 2013, S. 42-50

 

May, Peter: Kartierplan eines mittelsteinzeitlichen Oberflächenfundplatzes von Auel, Kr. Daun. In: Löhr, Hartwig, Lipinski, Erich, Koch, Ingrid und May, Peter: Steinzeit im Gerolsteiner Raum. Hrsg.: Naturkundemuseum Gerolstein. Gerolstein, 1990

 

May, Peter: Der Archäologische Verein Gerolstein e. V. In: Archäologische Informationen 23/1, Bonn, 2000, S. 115-118

 

May, Peter: Verschreibung der Mühle zu Auel. Heimatjahrbuch Landkreis Vulkaneifel 2007, S. 241-243

 

May, Peter: Der Mesolithische Oberflächenfundplatz „Auf dem Hähnchen“ bei Auel (Lkr. Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz). Archäologisches Korrespondenzblatt 38, 2008, S. 157-173

 

May, Peter: Zwei Chronogramme des Johann Michael Baur aus Auel; in: Landeskundliche Vierteljahresblätter, Trier, 2009, S. 1-6 sowie Jahrbuch 2010 Landkreis Vulkaneifel, S. 206 ff.

 

May, Peter: Zeugnisse der Mühl- und Reibsteingewinnung in der Vulkaneifel. Kulturdenkmäler im Spannungsfeld zwischen Denkmalschutz und Rohstoffabbau. Rheinische Heimatpflege 52, Köln, Heft 2/2015, S. 109-122

 

May, Peter: Zur Geschichte des spätmittelalterlichen Münzschatzes aus Auel, in: Heimatjahrbuch Landkreis Vulkaneifel 2018, S. 161-164

 

May, Peter: 7.000 Jahre Mühl- und Reibsteingewinnung. Zur vor- und frühgeschichtlichen Nutzung der Vulkane in der Eifel. In: Meier, Eddi: Vulkanland. Eifelbildverlag Daun, 2018

May, Peter: Altsteinzeitliche Funde vom Oberlauf der Kyll, in: Heimatjahrbuch Landkreis Vulkaneifel 2021, S. 184-188

May, Peter: Wüstung Bamm bei Auel - Blick in die Lehensurkunden von 1514 und 1584, in: Heimatjahrbuch Landkreis Vulkaneifel 2022, S. 250-259

May, Peter: Was macht die Tür im Pötz? Ein rätselhafter Hausbrunnen in Auel, in: Heimatjahrbuch Landkreis Vulkaneifel 2024, S. 156-161

 
May, Peter: Der Klang des Dorfes, in: Heimatjahrbuch Landkreis Vulkaneifel 2025, S. 164-171

Mergen, Josef: Die Amerika-Auswanderung aus dem Regierungsbezirk Trier. Metzdorf, 1958. Auel: Band VIII/Kreis Daun, 1. Teil S. 43, 2. Teil S. 29 Nr. 280 und S. 70 Nr. 618

 

Meyer, Georg-Jakob: Wegekreuze im Trierer Land / Kreis Daun. Trier, 1955.

 

Meyer, Wilhelm: Geologie der Eifel. 3. Auflage. Stuttgart, 1994. Auel: S. 359-360

 

Mies, Hermann: Memorias de un Trotamundos. Setenta Anos de Historia. Quilpue/Chile, 2010

 

Mies, Maria: Das Dorf und die Welt. Lebensgeschichten - Zeitgeschichten. Köln, 2008

 

Moser, Johann Jacob: Staats-Recht der Reichs-Graffschafft Sayn. 1749. S. 440 f.

 

Neu, Peter: Geschichte und Struktur der Eifelterritorien des Hauses Manderscheid vornehmlich im 15. und 16. Jahrhundert. Bonn, 1972. zu Steffeln/Auel u. a. S. 85, 172, 208, 214, 218, 328, 388f., 

 

Neu, Peter: Eisenindustrie in der Eifel. Köln, 1988. Steffeln: S. 45, 140

 

Oster, Peter: Geschichte der Pfarreien der Diözese Trier, Bd. 3 (Dekanat Prüm-Waxweiler), Trier 1927. Auel: S. 563-570

 

Philippi, Nikolaus: Grenzsteine. Der Prümer Landbote 31, 2012, S. 4-13

 

Rothstein, Rainer: Familienbuch Steffeln 1678 - 1900. Die katholische Pfarrei St. Michael in Steffeln (mit Auel). Hrsg. Westdeutsche Gesellschaft für Familienkunde e. V., Köln, 2013

 

Schannat-Bärsch, Eiflia Illustrata, 1854. Auel: Band 2 (Kreis Daun), S. 119 ff.; Steffeln: Band 3 (Kreis Prüm), S. 404 ff.

 

Surges, Maria und Paul: Spurensuche. Duppacher Kirchengeschichte. Duppach, 2001

 

Wackenroder, Ernst: Die Kunstdenkmäler des Kreises Daun. In: Clemen, Paul (Hrsg.): Die Kunstdenkmäler der Rheinprovinz. Düsseldorf, 1928. Auel: S. 21-24, mit weiteren Nachweisen

 

Wagner, Herbert: Hagelprozessionen früherer Zeit im heutigen Dekanat Hillesheim. Heimatjahrbuch Kreis Daun, 1974, S. 62 ff.

 

Zum Kolk, Peter: Die Römerstraße von Trier nach Neuss im Bereich von Rheinland-Pfalz, Erkrath, 15. April 2014, roemerstrassen.com (http://roemerstrassen.com/article16.html). Auel: Karte 15

Über mich

Peter May, geboren am 11. Juni 1963 im Hillesheim, ist in dem Eifeldorf Auel aufgewachsen und lebt seit 1984 in Koblenz. Seit seiner Schulzeit beschäftigt er sich intensiv mit der alten und der neuen Heimat - sei es die Ortsgeschichte, die Archäologie oder auch die Familienkunde.